Seit über 100 Jahren
Pflegepflichtversicherung

Private Pflegeversicherung

Selbstbestimmt auch in der Pflege

  • Finanzielle Unterstützung im Pflegefall
  • Entlastung Ihrer Angehörigen
  • Umfangreicher Service über das Finanzielle hinaus

Pflegeversicherung: Das Wichtigste in Kürze

Keine Frage des Alters: Viele denken Pflege betrifft nur ältere Menschen. Aber tatsächlich gibt es immer mehr junge Menschen oder auch Kinder, die Unterstützung durch Pflegeleistungen im Alltag benötigen.

Selbstbestimmung: Bei einer chronischen Erkrankung oder nach einen Unfall weiterhin selbstbestimmt und unabhängig zu bleiben, spricht für den Abschluss einer privaten Pflegeversicherung.

Je früher, je günstiger: Wie bei allen lebensbegleitenden Versicherungen gilt auch hier, je früher Sie abschliessen, desto günstiger ist Ihr Beitrag.

Pflegepflicht und Pflegetagegeld: Was ist der Unterschied?

Pflegepflichtversicherungen SPV und PPV

Als gesetzlich Krankenversicherter sind Sie automatisch in der sozialen Pflegeversicherung (SPV). Diese übernimmt die Kosten Ihrer Basisversorgung im Pflegefall.

Als privat Krankenversicherter sind Sie verpflichtet eine sogenannte Pflegepflichtversicherung (PPV) als Grundabsicherung abzuschließen.

Die beiden Pflichtversicherungen decken im Pflegefall und bei Feststellung einer Pflege­bedürftigkeit mit Pflegegrad die entstehenden Kosten ab. Die Leistungen von SPV und PPV sind sehr ähnlich und reichen im Regelfall nicht aus. Um die Versorgungslücke zu schließen, ist eine zusätzliche Vorsorge sinnvoll.

Pflegetagegeld: Finanziell unabhängig bleiben

Ein Pflegetagegeld ist eine sinnvolle Ergänzung Ihrer Pflegepflichtversicherung.

Denn die Differenz aus der Grundsicherung der Pflegeversicherung und den tatsächlichen Pflegekosten müssen entweder Sie selbst oder Ihre Angehörigen übernehmen.

Schon bei Pflegegrad 1 beträgt sie rund 390 € monatlich, im Pflegegrad 5 kann sie bei über 1.500 € monatlich liegen.

Die Pflegeversicherungen der INTER
Pflegepflichtversicherung

Private Pflegepflichtversicherung

Pflegetagegeldversicherung

Pflegetagegeldversicherung