In Klein- und Mittelbetrieben ist es üblich, dass der Ehepartner des Inhabers voll in den Arbeitsprozess integriert ist. Um die spätere Versorgung Ihres Ehegatten sicherzustellen, muss das Arbeitsverhältnis „ernsthaft begründet“ sein. Wir empfehlen Ihnen daher den Abschluss eines Ehegatten-Arbeitsvertrages.
Ihr Ehegatte ist damit Pflichtmitglied der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und hat dadurch Ansprüche z.B. auf Kuren. Er ist Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung und hat damit Anspruch auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld. Und er ist Pflichtmitglied der Berufsgenossenschaft, die bei Unfällen finanzielle Leistungen erbringt und Behandlungen in ihren Spezial-Krankenhäusern anbietet.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Ihr Ehegatte / Ihre Ehegattin hat einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen, die Wartezeiten für die Alters-, Erwerbsminderungs- und Waisenrente werden erfüllt, es bauen sich eigene Rentenansprüche auf und eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung kann eingerichtet werden.
Nutzen Sie also die Vorteile eines Ehegatten-Arbeitsvertrages!
Wir informieren Sie gern - vereinbaren Sie am besten gleich einen Beratungstermin.