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Wissenswert
12.03.2025 | Humanmedizin (niedergel...
 
Autor
Moritz Thiel


Ambulante Behandlungen nehmen weiter zu

Die Zahl der Behandlungsfälle in der ambulanten Versorgung ist im ersten Halbjahr 2024 weiter gestiegen. Laut dem aktuellen Trendreport des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) wurden insgesamt 292,6 Mio. Behandlungen durchgeführt - ein leichter Anstieg von 0,6% gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Besonders starke Zuwächse in Psychotherapie und Neurologie
Während die Fallzahlen im hausärztlichen Bereich um 0,5% und bei Fachärzten um 0,7% stiegen, gab es in einigen Fachrichtungen deutliche Zuwächse. Besonders stark war der Anstieg in der Neurologie sowie in der Kinder- und Jugendpsychiatrie mit jeweils 6,8%. Auch die Psychotherapie verzeichnete mit einem Plus von 4,3% eine wachsende Nachfrage.

Videosprechstunden und telefonische Beratungen auf dem Vormarsch
Digitale Angebote spielen eine immer größere Rolle in der ambulanten Versorgung. Die Zahl der Videosprechstunden stieg im ersten Halbjahr um 24% auf 1,3 Mio. Knapp die Hälfte davon entfiel auf den hausärztlichen Bereich, gefolgt von der Psychotherapie mit 36,8%. Auch die telefonische Beratung nahm mit 4,2 Mio. Fällen um 8,6% zu.

Unterschiedliche Trends bei Vorsorgeuntersuchungen
Bei den Früherkennungsuntersuchungen zeigen sich gemischte Entwicklungen. Während die Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern um 4,9% zurückgingen, gab es beim Hautkrebsscreening ein Plus von 6,3%. Auch allgemeine Gesundheitsuntersuchungen wurden häufiger in Anspruch genommen (+14,4%). Die Zahl der Früherkennungskoloskopien stieg um 4,8%.

Mehr ambulante Operationen
Ambulante Eingriffe nahmen ebenfalls weiter zu. Im ersten Halbjahr 2024 wurden 2,5 Mio. ambulante Operationen durchgeführt - eine Steigerung um 2,4% im Vergleich zum Vorjahr.

Kommentar:

Die aktuellen Zahlen des Zi-Trendreports lassen neben dem anhaltenden Trend zur Ambulantisierung auch auf die steigende Bedeutung digitaler Versorgungsangebote schließen. Der starke Zuwachs an Videosprechstunden (+24%) zeigt, dass Patienten vermehrt auf flexible Versorgungswege setzen. Gerade in der hausärztlichen Versorgung und Psychotherapie erleichtert diese Entwicklung den Zugang zu medizinischer Beratung und Therapie. Gleichzeitig unterstreicht die steigende Zahl ambulanter Operationen (+2,4%), dass immer mehr Eingriffe ohne stationären Aufenthalt durchgeführt werden können. Einerseits wird die ambulante Versorgung damit weiter gestärkt und an moderne Versorgungsstrukturen angepasst. Andererseits haben die Praxen Jahr für Jahr mehr Fälle zu bewältigen und stoßen an die Grenzen ihrer Belastbarkeit.

Quelle:

https://www.zi.de/fileadmin/Downloads/Service/Medien/MI/Zi-Trendreport_2024-Q2_FINAL.pdf

Autor
Moritz Thiel



Finanzen
11.03.2025 | Humanmedizin (niedergel...
 
Autor
Fanny Mauch


Neue Vergütung für Videofallkonferenzen mit Pflegefachkräften bei Patienten mit Demenz

Im April 2025 wird im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) eine neue Abrechnungsposition für die Behandlung von Menschen mit Demenz eingeführt. Künftig haben Vertragsärzte die Möglichkeit, eine patientenbezogene Videofallbesprechung mit Pflegekräften oder Pflegefachkräften abzurechnen.

Vergütungsdetails der neuen GOP
Die neue Gebührenordnungsposition 01443 ist mit 86 Punkten bewertet, was 10,66 Euro entspricht. Sie kann bis zu dreimal je Krankheitsfall abgerechnet werden, wenn mindestens ein Arzt-Patienten-Kontakt innerhalb der letzten drei Quartale persönlich stattgefunden hat. Die Vergütung der neuen GOP erfolgt für die ersten zwei Jahre außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung und damit extrabudgetär zu einem festen Preis.

Die bestehende Abrechnungsregelung im Vergleich
Bislang existiert im EBM lediglich die GOP 01442, die zwar ebenfalls die Abrechnung einer Videofallkonferenz mit Pflegefachkräften für chronisch pflegebedürftige Patienten ermöglicht, allerdings nur für koordinierende Vertragsärzte. Im Gegensatz dazu erlaubt die neue GOP 01443 nun jedem Vertragsarzt, der einen chronisch pflegebedürftigen Patienten mitbehandelt, die Abrechnung der Videofallkonferenz.

Initiative der Nationalen Demenzstrategie als Impulsgeber
Hintergrund der Einführung der neuen GOP ist eine Initiative der Akteure der Nationalen Demenzstrategie, die darauf abzielt, die medizinische und pflegerische Versorgung von Demenzpatienten zu verbessern. Da sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband nicht über Struktur und Vergütung einigen konnten, wurde die Entscheidung zur Einführung der neuen GOP im Erweiterten Bewertungsausschuss getroffen.

Kommentar:

Die Nationale Demenzstrategie wurde im Sommer 2020 von der Bundesregierung beschlossen, um das Leben von Menschen mit Demenz und deren Angehörigen zu erleichtern. Insgesamt haben knapp 60 Akteure 27 Ziele und 162 Maßnahmen erarbeitet, die nun umgesetzt werden. Die Einführung der neuen GOP ist ein Baustein dieser Bemühungen, da sie die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Pflegekräften erleichtert und vergütet. Allerdings bleibt abzuwarten, ob die festgelegte Vergütungshöhe sowie die zeitliche Begrenzung der extrabudgetären Abrechnung auf zwei Jahre ausreichend sind, um langfristige positive Effekte auf die Versorgungsqualität zu erzielen.

Quelle:

https://www.kbv.de/html/1150_73622.php

Autor
Fanny Mauch



Fachliche Kooperation
10.03.2025 | Humanmedizin (niedergel...
 
Autor
Dr. Elisabeth Leonhard


MVZ-Markt: Bedeutung der Krankenhäuser nimmt zu

Die ambulante Versorgungslandschaft in Deutschland befindet sich im Wandel. Während die Zahl der reinen Einzelpraxen seit Jahren rückläufig ist, verzeichnen Kooperationsformen in der vertragsärztlichen Versorgung einen deutlichen Aufschwung. Dies gilt auch für die Medizinischen Versorgungszentren (MVZ).

Ende 2023 gab es bundesweit bereits 4.897 MVZ - ein Plus von 323 (oder 7,1%) gegenüber dem Vorjahr. Dies geht aus der aktuellen MVZ-Statistik der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hervor. Bei 47,7% der Einrichtungen handelte es sich um Krankenhaus-MVZ. Damit hat sich dieser Anteil im Fünfjahresvergleich weiter erhöht (2019: 45,0%). Hinsichtlich der Beteiligung an der Trägerschaft (unter Berücksichtigung von Mehrfachträgerschaften) hielten sich Vertragsärzte/Psychotherapeuten (43%) und Krankenhäuser (44%) ungefähr die Waage. 13% der MVZ befanden sich in sonstiger Trägerschaft. Die Größe der MVZ hat sich mittlerweile auf Werte um rund 6,1 Ärzte/Psychotherapeuten je Einrichtung eingependelt. Klinik-MVZ waren mit durchschnittlich 7,2 Ärzten je MVZ etwas größer.

Wie viele Ärzte arbeiten in welcher Form in den MVZ?
Mit den steigenden MVZ-Zahlen wächst auch die Zahl der dort arbeitenden Mediziner. Zum Stichtag 31.12.2023 waren in den MVZ insgesamt 30.112 Ärzte und Psychotherapeuten beschäftigt und damit 7,0% mehr als noch 2022. Der überwiegende Teil (28.390) arbeitete dabei in angestellter Form. Vertragsärzte stellten - wie im Vorjahr - lediglich einen Anteil von 6,1%. Krankenhaus-MVZ beschäftigten mit 16.817 Ärzten rund 59,2% aller in MVZ ärztlichen Angestellten. Am häufigsten finden sich reine Angestellten-MVZ. Deren Zahl lag Ende 2023 bereits bei 4.059 (+7,2% gegenüber 2022). Die Anzahl rein vertragsärztlicher MVZ schrumpfte gegenüber dem Vorjahr um fünf Einrichtungen auf nunmehr 117. Gemischte Einrichtungen mit angestellten und Vertragsärzten wuchsen mit 8,3% (2023: 721 Einrichtungen) am stärksten.

Welche Fachgruppen sind aktuell am häufigsten in den MVZ vertreten?
Wie bereits in den Vorjahren waren in den MVZ die Hausärzte mit 5.083 Medizinern am häufigsten vertreten. Es folgten die Chirurgen/Orthopäden (4.252 Ärzte) und die Fachärzte für Innere Medizin (3.790).

Wo gibt es die meisten MVZ?
Bei der räumlichen Verteilung der MVZ fällt auf, dass mit 85% der überwiegende Anteil der Einrichtungen in einer Kernstadt (46%) oder einem Ober- bzw. Mittelzentrum (39%) angesiedelt waren. Lediglich 15% der MVZ entfielen auf ländliche Gemeinden. Damit blieb die Verteilung im Vergleich zum Vorjahr gleich. Bayern (1.030 MVZ), Nordrhein (557) und Baden-Württemberg (464) liegen bei der Anzahl der MVZ vorn.

Kommentar:

Die Statistik verdeutlicht, dass Krankenhäuser mithilfe der MVZ immer weiter in den ambulanten Versorgungsbereich vorrücken. Dabei bauen sie auch die hausärztliche Versorgung weiter aus. Laut DKI Krankenhaus Barometer 2024 liegt der Anteil der Krankenhaus-MVZ mit hausärztlichem Versorgungsangebot bereits bei 50%. Wichtigste Motive für den Betrieb eines MVZ waren für die befragten Kliniken die Steuerung der Einweisungen zur Auslastungsverbesserung (92%), gefolgt von der Sicherstellung der ambulanten Versorgung (91%) und der Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit (90%). Künftig könnte die Rolle der Krankenhäuser in der ambulanten Versorgung noch deutlich wichtiger werden. So sieht das Ende 2024 verabschiedete Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) für die geplanten sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen weitreichende Möglichkeiten u.a. für die Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung vor.

Quellen:





Autor
Dr. Elisabeth Leonhard



Reformen & Co.
06.03.2025 | Humanmedizin (niedergel...
 
Autor
Dr. Elisabeth Leonhard


Krankenhäuser: viele Patienten fehlgesteuert in der Notaufnahme

Rund 60% der Patienten, die im vergangenen Jahr in einer Krankenhausnotaufnahme vorstellig wurden, hätten auch ambulant in einer Praxis behandelt werden können. Zu diesem Ergebnis kam eine repräsentative Befragung unter gesetzlich Krankenversicherten im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes, die Ende 2024 veröffentlicht wurde. Der Umfrage zufolge haben 2024 rund 25% der Versicherten im medizinischen Notfall eine Kliniknotaufnahme aufgesucht. Von diesen wurde jedoch weniger als die Hälfte (40%) stationär aufgenommen.

Als wichtigste Motive für den Besuch der Notaufnahme nannten die Befragten die Dringlichkeit der Behandlung sowie geschlossene Arztpraxen (vgl. Abb.).

Abb. Gründe für das Aufsuchen einer Krankenhausnotaufnahme*


*Mehrfachantworten möglich
Quelle: GKV-Spitzenverband 2024         Grafik: Rebmann Research


Von den in der Notaufnahme vorstelligen Patienten waren 28% der Auffassung, dass auch eine Behandlung in einer Arztpraxis zielführend gewesen wäre. Die Mehrheit (60%) meinte jedoch, dass eine Behandlung im Krankenhaus erforderlich war. Die restlichen 12% konnten diesbezüglich keine Einschätzung treffen. 58% hätten jedoch auf den Gang ins Krankenhaus verzichtet, wenn sie über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigungen einen Arzttermin innerhalb von 48 Stunden angeboten bekommen hätten.

Kommentar:

Mit Blick auf die Umfrageergebnisse appelliert der GKV-Spitzenverband an die kommende Bundesregierung, die Reform der Notfallversorgung endlich voranzutreiben. Die gegenwärtige Vorgehensweise ist unwirtschaftlich, überlastet die Krankenhäuser und sorgt auf allen Seiten für Frust und lange Wartezeiten - gerade auch bei jenen Notfallpatienten, die der stationären Infrastruktur tatsächlich bedürfen. Die Vorschläge liegen bereits seit langem auf dem Tisch. Seit Sommer 2024 gibt es einen Kabinettsentwurf des NotfallGesetzes (NotfallG), in welchem die Ampelkoalition erst im November noch die Reform des Rettungsdienstes hatte. Doch das Ampel-Aus sorgt nun für weitere Verzögerung.

Quelle:

https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_1948811.jsp

Autor
Dr. Elisabeth Leonhard



Wissenswert
05.03.2025 | Humanmedizin (niedergel...
 
Autor
Moritz Thiel


Gewalt gegen Ärzte nimmt zu

Die Gewalt gegen Personal im Gesundheitswesen nimmt alarmierend zu, insbesondere in Notaufnahmen und Kliniken. Eine aktuelle Umfrage der Ärztekammer Schleswig-Holstein zeigt, dass fast die Hälfte der befragten Ärzte bereits Opfer von Gewalt wurde - vor allem verbale Angriffe, aber auch körperliche Übergriffe sind keine Seltenheit mehr.

Besonders Notaufnahmen als Brennpunkte
Insbesondere die Notaufnahmen sind offenbar von gewalttätigen Vorfällen betroffen. So berichtet auch Dr. Domagoj Schunk, Leiter der Zentralen Notaufnahme (ZNA) des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) in Kiel, von einer deutlichen Verschärfung der Situation. Aggressionen von Patienten oder deren Angehörigen gehören mittlerweile zum Alltag. Besonders belastend seien Vorfälle in Stoßzeiten wie Silvester oder Großveranstaltungen. Auch Alkoholkonsum spiele eine große Rolle. Laut der Umfrage gaben 46% der Ärzte an, dass Gewalt in den letzten drei Jahren zugenommen hat. Fast jede dritte Gewalttat ist körperlicher Natur. Betroffene berichten von Biss- und Schnittwunden, Prellungen sowie psychischen Folgen wie Schlafstörungen oder Panikattacken.

Mehr Schutzmaßnahmen gefordert
Die Ärztekammer Schleswig-Holstein fordert bessere Schutzmaßnahmen. Bereits jetzt setzen viele Kliniken auf Notfallknöpfe, Sicherheitsdienste und Deeskalationstrainings. Dennoch bleibt das Problem bestehen. Arbeitgeber seien in der Pflicht, ihre Mitarbeiter besser zu schützen, fordert Kammerpräsident Prof. Dr. med. Henrik Herrmann. Zudem müsse die Politik strengere Strafen für Gewalt gegen medizinisches Personal verhängen. Einige Kliniken haben bereits Maßnahmen ergriffen, darunter verstärkte Sicherheitsdienste in der Nacht oder Videoüberwachung in sensiblen Bereichen. Trotzdem fühlen sich viele Ärzte und Pflegekräfte weiterhin gefährdet.

Anspruchsdenken als Ursache?
Eine der Ursachen für das aggressive Verhalten liegt im wachsenden Anspruchsdenken vieler Patienten. Immer häufiger fordern sie sofortige Behandlungen, Rezepte oder bestimmte Untersuchungen - unabhängig von medizinischer Notwendigkeit. Wer nicht sofort bedient wird, reagiert oft mit verbaler oder sogar mit körperlicher Aggression. „Viele sehen die Notaufnahme als eine Art Selbstbedienungsladen und nicht als Versorgungseinrichtung für echte Notfälle“, erklärt ein anonymer Arzt aus einer ZNA. Fälle, bei denen Patienten mitten in der Nacht mit harmlosen Beschwerden wie Mückenstichen oder Rückenschmerzen in die Notaufnahme kommen und dort sofortige Behandlungen erwarten, seien keine Seltenheit.

Politische Lösungen gefordert
Um langfristig eine Verbesserung zu erreichen, fordern Ärzte eine bessere Patientensteuerung und gezielte Präventionskampagnen. Auch Maßnahmen wie verpflichtende Kostenübernahmen für unangemessene Notaufnahme-Besuche werden diskutiert, um das aggressive Verhalten in überlasteten Kliniken einzudämmen. Die Gesundheitsministerin Schleswig-Holsteins, Prof. Dr. Kerstin von der Decken (CDU), sieht Handlungsbedarf und plädiert für eine bessere Steuerung der Patientenströme sowie strengere Maßnahmen gegen Gewalt in medizinischen Einrichtungen. Die Ärztekammer Schleswig-Holstein schlägt zudem Aufklärungskampagnen vor, um Patienten über angemessenes Verhalten gegenüber medizinischem Personal zu informieren.

Kommentar:

Die steigende Gewalt gegen medizinisches Personal, insbesondere in Notfallpraxen, ist besorgniserregend. Laut dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg wurden 2023 allein in medizinischen Einrichtungen rund 1.000 Gewalttaten registriert, darunter auch schwere Körperverletzungen. Die Ursachen sind vielfältig: gesellschaftliche Verrohung, wachsende wirtschaftliche Belastungen, Überforderung im Gesundheitssystem und steigende Erwartungshaltungen der Patienten.

Dass das LKA BW nun Schulungen zur Deeskalation und Gefahrenprävention anbietet, ist ein richtiger und wichtiger Schritt. Mitarbeitende lernen, frühzeitig auf aggressive Situationen zu reagieren, Provokationen zu vermeiden und sich im Ernstfall in Sicherheit zu bringen. Zudem wird das sog. TOP-Prinzip empfohlen, das technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen umfasst - von Gegensprechanlagen und Videoüberwachung bis hin zu Notfallplänen und Schulungen.

Quellen:

Autor
Moritz Thiel



Wissenswert
04.03.2025 | Humanmedizin (niedergel...
 
Autor
Nadine Brohammer


Brasiliens Medizintechnik im Wachstum

Brasilien ist mit rund 210 Mio. Einwohnern der siebtgrößte Staat der Welt bzw. größte Staat Südamerikas und nutzt seine wachsende Mittelschicht sowie natürlichen Ressourcen für ein erhebliches Wirtschaftswachstum. Unter der Regierung Lula übertraf das Wirtschaftswachstum im ersten Jahr die Prognosen mit 2,9% statt der erwarteten 0,8%. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) stieg dabei auf 2,17 Bio. US-Dollar und Brasilien überholte Länder wie Kanada und Russland. Gleichzeitig wuchsen auch die Gesundheitsausgaben von 8% des BIP (2010) auf 9,7% (2023).

Ein öffentliches Gesundheitssystem sichert Zugang zur Versorgung
Das Durchschnittsalter stieg seit 2010 um sechs Jahre auf 35 Jahre, was zwar eine junge Bevölkerung im internationalen Vergleich bedeutet, aber auch zukünftige wirtschaftliche Herausforderungen mit sich bringt. Das öffentliche Gesundheitssystem (SUS) sichert der gesamten Bevölkerung kostenfreien Zugang von der Grundversorgung bis zu komplexen Behandlungen. Um dem demografischen Wandel zu begegnen, wurde der Nationale Gesundheitsplan 2024-2027 verabschiedet, der 116 Ziele in sieben Bereichen definiert - darunter Primär- und Spezialversorgung, Prävention, Wissenschaft und Innovation - und insbesondere Chancen für ausländische Medizintechnikunternehmen eröffnet.

Der brasilianische Gesundheitssektor boomt
Zudem boomt der Gesundheitssektor: Zwischen 2022 und 2023 stieg die Zahl der Ärzte um 6,5% auf 572.960. Dem brasilianischen Verband der Medizinprodukteindustrie Aliança Brasileira da Indústria Inovadora em Saúde zufolge existieren über 1.600 Medizintechnikunternehmen und 13.456 Vertriebsunternehmen von Medizinprodukten. Dadurch gibt es rund 84.000 direkte und 330.000 indirekte Arbeitsplätze.

Rasante Entwicklung der digitalen Transformation seit Covid
Die COVID-19-Pandemie beschleunigte die digitale Transformation im Gesundheitswesen, was zu einem sprunghaften Anstieg von brasilianischen Healthtech-Unternehmen von 248 (2019) auf über 1.000 (2023) und erheblichen Investitionen in Höhe von rund 553 Mio. US-Dollar führte. Brasilien ist zudem einer der größten Importeure von Medizintechnologie (Importe 2023: 8 Mrd. US-Dollar), wobei Deutschland als zweitgrößter Lieferant (15,8%) - insbesondere im Bereich In-vitro-Diagnostik - eine zentrale Rolle spielt.

Freihandelsabkommen Mercosur beschleunigt Zulassung
Zukünftig sollen die deutsch-brasilianischen Wirtschaftsbeziehungen weiter intensiviert werden, unter anderem durch die Beschleunigung von Zulassungsverfahren für Medizintechnologie und das Inkrafttreten des Freihandelsabkommens zwischen Mercosur und der EU, was den Markteinstieg für deutsche Unternehmen zusätzlich begünstigt. Erwartungen gehen von einem Anstieg der Importe bis 2034 auf 12,8 Mrd. US-Dollar aus.

Kommentar:

Wirtschaftsbeziehungen mit Ländern außerhalb der EU sind insbesondere von abweichenden regulatorischen Anforderungen gekennzeichnet. Während die EU-Länder ihre regulatorischen Anforderungen an Medizinprodukte durch die Medical Device Regulation (MDR) harmonisiert haben, unterscheiden sich Anforderungen und Zulassungsverfahren für Medizinprodukte, die für Märkte außerhalb der EU bestimmt sind, je nach Zielland deutlich. In Brasilien muss jedes Medizinprodukt vor seiner Einfuhr bei der Gesundheitsbehörde Agência Nacional de Vigilância Sanitária (ANVISA) registriert werden. Die früher langen Wartezeiten sind mittlerweile durch die beschleunigte Marktzulassung und Importabwicklung der Gesundheitsbehörde verkürzt. Auch die Zertifizierung durch das Institut für Messtechnik Inmetro wird zunehmend einfacher. Die Eintragung ins Lieferregister ist Voraussetzung für den Erhalt öffentlicher Aufträge, die ausschließlich über Ausschreibungen vergeben werden. Nach der Registrierung auf dem nationalen Portal bzw. den Portalen der einzelnen Bundesstaaten wird ein Unternehmen automatisch über aktuelle Ausschreibungen informiert.

Quelle:

https://www.spectaris.de/medizintechnik/publikationen



Autor
Nadine Brohammer



Zukunft
03.03.2025 | Humanmedizin (niedergel...
 
Autor
Dr. Elisabeth Leonhard


Diagnostische Selbsttests: Direktabgabe an Verbraucher ab sofort erlaubt

Ab sofort ist die Abgabe diagnostischer Tests zum Nachweis von Krankheitserregern oder Infektionen gemäß Infektionsschutzgesetz an medizinische Laien zur Eigenanwendung gestattet. Hierauf hat der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) in Zusammenhang mit der am 20.2.2025 in Kraft getretenen Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) verwiesen. Die MPAV regelt, an wen die Abgabe bestimmter Medizinprodukte gestattet ist und war in den vergangenen Jahren mehrfach angepasst worden. Während die früheren gesetzlichen Regelungen die Direktabgabe der Tests an Verbraucher nur in eingeschränkter Form oder in Ausnahmefällen erlaubte, erfolgte bereits im Zuge der COVID-19-Pandemie eine Liberalisierung. Mit der Aufhebung des Abgabeverbots steht den Verbrauchern in Deutschland nun eine umfangreiche Palette diagnostischer Tests zum Nachweis von Infektionen zur Eigenanwendung zur Verfügung. Diese umfassen neben COVID-19-Antigenschnelltests z.B. Kombi-Schnelltests für verschiedene Viren. Der Verband betont, dass die modernen Tests, die einem strengen Zulassungsverfahren unterliegen, sicher und nutzerfreundlich sind. Aus Sicht des VDGH tragen sie zur Stärkung der Gesundheitskompetenz der Bevölkerung und zu einer gezielten Steuerung der Inanspruchnahme des Gesundheitssystems bei. Der VDGH betont gleichzeitig, dass Selbsttests den Arztbesuch lediglich ergänzen und nicht ersetzen.

Kommentar:

Die Abgabe von genetischen Selbsttests an medizinische Laien ist in Deutschland weiterhin nicht erlaubt. Das Gendiagnostikgesetz (GenDG) trifft diesbezüglich strenge Regelungen. So dürfen genetische Untersuchungen nur von Ärzten durchgeführt werden. Für diagnostische Tests gilt ein einfacher Arztvorbehalt, für prädiktive Tests ein Facharztvorbehalt. Ferner muss vor jeder genetischen Untersuchung die Einwilligung des Patienten eingeholt werden und eine ausführliche Aufklärung über Wesen, Bedeutung und Tragweite der Untersuchung erfolgen. Bei allen Untersuchungen, die eine Vorhersage erlauben, ist die genetische Beratung vor und nach der Untersuchung verpflichtend. Vorgeburtliche Gen-Analysen sind auf medizinische Zwecke beschränkt. Verboten ist dabei der Test auf Krankheiten, die erst im Erwachsenenalter ausbrechen können. Diese Regelungen dienen dem Schutz der Patienten und sollen eine qualifizierte Beratung und Interpretation der Ergebnisse sicherstellen. Dennoch sind viele genetische Tests mittlerweile auch für deutsche Verbraucher problemlos über das Internet zu beziehen.

Autor
Dr. Elisabeth Leonhard



Wissenswert
26.02.2025 | Humanmedizin (niedergel...
 
Autor
Andrea Kern-Schnur


Großer Aufwand für Hausärzte bei der Praxisübergabe

Dass die Praxisübergabe zunehmend schwerer wird, scheint allgemein Konsens zu sein. Doch wie sieht es wirklich aus? Dazu hat das Zi im Rahmen seiner Erhebungswelle 2023 genauer gefragt. Diese fand im Zeitraum von März bis Juni 2024 statt.

Insgesamt haben 4.153 Praxen Angaben zu dem Schwerpunktthema gemacht. In der Hauptuntersuchungsgruppe waren schließlich 1.202 Befragte, die sich zum Erhebungszeitpunkt mit dem Thema beschäftigten. Davon waren 69,7% über 60 Jahre alt.

Gefragt wurde nach:

  • Gründen der Abgabe
  • Problemen während und nach der Übergabe
  • häufig genutzten Übergabepraktiken
  • Unterstützung der zuständigen KV


Der Ruhestand ist der häufigste Grund, die Praxis zu übergeben
Als Grund zur Abgabe nannten:

  • 70,8% Ruhestand
  • 16,5% Anstellung oder anderer Standort
  • 9,8% Rückzug aus der vertragsärztlichen Tätigkeit
  • 2,9% Berufswechsel, d.h. keine ärztliche Tätigkeit mehr


Hausärzte nutzen öfter die Praxisbörse der zuständigen KV
Während des Erhebungszeitraums waren 428 Befragte auf der akuten Nachfolgersuche. Dabei nutzen 55,1% Kontakte und Empfehlungen aus persönlichen Netzwerken, beispielsweise auch Berufsverband. Die Praxisbörse der KV wurde von 42,8% der Befragten genutzt, wobei die Hausärzte mit 50,6% die KV-Börse häufiger in Anspruch nahmen. Die Ausschreibung des Zulassungsausschusses spielte mit 15,9% kaum eine Rolle bei der Nachfolgersuche.

Gefunden wurden die meisten Praxisübernehmenden mit 46,1% über das persönliche Netzwerk und lediglich 7,9% über die Praxisbörse der KV.

Die Suche dauert bei den Hausärzten mehr als zwei Jahre
Die Suche dauerte insgesamt sehr lange, wobei deutliche Unterschiede zwischen Hausärzten und den fachärztlichen Gebieten festzustellen waren. Bei den Hausärzten dauerte die Suche 24,2 Monate, bei den Fachärzten 17,1 Monate und bei der Psychotherapie bzw. Psychosomatik nur 6,6 Monate.

Besonders lange, nämlich 27,1 Monate, dauerte die Suche, wenn der Planungsbereich offen war, was in vielen hausärztlichen Mittelbereichen der Fall ist. Im geschlossenen Planungsbereich waren es 15 Monate.

Auch die Praxisform macht einen Unterschied. Bei der klassischen Einzelpraxis dauert es rund 15 Monate, bei einer BAG 22,4 Monate, bis ein Interessent gefunden ist.
Insgesamt wird die Nachfolgersuche von 88,3% als aufwendig bzw. sehr aufwendig (64,2%) empfunden.

Mehr als die Hälfte der Hausärzte erhält den gewünschten Verkaufserlös
Bei den Hausärzten entsprach bei 56,5% der Befragten der Verkaufserlös den Erwartungen, deutlich weniger als bei den Fachärzten (62,1%) und den Psychotherapeuten (78,0%). Für 21% der Hausärzte gab es sogar weniger Geld als erhofft.
Dennoch konnte die Altersvorsorge bei 86,7% derer, die einen zufriedenstellenden Verkaufserlös erzielten, damit nicht komplett abgesichert werden.

In der hausärztlichen Versorgung wurde die Praxis in

  • 36,6% an einen angestellten Arzt der eigenen Praxis, 
  • 27,7% an andere Inhaber der eigenen Praxis,
  • 13,4% an einen Arzt aus einer Klinik,
  • 9,9% an ein MVZ,
  • 8,2% an einen Inhaber einer anderen Praxis und in
  • 5% an einen angestellten Arzt einer anderen Praxis 


abgegeben.

Hohe Zufriedenheit mit der Beratung durch die KV
Die meisten (70,9%) derjenigen, die sich während der Erhebungsphase mit der Praxisübergabe beschäftigten, haben die Beratungsangebote der zuständigen KV in Anspruch genommen. Etwa die Hälfte der Abgebenden suchte die Unterstützung von gewerblichen Dienstleistern. Hinsichtlich der Zufriedenheit gab es zwischen der KV (69,2%) und den gewerblichen Dienstleistern (71,0%) keine nennenswerten Unterschiede.

Von der KV wünschten sich die Befragten mehr Individualität bei der Beratung und einen festen Ansprechpartner.

Kommentar:

Die Praxisabgabe sollte fünf Jahre vor dem gewünschten Termin in Angriff genommen werden. Das ist von Praxisberatungen immer wieder zu hören. Vielen Ärztinnen und Ärzten erschien dieser Zeitraum als zu lange. Nun bestätigt diese Befragung die lange Vorlaufzeit bis zu einer Praxisübergabe. Vor dem eigentlichen Prozess der Nachfolgersuche sind erst einmal viele Überlegungen über Zeitpunkt und Art der Übergabe anzustellen. Auch das Zusammentragen der notwendigen Unterlagen und Findung des gewünschten Kaufpreises brauchen Zeit.

Dass die anschließende Suche insbesondere bei Hausärzten in offenen Planungsbereichen so lange dauert, untermauert den Nachwuchsmangel in der Niederlassung sehr eindrücklich.

Nicht bekannt ist in diesem Zusammenhang, ob es mehr Neugründungen statt Praxisübernahmen gibt.

Erfreulich ist, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen mit ihrer Beratung den Abgabeprozess stark und zur Zufriedenheit ihrer Mitglieder unterstützen.

Andererseits bedarf es großer Anstrengungen seitens der Kassenärztlichen Vereinigungen, mehr und schneller Ärzte in die Niederlassung zu lotsen, um die Versorgung sicherzustellen.

Quelle:

https://www.zi.de/das-zi/medien/medieninformationen-und-statements/detailansicht/jeder-zweite-zur-praxisuebergabe-bereite-inhaber-ueberlegt-vorzeitig-aus-der-versorgung-auszuscheiden-78-prozent-der-befragten-haben-schwierigkeiten-interessenten-fuer-ihre-praxis-zu-finden-beratungsleistungen-der-kassenaerztlichen-vereinigungen-werde

Autor
Andrea Kern-Schnur



Digitale Welt
25.02.2025 | Humanmedizin (niedergel...
 
Autor
Stefanie Gorr


TI-Messenger: Wo stehen wir aktuell?

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen vereinfacht nicht nur den Austausch von sensiblen Gesundheitsdaten, sondern auch die Kommunikation zwischen den unterschiedlichen Akteuren. Neben dem E-Mail-Verkehr via KIM bietet der sogenannte TI-Messenger ganz neue Möglichkeiten des Austauschs. Mittlerweile sind acht TI-Messenger durch die gematik zugelassen - den Anfang hatte das Unternehmen Famedly gemacht.

Durch die Einführung des Sofortnachrichtendienstes können Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Apotheken oder Pflegeeinrichtungen ab sofort schnell und sicher über die Einrichtungs- und Sektorengrenzen hinweg miteinander kommunizieren. Im Unterschied zu bekannten Messengern (z.B. WhatsApp) erfüllt die Anwendung dabei hohe Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen und ist interoperabel. Das heißt, unabhängig vom Hersteller müssen die Anwendungen miteinander kommunizieren können. Genutzt werden kann der TI-Messenger auf dem PC, Tablet oder Smartphone.

Nächste Schritte noch in diesem Jahr
Seit April 2024 ermöglicht der TI-Messenger eine direkte Kommunikation zwischen Leistungserbringern sowie zwischen Ärzten und Kostenträgern. Auf diese Weise können z.B. Nachfragen als Textnachricht an den behandelnden Kollegen weitergegeben werden. Und noch im dritten Quartal 2025 soll der TI-Messenger auch für die Kommunikation zwischen Arzt und Versicherten erweitert werden. Patienten sind dann in der Lage, über den TI-Messenger direkt mit dem Behandler in Kontakt zu treten. Neben dem Versenden und Empfangen von Text- und Sprachnachrichten wird zukünftig auch eine Videofunktion integriert sein.

Kommentar:

Der TI-Messenger ist ein wichtiger Baustein, um die medizinische Versorgung nicht nur bedarfsgerechter und effizienter zu gestalten, sondern auch sicherer zu machen. Stichwort: Patientensicherheit. Gleichzeitig kann der TI-Messenger immer nur eine Ergänzung zum direkten Arzt-Patienten-Kontakt sein und nie das persönliche Gespräch ersetzen.

Quelle:

https://www.gematik.de/anwendungen/ti-messenger

Autor
Stefanie Gorr



Reformen & Co.
24.02.2025 | Humanmedizin (niedergel...
 
Autor
Vanessa Dierberger


USA reichen offiziellen Austritt aus der WHO ein

Die USA haben offiziell die Unterlagen für ihren Austritt aus der Weltgesundheitsorganisation (WHO) bei den Vereinten Nationen eingereicht. Da eine 12-monatige Kündigungsfrist eingehalten werden muss, wird der Austritt am 22.1.2026 wirksam.

Trump begründet Austritt mit unfairer Behandlung
Dieser Schritt ist derzeit in vielen Medien präsent. Laut der Tagesschau hatte US-Präsident Donald Trump bereits im Mai während der Corona-Pandemie den Abbruch der Beziehungen zur WHO verkündet. Er wirft der Organisation vor, zu spät über die Gefahr des Coronavirus informiert zu haben, unter dem Einfluss Chinas zu stehen und wichtige Reformen nicht durchgeführt zu haben. Trump kritisiert zudem die aus seiner Sicht ungerechtfertigte Höhe der Zahlungen der USA an die WHO. Tatsächlich sind die USA der größte Geldgeber der Organisation: Zwischen 2022 und 2023 steuerten sie 1,28 Mrd. US-Dollar bei, was insgesamt 18% des Gesamtbudgets der WHO entspricht.

Auswirkungen auf die globale Gesundheitsvorsorge
Die WHO wurde im Jahr 1948 gegründet und ist die größte Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit Hauptsitz in Genf. Sie spielt eine zentrale Rolle bei der weltweiten Förderung der Gesundheit sowie der Bekämpfung globaler Gesundheitskrisen, koordiniert die internationale Zusammenarbeit, sammelt epidemiologische Daten und entwickelt Impfstoffe. Mit dem Austritt der USA werden der WHO nicht nur finanzielle Mittel fehlen, sondern auch wissenschaftliche Expertise.

Internationale Kritik am US-Austritt
Der geplante Austritt der USA stößt weltweit auf scharfe Kritik. Auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach warnt vor den Folgen: Ohne die USA werde es schwieriger, Ländern zu helfen, die von Epidemien oder Umweltkatastrophen betroffen sind. Besonders gefährdet seien Kinder in Entwicklungsländern. Indessen kündigte China an, die WHO weiterhin zu unterstützen. Deutschland und weitere Mitgliedsstaaten wollen versuchen, Trump umzustimmen.

Kommentar:

Der WHO könnten mit dem US-Austritt massive Finanzlücken entstehen. Bereits jetzt hat die Organisation Schwierigkeiten, alle Gesundheitskrisen zu bewältigen. Derzeit bekämpft sie 42 Krisen weltweit, darunter den Mpox-Ausbruch in Afrika, die Hungerkrise im Südsudan und die humanitäre Notlage im Gazastreifen. Ob und wie diese Aufgaben künftig finanziert werden, bleibt unklar. Ferner sind wichtige Programme zur Bekämpfung von Krankheiten wie HIV, Tuberkulose und Malaria gefährdet.

Der Austritt der USA aus der WHO ist nicht nur eine politische Demonstration, sondern eine Entscheidung mit weitreichenden Konsequenzen für die globale Gesundheitsvorsorge. Trump argumentiert mit finanziellen Ungerechtigkeiten, doch die USA tragen als führender Akteur in der Weltgesundheit eine Verantwortung, die über monetäre Aspekte hinausgeht. Der internationale Austausch von Gesundheitsdaten und wissenschaftlicher Expertise ist essenziell, um Pandemien frühzeitig zu erkennen und zu bekämpfen. Ohne die USA wird diese Aufgabe erheblich erschwert. Als problematisch erweist sich zudem die Gefahr eines Dominoeffekts, die von der Entscheidung der USA ausgeht. So hat mittlerweile auch Argentinien seinen Austritt erklärt. Sollten die Austritte weiter Schule machen, könnte dies zu einer massiven Schwächung der Organisation führen.

Quellen:



Autor
Vanessa Dierberger



Region & Standort
21.02.2025 | Humanmedizin (niedergel...
 
Autor
Vanessa Dierberger


Effizientere Notfallversorgung: Neues Telenotarztsystem für das Bergische Land

Der Ennepe-Ruhr-Kreis, der Kreis Mettmann sowie die Städte Remscheid, Solingen, Wuppertal und Leverkusen werden künftig durch ein neues Telenotarztsystem unterstützt. Betreiber des Telenotarztsystems "Bergisches Land" sind die ADAC Telenotarzt gGmbH und die umlaut telehealthcare GmbH - Part of Accenture. Das Vergabeverfahren wurde von der Stadt Leverkusen koordiniert und ist nun abgeschlossen. Der offizielle Start ist für das Frühjahr 2025 geplant.

Das Telenotarztsystem soll als ergänzende Maßnahme zur bestehenden Notfallversorgung dienen. Der Telenotarzt kann Rettungskräfte per Video oder Telefon unterstützen und in Echtzeit ärztliche Entscheidungen treffen. Dies kann wertvolle Zeit sparen und gleichzeitig zu einer effizienteren Nutzung der Notarzt-Ressourcen beitragen. Da ein Telenotarzt mehrere Einsätze gleichzeitig betreuen kann, wird eine flächendeckendere Versorgung ermöglicht.

Technische Umsetzung und schrittweiser Ausbau
Die technische Infrastruktur wird von der umlaut telehealthcare GmbH bereitgestellt, die als Vorreiter in der deutschen Telenotfallmedizin gilt. In einem ersten Schritt werden die Leitstellen in Leverkusen und Mettmann sowie die Rettungswagen der sechs beteiligten Gebietskörperschaften mit modernster Technik ausgestattet. Dazu gehören unter anderem Kameras, Router für die Videoübertragung sowie Headsets und Kommunikationssteuerungselemente. Parallel dazu werden Notärzte für den Telenotarztdienst ausgebildet.

Ein Modell für die Zukunft?
Mit der zunehmenden Belastung des Rettungsdienstes und begrenzten personellen Ressourcen sind innovative Lösungen wie das Telenotarztsystem gefragter denn je. Durch eine verbesserte Verteilung von Fachkompetenz kann das neue System dazu beitragen, Notfallpatienten schneller und gezielter zu versorgen. Ein flächendeckender Ausbau wird jedoch noch einige Jahre in Anspruch nehmen.

Kommentar:

Täglich werden in Deutschland rund 84.000 Notrufe über Festnetz und Mobilfunk abgesetzt, was sich im Jahr 2023 laut der Deutschen Telekom auf über 30 Millionen summierte. In Remscheid allein gingen im vergangenen Jahr über 35.000 Anrufe über die Notrufnummer 112 ein.

Die steigende Belastung der Rettungsdienste macht deutlich, dass neue Konzepte notwendig sind, um eine qualitativ hochwertige und zuverlässige Notfallversorgung sicherzustellen. Begrenzte personelle und materielle Ressourcen erfordern innovative Lösungen, die sowohl eine effiziente Einsatzplanung als auch die Reduzierung von Fehlalarmen und unnötigen Fahrten ermöglichen. Das Telenotarztsystem im Bergischen Land ist ein innovativer Schritt in Richtung effizienterer Notfallversorgung. Die Möglichkeit, mehrere Einsätze gleichzeitig zu koordinieren und Rettungskräfte aus der Ferne zu unterstützen, kann wertvolle Ressourcen sparen und Leben retten.

Quellen:

Autor
Vanessa Dierberger



Region & Standort
20.02.2025 | Humanmedizin (niedergel...
 
Autor
Fanny Mauch


Globale Unterschiede in Lebenserwartung und medizinischer Versorgung

Die Analyse der weltweiten Daten zur Lebenserwartung und Ärztedichte zeigt deutliche regionale Unterschiede. Dies geht aus dem Datenreport 2024 der Deutschen Stiftung Weltbevölkerung (DSW) hervor. Während die durchschnittliche Lebenserwartung weltweit 73 Jahre beträgt und die Ärztedichte bei 17,3 pro 10.000 Einwohner liegt, variieren die Werte zwischen den einzelnen Ländern und Kontinenten erheblich.

Kontinentale Trends auf einen Blick
Afrika weist die niedrigsten Zahlen auf: In Westafrika liegt die Lebenserwartung bei nur 59 Jahren, während die Ärztedichte lediglich 2,7 beträgt. Auch Zentralafrika und Ostafrika kämpfen mit ähnlichen Herausforderungen. Im Gegensatz dazu zeigen Europa, Nordamerika und Teile Asiens deutlich bessere Werte. Südeuropa und Nordeuropa erreichen eine Lebenserwartung von 82 bzw. 81 Jahren, bei einer Ärztedichte von 43,8 und 39 pro 10.000 Einwohner. Asien zeigt große Unterschiede innerhalb der Region. Ostasien hebt sich mit einer Lebenserwartung von 78 Jahren positiv hervor, während Südasien und Südostasien mit jeweils 72 Jahren und einer Ärztedichte von etwa 8 Ärzten pro 10.000 Einwohner unter dem globalen Durchschnitt liegen.

Abb.1: Kontinentaler Vergleich von Lebenserwartung und Arzt-Einwohner-Korrelation

Quelle: DWS, Darstellung: Rebmann Research

Von Guinea bis Kuba: Die weltweiten Extremwerte
Ein Blick auf die extremen Werte der Ärztedichte je 10.000 Einwohner in den zehn Ländern mit den höchsten und niedrigsten Werten zeigt eine drastische Diskrepanz sowohl in der Anzahl der Ärzte als auch in der Lebenserwartung. Die unteren zehn Länder - darunter Guinea, Niger, die Zentralafrikanische Republik, Sierra Leone und der Südsudan - weisen eine Lebenserwartung von nur 57 bis 62 Jahren auf. Besonders alarmierend ist die äußerst geringe Ärztedichte, die in diesen Ländern bei 0,2 bis 0,4 Ärzten pro 10.000 Einwohner liegt. Diese Zahlen unterstreichen die gravierenden Mängel in der medizinischen Versorgung und Infrastruktur.

Abb. 2: Lebenserwartung und Arzt-Einwohner-Korrelation: Die Extreme


Quelle: DWS, Darstellung: Rebmann Research

Im Gegensatz dazu ragen die obersten 10 Länder - angeführt von Kuba, Monaco und Schweden - positiv hervor. Kuba beeindruckt mit der weltweit höchsten Ärztedichte von 94,3 Ärzten pro 10.000 Einwohner, während Monaco mit einer Lebenserwartung von 84 Jahren Spitzenreiter ist. Länder wie Schweden, Belgien und Griechenland weisen ebenfalls sowohl eine hohe Ärztedichte (über 60) als auch eine Lebenserwartung von 81 bis 83 Jahren auf.

Afrika: Eine Region in der Gesundheitskrise
Afrika zeigt die weltweit prekärste Situation in Bezug auf Lebenserwartung und medizinische Versorgung. Länder wie Niger und die Zentralafrikanische Republik gehören zu den Schlusslichtern: Die Lebenserwartung liegt hier bei 61 bzw. 57 Jahren, während nur 0,2 Ärzte auf 10.000 Einwohner kommen. Auch andere Länder wie Sierra Leone, Südsudan und Tschad erreichen nur marginal höhere Werte. Selbst in den bessergestellten afrikanischen Ländern, wie Südafrika (67 Jahre Lebenserwartung, 8,1 Ärzte auf 10.000 Einwohner), bleibt der Zugang zur Gesundheitsversorgung eine Herausforderung. Die geringe Ärztedichte korreliert stark mit der niedrigen Lebenserwartung, was den dringenden Bedarf an Investitionen in das Gesundheitssystem verdeutlicht.

Europa: Führend in Lebenserwartung und medizinischer Versorgung
Europa steht an der Spitze der globalen Gesundheitsversorgung. Südeuropa und Westeuropa verzeichnen die höchsten Lebenserwartungen von 82 Jahren, bei einer Ärztedichte von über 40 pro 10.000 Einwohner. Länder wie Monaco und Norwegen stechen mit besonders hohen Werten hervor. Monaco führt mit einer außergewöhnlichen Ärztedichte von 88,9 und einer Lebenserwartung von 84 Jahren die Liste an. Auch Schweden liegt mit einer Ärztedichte von über 70 deutlich über dem Durchschnitt. In Osteuropa hingegen sind die Werte etwas niedriger: Die Lebenserwartung beträgt dort durchschnittlich 74 Jahre, und die Ärztedichte liegt bei 37,7. Dennoch zeigt die Region insgesamt eine bessere Gesundheitsversorgung als viele andere Teile der Welt.

Asien: Ein Kontinent der Gegensätze
In Asien existieren große Unterschiede zwischen den Ländern. Ostasien weist mit einer Lebenserwartung von 78 Jahren und einer Ärztedichte von 25,3 positive Werte auf. Japan ragt hier mit einer Lebenserwartung von 84 Jahren und einer eher durchschnittlichen Ärztedichte von 26,1 hervor. Südasien und Südostasien hingegen bleiben mit einer Lebenserwartung von 72 Jahren und einer Ärztedichte von etwa 8 Ärzten pro 10.000 Einwohner hinter dem globalen Durchschnitt zurück. Länder wie Afghanistan (Lebenserwartung: 66 Jahre, Arzt-Einwohner-Relation: 2,5) verdeutlichen die Herausforderungen in der Region.

Lateinamerika: Fortschritte in der Gesundheitsversorgung
Lateinamerika zeigt gemischte Ergebnisse. Während Zentralamerika mit einer Lebenserwartung von 75 Jahren und einer Ärztedichte von 21,9 gute Werte erzielt, weisen die Karibischen Inseln mit 36,4 Ärzten eine außergewöhnlich hohe Ärztedichte auf. Kuba sticht besonders hervor: Trotz wirtschaftlicher Einschränkungen beträgt die Ärztedichte hier 94,3 - der höchste Wert weltweit.

Kommentar:

Die Zahlen machen deutlich, dass der Zugang zu medizinischer Versorgung weltweit ungleich verteilt ist. Regionen mit gut ausgebauten Gesundheitssystemen, wie Europa und Ostasien, profitieren von höheren Lebenserwartungen und einer hohen Ärztedichte. In Afrika und Teilen Südasiens hingegen führen mangelnde medizinische Ressourcen zu niedrigen Lebenserwartungen.

Die globale Gemeinschaft ist gefordert, diese Ungleichheiten zu adressieren. Investitionen in die Ausbildung medizinischen Personals, die Bereitstellung grundlegender Gesundheitsinfrastruktur und eine gerechtere Verteilung von Ressourcen sind zentrale Maßnahmen, um die Lebensqualität weltweit zu verbessern. Nur durch gemeinsames Handeln können die gravierenden Unterschiede in der Gesundheitsversorgung überwunden werden.

Quelle:

https://www.dsw.org/publication/datenreport-2024/

Autor
Fanny Mauch



Region & Standort
18.02.2025 | Hausarzt
 
Autor
Nadine Brohammer


Modellprojekt: Pflegekräfte stärken hausärztliche Versorgung in Baden-Württemberg

Im Rahmen des Innovationsfonds startete die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) zum 1.1.2025 das neue Versorgungsprojekt multiprofessionelle Primärversorgungszentren mit Pflegefachkraft (PRIMA). Das bis Mitte 2027 angesetzte Projekt zielt darauf ab, Hausarztpraxen durch den gezielten Einsatz von Pflegefachpersonen zu entlasten. PRIMA soll Hausärzte in der Versorgung chronisch kranker Patienten unterstützen, indem Pflegefachkräfte in den Praxisalltag integriert werden und nichtärztliche Aufgaben übernehmen. Damit sollen neue Versorgungsstrukturen geschaffen werden, um den zunehmenden Herausforderungen in der hausärztlichen Versorgung - insbesondere dem Ärztemangel und der steigenden Zahl älterer, betreuungsbedürftiger Patienten - zu begegnen.

Studienbegleitung will Effekt auf Hausarztpraxen untersuchen
Die KVBW strebt an, insgesamt 20 Hausarztpraxen in das Projekt aufzunehmen und diese zu multiprofessionellen Primärversorgungszentren weiterzuentwickeln. In Zusammenarbeit mit dem Institut für Allgemeinmedizin und Interprofessionelle Versorgung (IAIV) am Universitätsklinikum Tübingen und der Technischen Universität München (TUM) ist eine begleitende wissenschaftliche Untersuchung geplant, um herauszufinden, wie Pflegefachkräfte zur Entlastung der Hausarztpraxen beitragen und zu einer besseren Betreuung von Patienten mit chronischen Erkrankungen beitragen können.

Neues Modell soll Versorgung nachhaltig stärken
Die finanzielle Förderung zur Anstellung und Integration einer Pflegefachkraft ist über den Projektzeitraum sichergestellt. Neben der Übernahme der Gehaltskosten wird den Praxen eine Quartalspauschale zur Verfügung gestellt. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Betreuung von mindestens 112 chronisch kranken Patientinnen und Patienten durch die Pflegefachperson über die Dauer des Projekts. Auch Praxen, die bereits eine Pflegefachkraft beschäftigen, können teilnehmen, sofern sie nicht bereits an einem ähnlichen Projekt beteiligt sind. Weitere Projektpartner sind das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung, die AOK Baden-Württemberg und das IGES Institut.

Die Erkenntnisse aus PRIMA sollen langfristig dazu beitragen, neue Versorgungsmodelle für Hausarztpraxen zu etablieren und die hausärztliche Versorgung nachhaltig zu stärken.

Kommentar:

Hintergrund des Projekts ist die zunehmend schwierige Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Baden-Württemberg. Aktuell sind bereits rund 900 Hausarztsitze unbesetzt. Der Ärztemangel wird sich durch den demografischen Wandel weiter verschärfen, da viele Ärzte in den Ruhestand gehen und oft keine Nachfolger finden. Gleichzeitig steigt die Zahl älterer Patienten, die auf hausärztliche Betreuung angewiesen sind, was den Druck auf die verbleibenden Praxen zusätzlich erhöht.

Quelle:

https://www.kvbawue.de/presse/pressemitteilungen/aktuelle-pressemitteilungen/news-artikel/kvbw-startet-neues-projekt-fuer-hausarztpraxen

Autor
Nadine Brohammer



Wissenswert
17.02.2025 | Humanmedizin (niedergel...
 
Autor
Dr. Elisabeth Leonhard


Individualisierte Medizin: Der Startschuss für genomDE

Im Jahr 2019 fiel mit der vom Bundesministerium für Gesundheit geförderten Initiative genomDE auch in Deutschland endlich der Startschuss für eine nationale Strategie für Genommedizin. Anfang 2020 trat Deutschland als 21. EU-Mitgliedstaat in die EU-Genom-Initiative „1+ Million Genomes“ bei. Ziel des Zusammenschlusses ist der Aufbau einer gemeinsamen Genomdatenbank mit über 1 Million sequenzierter Genome, die länderübergreifend unter Beachtung von Datenschutz und Datensicherheit für Forschungszwecke und für die Verbesserung der Gesundheitsversorgung zur Verfügung stehen soll.

Bedeutung von Genomdatenbanken und wichtige Themenbereiche der Genommedizin
Genomdatenbanken bieten u.a. die Chance, krankheitsverursachende Mutationen zu identifizieren. Im Jahr 2020 startete das durch die Europäische Kommission geförderte Projekt „Structural Support for a National Genome Initiative of the Federal Ministry of Health (genomDE). Als wichtigste Themenbereiche bezüglich der Einführung der Genommedizin in die Regelversorgung lassen sich die Aufklärung und Einbindung der Patienten, der Aufbau geeigneter Dateninfrastrukturen und das Schaffen der rechtlichen Grundlagen identifizieren.

Gesetzliche Grundlage und Modellvorhaben
Ein erster Schritt erfolgte mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (2021), das in § 64e des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) „Modellvorhaben zur umfassenden Diagnostik und Therapiefindung mittels Genomsequenzierung bei seltenen und bei onkologischen Erkrankungen, Verordnungsermächtigung“ ergänzte. Das Modellvorhaben soll 2024 starten und im Rahmen der mindestens fünfjährigen Laufzeit die Genommedizin in die Gesundheitsversorgung in Deutschland integrieren.

Aufbau der Dateninfrastruktur und zukünftige Aufgaben
Gegenwärtig laufen die Arbeiten am Aufbau der Dateninfrastruktur für das Modellprojekt. Sie dient als Basis der klinischen Anwendung von Genomsequenzierungen und soll die Verbesserung der Diagnostik und den Ausbau der personalisierten Therapie erlauben. Weitere Aufgaben sind der Aufbau der Versorgungsstrukturen, die Vernetzung von genommedizinischen Strukturen, die Etablierung von Standards in den Sequenzierungstechnologien und in der klinischen Nutzung der Daten sowie die Aus- und Weiterbildung des medizinischen Personals.

Kommentar:

"Mehr Infos zu allen Fragen rund um das Management einer Arzt- oder Zahnarztpraxis finden Sie in der Publikation "Praxiswissen" unter https://www.rebmann-research.de/publikationen/. Der Anspruch dieses XXL-Werkes ist es, zu allen Fragen rund um das Management einer Arzt- oder Zahnarztpraxis eine fundierte Hilfestellung zu bieten.

Neben der Publikation "Praxiswissen" finden Sie in unserem digitalen Wissensportal Gesundheitsmarktwissen zahlreiche weitere fachgruppenspezifische Marktstudien und Publikationen mit vielen wirtschaftlichen Daten, die keine Managementfragen für die Heilberufe und deren Beratung offenlassen."

Quelle:

https://www.rebmann-research.de/publikationen/110-Praxiswissen/1-Ueberblick/Ueberblick.html

Autor
Dr. Elisabeth Leonhard



Wissenswert
14.02.2025 | Humanmedizin (niedergel...
 
Autor
Stefanie Gorr


Die stationäre Pflege wird für Pflegebedürftige immer teurer

Die demografische Entwicklung der Bevölkerung lässt die Nachfrage nach ambulanten und stationären Pflegedienstleistungen weiter steigen. Gleichzeitig sind die Pflegebedürftigen und deren Angehörige einer immer stärkeren finanziellen Belastung ausgesetzt. Dies betrifft insbesondere die Pflegeheimbewohner.

Mittlerweile müssen Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen durchschnittlich im ersten Jahr einen Eigenanteil von rund 3.000 Euro selbst finanzieren - und das trotz der Anhebung der Zuschüsse auf die Pflegekosten. Im Vergleich dazu lag die Eigenbeteiligung in Heimen im Jahr 2019 um mehr als 1.000 Euro niedriger. Die selbst zu finanzierenden Kosten setzen sich aus dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE), den Investitionskosten sowie den Kosten für Unterkunft und Verpflegung zusammen. Insbesondere der EEE (Pflegekosten) ist dabei deutlich angestiegen. Ursächlich hierfür war vor allem die im September 2022 eingeführte Tariftreueregelung. Letztere hat dazu geführt, dass die Personalaufwendungen teilweise um 30% gestiegen sind. Ist ein Heimbewohner nicht in der Lage, den Eigenanteil aus eigener Tasche zu bezahlen, hat er Anspruch auf Hilfe zur Pflege.

Kommentar:

Die steigenden Eigenanteile sind nicht nur ein Problem für die Pflegebedürftigen, sondern auch für die Kostenträger, die durch die Eigenanteilsbegrenzung weitere Ausgaben bewältigen müssen. So lagen diese Aufwendungen im Jahr 2023 bei rund 4,4 Mrd. Euro. Dabei sind die Kosten für die Zuschüsse nur ein Aspekt der insgesamt angespannten Finanzlage der Kassen. Insgesamt bedarf es einer umfassenden Finanzierungsreform, um die Effekte der demografischen Entwicklung aufzufangen und die Beiträge zu stabilisieren.

Quelle:

https://www.vdek.com/presse/pressemitteilungen/2025/eigenbeteiligung-pflegeheim-begrenzung-massnahmen.html

Autor
Stefanie Gorr



Finanzen
12.02.2025 | Humanmedizin (niedergel...
 
Autor
Dr. Elisabeth Leonhard


Krankenhäuser tief in der Krise: Pleitewelle bei den DRK-Kliniken

Die deutsche Krankenhausbranche steckt tief in der Krise. Allein 6 der bundesweit 38 Kliniken in der Trägerschaft des Deutschen Roten Kreuzes befinden sich aktuell in einem Insolvenzverfahren. Dies geht aus einem Bericht der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ vom 28.1.2025 hervor, der auf direkte Informationen der DRK-Präsidentin Hasselfeldt verweist. Demnach sind fünf DRK-Standorte in Rheinland-Pfalz und einer in Hessen betroffen. Als Ursache der problematischen Finanzlage sieht Hasselfeldt den Verzicht auf eine ausreichende finanzielle Übergangsregelung im Zuge der jüngst beschlossenen Krankenhausstrukturreform. Diese treffe als Erstes freigemeinnützige Krankenhäuser, da deren Träger nur begrenzte Möglichkeiten bei der Bildung von Rücklagen haben.

Kommentar:

Die Lage der Krankenhäuser ist überaus kritisch. Laut einer dem Deutschen Ärzteblatt vorliegenden Verbandsübersicht gab es im Jahr 2024 bereits mindestens 24 Insolvenzen. Wie die Insolvenzwelle beim DRK belegt, setzt sich diese Negativentwicklung 2025 offenbar weiter fort. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hatte mit Blick auf die zunehmenden Wirtschaftlichkeits- und Liquiditätsprobleme der Krankenhäuser immer wieder vergeblich auf ein Vorschaltgesetz gedrängt, das die Zeit bis zur Wirkungsentfaltung der Krankenhausreform überbrücken sollte. Es ist zu befürchten, dass für viele angeschlagene Kliniken die Reform nun zu spät kommen könnte, weshalb eine unstrukturierte Marktbereinigung drohen könnte.

2024: Fast 80% der Kliniken in den roten Zahlen
Laut DKG liegt das Gesamtdefizit der Branche mittlerweile bei über 14 Mrd. Euro. Das Krankenhaus Barometer 2024 - eine jährliche Repräsentativbefragung des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) - kam zu dem Ergebnis, dass bereits 79% der Allgemeinkrankenhäuser zum Jahresende 2024 mit einem Verlust rechneten. Zwei Drittel gingen für 2025 von einer weiteren Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Lage aus. Als Ursache für die zunehmenden Liquiditätsprobleme nannten die Umfrageteilnehmer insbesondere die Preissteigerungen bei den Personal- und Sachkosten.

Quellen:

Autor
Dr. Elisabeth Leonhard



Finanzen
11.02.2025 | Humanmedizin (niedergel...
 
Autor
Dr. Elisabeth Leonhard


Neues EBM-Kapitel für Leistungen bei Long-COVID

Seit 1.1.2025 können Vertragsärzte bei der Versorgung von Patienten mit (Verdacht auf) Long-COVID neue Leistungen nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abrechnen. Zu diesem Zweck wurde der EBM um einen neuen Abschnitt 37.8 erweitert. Grundlage ist die Long-COVID-Richtlinie (LongCOV-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

EBM: Neue Leistungen des Abschnitts 37.8

Gebührenordnungsposition (GOP)BezeichnungWertAbrechenbarkeit
GOP 37800Basis-Assessment20,33 Euro
(164 Punkte)
einmal im Krankheitsfall (= ein Jahr) i.d.R. durch den koordinierenden Hausarzt
GOP 37801Zuschlag bei schweren Fällen15,86 Euro
(128 Punkte)
maximal zweimal im Krankheitsfall
GOP 37802Zuschlag zur Versicherten- oder Grundpauschale17,47 Euro
(141 Punkte)
einmal im Behandlungsfall; Patient muss im betreffenden Quartal durch mindestens einen weiteren Vertragsarzt einer anderen Fachrichtung behandelt werden
GOP 37804Teilnahme an patientenbezogenen Fallbesprechungen10,66 Euro
(86 Punkte)
bis zu fünfmal im Krankheitsfall; Besprechung in Präsenz, per Video oder Telefon möglich
GOP 37806Teilnahme an der spezialisierten ambulanten Versorgung27,14 Euro
(219 Punkte)
einmal im Behandlungsfall (höchstens zweimal im Jahr)


Einzelheiten zu den Abrechnungsvoraussetzungen und den Leistungen sind bei der KBV unter https://www.kbv.de/html/themen_55220.php aufgeführt. Die Vergütung erfolgt vorerst extrabudgetär.

Kommentar:

In Deutschland sind schätzungsweise mehr als eine Million Menschen von Long- oder Post-COVID (siehe Infobox) betroffen. Offizielle Statistiken über die genaue Anzahl der Fälle gibt es nicht. Als sicher gilt, dass die Zahl der Patienten auch nach Ende der Pandemie weiter ansteigt. Dabei sind weder die genauen Ursachen der Erkrankung bekannt - noch lässt sich bei den Betroffenen ein einheitliches Krankheitsbild definieren. So kann sich die Post- oder Long-COVID-Erkrankung in mehr als 200 Symptomen äußern. Die Ausprägung bei den einzelnen Patienten ist sehr unterschiedlich und reicht von Fatigue über neurologische Probleme (u.a. kognitive Einschränkungen und Brain Fog), Schmerzen, respiratorische Probleme (Lungen- und Atembeschwerden) bis hin zu gastrointestinalen Symptomen. Die teils starken Beschwerden können einzeln oder in Kombination auftreten.


Long-COVID oder Post-COVID?

  • Long-COVID: Umfasst alle gesundheitlichen Beschwerden, die länger als 4 Wochen nach der Akutphase der Infektion andauern oder neu auftreten.
  • Post-COVID: Beschreibt das Krankheitsbild, sofern Symptome mehr als zwölf Wochen nach der Coronainfektion (bei Kindern und Jugendlichen nach 8 Wochen) andauern, wiederkehren oder neu auftreten.



Obwohl die Forschungen mittlerweile auf Hochtouren laufen, stehen für Long- und Post-COVID noch keine standardisierten Therapien oder spezielle Arzneimittel zur Verfügung. Anlaufstellen für Betroffene gibt es jedoch zunehmend in Form spezialisierter Ambulanzen und Rehaeinrichtungen sowie Selbsthilfegruppen.

Quelle:

https://www.kbv.de/html/themen_55220.php

Autor
Dr. Elisabeth Leonhard



Reformen & Co.
10.02.2025 | Humanmedizin (niedergel...
 
Autor
Fanny Mauch


Sozialversicherungsträger im Vergleich: Die Rolle der Rentenversicherung im Bereich der Prävention

Die Prävention ist nicht alleinige Aufgabe der Krankenversicherungen, sondern wird zunehmend auch für andere Sozialversicherungsträger relevant. Auch bei der gesetzlichen Rentenversicherung hat sich die Prävention als zentrale und verpflichtende Aufgabe etabliert. Dies zeigt sich an der steigenden Zahl bewilligter Präventionsleistungen in den letzten Jahren.

Kontinuierlicher Ausbau der Präventionsangebote
Im Jahr 2015 wurde in Deutschland das Präventionsgesetz eingeführt. Seit diesem Zeitpunkt hat die Rentenversicherung den Ausbau ihrer Präventionsangebote kontinuierlich vorangetrieben. Die Zahl der bewilligten Leistungen stieg in den letzten Jahren stetig an, wobei die Entwicklung zwischen 2022 und 2023 besonders auffällig ist. Bereits 2022 wurden 22.518 Präventionsleistungen bewilligt, während die Zahl 2023 mit 40.814 auf fast das Doppelte anstieg. Im Fünfjahresvergleich ist ebenfalls eine signifikante Zunahme zu verzeichnen: In 2019 wurden lediglich 7.277 Präventionsleistungen bewilligt - und damit gerade einmal 18% der Leistungen von 2023. Die Rentenversicherung reagiert damit auf eine steigende Nachfrage und zeigt ihre Bereitschaft, Versicherte frühzeitig in ihrer Gesundheit zu unterstützen.

Abb. Präventionsleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung im Fünfjahresvergleich


Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Darstellung: Rebmann Research

Fokus auf ganzheitliche Gesundheitsförderung
Das Präventionsprogramm „RV Fit“ der Deutschen Rentenversicherung zielt darauf ab, chronische Erkrankungen und eine spätere Rehabilitations- oder Rentenbedürftigkeit vorzubeugen. Die Angebote konzentrieren sich auf die Bereiche Bewegung, Ernährung und Stressbewältigung. Versicherte erhalten kostenlose und mehrmonatige Leistungen, die berufsbegleitend stattfinden und auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt sind. Das Programm steht für alle Personen kostenlos zur Verfügung, die aktiv berufstätig sind, seit mindestens 6 Monaten arbeiten und erste Beschwerden (z.B. gelegentliche Rückenschmerzen) aufweisen.

Prävention als Leitprinzip: Vorbeugen statt Nachsorgen
Die strategische Ausrichtung der gesetzlichen Rentenversicherung folgt dem Grundsatz „Prävention vor Rehabilitation vor Rente“. Durch frühzeitige Interventionen soll die Erwerbsfähigkeit der Versicherten gestärkt und damit die Teilhabe am Arbeitsleben langfristig gesichert werden. Die positiven Auswirkungen auf das Gesundheitssystem sind vielfältig, da durch präventive Maßnahmen nicht nur Kosten im Bereich der Akutversorgung und Rehabilitation gesenkt werden, sondern es auch langfristig zu einer Verbesserung der Gesundheitskompetenz der Versicherten kommt.

Kommentar:

Die Präventionsleistungen der Sozialversicherungsträger unterscheiden sich deutlich in ihrem Umfang, ihrer Zielrichtung und ihrem gesetzlichen Auftrag. Während die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) den umfassendsten gesetzlichen Auftrag besitzt, ist dieser bei den anderen Sozialversicherungsträgern oft enger gefasst.

Die §§ 20 ff. SGB V verpflichten die Krankenkassen dazu, Präventions- und Rehabilitationsleistungen zu erbringen, die Krankheiten vorbeugen, ihre Verschlimmerung verhindern oder die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Versicherten wiederherstellen. Dabei spielt besonders die Primärprävention mit Leistungen zur individuellen Verhaltensprävention, Gesundheitsförderung in Lebenswelten und betriebliche Gesundheitsförderung eine zentrale Rolle. Auch die Bereiche der Sekundär- und Tertiärprävention werden von der GKV abgedeckt. Im Bereich der Sekundärprävention beispielsweise durch Gesundheitsuntersuchungen und Vorsorgeleistungen wie den Gesundheits-Check-up (§ 25 SGB V) sowie im Bereich der Tertiärprävention durch die medizinische Rehabilitation (§ 40 SGB V).

Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) orientiert sich am Grundsatz „Prävention vor Rehabilitation vor Rente“ und richtet sich vor allem an Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit durch erste gesundheitliche Beeinträchtigungen gefährdet ist (§ 14 SGB VI). Die GRV fördert wie bereits beschrieben frühzeitige, verhaltenspräventive Maßnahmen wie Stressbewältigung, Bewegung und Ernährung, die die Erwerbsfähigkeit sichern und gesundheitliche Beeinträchtigungen vorbeugen sollen.

Im Unterschied dazu ist der Präventionsauftrag der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) auf die Arbeitswelt fokussiert. Hier stehen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren im Vordergrund. Nach dem Eintritt einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls ist die GUV im Rahmen der Tertiärprävention auch dafür verantwortlich, die Leistungsfähigkeit wiederherzustellen (§ 1 SGB VII). Die GUV integriert dabei auch Elemente der betrieblichen Gesundheitsförderung.

Die soziale Pflegeversicherung wiederum hat mit dem Präventionsgesetz einen spezifischen Präventionsauftrag erhalten, der auf die stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen abzielt (§ 5 SGB XI). Hier stehen die Förderung der gesundheitlichen Ressourcen von Pflegebedürftigen und die Verbesserung ihrer gesundheitlichen Situation im Mittelpunkt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die GKV durch ihren breiten Auftrag alle drei Präventionsstufen der Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention abdeckt, während die anderen Sozialversicherungsträger entweder spezifische Zielgruppen (z.B. Erwerbstätige, Pflegebedürftige) oder bestimmte Präventionsfelder (z.B. Arbeitswelt) fokussieren.

Quellen:





Autor
Fanny Mauch



Finanzen
06.02.2025 | Humanmedizin (niedergel...
 
Autor
Nadine Brohammer


MedTech: Vom Wachstum zur Profitabilität

Die deutsche Medizintechnikbranche verzeichnete in den letzten Jahren ein stetiges Umsatzwachstum. Im Jahr 2022 erreichte der Gesamtumsatz 38,39 Mrd. Euro, was einem Wachstum von 5,4% gegenüber dem Vorjahr entspricht. Für 2023 wurde ein weiterer Anstieg um 5% auf 40,35 Mrd. Euro prognostiziert. Allerdings zeigt sich für 2024 eine Verlangsamung des Wachstums. In den ersten acht Monaten des Jahres 2024 lag der Umsatz nur noch 1,6% über dem Vorjahresniveau, was auf einen Gesamtumsatz von etwa 41 Mrd. Euro für das gesamte Jahr 2024 hindeutet. Trotz dieser Abschwächung bleibt der langfristige Trend positiv, mit einer prognostizierten durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate (CAGR) von 4,47% bis 2029, wodurch ein erwartetes Marktvolumen von 43,81 Mrd. Euro erreicht werden soll.

Trotz anhaltend steigender Umsatzzahl, sinkende EBITDA-Margen in der MedTech
Eine Studie des Beratungsunternehmens Roland Berger aus dem Jahr 2024 zeigt trotz der konstant steigenden Umsatzzahlen einen Rückgang der EBITDA-Margen (Umsätze abzüglich der Kosten) insbesondere in Europa und Deutschland. Von 2012 bis 2022 stieg der Umsatz in der Medizintechnikindustrie in Europa durchschnittlich um 5,3 Prozentpunkte, in Deutschland sogar um 6,9 Punkte. Im gleichen Zeitraum zeigte die Entwicklung der EBITDA-Margen bei einer durchschnittlichen Entwicklung von 20 Prozentpunkten für Deutschland und Europa einen Tiefpunkt im Jahr 2022 von +17 bzw. 15 Prozentpunkten.

Strategiewandel in der MedTech-Branche: Profitabilität rückt in den Fokus
Der strategische Fokus der MedTech-Unternehmen lag in der Vergangenheit daher schwerpunktmäßig auf einer Wachstumsstrategie (durchschnittlich 57%). Bei Unternehmen mit einer EBITDA-Marge von über 15% deutlich ausgeprägter als bei jenen darunter (65% zu 48%). Profitabilität war ein nachgelagertes, wenn auch ebenfalls wichtiges strategisches Ziel (durchschnittlich 39%).

Für die nächsten 3 bis 5 Jahre nimmt die Bedeutung der Profitabilität für die strategische Ausrichtung der MedTech-Unternehmen nach eigener Einschätzung deutlich zu (durchschnittlich 65%). Sowohl die Unternehmen mit einer EBITDA-Marge über als auch unter 15% legen diesen Fokus auf die Strategie (58% bzw. 72%). Wachstum ist nur noch für 31% der Unternehmen von prioritärer strategischer Bedeutung.

Kommentar:

Die deutsche Medizintechnikbranche verzeichnet weiterhin ein solides Umsatzwachstum, wenn auch mit einer spürbaren Abschwächung im Jahr 2024. Während die langfristigen Prognosen positiv bleiben, zeigt sich eine besorgniserregende Entwicklung bei den EBITDA-Margen, die in den letzten Jahren trotz steigender Umsätze rückläufig waren.

Angesichts dieser Margenerosion vollzieht die Branche einen strategischen Wandel: Stand früher das Wachstum im Fokus, rückt nun die Profitabilität zunehmend in den Mittelpunkt der Unternehmensstrategien. Dieser Trend dürfte die kommenden Jahre prägen, da Unternehmen verstärkt auf Effizienzsteigerung und nachhaltige Ertragskraft setzen.

Quellen:

Autor
Nadine Brohammer



Region & Standort
04.02.2025 | Hausarzt
 
Autor
Dr. Elisabeth Leonhard


Hausärzte: Entbudgetierung kommt!

Der Deutsche Bundestag hat vergangene Woche das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz/GVSG) beschlossen. Damit ist der Weg frei für die bereits seit langem versprochene Abschaffung der Budgets bei den Hausärzten. Mit dem Gesetz kommen auch erstmals Jahreshonorarpauschalen für leicht chronisch kranke Patienten - die bisherige Notwendigkeit der quartalsweisen Einbestellung als Voraussetzung für Quartalspauschale entfällt. Ziel ist es, die Praxen zu entlasten und Anreize für die Aufnahme neuer Patienten zu schaffen. Insgesamt soll es - insbesondere für gesetzlich versicherte Patienten einfacher werden, einen Hausarzttermin zu bekommen.

Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz: wichtigste Inhalte für Hausärzte

  • Bundesweit geltende Entbudgetierung in der allgemeinen hausärztlichen Versorgung: Vollständige Vergütung aller Leistungen ohne Einschränkung bei bisherigen oder neuen Patienten, inkl. Hausbesuche.
  • Neue Versorgungspauschale: für bis zu vier Quartale geltende Pauschale für chronisch Kranke mit geringem Betreuungsbedarf
  • Vorhaltepauschale für „Versorgerpraxen“: Zusätzliche pauschalierte Honorierung für Praxen, die maßgeblich zur Aufrechterhaltung der hausärztlichen Versorgung beitragen - z.B. in Form bedarfsgerechter Angebote bei Praxisöffnungszeiten oder Haus- und Heimbesuchen.
  • Einfacheres und schnelleres Bewilligungsverfahren für Hilfsmittelversorgungen: Für Erwachsene, Kinder und Jugendliche, die unter schweren Krankheiten oder einer Behinderung leiden und die in Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) und in Medizinischen Zentren für Erwachsene mit Behinderung (MZEB) behandelt werden.
  • Entfall der Altersbeschränkung bei Notfallkontrazeptiva: bei Hinweis auf sexuellen Missbrauch oder Vergewaltigung
  • Fristverlängerung für Verbandmittel: Für sonstige Produkte zur Wundbehandlung gilt eine bis Anfang Dezember 2025 verlängerte Erstattungsfähigkeit.

Kommentar:

Gute Nachrichten für die chronisch überlasteten Hausarztpraxen: Das Gesetz bringt wichtige (finanzielle) Hilfen und verspricht zudem Entlastung bei chronisch kranken Patienten. Insgesamt bleibt jedoch abzuwarten, ob die Maßnahmen tatsächlich zu einer Verbesserung der Versorgungssituation führen werden - doch die Zeichen stehen gut. So ist nicht nur die wichtigste Hürde für eine Neuaufnahme von Patienten gefallen. Mit der besseren Honorierung dürfte auch die Attraktivität des Hausärzteberufs für den dringend benötigten Nachwuchs zunehmen. Harsche Kritik kommt indes vonseiten der Krankenkassen. Sie rechnen mit einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung bei bereits sehr angespannter Finanzlage und bemängeln eine Mittelverteilung nach dem Gießkannenprinzip und damit fehlende Steuerungswirkung.

Quelle:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/bundestag-beschliesst-gesundheitsversorgungsstaerkungsgesetz-pm-31-01-25.html

Autor
Dr. Elisabeth Leonhard



Finanzen
03.02.2025 | Humanmedizin (niedergel...
 
Autor
Christoph Scheen


Steuern von A bis Z: Praxis im eigenen Haus

Die Praxis im eigenen Haus erfordert aus steuerlicher Sicht eine differenzierte Betrachtung vom häuslichen Arbeitszimmer.

Wird eine Praxis im eigenen Haus betrieben, sind folgende Grundfälle hinsichtlich der Art der Grundstücksaufwendungen und der Eigentumsverhältnisse bei der steuerlichen Behandlung zu unterscheiden:

Grundstückorientierte AufwendungenBeispiele: Abschreibung, Schuldzinsen, Grundsteuer, Hausversicherungen, Reparaturen
Nutzungsorientierte AufwendungenBeispiele: Schönheitsreparaturen, anteilige Energiekosten
Praxisinhaber ist Eigentümer des Grundstücks bzw. der ImmobiliePraxisinhaber ist Eigentümer des Grundstücks bzw. der Immobilie    Sowohl die grundstücksorientierten als auch die nutzungsorientierten Aufwendungen sind Betriebsausgaben. Der Grundstücks- und Gebäudeteil „Praxis“ stellt notwendiges Betriebsvermögen dar und ist ins Anlagenverzeichnis aufzunehmen. Bei einem Grundstücksteil (einschließlich anteiligem Gebäude) von untergeordnetem Wert  besteht eine Wahlmöglichkeit hinsichtlich der Zuordnung zum Betriebsvermögen. Soweit Betriebsvermögen vorliegt und die Praxis aufgegeben oder an einen anderen Standort verlegt wird, müssen die stillen Reserven versteuert werden, die im Laufe der Jahre entstanden sind.
Zu versteuern ist der Gewinn, der sich aus der Differenz zwischen dem Verkaufspreis (Verkehrswert) und dem Restbuchwert des Praxisanteils ergibt. Der Restbuchwert resultiert aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der betrieblich genutzten Räume und den jährlichen steuerlichen Abschreibungen.
Ehegatte des Praxisinhabers ist Eigentümer des Grundstücks; Nicht-Eigentümer-Ehegatte hat sich an den AK/HK  des Grundstücks nicht beteiligtWird das Grundstück (einschließlich Praxisräume) unentgeltlich an den Praxisinhaber überlassen, stellen nur die nutzungsorientierten Aufwendungen, soweit sie auf die Praxis entfallen, Betriebsausgaben dar. Voraussetzung ist, dass sie vom Praxisinhaber getragen oder wenigstens von einem Gemeinschaftskonto der Ehegatten bezahlt werden (so bestätigend auch für den Insolvenzfall BFH vom 3.2.2016, X R 25/12, BStBl. 2016 II, S. 391, für Schuldzinszahlungen aus einem gesamt-schuldnerisch aufgenommenen Darlehen bei Zahlungen von einem Gemeinschaftskonto, zu dessen Guthaben beide Ehegatten beigetragen haben, unabhängig davon, aus welchen Mitteln die Zahlung im Einzelfall stammt).
Ein Betriebsausgabenabzug der grundstücksorientierten Aufwendungen scheidet mangels Kostenbeteiligung aus.
Gestaltungsüberlegung: Vermietung der Praxisräume durch den Ehegatten an den Praxisinhaber; den Mieteinnahmen steht in der gleichen Höhe ein Betriebsausgabenabzug beim Praxisinhaber gegenüber, zudem können die grundstücksorientierten Aufwendungen bei den Vermietungseinkünften geltend gemacht werden.
Zu beachten ist, dass die Regelung zur verbilligten Vermietung (§ 21 Abs. 2 EStG) keine Anwendung findet, da es sich nicht um Wohnraum handelt. Somit können bei Vermietung unter der ortsüblichen Miete die Aufwendungen des Ehegatten im Beispiel nur anteilig geltend gemacht werden.
Ehegatte des Praxisinhabers ist Eigentümer des Grundstücks; Nicht-Eigentümer-Ehegatte beteiligt sich an den AK/HK des GebäudesDie nutzungsorientierten Aufwendungen stellen Betriebsausgaben dar, sofern sie vom Praxisinhaber getragen oder von den Ehegatten gemeinschaftlich gezahlt werden (siehe vorstehend). Die Aufwendungen für die Beteiligung an den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten führen beim Praxisinhaber zu Betriebsausgaben (Abschreibung). Abschreibungsbemessungsgrundlage sind die auf die Praxis entfallenden Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, soweit sie der Kostenbeteiligung des Praxisinhabers entsprechen.
Nach der bisherigen, bereits auf BFH-Urteile aus den Jahren 1978, 1984 und 1988 zurückgehenden, durch die Entscheidung des Großen Senats des BFHs vom 30.1.1995 (GrS 4/92) und die ihr folgenden weiteren BFH-Judikate verfestigten Rechtsprechung ging der BFH, begleitet von einer teilweise schon vorgreifenden Auffassung der Finanzverwaltung, langjährig davon aus, dass der beim Nicht-Eigentümer-Ehegatten für den von ihm getragenen Aufwand gebildete Bilanzposten mangels eigenen Eigentums „wie ein materielles Wirtschaftsgut“ („Quasi-Wirtschaftsgut“) zu behandeln sei. Für dieses seien u. a. Abschreibungen nach den für Gebäude geltenden Vorschriften vorzunehmen und könnten die nur für Betriebsvermögen vorgesehenen Möglichkeiten der Übertragung stiller Reserven nach § 6b EStG genutzt wie auch etwa Investitionszulagen beantragt werden. Zusätzlich wurde von der Rechtsprechung für den Fall der Beendigung des Nutzungsverhältnisses vom Bestehen eines Wertersatzanspruchs nach §§ 951, 812 BGB ausgegangen, der zunehmend als Grundlage für die Annahme wirtschaftlichen Eigentums des Nicht-Eigentümer-Ehegatten angesehen wurde und bei Beendigung gewinnerhöhend zu aktivieren war.
Diese Rechtsprechung wurde vom BFH, beginnend mit zwei Entscheidungen aus den Jahren 2008 und 2013, in dem Urteil vom 9.3.2016 (X R 46/14, BStBl. 2016 II, S. 976), offenbar endgültig, aufgegeben. Danach ist der Nichtunternehmer-Ehegatte in den genannten Fällen, sofern keine abweichenden Vereinbarungen zwischen den Ehegatten getroffen wurden, sowohl zivilrechtlicher als auch wirtschaftlicher Eigentümer.
Der beim Unternehmer-Ehegatten nur zur typisierten Verteilung seines eigenen Aufwands gebildete Bilanzposten stellt kein Wirtschaftsgut dar und kann demnach auch nicht Sitz stiller Reserven sein, sodass ihm ertragsteuerrechtlich auch keine Wertsteigerungen zugerechnet werden können. Ebenso können z.B. keine ertragsteuerlichen Subventionsvorschriften, die nur für Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens gelten, in Anspruch genommen werden (einschließlich Rücklagen nach § 6b EStG sowie die meisten Sonderabschreibungen oder erhöhten Absetzungen und Abschreibungssätze, die nur für Gebäude des Betriebsvermögens vorgesehen sind).
Da nach dieser neuen Rechtsprechung auch kein, auf der bisherigen steuerrechtlichen Sichtweise beruhender, gewinnerhöhend zu bilanzierender und zu versteuernder Wertausgleichsanspruch des Nicht-Eigentümer-Ehegatten bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses angenommen werden kann, stellt es der BFH in seiner Entscheidung vom 9.3.2016 dem Gesetzgeber ausdrücklich anheim, eine geeignete Übergangsregelung zu schaffen, damit diese stillen Reserven nicht trotz vorheriger Inanspruchnahme aller bisherigen steuerlichen Vergünstigungen unversteuert bleiben. Dies geschah mit dem BMF-Schreiben vom 16.12.2016. Hiernach ist die Schlussbilanz des ersten Jahres, dessen Veranlagung verändert werden kann, zu berichtigen. Dabei kann die so entstehende Gewinnerhöhung gleichmäßig auf das Erstjahr und die vier folgenden verteilt werden.
Hinsichtlich der zum Privatvermögen des Nicht-Eigentümer-Ehegatten gehörenden Grundstückshälfte kann ggf. § 23 EStG (steuerpflichtiges „privates Veräußerungsgeschäft“) zur Anwendung kommen, wenn das Grundstück innerhalb der zehnjährigen Veräußerungsfrist veräußert würde.
Ehegatten sind gemeinschaftlich Eigentümer des Grundstücks (und damit auch des Gebäudes)Der Große Senat des BFHs unterstellt nach bisheriger Rechtslage bei zusammen veranlagten Eheleuten eine den Eigentumsverhältnissen entsprechende Kostentragung der grundstücksorientierten Aufwendungen. Dem Praxisinhaber sind in Höhe seines Miteigentumsanteils betriebliche Aufwendungen zuzuordnen, die darüber hinaus vorrangig der Praxis zugerechnet werden. Das Grundstück stellt in Höhe des Miteigentumsanteils Betriebsvermögen dar. In Höhe des übersteigenden Anteils liegt ein Nutzungsrecht vor. Die nutzungsorientierten Aufwendungen sind in voller Höhe Betriebsausgaben, sofern sie vom Praxisinhaber oder den Ehegatten gemeinschaftlich getragen werden. (Siehe vorstehend).
Auch in dieser Fallkonstellation ist die vorstehend beschriebene Rechtsprechung des BFHs zu beachten, nach der ohne abweichende vertragliche Vereinbarungen kein „Quasi-Wirtschaftsgut“ des Unternehmer-Ehegatten hinsichtlich des ihm nicht gehörenden Grundstücks- und Gebäudeteils anzunehmen ist.
Unklar war, ob auch von einem Freiberufler getragene Finanzierungskosten für die Finanzierung einer dem Ehepartner gehörenden Immobilie, welche der Freiberufler zu eigenen steuerlich relevanten Zwecken nutzt, als Betriebsausgaben anerkannt werden. Das Finanzgericht Düsseldorf hatte dies bejaht (Urteil vom 12.2.2014, 7 K 407/13E). Hierbei störte die Richter nicht, dass der Eigentümer-Ehegatte das Darlehen alleine aufgenommen hatte. Ausschlaggebend war hierbei nur, dass der Freiberufler die Aufwendungen im Interesse seiner eigenen Praxis getragen hat. Über die vom Finanzamt gegen das Urteil eingelegte Revision hat der BFH mit Urteil vom 21.2.2017 (VIII R 10/14, DStR 2017, S. 1.252) die Auffassung der Vorinstanz abgelehnt und entschieden, dass die Zahlungen vom Oder-Konto auch nicht als Drittaufwand zugerechnet werden konnten und damit an seine bisherige Rechtsprechung angeknüpft.

Kommentar:

"Mehr Infos zu allen Fragen rund um das Management einer Arzt- oder Zahnarztpraxis finden Sie in der Publikation "Praxiswissen" unter https://www.rebmann-research.de/publikationen/. Der Anspruch dieses XXL-Werkes ist es, zu allen Fragen rund um das Management einer Arzt- oder Zahnarztpraxis eine fundierte Hilfestellung zu bieten.

Neben der Publikation "Praxiswissen" finden Sie in unserem digitalen Wissensportal Gesundheitsmarktwissen zahlreiche weitere fachgruppenspezifische Marktstudien und Publikationen mit vielen wirtschaftlichen Daten, die keine Managementfragen für die Heilberufe und deren Beratung offenlassen."

Quelle:

https://www.rebmann-research.de/publikationen/110-Praxiswissen/1-Ueberblick/Ueberblick.html

Autor
Christoph Scheen



Digitale Welt
31.01.2025 | Humanmedizin (niedergel...
 
Autor
Stefanie Gorr


Elektronische Patientenakte - nächste Schritte

Seit 2020 ist eine freiwillige Nutzung der elektronischen Patientenakte für die Versicherten möglich. Bislang hatten gut eine Million Menschen davon Gebrauch gemacht. Verglichen mit der Gesamtbevölkerung ist es ein geringer Anteil. Mit der Einführung der Widerspruchslösung wird sich dies grundlegend ändern. Seit Januar 2025 gilt die ePA für alle. Das bedeutet, dass die digitale Gesundheitsakte automatisch durch die Krankenkassen angelegt wird, sofern Versicherte nicht aktiv widersprechen. Dem TI-Dashboard der gematik zufolge sind seit dem Produktivstart Mitte Januar 2025 mehr als 50 Mio. ePA angelegt worden.

Nächste Schritte zum flächendeckenden Roll-out
Seit 15.1.2025 wird die ePA in den Modellregionen Hamburg, Franken sowie in Nordrhein-Westfalen in rund 300 Einrichtungen des Gesundheitswesens getestet. Zu den Akteuren zählen Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Kliniken und Apotheken. Zunächst werden nur spezifische Gesundheitsdienstleister von den jeweiligen IT-Anbietern für das ePA-Modul freigeschaltet. Mit Einstecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sind Arztpraxen in der Lage, auf die Gesundheitsdaten ihrer Patienten zuzugreifen und diese zu verwalten bzw. neue behandlungsrelevante Informationen zu ergänzen. Nach erfolgreichem Abschluss der Pilotphase und Erfüllung der Sicherheitsvoraussetzungen wird die ePA flächendeckend ausgerollt. Ein konkreter Starttermin steht noch nicht fest.

Kommentar:

Die Einführung der flächendeckenden elektronischen Patientenakte (ePA) ist ein wichtiger Schritt in der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Für Verunsicherung sorgten jedoch Hinweise des Chaos Computer Clubs (CCC) auf Sicherheitsmängel. Die IT-Experten kritisierten, dass unbefugte Dritte durch illegale Heilberufs- und Praxisausweise Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten erlangen könnten. Ursächlich hierfür seien Schwachstellen im Verfahren der Kartenausgabe. Zudem bemängelte der CCC, dass aufgrund einer fehlerhaften Spezifikation ePAs der Zugriff via Zugriffstoken und ohne eGK möglich sei. Die gematik hat darauf reagiert und zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen angekündigt. Gleichzeitig betont die gematik, dass die ePA unter Beachtung der höchsten Sicherheitsstandards in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) entwickelt und abgestimmt wird.

Quelle:

Autor
Stefanie Gorr



Region & Standort
30.01.2025 | Humanmedizin (niedergel...
 
Autor
Vanessa Dierberger


KV Mecklenburg-Vorpommern erhöht Förderung für Ärzte

Die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KVMV) hat ihr Förderprogramm zur Ansiedlung und Anstellung von Ärzten deutlich ausgeweitet. Ziel ist es, die ambulante Versorgung im Flächenland langfristig zu sichern und zu verbessern. Seit der Einführung des Programms im Jahr 2008 hat die KVMV mehr als 200 Niederlassungen von Haus- und grundversorgenden Fachärzten unterstützt.

125.000 Euro für hausärztliche Niederlassungen
2025 ist die maximale Förderung für eine hausärztliche Niederlassung von bisher 75.000 Euro auf 125.000 Euro gestiegen. Auch für die ambulante fachärztliche Versorgung gibt es Neuerungen: Förderungen in Höhe von 50.000 Euro sind nun landesweit möglich, sofern der Versorgungsgrad unter 100% liegt. Zusammen mit bereits bestehenden Förderungen können hier bis zu 100.000 Euro erzielt werden.

Zusätzlich werden Anstellungen in bestehenden Praxen oder Versorgungszentren gefördert - mit bis zu 40.000 Euro für Hausärzte und 20.000 Euro für Fachärzte. Die Maßnahmen umfassen zudem Gehaltskostenzuschüsse, Umzugshilfen und Unterstützung bei der Weiterbildung.

Keine Steuermittel: Finanzierung durch Ärzte und Krankenkassen
Die KVMV betont, dass die Finanzierung ausschließlich durch Vertragsärzte und Krankenkassen erfolgt. Das Förderprogramm wird ausschließlich ohne den Einsatz von Steuergeldern finanziert, wobei die jährlichen Ausgaben mittlerweile knapp 10 Mio. Euro erreichen. Sie unterstützt nicht nur Ärzte, sondern auch Kommunen und Studierende mit gezielten Beratungsangeboten und Weiterbildungsprogrammen.

Kommentar:

Die Erweiterung der Förderprogramme durch die KVMV ist ein wichtiger und notwendiger Schritt, um dem Ärztemangel in Mecklenburg-Vorpommern zu begegnen. Besonders hervorzuheben ist die deutliche Erhöhung der Zuschüsse für hausärztliche Niederlassungen und die landesweite Ausweitung der Förderung für fachärztliche Grundversorgung. Diese Maßnahmen zeigen, dass die KVMV die strukturellen Herausforderungen des Flächenlandes ernst nimmt und aktiv gegensteuert.
Trotzdem ist die finanzielle Unterstützung nur ein Baustein. Langfristig wird es entscheidend sein, die Arbeitsbedingungen im ländlichen Raum weiter zu verbessern und junge Mediziner frühzeitig für die Region zu begeistern. Dazu gehören nicht nur finanzielle Anreize, sondern auch flexible Arbeitszeitmodelle, bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie ein positives Bild der ärztlichen Tätigkeit in ländlichen Gebieten.

Quelle:

https://www.kvmv.de/export/sites/default/.galleries/downloadgalerie_kvmv/presse/pressemitteilungen_pdfs/2025/PM_KVMV_Ausbau-Foerdermassnahmen_16012025.pdf

Autor
Vanessa Dierberger



Region & Standort
28.01.2025 | Hausarzt
 
Autor
Dr. Elisabeth Leonhard


G-BA-Beschluss: Unterversorgung in der Pädiatrie künftig bereits ab 75%

Künftig können die Kassenärztlichen Vereinigungen frühzeitiger als bisher Maßnahmen zur Niederlassungsförderung bei den Kinder- und Jugendärzten ergreifen. Ermöglichst wird dies durch einen Beschluss des gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), der die Schwelle für Unterversorgung im Bereich der Pädiatrie von bislang 50% auf 75% anhob. Damit gelten für die Fachgruppe der gleiche Schwellenwert zur Feststellung einer Unterversorgung wie für die Hausärzte, wodurch die jeweiligen Maßnahmen der KVen zur Sicherstellung und Förderung des kinderärztlichen Angebots deutlich früher greifen als bislang.

Geregeltes Verfahren bei Unterversorgung
Bei festgestellter Unterversorgung in einem Planungsbereich gibt es ein geregeltes Verfahren innerhalb der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen):

  • Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen stellt die Unterversorgung fest. Unterversorgung liegt vor, wenn der Versorgungsgrad unter 75% im hausärztlichen oder pädiatrischen oder unter 50% im fachärztlichen Bereich liegt.
  • Die KV leitet Maßnahmen zur Beseitigung der Unterversorgung ein und bietet Fördermöglichkeiten im Rahmen des Strukturfonds (zum Beispiel Zuschüsse zu den Investitionskosten bei Neuniederlassungen, Praxisübernahmen oder der Gründung von Zweigpraxen) anbieten.
  • Ist die Unterversorgung nach einer Frist von sechs Monaten nicht behoben, muss die KV eine Eigeneinrichtung betreiben (diese kann auch in Kooperation mit anderen KVen, Krankenhäusern oder als mobiles oder telemedizinisches Versorgungsangebot betrieben werden).

Kommentar:

Mit der neuen Grenze für Unterversorgung reagiert der G-BA auf die zunehmend problematische Versorgungssituation im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin. Die Versorgungslage ist jedoch je nach KV-Region sowie auch innerhalb der einzelnen Regionen teilweise sehr unterschiedlich. Während 2024 in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein, Westfalen-Lippe, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein der Versorgungsgrad in keinem Planungsbereich die 75%-Grenze unterschritt, traf dies in Bayern auf 3 und in Mecklenburg-Vorpommern auf 2 Bereiche zu. Bei der Bewertung der Versorgungslage gilt es allerdings zu berücksichtigen, dass eine Vielzahl an Planungsbereichen nur leicht über dem neuen Schwellenwert lagen und damit schnell in den Bereich der Unterversorgung rutschen könnten. Für Rheinland-Pfalz waren keine aktuellen Werte verfügbar.

Eine detaillierte Übersicht über die Versorgungssituation in den einzelnen KV-Regionen u.a. den Versorgungsgrad und die für die Niederlassung offenen/geschlossenen Planungsbereiche findet sich im Atlas Medicus Marktatlas (https://www.atlas-medicus.de).


Quelle:

https://www.g-ba.de/downloads/40-268-11146/2025-01-16_BPL-RL_Grenze-Unterversorgung-Kinderaerzte_TrG.pdf&ved=2ahUKEwiNpNG1h5aLAxVFBdsEHQxeFq4QFnoECBQQAQ&usg=AOvVaw0II4DA48TA7RsMCLW28kfK

Autor
Dr. Elisabeth Leonhard



Fachliche Kooperation
27.01.2025 | Humanmedizin (niedergel...
 
Autor
Dr. Elisabeth Leonhard


Zi: Vertragsärzte könnten bis zu 3 Mio. bislang stationär versorgte Fälle übernehmen

Die Kapazitäten der niedergelassenen Ärzte reichen rein rechnerisch betrachtet aus, um jährlich bis zu 3 Mio. Fälle zu behandeln, die aufgrund einer ambulant-sensitiven Diagnose keiner stationären Versorgung bedürfen. Dies geht aus einer aktuellen Datenauswertung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hervor. Grundlage bildeten die bislang stationär erbrachten Leistungen nach den Kriterien des AOP-Katalogs. Die Anzahl der substituierbaren Fälle variiert dabei je nach Fachgruppe. Demnach bestehen die größten Substitutionspotenziale mit jeweils mehr als 980.000 Fällen in der Chirurgie (einschließlich der überwiegend chirurgischen Fächer) und in der Inneren Medizin (einschließlich der überwiegend konservativen Fächer). An dritter Stelle liegt die Urologie mit rund 311.000 substituierbaren Fällen. In den anderen untersuchten Fachrichtungen liegen die Zahlen deutlich niedriger (vgl. Abb. 1).

Abb. 1: Substitutionspotenzial gesamt nach dem AOP-Katalog 2023 nach Fachgruppen


Quelle: Eigene Darstellung auf Basis von Zi (2024), Bezugsjahr 2021

Belastung der Vertragsärzte durch Übernahme stationärer Fälle gering
In der Durchschnittsbetrachtung fällt die Belastung des einzelnen Niedergelassenen auch bei vollständigem Ausschöpfen des Ambulantisierungspotenzials und vollständiger Übertragung auf die Niedergelassenen gering aus. Rein rechnerisch ergeben sich die meisten Fälle im Fachbereich Innere Medizin. Bei 204 zusätzlichen Behandlungsfällen pro Vertragsarzt und Jahr, ergibt sich weniger als ein zusätzlicher Fall pro Tag und Arzt. Bei allen anderen Fachgruppen liegt die Belastung noch (deutlich) niedriger (vgl. Abb. 2).

Abb. 2: Ambulantisierbare Fälle* je operierendem Vertragsarzt und Jahr


* Bisher stationär erbrachte Leistungen des AOP-Katalogs

Quelle: Eigene Darstellung auf Basis von Zi (2025), Bezugsjahr 2021

Kommentar:

Mit Blick auf die zunehmenden Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung und den Fachkräftemangel ist eine Ambulantisierung dringend geboten. Das Zi verweist in diesem Zusammenhang auch auf die im Vergleich mit anderen Industrieländern auffallend großen Bettenkapazitäten und teilweise auch hohen akutstationären Fallzahlen. Erste Schritte zur Beschleunigung der Ambulantisierung unternahm die Regierung bereits mit dem überarbeiteten AOP-Katalog und dem Start der Einführung der neuen Hybrid-DRG. Im Zuge der Umsetzung der Ende 2024 verabschiedeten Krankenhausstrukturreform ist mit einer weiteren Ambulantisierung zu rechnen. So könnte die neue Vorhaltepauschale den wirtschaftlichen Druck der Kliniken zur stationären Aufnahme von Patienten reduzieren. Ferner ist eine gezielte Förderung ambulanter Strukturen und Leistungen u.a. durch die Einrichtung sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen vorgesehen.

Quelle:

https://www.zi.de/das-zi/medien/grafik-des-monats/detailansicht/januar-2025, Zi (2024): Endbericht zum Projekt AMBULANTISIERUNGSPOTENZIAL IN DEUTSCHEN AKUTKRANKENHÄUSERN, Korrigierter Bericht vom 15.02.2024

Autor
Dr. Elisabeth Leonhard