Vorbemerkung
Die an uns gestellten Anforderungen und Aufgaben zur korrekten, schnellen und wirtschaftlichen Führung von Vertragsverhältnissen können wir in der heutigen Zeit nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Gewährleistet ist damit als Fortschritt zu früheren manuellen Verfahren auch ein besserer Schutz Ihrer Daten. Die Verarbeitung der uns anvertrauten Daten wird durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Datenverarbeitung und -nutzung ist zulässig, wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder wenn der Betroffene eingewilligt hat. Das BDSG erlaubt die Datenverarbeitung und -nutzung im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses oder soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der speichernden Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, daß das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluß der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt.
Einwilligungserklärung
Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Interessenabwägung und im Hinblick auf eine sichere Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist in Ihren Versicherungsantrag eine Einwilligungserklärung nach dem BDSG aufgenommen worden. Sie gilt über die Beendigung des Versicherungsvertrages hinaus, endet jedoch - außer in der Lebens- und Unfallversicherung - schon mit Ablehnung des Antrages oder durch Ihren jederzeit möglichen Widerruf. Wenn die Einwilligungserklärung bei Antragstellung ganz oder teilweise gestrichen wird, kommt es unter Umständen nicht zu einem Vertragsabschluß. Trotz Widerruf oder ganz bzw. teilweise gestrichener Einwilligungserklärung kann eine Verarbeitung und Nutzung von Daten im begrenzten gesetzlich zulässigen Rahmen - wie in der Vorbemerkung beschrieben - erfolgen.
Schweigepflichtentbindungserklärung
Auch die übermittlung von Daten, die ähnlich wie bei einem Arzt einem Berufsgeheimnis unterliegen, setzt Ihre spezielle Erlaubnis voraus. Deshalb enthalten unsere Antragsformulare in der Kranken-, Lebens- und Unfallversicherung auch eine Klausel zur Entbindung von der Schweigepflicht.
Wie verarbeiten und nutzen wir Ihre Daten?
1. Datenspeicherung
Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag erforderlich sind, also zunächst Ihre Angaben im Antrag. Dazu kommen versicherungstechnische und vertragliche Daten wie Kundennummern, Versicherungssummen, Versicherungsdauern, Beiträge, Bankverbindungen sowie unter Umständen die Angaben Dritter. Dritte sind z.B. Vermittler, Sachverständige oder ärzte. Bei Versicherungsfällen speichern wir Ihre Angaben zum Schaden, erfolgte Auszahlungen (z.B. beim Ablauf einer Lebensversicherung) und ggf. auch wieder Angaben von Dritten (z.B. den vom Arzt ermittelten Grad der Berufsunfähigkeit).
2. Datenübermittlung an Rückversicherer
Im Interesse der Versichertengemeinschaft achten wir auf die Auswahl der von uns übernommenen Risiken. Einen Teil des von uns übernommenen Risikos geben wir in vielen Fällen an Rückversicherer ab. Diese Rückversicherer benötigen ebenfalls versicherungstechnische An-gaben von uns. Dazu gehören z.B. die Namen der Kunden, Beiträge, Arten des Versicherungsschutzes, Angaben über die Tarifierung (auch Zuschläge) sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. Soweit Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbeurteilung mitwirken, stellen wir dazu auch die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung. Manchmal bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer im In- und Ausland, denen sie ebenfalls entsprechende Daten übergeben.
3. Datenübermittlung an andere Versicherer
Im Versicherungsvertragsgesetz ist geregelt, daß Versicherungsnehmer und versicherte Person bei Antragstellung, Vertragsänderungen und im Leistungs- und Schadensfall alle Umstände, nach denen wir fragen, angeben müssen. Dazu gehören z.B. Vorerkrankungen und frühere Versicherungsfälle oder Versicherungen (beantragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte) bei anderen Unternehmen. Um Mißbrauch zu verhindern, Widersprüche aufzuklären oder Lücken bei der Feststellung entstandener Schäden und bei bereits erfolgten Leistungen zu schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer zu fragen und Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auch z.B. bei Doppelversicherung, gesetzlichem Forderungsübergang oder Teilungsabkommen kann der Austausch von personenbezogenen Daten mit anderen Versicherern erforderlich werden. Dabei werden Daten wie z.B. Name und Anschrift, Art des Versicherungsschutzes und Angaben über die Tarifierung (auch Risikozuschläge), Schadenhöhe und Schadentag weiter-gegeben.
4. Zentrale Hinweissysteme
Zur Prüfung von Anträgen, Schäden und Leistungen kann es um Mißbrauch zu verhindern und Widersprüche aufzuklären, erforderlich sein, beim zuständigen Fachverband bzw. anderen Versicherern nachzufragen oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Sinn und Zweck ist die Einschätzung, Aufklärung von Sachverhalten und Verhinderung von Versicherungsmißbrauch. Dafür bestehen bei den Fachverbänden zentrale Hinweissysteme. Hinweissysteme gibt es bei der Arbeitsgemeinschaft von Schadenversicherern zur Schadenabwicklung (AGA), beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. und beim Verband der privaten Krankenversicherung e.V. Die Aufnahme und Nutzung von Daten dieser Hinweissysteme erfolgt nur zu den Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Beispiele:
In der Lebensversicherung werden Sonderrisiken aufgenommen. Unter Sonderrisiken ist zu verstehen, daß ein Antrag von uns abgelehnt oder nicht zu normalen Bedingungen angenommen werden kann (z.B. Risikozuschlag) oder nachträglich durch Rücktritt oder Anfechtung aufgehoben werden muß. Meldungen erfolgen aus versicherungsmedizinischen Gründen aufgrund eigener Feststellungen und aufgrund der Auskünfte anderer Versicherer. Auch bei verweigerten Nachuntersuchungen oder Ablehnung eines geforderten Risikozuschlags erfolgt eine Meldung. Zweck des Systems ist die Risikoprüfung.In der Unfallversicherung erfolgen Meldungen bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, bei Leistungsablehnungen wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung von Unfällen oder Unfallfolgen, bei außerordentlicher Kündigung durch den Versicherer nach Erbringung von Leistungen oder Klageerhebung auf Leistung. Zweck des Systems ist die Risikoprüfung und Aufdeckung von Mißbrauch.
In der Unfallversicherung erfolgen Meldungen bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, bei Leistungsablehnungen wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung von Unfällen oder Unfallfolgen, bei außerordentlicher Kündigung durch den Versicherer nach Erbringung von Leistungen oder Klageerhebung auf Leistung. Zweck des Systems ist die Risikoprüfung und Aufdeckung von Mißbrauch. In der Sachversicherung werden Schäden und Personen aufgenommen, wenn z.B. Brandstiftung vorliegt oder wenn aufgrund des Verdachts des Versicherungsmißbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen erreicht sind. Zweck sind die Risikoprüfung, Schadenaufklärung und die Verhinderung weiteren Mißbrauchs.
5. Datenverarbeitung in und außerhalb der Versicherungsgruppe
Die INTER Versicherungen untergliedern sich in die rechtlich selbständigen Unternehmen INTER Krankenversicherung aG, INTER Lebensversicherung AG und INTER Allgemeine Versicherung AG sowie die INTER Kapitalvermittlungs-GmbH. Um unseren Kunden umfassenden Versicherungsschutz anbieten zu können, arbeiten wir in der Unternehmensgruppe zusammen. Um Ihnen und uns z.B. bei der Datenverarbeitung und beim Beitragsinkasso Kosten zu sparen, werden dabei einzelne Bereiche zentralisiert. So wird z.B. Ihre Adresse nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen Unternehmen der INTER Versicherungen abschließen. Ihre Vertragsnummern, die Art Ihrer Verträge, Ihr Geburtsdatum, Ihre Bankverbindungen, allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten werden in einer zentralen Datensammlung geführt.
Dabei sind die sogenannten Partnerdaten (z.B. Name, Adresse, Kundennummer, Kontonummer, Bankleitzahl) und bestehende Verträge von allen Unternehmen der INTER Versicherungen abfragbar. Auf diese Weise werden Posteingänge gleich richtig zugeordnet und Geldeingänge schnell verbucht; wenn Ihre Adresse von einer Stelle geändert wird, ist sie damit für alle Verträge bei jedem unserer Unternehmen aktualisiert.
Die übrigen allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen nur von den jeweiligen Versicherungsunternehmen der Gruppe abfragbar. Besondere branchenspezifische Daten – wie z.B. Gesundheits- oder Bonitätsdaten – bleiben unter ausschließlicher Verfügung des jeweiligen Unternehmens.
Obwohl alle diese Daten nur zur Beratung und Betreuung des jeweiligen Kunden durch die einzelnen Unternehmen verwendet werden, spricht das Gesetz hier von „Datenübermittlung“, bei der die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten sind.
Zur umfassenden Beratung und Betreuung in weiteren Finanzdienstleistungen, z.B. Kredite, Bausparverträge, Kapitalanlagen, Immobilien arbeiten wir und unsere Vermittler auch mit Kreditinstituten, Bausparkassen, Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften außerhalb unserer Gruppe zusammen. Die Zusammenarbeit besteht in der gegenseitigen Vermittlung der jeweiligen Produkte und der weiteren Betreuung der so gewonnenen Kunden. So vermitteln z.B. Kreditinstitute im Rahmen einer Kundenberatung/-betreuung Versicherungen als Ergänzung zu den eigenen Finanzdienstleistungsprodukten oder unsere Mitarbeiter vermitteln Finanzdienstleistungen unserer Kooperationspartner. Datenübermittlung zwischen den INTER Versicherungen und Kooperationspartnern findet statt, wenn im konkreten Einzelfall
a) durch den jeweiligen Kooperationspartner Versicherungsverträge für die INTER
b) durch Mitarbeiter der INTER Finanzdienstleistungen für den Kooperationspartner angebahnt bzw. vermittelt wurden.
Unsere Kooperationspartner sind zum Zeitpunkt der Drucklegung: Bausparkasse Mainz AG, FAMK Freie Arzt- und Medizinkasse, Finanzplan Makler-Service GmbH, Gerling G & A, HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.V.a.G., Mecklenburgische Vermittlungs GmbH, Oyak Anker Bank, Victoria Versicherung AG, Winterthur-Garantie Deutsche Garantie- und Kautions-Versicherungs-AG sowie Zürich Gesellschaft für Vermögensanlagen mbH und Zürich Versicherungen.
Für die Datenverarbeitung der vermittelnden Stellen gelten die folgenden Ausführungen unter Punkt 6.
6. Betreuung durch Versicherungsvermittler
In Ihren Versicherungsangelegenheiten und im Rahmen der sonstigen (Finanz-) Dienstleistungsangebote der INTER Versicherungen und unserer Kooperationspartner werden Sie durch unsere Vermittler betreut. Vermittler sind neben Einzelpersonen auch Vermittlungsgesellschaften sowie im Rahmen der Zusammenarbeit bei Finanzdienstleistungen auch z.B. Kreditinstitute, Bausparkassen, Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften. Um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhält der Vermittler die für Ihre Betreuung und Beratung notwendigen Angaben aus Ihren Antrags-, Vertrags-, Schadens- und Leistungsdaten, z.B. Vertragsnummern, Beiträge, Arten des Versicherungsschutzes und des Risikos, Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von Versicherungsleistungen. Von unseren Partnerunternehmen erhält er Angaben über andere finanzielle Dienstleistungen, z.B. Abschluß und Stand Ihres Bausparvertrages. Ausschließlich zum Zweck von Vertragsanpassungen in der Personenversicherung können an den zuständigen Vermittler auch Gesundheitsdaten übermittelt werden. Unsere Vermittler verarbeiten und nutzen diese personenbezogenen Daten zum Teil selbst zur Beratung und Betreuung und werden von uns über änderungen kundenrelevanter Daten informiert. Jeder Vermittler ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Bestimmungen des BDSG und seine Verschwiegenheitspflichten (z.B. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis) zu beachten.
7. Weitere Auskünfte und Erläuterungen über Ihre Rechte
Sie haben als Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz neben dem bereits erwähnten Wider-rufsrecht ein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer gespeicherten Daten.
Wenn Sie Fragen haben oder weitere Auskünfte und Erläuterungen möchten, wenden Sie sich bitte an unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten in unserer Hauptverwaltung in Mannheim. Dies gilt auch für die bei unseren Rückversicherern gespeicherten Daten.
Das Unternehmen
INTER Krankenversicherung aG
Erzberger Str. 9-15
68165 Mannheim
Telefon: 0621 / 427 427
Telefax: 0621/ 427 944
E-Mail: info@inter.de
Sitz: Mannheim
Handelsregisternr. HRB 47 beim Amtsgericht Mannheim
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE143843269
Vorstand:
Peter Thomas (Vorsitzender)
Thomas List (stv. Vorsitzender)
Jürgen M. Lukas
Matthias Kreibich
Aufsichtsratsvorsitzender:
Prof. Dr. Klaus Schönleben
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bereich Versicherungen
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn