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Handwerker   Ehegatten-Arbeitsvertrag

Ihrem mitarbeitenden Ehepartner Vorteile sichern
 
  
In Klein- und Mittelbetrieben besonders des Handwerksbereichs ist es üblich, dass der Ehepartner des Inhabers voll in den Arbeitsprozess integriert ist. Auch Ihre Gattin plant, nach der Gründung aktiv im Betrieb mitzuarbeiten.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Ihre Frau hat einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen, die Wartezeiten für die Alters-, Erwerbsminderungs- und Waisenrente werden erfüllt, es bauen sich eigene Rentenansprüche auf und eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung kann eingerichtet werden.

Ihre Frau ist damit Pflichtmitglied der „Deutschen Rentenversicherung Bund“ und hat dadurch Ansprüche z.B. auf Kuren. Sie ist Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung und hat damit Anspruch auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld. Und sie ist Pflichtmitglied der Berufsgenossenschaft, die bei Unfällen finanzielle Leistungen erbringt und Behandlungen in ihren Spezial-Krankenhäusern anbietet.

Nutzen Sie also die Vorteile eines Ehegatten-Arbeitsvertrages!
Wir beraten Sie gern.

Wir beraten Sie gern ausführlich. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Beratungstermin.