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Bedarfsplanung: Allgemeine Informationen
Die alte Bedarfsplanungsrichtlinie wurde 1993, als eine Ärzteschwemme herrschte, eingeführt, um die Niederlassungen zu begrenzen.
In Zeiten, in denen der Ärztenachwuchs fehlt, ist die alte, starre Bedarfsplanung nicht mehr zeitgemäß.
Ziel der neuen Bedarfsplanungsrichtlinie ist eine wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung. Erstmals unterliegen alle Arztgruppen
ausnahmslos der Bedarfsplanung. Des Weiteren werden die ermächtigten Ärzte ebenfalls mit einbezogen, während die Anrechnung
der angestellten Ärzte wie bisher weiter gilt.
Die Bedarfsplanung unterscheidet vier Versorgungsebenen:
hausärztliche Versorgung
allgemeine fachärztliche Versorgung
spezialisierte fachärztliche Versorgung
gesonderte fachärztliche Versorgung
Die Planungsbereiche, die sich nach der alten Bedarfsplanungsrichtlinie lediglich auf die drei geographischen Bereiche "Kreis",
"kreisfreie Städte" und "Kreisregionen" (Kreiszusammenfassungen nach der Systematik des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und
Raumforschung (BBSR)) bezogen, werden nun ergänzt bzw. differenziert um die „Mittelbereiche“ (nach der Gliederung des BBSR),
"Raumordnungsregionen" und "KV-Regionen".
Zur Sicherung der hausärztlichen wohnortnahen Versorgung gelten mit den sogenannten "Mittelbereichen" nun kleinteiligere
Planungsbereiche als bislang mit der Folge, dass die Möglichkeiten zur Verlegung des Praxissitzes (die weiterhin nur
innerhalb des Planungsbereichs zulässig ist) für Hausärzte reduziert sind. Da sich die Landkreise in mehrere
"Mittelbereiche" unterteilen, ergeben sich aus den bisherigen 395 Planungsbereichen auf Landkreisebene nun rund 883
"Mittelbereiche".
Der Planungsbereich für die allgemeine fachärztliche Versorgung umfasst die kreisfreie Stadt, Landkreis oder die Kreisregion.
Für die spezialisierte fachärztliche Versorgung wird die Raumordungsregion als Planungsbereich zu Grunde gelegt.
Für die bislang nicht "beplanten" Arztgruppen gilt der KV–Bereich als Planungsregion.
Die neue Bedarfsplanung bietet deutlich mehr Flexibilität, weil regionale Abweichungen möglich sind, wenn die Versorgungssituation
dies erfordert. Außerdem wird die Verhältniszahl (Arzt/Einwohner-Relation) um einen Demografiefaktor ergänzt und jährlich angepasst.
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