Seit über 100 Jahren
Krankenhauszusatzversicherung

Krankenhauszusatzversicherung

Optimale Versorgung im Krankenhaus

  • Chefarztbehandlung - nur mit einer privaten Krankenzusatzversicherung möglich.
  • Freie Krankenhauswahl - Sie entscheiden, in welchem Krankenhaus Sie sich behandeln lassen.
  • Ein- oder Zweibettzimmer - mehr Privatsphäre als bei der Unterbringung in einem Mehrbettzimmer. 
  • NEU: Nachhaltige Variante bessergrün
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Behandlung und Komfort wie ein Privatpatient

Bei einem Krankenhausaufenthalt sieht die Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung einen Aufenthalt im Mehrbettzimmer des nächstgelegenen Krankenhauses sowie die Behandlung durch den Stationsarzt (vom Dienst) vor. Einzelzimmer, Chefarztbehandlung oder Wunschkrankenhaus – Leistungen, die über die Regelversorgung hinausgehen, können für Sie richtig teuer werden. 

Mit unserer Krankenhauszusatzversicherung INTER QualiMed Z Stationär steht einer Genesung mit Komfort nichts mehr im Weg. Sie entscheiden, von wem Sie behandelt werden und in welcher Umgebung Sie die Zeit bis zur Genesung verbringen.

Beste medizinische Versorgung mit INTER QualiMed Z Stationär

Während Ihres Krankenhausaufenthaltes haben Sie grundsätzlich Anspruch auf die Behandlung durch den diensthabenden Stationsarzt. Das können sowohl ein Assistenz- als auch ein Oberarzt sein.
Mit dem INTER QualiMed Z Stationär entscheiden Sie sich für eine Behandlung beim Spezialisten Ihrer Wahl.

Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer

Schnarchende Bettnachbarn und ein Gemeinschaftsbad im Zimmer sind nicht jedermanns Sache.  Doch wer mehr Komfort möchte, muss für eine Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus tief in die Tasche greifen. Der INTER QualiMed Z Stationär übernimmt diese Aufwendungen – damit Sie in Ruhe genesen können.

Freie Krankenhauswahl

Als Patient möchten Sie natürlich nicht im nächstgelegenen Krankenhaus behandelt werden, sondern im besten.
Die freie Krankenhauswahl ist in der gesetzlichen Krankenversicherung jedoch eingeschränkt. Die Krankenkasse kann verlangen, dass Sie sich im nächstgelegenen geeigneten und kostengünstigsten Krankenhaus behandeln lassen. Ansonsten kann sie Ihnen den Mehraufwand in Rechnung stellen. Mit unserer Krankenhauszusatzversicherung bestimmen Sie ganz alleine, in welchem Krankenhaus Sie sich behandeln lassen möchten.

Die Leistungen der Krankenhauszusatzversicherung INTER QualiMed Z Stationär im Überblick

INTER QualiMed Z Stationär – das sind drei Tarife in den Ausprägungen Basis, Exklusiv und Premium, aus denen Sie einen nach Bedarf frei wählen können.

Basis Exklusiv Premium

Privatarzt bei vor- und nachstationärer Behandlung im Krankenhaus

100% bei Unfall

100%

100%

Unterbringung

Ein-/Zweibettzimmer bei Unfall

Zweibettzimmer
Einbettzimmer bei Unfall

Ein-/Zweibettzimmer

Freie Krankenhauswahl

bei Unfall

Ambulante Operationen

100% bei Unfall

100%

100%

Fahrt- und Transportkosten ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung

100% bis zu 300 €

Begleitperson bei Kindern im Krankenhaus bis Alter 12

Ja, bis 14 Tage

Ja, bis 14 Tage

Privatarzt bei vor- und nachstationärer Behandlung im Krankenhaus

100% bei Unfall

Unterbringung

Ein-/Zweibettzimmer bei Unfall

Freie Krankenhauswahl

bei Unfall

Ambulante Operationen

100% bei Unfall

Fahrt- und Transportkosten ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung

Begleitperson bei Kindern im Krankenhaus bis Alter 12

Privatarzt bei vor- und nachstationärer Behandlung im Krankenhaus

100%

Unterbringung

Zweibettzimmer
Einbettzimmer bei Unfall

Freie Krankenhauswahl

Ambulante Operationen

100%

Fahrt- und Transportkosten ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung

Begleitperson bei Kindern im Krankenhaus bis Alter 12

Ja, bis 14 Tage

Privatarzt bei vor- und nachstationärer Behandlung im Krankenhaus

100%

Unterbringung

Ein-/Zweibettzimmer

Freie Krankenhauswahl

Ambulante Operationen

100%

Fahrt- und Transportkosten ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung

100% bis zu 300 €

Begleitperson bei Kindern im Krankenhaus bis Alter 12

Ja, bis 14 Tage

Logo der nachhaltigen Variante bessergrün

Versichern Sie sich nachhaltig

Entscheiden Sie sich für unsere nachhaltige Tarifvariante bessergrün. Einfach beim Online-Abschluss Ihr Häkchen in der Personenübersicht bei "bessergrün" setzen. Für Ihren abgeschlossenen bessergrün-Vertrag wird zum Beispiel ein Baum gepflanzt und die INTER investiert einen Beitragsanteil der bessergrün-Produkte in nachhaltige Kapitalanlagen.

FAQ zur Krankenhauszusatzversicherung
Tarif
Allgemein
Service

Statistisch steigt die Zahl der Krankenhausbesuche mit dem Alter an. Tarife ohne Alterungsrückstellungen enthalten daher Beitragssprünge und sind im hohen Alter sehr teuer. Eine Alternative bieten Tarife, die Alterungsrückstellungen aufbauen. Der Beitrag steigt aufgrund des Älterwerdens nicht an und die Versicherung bleibt auch im hohen Alter bezahlbar. Dies funktioniert, da in jungen Jahren ein finanzielles Polster angespart wird. Im Alter, wenn die Kosten steigen, wird das Polster genutzt, um Beitragssprünge aufgrund des Älterwerdens zu verhindern.

Krankenzusatzversicherungen können von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen, von freiwillig gesetzlich Versicherten, von Beziehern freier Heilfürsorge (Berufsfeuerwehr) und Beamten abgeschlossen werden.

Sie legen bei einem Krankenhausaufenthalt Wert auf Komfort, möchten in einem Einzelzimmer untergebracht und durch den Chefarzt bzw. Spezialisten behandelt werden? Dann ist eine Krankenhauszusatzversicherung für Sie sinnvoll. Mit ihr erhalten Sie den Status eines Privatpatienten und erhalten Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht abdeckt.

Eine Gesundheitsprüfung ist eine Abfrage und Auswertung von Gesundheitsangaben, die der Kunde bei Antragsstellung beantwortet. Anhand dieser prüft der Versicherer, ob oder unter welchen Voraussetzungen ein Versicherungsvertrag zustande kommen kann.

Beitragsanpassungen sind Beitragserhöhungen oder -senkungen in der privaten Krankenversicherung.
Beitragsänderungen in der privaten Krankenversicherung sind in der Regel auf die folgenden Ursachen zurückzuführen:

  • Abweichungen der tatsächlichen Kosten für medizinische Behandlungen als im Tarif kalkuliert,
  • geänderte Lebenserwartung der versicherten Personen,
  • steigende Arzthonorare und Abrechnungsbestimmungen,
  • neue, teurere Medikamente und Behandlungsmethoden durch den medizinischen Fortschritt.

 

Die gesetzliche Grundlage für die Beitragsanpassung bildet §203 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die vertragliche Umsetzung erfolgt bei der INTER in §8 bzw. §8a/8b der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Aufgrund der Vorgaben der Gesetzgebung sind wir zur jährlichen Überprüfung und ggf. Neukalkulation der Prämien verpflichtet, wenn die tatsächlichen Ausgaben für die Versicherten nicht mit den kalkulierten Ausgaben übereinstimmen. Die Beitragsanpassung in dem versicherten Tarif erfolgt, weil der maßgebliche gesetzliche Schwellenwert (in Höhe von 10 %) bzw. der maßgebliche vertraglich vereinbarte Schwellenwert (in Höhe von 5 %) bei der Rechnungsgrundlage „Versicherungsleistungen“ nicht nur vorübergehend über-/unterschritten wurde. Anpassungen erfolgen nur mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders.
Bei Beitragsanpassungen handelt es sich um eine Senkung oder Erhöhung der bisher vereinbarten Monatsprämie, die bei Abschluss einer solchen Krankenversicherung vereinbart wurde.


Die Beitragserhöhung muss durch die private Krankenversicherung einen Monat im Voraus angekündigt werden.

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