Private Krankenversicherung für Selbstständige
Maßgeschneiderter Gesundheitsschutz. Für alle Lebensphasen.
- Leistungsstarker Krankenversicherungsschutz für Ihre Gesundheit
- Freie Wahl von Krankenhaus und Arzt
- Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
PKV für Selbstständige und Freiberufler - das Wichtigste in Kürze
- Individuelle Behandlung: Wir setzen auf eine individuelle Betreuung unserer Versicherten. Durch die freie Arztwahl und die Möglichkeit, direkt mit Ihrem Arzt über Ihre Behandlung zu entscheiden, stellen wir sicher, dass Sie die bestmögliche medizinische Versorgung erhalten.
- Umfassende Leistungen: Unsere privaten Krankenversicherungen (PKV) bieten eine breite Palette von Leistungen, die Ihnen eine umfassende medizinische Versorgung ermöglichen. Von Vorsorgeuntersuchungen über Facharztbesuche bis hin zu Krankenhausaufenthalten - wir decken Ihre medizinischen Bedürfnisse ab.
- Garantierte Leistungen: Profitieren Sie von vertraglich vereinbarten Gesundheitsleistungen, die sich nicht ändern, es sei denn, Sie möchten es. Dadurch können Sie sich auf einen stabilen und zuverlässigen Versicherungsschutz verlassen.
- Flexible Optionen: Unsere Tarife bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihren Versicherungsschutz individuell anzupassen. Von einem grundlegend guten Leistungspaket bis hin zu exklusiven Premiumleistungen können Sie Ihren Versicherungsumfang nach Ihren Bedürfnissen wählen und bei Bedarf flexibel anpassen.
- Anpassungsfähig: Wir verstehen, dass sich Ihre Lebenssituation ändern kann. Deshalb bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Versicherungstarife ohne erneute Gesundheitsprüfung anzupassen, damit Sie auch in neuen Lebensphasen optimal versichert sind.
- Beitragsrückerstattung: Unsere PKV belohnt Sie dafür, dass Sie gesund sind. Wenn Sie keine Leistungen in Anspruch nehmen, erhalten Sie Beitragsrückerstattungen. Das bedeutet, dass Sie von Ihrer Versicherung profitieren, auch wenn Sie keine medizinische Versorgung benötigen.
Die Vorteile: Ist eine private Krankenversicherung für Selbstständige und Freiberufler sinnvoll?
Wenn Sie als Selbstständiger oder Freiberufler krank zu Hause bleiben müssen, bleiben Aufträge und Kundenanfragen im ungünstigsten Falle liegen. Ihre Gesundheit ist Ihr wichtigstes Kapital. Eine private Krankenversicherung für Selbstständige und Freiberufler hilft Ihnen, optimal für Ihre Gesundheit vorzusorgen und im Krankheitsfall beste medizinische Betreuung zu erhaltenerhalten – im Idealfall sind Sie schneller wieder „selbstständig“.
Die private Krankenvollversicherung der INTER ist nicht nur für einen alleinstehenden Unternehmer interessant, sondern lohnt sich oft auch für eine Familie mit Kindern.
Weitere Vorteile der privaten Krankenversicherung sind:
- Individuelle Betreuung und schnellere Versorgung: Mit unserer privaten Krankenversicherung erhalten Sie eine persönlichere Betreuung und können Termine bei Ärzten und Spezialisten schneller vereinbaren. Dies ist besonders wichtig für Menschen, die beruflich stark eingebunden sind und keine Zeit für lange Wartezeiten haben sowie auf eine schnelle Genesung angewiesen sind.
- Höhere Flexibilität und Anpassungsfähigkeit: Unsere Krankenversicherung bietet Ihnen drei Tarifvarianten, aus denen Sie wählen können. Sie können Ihren Versicherungsschutz individuell anpassen und beispielsweise eine höhere Selbstbeteiligung wählen, um Ihre monatlichen Beiträge zu senken, oder Zusatzleistungen wie eine Auslandsreisekrankenversicherung hinzufügen – von preisbewusst bis leistungsstark..
- Zusätzliche Leistungen und bessere Versorgung: Als privat versicherte Person erhalten Sie zusätzliche Leistungen wie Behandlung vom Chefarzt oder durch Spezialisten, Einzelzimmer im Krankenhaus und alternative Behandlungsmethoden. Diese können Ihnen nicht nur mehr Komfort bieten, sondern auch eine bessere medizinische Versorgung ermöglichen.
- Kontinuität und langfristige Planung: Als Selbstständiger oder Existenzgründer können Sie von der langfristigen Stabilität und Kontinuität einer privaten Krankenversicherung profitieren. Die Beiträge bleiben oft über einen längeren Zeitraum stabil, und Sie können sich darauf verlassen, dass Sie auch im Falle von Einkommensschwankungen eine zuverlässige Gesundheitsversorgung erhalten.
- Steuerliche Vorteile: Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind größtenteils steuerlich absetzbar, und zwar in dem Umfang der Leistungen bis zum GKV-Niveau. Von den besseren Leistungen profitiert Ihre Gesundheit, ein weiterer Steuervorteil fällt leider aus.
Stephan erklärt im Film: Das sind gute Gründe für Selbstständige in die Private Krankenversicherung zu wechseln.
Wer gilt als selbstständig?
Als selbstständig gelten Personen, die eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung arbeiten, ohne dabei in einem festen Angestelltenverhältnis zu stehen. Generell gilt, dass selbstständige Personen eigenverantwortlich handeln, ihre Tätigkeit eigenständig organisieren und für ihre eigenen geschäftlichen Entscheidungen verantwortlich sind.
Dazu gehören unter anderem:
Unternehmer
Personen, die ein eigenes Unternehmen leiten
Freiberufler
Personen, die eine frei ausgeübte, künstlerische, wissenschaftliche, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit ausüben, wie beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Künstler, Journalisten oder Lehrkräfte.
Gewerbetreibende
Personen, die ein Gewerbe betreiben und dabei nicht als Angestellte in einem Unternehmen beschäftigt sind, sondern selbstständig agieren, wie beispielsweise Handwerker und Einzelhändler
Einzelunternehmer
Personen, die als Einzelunternehmer tätig sind und ein eigenes Unternehmen ohne weitere Partner führen, wie beispielsweise Kleingewerbetreibende oder Inhaber von kleinen Unternehmen.
Private Krankenversicherung für Selbstständige -
Die Leistungen im Überblick
Den individuellen Bedürfnissen von Selbstständigen wird der INTER QualiMed gerecht, den es in den drei Produktvarianten Basis, Exklusiv und Premium gibt. Die wesentlichen Leistungen haben wir Ihnen gegenübergestellt. Welche Variante für Sie und Ihre Lebenssituation die optimale Lösung ist, finden wir gern gemeinsam mit Ihnen raus.
Basis | Exklusiv | Premium | |
---|---|---|---|
Ambulante Behandlungen | |||
Ärztliche Leistungen | |||
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen | |||
Alternativmedizin | 100 % bis 1.500 € pro Kalenderjahr | 100 % bis 3.000 € pro Kalenderjahr | |
Heilmittel | 90 % | 90 % | 100 % |
Stationäre Behandlungen | |||
Gesondert berechenbare privatärztliche Leistungen | 100 % bei Unfall | 100 % | 100 % |
Unterbringung | Ein-/Zweibettzimmer bei Unfall | Zweibettzimmer, Einbettzimmer bei Unfall | Ein-/ Zweibettzimmer |
Begleitperson bei Kind im Krankenhaus bis Alter 12 | Ja, bis 14 Tage | Ja, bis 14 Tage | Ja, bis 14 Tage |
Zahnärztliche Behandlungen | |||
Zahnbehandlung | 100 % (professionelle Zahnreinigung bis 60 € pro Kalenderjahr) | 100 % (professionelle Zahnreinigung 1x im Kalenderjahr) | 100 % (professionelle Zahnreinigung 2x im Kalenderjahr) |
Kieferorthopädie | 70 % (bis Vollendung des 21. Lebensjahres) | 80 % (bis Vollendung des 21. Lebensjahres) | 90 % (bis Vollendung des 21. Lebensjahres) |
Zahnersatz (inkl. implantatgetragenem Zahnersatz) | 70 % | 80 % | 90 % |
Implantate | 80 % | 90 % | |
Leistungsbegrenzungen | Ja, in den ersten 4 Versicherungsjahren | Ja, in den ersten 4 Versicherungsjahren | Ja, in den ersten 4 Versicherungsjahren |
Allgemein | |||
Gebührenordnung | bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte | bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte | über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte hinaus |
Beitragsrückerstattung | |||
Serviceleistungen | |||
Digitale Services per App & Web zum Einreichen von Rezepten und Leistungsbelegen | |||
Gesundheitsservice (z.B. Reha-Manager, Gesundheitsprogramme, Organisation und Vermittlung von Gesundheitsdienstleistungen) |
Basis
Ambulante Behandlungen
Ärztliche Leistungen
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen
Alternativmedizin
Heilmittel
z. B. für Krankengymnastik, Massagen, Hydrotherapie, Kälte-/ Wärmebehandlung, Logopädie, Ergotherapie, Podologie
90 %
Stationäre Behandlungen
Gesondert berechenbare privatärztliche Leistungen
100 % bei Unfall
Unterbringung
Ein-/Zweibettzimmer bei Unfall
Begleitperson bei Kind im Krankenhaus bis Alter 12
Ja, bis 14 Tage
Zahnärztliche Behandlungen
Zahnbehandlung
100 % (professionelle Zahnreinigung bis 60 € pro Kalenderjahr)
Kieferorthopädie
70 % (bis Vollendung des 21. Lebensjahres)
Zahnersatz (inkl. implantatgetragenem Zahnersatz)
70 %
Implantate
Leistungsbegrenzungen
Ja, in den ersten 4 Versicherungsjahren
Allgemein
Gebührenordnung
bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte
Beitragsrückerstattung
Serviceleistungen
Digitale Services per App & Web zum Einreichen von Rezepten und Leistungsbelegen
Gesundheitsservice (z.B. Reha-Manager, Gesundheitsprogramme, Organisation und Vermittlung von Gesundheitsdienstleistungen)
Exklusiv
Ambulante Behandlungen
Ärztliche Leistungen
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen
Alternativmedizin
100 % bis 1.500 € pro Kalenderjahr
Heilmittel
z. B. für Krankengymnastik, Massagen, Hydrotherapie, Kälte-/ Wärmebehandlung, Logopädie, Ergotherapie, Podologie
90 %
Stationäre Behandlungen
Gesondert berechenbare privatärztliche Leistungen
100 %
Unterbringung
Zweibettzimmer, Einbettzimmer bei Unfall
Begleitperson bei Kind im Krankenhaus bis Alter 12
Ja, bis 14 Tage
Zahnärztliche Behandlungen
Zahnbehandlung
100 % (professionelle Zahnreinigung 1x im Kalenderjahr)
Kieferorthopädie
80 % (bis Vollendung des 21. Lebensjahres)
Zahnersatz (inkl. implantatgetragenem Zahnersatz)
80 %
Implantate
80 %
Leistungsbegrenzungen
Ja, in den ersten 4 Versicherungsjahren
Allgemein
Gebührenordnung
bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte
Beitragsrückerstattung
Serviceleistungen
Digitale Services per App & Web zum Einreichen von Rezepten und Leistungsbelegen
Gesundheitsservice (z.B. Reha-Manager, Gesundheitsprogramme, Organisation und Vermittlung von Gesundheitsdienstleistungen)
Premium
Ambulante Behandlungen
Ärztliche Leistungen
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen
Alternativmedizin
100 % bis 3.000 € pro Kalenderjahr
Heilmittel
z. B. für Krankengymnastik, Massagen, Hydrotherapie, Kälte-/ Wärmebehandlung, Logopädie, Ergotherapie, Podologie
100 %
Stationäre Behandlungen
Gesondert berechenbare privatärztliche Leistungen
100 %
Unterbringung
Ein-/ Zweibettzimmer
Begleitperson bei Kind im Krankenhaus bis Alter 12
Ja, bis 14 Tage
Zahnärztliche Behandlungen
Zahnbehandlung
100 % (professionelle Zahnreinigung 2x im Kalenderjahr)
Kieferorthopädie
90 % (bis Vollendung des 21. Lebensjahres)
Zahnersatz (inkl. implantatgetragenem Zahnersatz)
90 %
Implantate
90 %
Leistungsbegrenzungen
Ja, in den ersten 4 Versicherungsjahren
Allgemein
Gebührenordnung
über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte hinaus
Beitragsrückerstattung
Serviceleistungen
Digitale Services per App & Web zum Einreichen von Rezepten und Leistungsbelegen
Gesundheitsservice (z.B. Reha-Manager, Gesundheitsprogramme, Organisation und Vermittlung von Gesundheitsdienstleistungen)
Vorurteile gegenüber der privaten Krankenversicherung
Die Vorurteile gegenüber der privaten Krankenversicherung halten sich hartnäckig. Doch was ist wirklich dran an solchen Behauptungen? Wir unterstützen Sie dabei, die PKV neu zu verstehen.
Wir geben Ihnen Antworten auf die sechs häufigsten Vorurteile.
Lohnt sich die private Krankenversicherung für mich?
Das hängt natürlich von Ihren Lebensumständen und individuellen Leistungswünschen ab, die Sie an Ihre Versicherung haben. Unsere Berater helfen Ihnen aber gern, Ihnen diese Frage zu beantworten.
Was kostet die Private Krankenversicherung für Selbstständige?
Die Kosten für eine private Krankenversicherung für Selbstständige, Freiberufler und Existenzgründer hängen von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören Alter, Gesundheitszustand und der gewählte Tarif. Ein höheres Alter oder bestimmte gesundheitliche Risiken können den monatlichen Beitrag beeinflussen. Ein weiterer Faktor ist die gewählte Höhe der Selbstbeteiligung.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung hängen die Beiträge in der privaten Krankenversicherung nicht vom Einkommen ab.
Um sicherzustellen, dass die Beiträge im Alter stabil bleiben, werden ab Beginn der Versicherung Alterungsrückstellungen gebildet. Diese Rückstellungen werden dann im Alter verwendet, um Beitragsanpassungen aufgrund der sogenannten medizinischen Inflation zu mildern.
Unsere Krankenversicherungstarife sind so flexibel, dass Sie sich optimal an Ihr Leben anpassen. Wählen Sie den Leistungsumfang für Ihre individuellen Bedürfnisse. Unsere Berater unterstützen Sie gerne bei der Wahl des optimalen Versicherungsschutzes.
Beitragsentwicklung der GKV und PKV
Beispiel einer mögliche langjährige Beitragsentwicklung in PKV und GKV für die 35-jährige Unternehmerin mit einem Kind (vereinfachte Darstellung)
Privatpatient werden: So funktioniert der Wechsel in die Private Krankenversicherung
Sie möchten von der GKV zur PKV wechseln? Mit folgenden Punkten gelingt der einfache Wechsel in die PKV:
Berufsgruppen mit Wahlfreiheit
Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Ärzte können sich unabhängig von ihrem Einkommen privat versichern. Zusätzlich haben auch Studenten die Möglichkeit, in die Private Krankenversicherung zu wechseln.
Gesundheitsprüfung
Ein Wechsel zur PKV erfordert normalerweise eine Gesundheitsprüfung. Diese Prüfung zielt darauf ab, individuelle Risiken zu bewerten und beeinflusst sowohl den Tarif als auch die Höhe des Beitrags. Durch das Ausfüllen eines umfassenden Fragebogens erhält der Versicherer Einblick in Ihren aktuellen Gesundheitszustand. Basierend auf den Ergebnissen der Gesundheitsprüfung kann der Versicherer entscheiden, ob und zu welchen Bedingungen er Sie aufnimmt.
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Kündigung & Wechsel
Sobald der Vertrag mit dem neuen Versicherer abgeschlossen ist, müssen Sie Ihre bisherige Krankenversicherung kündigen. Achten Sie dabei auf die Kündigungsfrist.
Interessiert an einem Einstieg in die private Krankenversicherung?
Gerne helfen Ihnen unsere kompetenten Berater in Ihrer Nähe weiter. Nutzen Sie dazu einfach unsere Suche:
PKV und GKV für Selbstständige im Vergleich
GKV | PKV | |
---|---|---|
Beitragshöhe | Richtet sich nach individuellen Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Versicherungsschutz | Richtet sich nach individuellen Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Versicherungsschutz |
Gesundheitsprüfung | Nicht erforderlich | Erforderlich. Bei Vorerkrankungen Risikozuschläge oder Ausschluss möglich |
Leistungsumfang | Festgelegte Grundversorgung nach Leistungskatalog, bestimmte Extras als Zusatzleistungen erhältlich. Gesetzlich festgelegter Leistungskatalog, Leistungen können gekürzt oder gestrichen werden. | Individuell gestaltbarer Leistungsumfang mit erweiterten medizinischen Versorgungsmöglichkeiten und höheren Erstattungssätzen, vertraglich garantiert. |
Wartezeiten bei Leistungen | In der Regel keine oder geringe Wartezeiten für medizinisch notwendige Leistungen | Kürzere Wartezeiten, schnellerer Zugang zu Spezialisten und Behandlungen |
Arzt- und Klinikwahl | Freie Arztwahl innerhalb des GKV-Netzwerks, für Fachärzte ist oft eine Überweisung erforderlich | Freie Arzt- und Klinikwahl, keine Überweisungen erforderlich |
Zusatzleistungen | Ergänzende private Zusatzversicherungen für spezifische Leistungen wie Zahnbehandlung, Brille, etc. möglich | Diverse Zusatzversicherungen für individuelle Bedürfnisse wie Chefarztbehandlung, alternative Heilmethoden |
Familienversicherung | Familienmitglieder sind in der Regel kostenfrei oder gegen geringen Beitrag mitversichert | Separate Beiträge für jedes Familienmitglied, individuelle Verträge |
Kosten im Alter | Beiträge steigen mit Einkommen, im Alter eher stabil oder sinkend | Stabilere Beiträge im Alter aufgrund von Altersrückstellungen, jedoch im jungen Alter oft höher |
Beitragsrückerstattung | Keine Beitragsrückerstattung für nicht in Anspruch genommene Leistungen | Möglichkeit zur Beitragsrückerstattung bei geringer Inanspruchnahme von Leistungen |
Wechselmöglichkeiten | Ein Wechsel zu einer anderen Krankenkasse ist nach Ablauf der Mindestbindungsfrist möglich. | Wechsel der PKV ist prinzipiell möglich, aber mit Gesundheitsprüfung und individuellen Bedingungen verbunden |
GKV
Beitragshöhe
Richtet sich nach individuellen Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Versicherungsschutz
Gesundheitsprüfung
Nicht erforderlich
Leistungsumfang
Festgelegte Grundversorgung nach Leistungskatalog, bestimmte Extras als Zusatzleistungen erhältlich. Gesetzlich festgelegter Leistungskatalog, Leistungen können gekürzt oder gestrichen werden.
Wartezeiten bei Leistungen
In der Regel keine oder geringe Wartezeiten für medizinisch notwendige Leistungen
Arzt- und Klinikwahl
Freie Arztwahl innerhalb des GKV-Netzwerks, für Fachärzte ist oft eine Überweisung erforderlich
Zusatzleistungen
Ergänzende private Zusatzversicherungen für spezifische Leistungen wie Zahnbehandlung, Brille, etc. möglich
Familienversicherung
Familienmitglieder sind in der Regel kostenfrei oder gegen geringen Beitrag mitversichert
Kosten im Alter
Beiträge steigen mit Einkommen, im Alter eher stabil oder sinkend
Beitragsrückerstattung
Keine Beitragsrückerstattung für nicht in Anspruch genommene Leistungen
Wechselmöglichkeiten
Ein Wechsel zu einer anderen Krankenkasse ist nach Ablauf der Mindestbindungsfrist möglich.
PKV
Beitragshöhe
Richtet sich nach individuellen Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Versicherungsschutz
Gesundheitsprüfung
Erforderlich. Bei Vorerkrankungen Risikozuschläge oder Ausschluss möglich
Leistungsumfang
Individuell gestaltbarer Leistungsumfang mit erweiterten medizinischen Versorgungsmöglichkeiten und höheren Erstattungssätzen, vertraglich garantiert.
Wartezeiten bei Leistungen
Kürzere Wartezeiten, schnellerer Zugang zu Spezialisten und Behandlungen
Arzt- und Klinikwahl
Freie Arzt- und Klinikwahl, keine Überweisungen erforderlich
Zusatzleistungen
Diverse Zusatzversicherungen für individuelle Bedürfnisse wie Chefarztbehandlung, alternative Heilmethoden
Familienversicherung
Separate Beiträge für jedes Familienmitglied, individuelle Verträge
Kosten im Alter
Stabilere Beiträge im Alter aufgrund von Altersrückstellungen, jedoch im jungen Alter oft höher
Beitragsrückerstattung
Möglichkeit zur Beitragsrückerstattung bei geringer Inanspruchnahme von Leistungen
Wechselmöglichkeiten
Wechsel der PKV ist prinzipiell möglich, aber mit Gesundheitsprüfung und individuellen Bedingungen verbunden
Gesundheitsservice: Mehr als Versicherungsschutz
Zusammen mit ärztlichen Service-Unternehmen, Therapeuten und Beratern unterstützen wir Sie im Krankheitsfall durch kompetente Betreuung, damit Sie schnell wieder gesund werden. Diesen persönlichen Service erhalten Sie nicht nur im "nächstgelegenen" Krankenhaus, sondern wo immer Sie ihn bundesweit brauchen.
Altersrückstellungen: Wie sichere ich mich im für das Alter ab?
Alterungsrückstellungen sind ein immanenter Baustein der privaten Krankenversicherung (PKV) und haben einen besonderen Zweck: Sie sollen sicherstellen, dass für Versicherte auch im Alter die Beiträge bei steigenden Gesundheitskosten bezahlbar bleiben. Stellen Sie sich Alterungsrückstellungen einfach wie Ihr persönliches Gesundheitssparkonto vor, das wir für Sie im Rentenalter nutzen können.
Wenn Sie sich für eine PKV entscheiden und Ihre monatlichen Beiträge zahlen, werden Teile dieser Beiträge in Alterungsrückstellungen investiert. Diese Rückstellungen sind individuell für jeden Versicherten und bleiben während der gesamten Versicherungsdauer bestehen.
Besonders in jungen Jahren, in denen Sie wahrscheinlich durchchschnittlich weniger medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, werden Alterungsrückstellungen aufgebaut. Im Laufe der Zeit wachsen diese Rückstellungen kontinuierlich und werden von uns verzinslich angelegt.
Sobald Sie älter werden und möglicherweise mehr medizinische Leistungen benötigen, kommen Ihnen diese Altersrückstellungen zugute. Sie dienen dazu, die durch die sogenannte medizinische Inflation steigenden Kosten auch im Alter abzudecken und gewährleisten Ihnen auch im Rentenalter eine hochwertige medizinische Versorgung, wobei Ihre Beiträge möglichst stabil bleiben.
Insgesamt bieten Alterungsrückstellungen eine wichtige finanzielle Sicherheit für Ihre Gesundheitskosten im Alter. Je früher Sie in die PKV eintreten und je länger Sie versichert bleiben, desto größer werden Ihre Alterungsrückstellungen und desto besser sind Sie für zukünftige Gesundheitsausgaben gerüstet.
Beitragsrückerstattung
In unserer privaten Krankenversicherung möchten wir unseren Kunden mit einer Krankenvollversicherung, die keine Leistungen in Anspruch nehmen, etwas “zurückgeben“: die Beitragsrückerstattung. Diese Rückerstattung ist eine finanzielle Geste, die wir aus den Überschüssen finanzieren, die unsere Geschäftslage ermöglicht.
Als Versicherter mit einer Krankenvollversicherung haben Sie die Möglichkeit, eine Beitragsrückerstattung zu erhalten. Dafür sollten Sie ein Jahr lang keine Leistungen Ihrer Versicherung in Anspruch nehmen. Das bedeutet konkret, dass Sie keine Rechnungen für Arztbesuche, Medikamente oder andere Gesundheitsdienstleistungen einreichen. Als Dankeschön für Ihre Gesundheitsvorsorge erhalten Sie dann einen Teil Ihrer gezahlten Beiträge zurück. Dies kann entweder ein prozentualer Anteil vom Jahresbeitrag sein oder volle Monatsbeiträge. Nach einem oder mehr Jahr könnten Sie zum Beispiel eine Rückerstattung von 15 Prozent des Beitrags oder zwei bis drei Monatsbeiträge erhalten.
Damit Sie für eine Beitragsrückerstattung in Frage kommen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Sie dürfen für das betreffende Jahr keine Rechnungen bei uns zur Erstattung einreichen. Dabei ist das Behandlungsdatum entscheidend, nicht das Datum der Verschreibung durch Ihren Arzt oder das Rechnungsdatum.
- Bei Medikamenten und Hilfsmitteln gilt das Bezugsdatum, nicht das Ausstellungsdatum des Rezepts.
- Ihre Krankenvollversicherung muss bis zum 30. Juni des Folgejahres ohne Beitragsrückstand und ohne Ratenzahlungsvereinbarung fortbestehen.
- Sie müssen in einem berechtigten Tarif versichert sein. Informationen dazu finden Sie in Ihren Versicherungsunterlagen.
FAQ zur Privaten Krankenversicherung für Selbstständige
Welche Unterlagen werden für die Kostenerstattung gebraucht ?
Für die Behandlungskosten nach einem (ambulanten) (Zahn-)Arztbesuch erhalten Sie eine Rechnung direkt von Ihrem behandelnden Arzt oder durch eine vom Arzt beauftragte Verrechnungsstelle. Diese Rechnung reichen Sie anschließend, genauso wie Rezepte für Medikamente, bei uns ein. Nach einer Prüfung erhalten Sie die, laut Tarif vereinbarten, erstattungsfähigen Kosten erstattet.
Die Gutschrift erfolgt in der Regel auf das Konto, von dem Ihr Beitrag eingezogen wird.
Unser Tipp: Mit der Meine INTER App funktioniert die Unterlageneinreichung schnell und einfach. Sie fotografieren alle Belege und schicken diese vertragsbezogen an uns.
Wie reiche ich meine Rechnungsbelege ein ?
Rechnungen per E-Mail einreichen
Möchten Sie uns Unterlagen (Rechnungen, Rezepte, Kostenvoranschläge, Verordnungen, weitere ärztliche Belege) per E-Mail zukommen lassen? Dann nutzen Sie für Einreichungen bitte ausschließlich folgende Adresse: leistung@inter.de.
Bitte schicken Sie uns die Dokumente immer
- mit Ihrer Vertragsnummer im Betreff
- einwandfrei lesbar, nicht verschlüsselt oder kennwortgeschützt im PDF-Format
- inkl. bedruckter Rückseiten, z. B. bei Rezepten
- pro Seite nur ein Rezept oder eine Verordnung zu
Wir behalten uns in Einzelfällen vor, zur weiteren Prüfung den Originalbeleg anzufordern. Bitte bewahren Sie die Originale zumindest solange auf, bis Sie von uns die schriftliche Rückmeldung, z.B. in Form einer Leistungsabrechnung haben.
Rechnungen per Post einreichen
INTER Krankenversicherung AG
Postfach 10 16 41
68016 Mannheim
Bei der Einreichung per Post ist zu beachten, dass die Belege nicht zusammengeheftet bzw. zusammengetackert sind. Das Einreichungsformular hilft uns bei der Zuordnung und auch bei der Vollständigkeitsprüfung der Belege, ist aber nicht verpflichtend.
Wie lange kann ich meine Rechnungen einreichen ?
Die Verjährungsfrist beträgt in der Krankenversicherung 3 Jahre. Die Verjährungsfrist von 3 Jahren gilt z. B. auch für Verträge zwischen Krankenhaus und Patient sowie Arzt und Patient.
Muss ich für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel ein Rezept vorlegen ?
Ja. Für Arzneimittel benötigen Sie ein Rezept. Heil- und Hilfsmittel reichen Sie bitte mit der Verordnung Ihres behandelnden Arztes mit Angabe der genauen Diagnose ein. Das Rezept / die Verordnung ist von Ihrem behandelnden Arzt, Zahnarzt oder Heilpraktiker auszustellen.
Unser Tipp: Gerne unterstützen wir Sie bei der Beschaffung von Hilfsmitteln (z. B. Hörgerät, Sauerstoffgerät, Krankenfahrstuhl) mit günstigen und kompetenten Partnern.
Wie finde ich meinen Ansprechpartner ?
Um Ihren Ansprechpartner zu finden, nutzen Sie unsere Suchfunktion "Ansprechpartner vor Ort".
Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl ein und finden Sie den richtigen Ansprechpartner.
Wie reiche ich Belege mit der Meine INTER App ein ?
Bitte öffnen Sie die Kachel "Einreichungen" und wählen Sie die Funktion "Neue Einreichung" aus. Fotografieren Sie die Rechnung oder den Kostenvoranschlag. Anschließend können Sie weitere Belege fotografieren und abschließend gesammelt versenden.
Wichtig beim Fotografieren ist:
- Glätten Sie das Dokument und achten Sie auf gute Lichtverhältnisse.
- Bitte fotografieren Sie z. B. bei Belegen auch die Rückseite, wenn nötig.
- Wenn Sie uns Belege zusenden, fotografieren Sie diese bitte einzeln und legen Sie sie nicht nebeneinander.
- Ihr Gerät löst die Kamera automatisch aus, wenn die Bedingungen passen.
- Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, manuell auszulösen. Achten Sie dabei darauf, dass das Dokument gut lesbar ist und die gesamte Seite erfasst wurde. Ränder können sie ggf. auch im Nachgang noch korrigieren.
Weitere Bausteine zur Privaten Krankenversicherung: