
Private Krankenversicherung für Mediziner in Ausbildung
Umfangreiche Absicherung für Mediziner- und Zahnmedizinernachwuchs
- Bis zu 12 Monate weltweiter Versicherungsschutz
- Nach dem Studium Tarifumstellung möglich
- Versicherungsschutz auch bei vorübergehender Arbeitslosigkeit nach dem Studium
Das Wichtigste in Kürze
- Flexibel: Als Medizinstudent besteht für Sie die Möglichkeit, sich drei Monate nach Studienbeginn von der GKV-Pflicht befreien zu lassen. So können Sie entweder eine private Krankenversicherung fortführen oder genießen schon vor dem Erreichen der Jahresarbeitsentgeltgrenze einen optimal auf Ihre Studienzeit abgestimmten Krankenversicherungsschutz.
- Auslandsschutz: Dieser ermöglicht Ihnen zum Beispiel ein sorgenfreies Auslandssemester für ein ganzes Jahr und das weltweit.
- Günstig: Die niedrige Selbstbeteiligung, eine umfassende medizinische Versorgung sowie der günstige Beitrag sind nur drei von vielen Pluspunkten des Ausbildungstarifs.
- Ohne Prüfung: Nach Ihrem Studium wechseln Sie dann ganz einfach – ohne erneute Gesundheitsprüfung – in einen unserer mehrfach ausgezeichneten Krankenversicherungstarife für Mediziner und Zahnmediziner.
Die Highlights der PKV für Medizinernachwuchs
- 12 Monate Versicherungsschutz im Ausland
- Einfacher Wechsel in die privaten Krankenversicherungstarife
- Versicherungsschutz auch bei vorübergehender Arbeitslosigkeit
- Über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Zahnärzte hinaus
Die Leistungen der INTER PKV für (Zahn)Ärzte in Ausbildung
Erstattung beim Arzt
- 100 % für ärztliche Behandlungen und Arznei-/Verbandmittel
- 100 % für Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen
- 100 % für Heil- und Hilfsmittel
Erstattung im Krankenhaus
- 100 % für gesondert berechenbare ärztliche Leistungen
- 100 % für Unterbringung im Ein-/Zweibettzimmer
Erstattung beim Zahnarzt
- 100 % für Zahnbehandlung (inklusive Prophylaxe)
- 100 % für Kieferorthopädie
- 80 % für Zahnersatz
- 80 % für Implantate
Ausland
- 100 % für Auslandsreiserücktransport
Gesundheitsservice: Mehr als nur Versicherungsschutz
Zusammen mit ärztlichen Service-Unternehmen, Therapeuten und Beratern unterstützen wir Sie im Krankheitsfall durch kompetente Betreuung, damit Sie schnell wieder gesund werden.
Diesen persönlichen Service erhalten Sie nicht nur im "nächstgelegenen" Krankenhaus, sondern wo immer Sie ihn brauchen (deutschlandweit).
Warum ist eine private Krankenversicherung für Mediziner in Ausbildung sinnvoll ?
Die private Krankenversicherung für Mediziner in Ausbildung bietet Ihnen bereits während Ihrer Studienzeit und vor dem Erreichen der Jahresarbeitsentgeltgrenze (als 66.600 EUR brutto, Stand 2023) einen optimal auf Ihre Studienzeit abgestimmten Versicherungsschutz. Eine niedrige Selbstbeteiligung, Schutz während eines Auslandssemesters, umfassende medizinische Versorgung und ein günstiger Beitrag sind nur einige Vorteile des Tarifs.
Was ist eine Gesundheitsprüfung ?
Eine Gesundheitsprüfung ist eine Abfrage und Auswertung von Gesundheitsangaben, die der Kunde bei Antragsstellung beantwortet. Anhand dieser prüft der Versicherer, ob oder unter welchen Voraussetzungen ein Versicherungsvertrag zustande kommen kann.
Was heißt Selbstbeteiligung/Selbstbehalt ?
Mit Selbstbeteiligung/Selbstbehalt ist gemeint, dass Sie einen vereinbarten Teil der Kosten im Krankheitsfall selbst zahlen.Die Selbstbeteiligung gilt je nach ausgewähltem Tarif im Bereich der ambulanten und stationären Behandlungen sowie im Zahnbereich.
Was ist der Unterschied zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV) ?
Anders als in der gesetzlichen Krankenkasse, bei der der Leistungsumfang durch den Gesetzgeber auch gekürzt werden kann, bleibt es in der PKV beim Leistungsumfang, den Sie wählen, solange Sie im gewählten Tarif versichert sind.
Was ist eine Beitragsanpassung (BAP) und wie kommt es dazu? ?
Beitragsanpassungen sind Beitragserhöhungen oder -senkungen in der privaten Krankenversicherung.
Beitragsänderungen in der privaten Krankenversicherung sind in der Regel auf die folgenden Ursachen zurückzuführen:
- Abweichungen der tatsächlichen Kosten für medizinische Behandlungen als im Tarif kalkuliert,
- geänderte Lebenserwartung der versicherten Personen,
- steigende Arzthonorare und Abrechnungsbestimmungen,
- neue, teurere Medikamente und Behandlungsmethoden durch den medizinischen Fortschritt.
Die gesetzliche Grundlage für die Beitragsanpassung bildet §203 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die vertragliche Umsetzung erfolgt bei der INTER in §8 bzw. §8a/8b der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Aufgrund der Vorgaben der Gesetzgebung sind wir zur jährlichen Überprüfung und ggf. Neukalkulation der Prämien verpflichtet, wenn die tatsächlichen Ausgaben für die Versicherten nicht mit den kalkulierten Ausgaben übereinstimmen. Die Beitragsanpassung in dem versicherten Tarif erfolgt, weil der maßgebliche gesetzliche Schwellenwert (in Höhe von 10 %) bzw. der maßgebliche vertraglich vereinbarte Schwellenwert (in Höhe von 5 %) bei der Rechnungsgrundlage „Versicherungsleistungen“ nicht nur vorübergehend über-/unterschritten wurde. Anpassungen erfolgen nur mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders.
Bei Beitragsanpassungen handelt es sich um eine Senkung oder Erhöhung der bisher vereinbarten Monatsprämie, die bei Abschluss einer solchen Krankenversicherung vereinbart wurde.
Die Beitragserhöhung muss durch die private Krankenversicherung einen Monat im Voraus angekündigt werden.