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Finanzen
12.02.2026 | Dermatologie, Humanmedi...
 
Autor
Dr. Elisabeth Leonhard


Hautbestrahlung bei Akne inversa künftig neue GKV-Leistung

Hautärzte und viele weitere Fachgruppen dürfen künftig die Behandlung von Patienten mit leichter bis mittelschwerer Akne inversa (Hidradenitis suppurativa) mittels einer Kombination aus intensiv gepulstem Licht (IPL: Intense Pulsed Light) und Radiofrequenz zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen. Voraussetzung ist eine zusätzliche lokale antibiotische Salbentherapie. Dies geht aus einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 22.1.2026 hervor. Grundlage der Entscheidung des G-BA war die wissenschaftliche Bewertung durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Diese hatte ergeben, dass sich entzündliche Hautveränderungen und eitrige Abszesse in den Stadien I und II durch die ergänzende Kombinationsbehandlung deutlich verbesserten. Für Patienten mit schwerer Akne inversa lagen keine ausreichenden wissenschaftlichen Belege vor.


Für die neue Leistung gelten klar definierte Regelungen zur Häufigkeit, zu Behandlungszyklen sowie zum Zeitraum der Bestrahlung. Leistungsberechtigt sind Ärzte mit den Facharztbezeichnungen Haut- und Geschlechtskrankheiten, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Urologie, Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie, Allgemeinchirurgie, Allgemeinmedizin, Innere Medizin sowie Kinder- und Jugendmedizin. Bis zur praktischen Umsetzung der G-BA-Entscheidung ist jedoch noch Geduld gefragt: Nach Prüfung und Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit tritt der Beschluss erst mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Anschließend hat der Bewertungsausschuss innerhalb von sechs Monaten über die Vergütungshöhe im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) zu entscheiden.


Akne inversa ist eine chronische und schmerzhafte Hauterkrankung durch Entzündung der Haarwurzeln bzw. Talgdrüsen. Dabei entstehen entzündete Knoten, Abszesse und Narben, vor allem in den Achseln, Leisten sowie im Genital- und Afterbereich. Die Erkrankung ist bislang nicht heilbar – auch der neue Therapieansatz dient nur der Linderung der Symptome – und kann zu einer deutlichen Einschränkung der Lebensqualität führen.

Kommentar:

Medizinisch-technische Geräte mit der für die neue GKV-Leistung erforderlichen Technologie werden bislang insbesondere in der ästhetischen Dermatologie, der medizinischen Kosmetik und plastischen Chirurgie für Hautverjüngung/-straffung, Narbenbehandlung, Entfernung von Altersflecken etc. eingesetzt. Dabei handelt es sich überwiegend um Selbstzahlerleistungen. Ergänzend könnte die neue GKV-Leistung dazu beitragen, die Auslastung der Geräte zu verbessern und in Abhängigkeit der festzulegenden Vergütung die Amortisation zu beschleunigen.


Wann ist eine Investition in ein IPL/RF-Therapiegerät rentabel?
Für Praxen, die über die Neuanschaffung eines entsprechenden Gerätes nachdenken, lohnt es sich, die Auswirkungen auf das Praxisergebnis und die Liquidität im Vorfeld durchzurechnen. Die Vorteilhaftigkeit einer Investition lässt sich mithilfe der sogenannten Amortisationsrechnung beurteilen. Diese gibt Aufschluss darüber, nach welcher Zeit das investierte Kapital dank der mit der Investition erzielten Umsätze wieder zurückgeflossen ist. Hierbei sind im Fall des IPL/RF-Gerätes Informationen über die voraussichtliche Anzahl GKV-Leistungen sowie der Leistungen von Selbstzahlern und deren Bewertung (nach EBM bzw. GOÄ) erforderlich. Auf Ausgabenseite schlagen neben den laufenden Betriebsausgaben für das Gerät (Energie, Verbrauchsmaterialien, Wartung, Versicherung etc.) auch Darlehenszinsen, die abzuführende Einkommensteuer aus dem Praxisergebnis und die Aufwendungen für die Abnutzung (AfA) sowie die Geldflüsse für Tilgungsleistungen zu Buche. Während insbesondere bei größeren Investitionen kurzfristig negative Liquiditätssalden resultieren, sollte sich dieser Effekt im Zeitverlauf möglichst schnell wieder umkehren. Als Faustregel gilt: Eine Investition sollte aus betriebswirtschaftlicher Sicht nur dann getätigt werden, wenn sie sich innerhalb der voraussichtlichen Nutzungsdauer amortisiert – also wenn sie spätestens im letzten Jahr der veranschlagten Nutzungsdauer zu einem positiven Kapitalsaldo führt.


IPL/RF-Geräte könnten sich bei GKV- und Selbstzahlerleistungen schnell amortisieren
Wie das vorliegende fiktive Beispiel zeigt, lassen sich die Amortisationsdauer sowie die wichtigsten Kennzahlen in Zusammenhang mit der Anschaffung eines kombinierten IPL/RF-Geräts mit nur wenigen Eingaben schnell und unkompliziert ermitteln. Bei Anschaffungskosten in Höhe von 22.500 €, einer hundertprozentigen Fremdfinanzierung, einem angenommenen durchschnittlichen Umsatz von 40 € je GKV-Behandlung und acht GKV-Behandlungen pro Monat sowie zusätzlich 15 privat abgerechneten Behandlungen mit durchschnittlichen Einnahmen von 80 € je Behandlung würde sich das Gerät bereits nach rund 2,5 Jahren und damit deutlich vor Ablauf der geplanten Nutzungsdauer amortisieren (vgl. Abb. 1). Auch aus Liquiditätsgesichtspunkten wäre die Investition zu befürworten: Nach Abzug der mit dem Gerät verbundenen Kosten, Zinsen, Steuern und Darlehensrückzahlung bewegt sich die Liquidität während der gesamten Nutzungsdauer konstant im positiven Bereich (vgl. Abb. 2). Nach vollständiger Rückführung des Darlehens würde sich im Beispielfall nach 8 Jahren eine kumulierte Liquidität von mehr als 48.000 € ergeben. Praxen könnten sich durch das spezialisierte Behandlungsangebot zudem positiv im Wettbewerb differenzieren, was zu weiteren Steigerungen von Umsätzen und Ergebnissen führen kann.


Selbstverständlich können die individuellen Fallzahlen und Umsätze im Bereich der Selbstzahlerleistungen deutlich von dem dargestellten Beispiel abweichen. Zudem bleibt abzuwarten, wie hoch die neue GKV-Leistung tatsächlich bewertet wird. Unabhängig davon steht fest, dass eine plausible Kalkulation mit dem ROI-Planer auf Basis der individuellen Praxisdaten im Vorfeld der Anschaffung hilft, Fehlentscheidungen zu vermeiden, Transparenz zu schaffen und fundierte Entscheidungen über die strategische Ausrichtung der Praxis zu treffen.


Abb. 1: Amortisationsrechnung IPL/RF-Gerät, dermatologische Einzelpraxis, Westdeutschland
 


Quelle: ATLAS MEDICUS


Abb. 2: Entwicklung der Liquidität über die Abschreibungsdauer – Amortisationsrechnung IPL/RF-Gerät, dermatologische Einzelpraxis, Westdeutschland
 


Quelle: ATLAS MEDICUS


Quellen:


Autor
Dr. Elisabeth Leonhard



Region & Standort
10.02.2026 | Hausarzt
 
Autor
Nadine Brohammer


Hausarztzentrierte Versorgung in Baden-Württemberg bleibt auch 2025 ein Erfolg

Die populations- und patientenorientierte Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) in Baden-Württemberg ist der sektoren- und angebotsgesteuerten Regelversorgung auch 17 Jahre nach ihrer Einführung überlegen. Das zeigt die aktuelle „Evaluation der HZV – Ausgabe 2025“, die kontinuierlich vom Universitätsklinikum Heidelberg und der Goethe-Universität Frankfurt durchgeführt wird.


Seit Beginn steht die HZV für eine patientenorientierte, koordinierte und nachhaltige medizinische Versorgung. Als in § 73b SGB V verankertes Primärarztsystem stärkt sie die Rolle der Hausärzte als zentrale Lotsen im Versorgungsgeschehen und wirkt Über-, Unter- und Fehlversorgung gezielt entgegen.


Erfolgreiche Weiterentwicklung durch sektorenübergreifende Versorgung
Den bundesweit ersten HZV-Vertrag schloss 2008 die AOK Baden-Württemberg gemeinsam mit ihren Vertragspartnern (Hausärztinnen- und Hausärzteverband Baden-Württemberg e. V., Ärzteverband MEDI Baden-Württemberg e. V., Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG, MEDIVERBUND AG und seit 2014 die BVKJ-Service GmbH). Seither wird das Modell kontinuierlich wissenschaftlich evaluiert.


Mit dem seit 2010 aufgebauten FacharztProgramm nach § 140a SGB V wurde die HZV konsequent sektorenübergreifend weiterentwickelt. Heute umfasst das Programm 13 Fachrichtungen. Den Beginn machte die Kardiologie, gefolgt von Gastroenterologie (2011), Psychotherapie (2012), Neurologie & Psychiatrie (2013), Orthopädie & Chirurgie (2014), Urologie (2017), Diabetologie (2017), Rheumatologie (2018), Kinder- und Jugendpsychiatrie (2019), Nephrologie (2020) und zuletzt die Pneumologie (2021).


Hohe Teilnahme und messbare Qualitätsvorteile
Aktuell profitieren über zwei Millionen AOK-Versicherte in Baden-Württemberg (Q1/2025) von der HZV, mehr als eine Million nehmen zusätzlich am FacharztProgramm teil (Q4/2025). Rund 9.000 Ärzte sowie Psychotherapeuten sind an der Versorgung beteiligt. Studien zeigen auch: Die Kombination aus HZV und FacharztProgramm erzielt bessere Ergebnisse als die alleinige Teilnahme an der HZV.


Resilient auch in Krisenzeiten
Evaluationen belegen seit Jahren eine überlegene Versorgungsqualität bei gleichzeitig geringeren Kosten im Vergleich zur Regelversorgung. Besonders chronisch erkrankte und multimorbide Patienten profitieren. Auch während der COVID-19-Pandemie erwies sich die HZV als resilient: Versorgungskontinuität, enge Betreuung und koordinierte Facharztkontakte blieben erhalten, zudem wurden mehr Influenza-Impfungen durchgeführt.


Teamorientierte Versorgung steigert Qualität weiter
Ein zusätzlicher Qualitätsfaktor ist die stärkere Einbindung der Praxisteams. HZV-Praxen mit einer qualifizierten Versorgungsassistenz in der Hausarztpraxis (VERAH) erreichen nachweislich bessere Ergebnisse – unter anderem durch weniger unkoordinierte Facharztkontakte, weniger vermeidbare Krankenhausaufnahmen und geringere Arzneimittelkosten. Erstmals wird im AOK-Vertrag die Weiterqualifikation von Medizinischen Fachangestellten zur VERAH gezielt gefördert und vergütet.

Kommentar:

Die Hausarztzentrierte Versorgung zeigt damit eindrucksvoll: Ein leistungsfähiges Primärarztsystem ist nicht nur machbar, sondern längst Realität – was die bundesweite Teilnahme von mittlerweile rund zehn Millionen Menschen bemerkenswert belegt.


Seit über einem Jahrzehnt wachsen die HZV‑Strukturen im Südwesten Schritt für Schritt, ohne ihren Qualitätsvorsprung zu verlieren: Langjährige Teilnahme, mehr gesteuerte Hausarztkontakte und weniger unkoordinierte Facharztbesuche sowie stationäre Aufenthalte zeigen, dass die HZV nicht nur beliebter, sondern auch wirksamer geworden ist.


Allein in Baden-Württemberg nehmen inzwischen rund 3,3 Mio. Versicherte kassenübergreifend an der HZV teil. Gleichzeitig wächst der Rückhalt in der Ärzteschaft: Rund 5.900 HZV-Hausärzte im Land, viele mit Teilnahme an mehreren Verträgen, tragen dieses Primärarztsystem im Alltag. Damit wird deutlich: Die HZV hat sich von einem Selektivvertrag zu einem zentralen Baustein der ambulanten Versorgung entwickelt.


Quellen:


Autor
Nadine Brohammer



Wissenswert
09.02.2026 | Hausarzt
 
Autor
Dr. Elisabeth Leonhard


24,4 Minuten …

widmete sich ein Kinder- und Jugendmediziner (Westdeutschland) im Jahr 2024 einem durchschnittlichen Fall (GKV und PKV) – und hatte damit im Vergleich zu den beiden verwandten Facharztgruppen, Allgemeinmediziner (27,7 Minuten) und hausärztliche Internisten (27,6 Minuten), den geringsten zeitlichen Einsatz je Fall (für Diagnostik und Therapie, Verwaltungstätigkeiten und Sonstiges).


Quelle:


https://www.atlas-medicus.de

Autor
Dr. Elisabeth Leonhard



Wissenswert
05.02.2026 | Humanmedizin (niedergel...
 
Autor
Dr. Elisabeth Leonhard


Chronische Erkrankungen: mehr als die Hälfte der Bevölkerung betroffen

Im Jahr 2024 waren in Deutschland bereits 54 % der Erwachsenen von einer chronischen Erkrankung bzw. einem lang andauernden Gesundheitsproblem betroffen (ohne Berücksichtigung von Autoimmunerkrankungen und chronischen Infektionen). Dies geht aus einer Analyse von Daten des Robert Koch-Instituts durch den vfa – Die forschenden Pharma-Unternehmen hervor. Damit ergibt sich innerhalb von zehn Jahren ein Anstieg um 16 %, mit weiter steigender Tendenz.


Die höchste Prävalenz zeigte sich bei den älteren Bundesbürgern. Während bei den 45- bis 64-Jährigen 59 % betroffen waren, litten in der Gruppe der über 80-Jährigen fast drei Viertel (73 %) unter einer chronischen Erkrankung. Doch auch in der Gruppe der 18- bis 29-Jährigen war bereits gut ein Drittel (34 %) chronisch krank. Mit fast 21,7 Mio. Betroffenen war Bluthochdruck die häufigste chronische Erkrankung in Deutschland (vgl. Abb.), gefolgt von Adipositas (knapp 16,7 Mio.), Depressionen (13,4 Mio.) und Diabetes mellitus (knapp 8,2 Mio.).


Lebensstilveränderungen und präventive Maßnahmen wirken protektiv
Laut vfa sind die Diagnoseprävalenzen bei den meisten Krankheitsbildern in den vergangenen Jahren teilweise deutlich gestiegen. Die Gründe hierfür liegen sowohl in der demografischen Entwicklung – mit zunehmendem Alter steigt das Risiko für chronische Erkrankungen, zudem sind ältere Patientinnen und Patienten häufig multimorbid – als auch in einer verbesserten Erfassung zuvor unerkannter Erkrankungen (z. B. Niereninsuffizienz).


Rückläufige Prävalenzen zeigten sich bei der koronaren Herzkrankheit (Rückgang um 4,3 % seit 2015) und bei COPD, was der vfa vor allem mit positiven Lebensstilveränderungen und präventiven Maßnahmen (weitreichende Rauchverbote) erklärt.


Abbildung: Diagnoseprävalenz häufiger chronischer Erkrankungen 2024


1 Prävalenzangaben nach Deutschem Ärzteblatt
2 Diagnoseprävalenz lt. Robert Koch-Institut
3 Prävalenzangaben nach Robert Koch-Institut


Quelle: nach vfa 2025

Kommentar:

Die hohe Prävalenz chronischer Erkrankungen beschreibt nicht nur ein medizinisches, sondern auch ein gesellschaftlich-ökonomisches Problem. Zwar überrascht es kaum, dass ältere Menschen besonders hohe Prävalenzen aufweisen. Doch dass bereits mehr als ein Drittel der 18- bis 29-Jährigen chronisch krank ist, sollte aufhorchen lassen. Chronische Erkrankungen sind damit nicht mehr ausschließlich eine Frage des Alters, sondern zunehmend auch Ausdruck gesellschaftlicher und lebensstilbedingter Entwicklungen. Ökonomisch betrachtet bedeutet dieser Trend eine deutliche Steigerung des Versorgungsbedarfs. Chronische Erkrankungen verursachen hohe direkte Kosten (Medikamente, ambulante und stationäre Behandlungen, Reha) und indirekte Kosten (Produktivitätsverluste, Frühverrentung, Pflegebedarf). Gleichzeitig stehen Krankenkassen und Sozialversicherungssysteme unter Druck: Die langfristige Betreuung chronisch Kranker bindet Ressourcen, während die Einnahmebasis durch demografische Effekte schrumpft.


Aufgabe der Politik: strukturelle Verankerung von Prävention und Gesundheitsbildung
Ermutigend ist, dass nicht alle Trends in dieselbe Richtung zeigen. Der Rückgang bei der koronaren Herzkrankheit und bei COPD macht deutlich, dass Prävention wirkt. Rauchverbote, verändertes Gesundheitsverhalten und gezielte Vorsorgemaßnahmen zeigen messbare Effekte. Das unterstreicht, wie wichtig gesundheitsfördernde Rahmenbedingungen und individuelle Lebensstilentscheidungen sind. Prävention, frühzeitige Versorgung und eine stärkere Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung sollten daher von politischer Seite als zentrale Aufgaben verstanden werden. Entscheidend für ein zukunftsfestes und finanzierbares Gesundheitssystem wird sein, ob es gelingt, Krankheit nicht nur zu behandeln, sondern Gesundheit aktiv zu fördern – über alle Altersgruppen, Lebenswelten und gesellschaftlichen Schichten hinweg.


Quelle:


https://www.vfa.de/de/gesundheit-versorgung/spotlight-pharma-market/chronische-erkrankungen

Autor
Dr. Elisabeth Leonhard



Fachliche Kooperation
03.02.2026 | , Humanmedizin (niederg...
 
Autor
Dr. Elisabeth Leonhard


Ambulante spezialfachärztliche Versorgung um zwei Krankheitsbilder erweitert

Patienten mit Kurzdarmsyndrom oder mit angeborenen Skelettsystemfehlbildungen sollen künftig von Versorgungsangeboten im Bereich der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) nach § 116b profitieren. Bereits im Dezember 2025 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine entsprechende Anpassung der ASV-Richtlinie vorgenommen.


Krankenhäuser müssen bisherige ambulante Angebote in ASV überführen
Damit werden die entsprechenden Therapieangebote künftig nicht mehr ausschließlich an Kliniken im Rahmen der bisherigen spezialärztlichen ambulanten Krankenhausbehandlung (ABK) erbracht, sondern auch in ambulant-stationären und interdisziplinären Teams unter Einbeziehung niedergelassener Fachärztinnen und Fachärzte. Krankenhäuser mit entsprechenden ABK-Angeboten haben im Rahmen einer dreijährigen Übergangsfrist Zeit, Versorgungsteams nach den Vorgaben der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) zu bilden.


Im Vergleich zur ABK wurde nicht nur der Behandlungsumfang neu strukturiert und angepasst, sondern auch um weitere Krankheitsbilder ergänzt. Die Voraussetzungen für die Erbringung und Abrechnung der ASV-Leistungen, insbesondere hinsichtlich der fachlichen Zusammensetzung und Leitung der Teams sowie der Leistungsinhalte, sind den Richtlinien unter https://www.g-ba.de/beschluesse/7615/ und https://www.g-ba.de/beschluesse/7614/ zu entnehmen.


Die Beschlüsse sind derzeit noch nicht in Kraft. Erst nach erfolgreicher Prüfung durch das Bundesministerium für Gesundheit und der Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist der Weg frei für die neuen ASV-Teams, die ihre Teilnahme bei den erweiterten Landesausschüssen anzeigen müssen.

Kommentar:

Rund 14 Jahre nach ihrer Neuausrichtung im Rahmen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes (GKV-VStG) lässt sich eine zunehmende Umsetzung der ASV-Versorgungsangebote beobachten. Die neuen Indikationen eingeschlossen, lagen Anfang 2026 unter Berücksichtigung der Subspezialisierungen insgesamt 28 ASV-Konkretisierungen des G-BA vor, davon für 14 Indikationen im Bereich schwerer Verlaufsformen von Erkrankungen mit besonderem Krankheitsverlauf sowie für 14 Indikationen im Bereich seltener Erkrankungen. Zum Ende des laufenden Jahres sollen Konkretisierungen für zwei weitere Indikationen (Folgeschäden bei Frühgeborenen und die Neurofibromatose) folgen.


Ziel dieser besonderen Versorgungsform ist es, Patienten mit komplexen, schwer therapierbaren oder seltenen Erkrankungen sektorenübergreifend und interdisziplinär zu betreuen. Zu diesem Zweck definiert der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) indikationsspezifische Konkretisierungen, auf deren Basis Kliniken und spezialisierte Schwerpunktpraxen gleichberechtigt, bei gleicher Vergütung und ohne Mengenbegrenzungen Leistungen erbringen dürfen. Die ASV gliedert sich dabei in drei große Bereiche: Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen, seltene Erkrankungen und hoch spezialisierte Leistungen. Für letztere liegen bislang noch keine Konkretisierungen vor. Kennzeichnend für die ASV ist der Teamansatz: Fachärzte unterschiedlicher Disziplinen arbeiten gemeinsam an Diagnostik und Therapie, um eine nahtlose, qualitativ hochwertige Versorgung sicherzustellen. Für die beteiligten Akteure gelten strenge Qualitätsvorgaben hinsichtlich Qualifikation, personeller und sachlicher Ausstattung, Mindestfallzahlen etc.


Quelle:


https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1304/

Autor
Dr. Elisabeth Leonhard



Digitale Welt
27.01.2026 | Humanmedizin (niedergel...
 
Autor
Stefanie Gorr


Wie zufrieden sind die Ärzte mit ihrem Praxisverwaltungssystem?

Die fortschreitende Digitalisierung in Arztpraxen stellt hohe Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der IT-Infrastruktur. Eine zentrale Rolle nimmt dabei das Praxisverwaltungssystem (PVS) als digitaler Knotenpunkt für administrative und medizinische Prozesse ein.


Vor diesem Hintergrund hat das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) in einer bundesweiten Befragung die Zufriedenheit und Leistungsfähigkeit von 32 Systemen mit einem Marktanteil von 77,4 % untersucht. Dazu wurden im vergangenen Jahr mehr als 3.100 Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber aus Arztpraxen und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) befragt. Die aktuellen Ergebnisse wurden mit den Daten aus dem ersten PVS-Monitoring aus dem Jahr 2024 verglichen.


Zentrale Ergebnisse
Insgesamt ist die Benutzerfreundlichkeit über alle Praxisverwaltungssysteme hinweg um 3,4 Punkte auf 63,1 Punkte gestiegen, wobei eine Skala von 0 bis 100 Punkten als Referenz diente. Dennoch blieb die durchschnittliche Weiterempfehlungsrate im Vergleich mit 2024 nahezu unverändert. Zudem zeigte sich die Hälfte der Responder unzufrieden mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis, wobei je nach Anbieter signifikante Unterschiede dokumentiert wurden. Die Zufriedenheit mit dem Kundensupport fiel ebenfalls differenziert aus. Im Durchschnitt äußerte sich jedoch rund ein Drittel der Befragten negativ zu diesem Aspekt.

Kommentar:

Ein Wechsel zu einem anderen PVS-Anbieter kann sich grundsätzlich lohnen, setzt jedoch eine praxisindividuelle Analyse voraus. Gleichzeitig zeigt sich, dass die Wechselbereitschaft in der Ärzteschaft im Jahr 2025 trotz bestehender Unzufriedenheit rückläufig ist. Als Gründe werden insbesondere Bedenken hinsichtlich der Datenmigration, hohe Wechselkosten sowie ein erhöhter organisatorischer und administrativer Mehraufwand genannt. Gleichzeitig zeigt sich, dass die Gruppe der Ärztinnen und Ärzte, die bereits auf ein neues System umgestiegen ist, mehrheitlich keine Probleme bei der Datenmigration hatte und den damit verbundenen Aufwand als angemessen bewertete.


Quellen:


Autor
Stefanie Gorr



Wissenswert
23.01.2026 | Humanmedizin (niedergel...
 
Autor
Dr. Elisabeth Leonhard


Public Health Index: Deutschland schneidet bei Prävention miserabel ab

Mit dem neu entwickelten Public Health Index (PHI) des AOK-Bundesverbands und des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) steht erstmals ein umfassendes Ranking zur Verfügung, das den Umsetzungsstand wissenschaftlich empfohlener Präventionsmaßnahmen in den einzelnen Ländern transparent und vergleichbar macht. Der PHI vergibt Punkte für die Umsetzung wissenschaftlich empfohlener präventiver Maßnahmen in vier zentralen Handlungsfeldern: Tabak, Alkohol, Ernährung und Bewegung. Ungesunde Konsum- und Verhaltensweisen in diesen Bereichen tragen maßgeblich zur Entstehung nicht übertragbarer Krankheiten wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, Diabetes oder Adipositas bei.


Deutschland bei Prävention auf dem vorletzten Platz
Das Ergebnis ist ernüchternd: In Deutschland mangelt es erheblich an wirksamen Präventionsmaßnahmen, insbesondere in den Bereichen gesunde Ernährung sowie Alkohol- und Tabakkonsum. Deutschland belegt Rang 17 und liegt damit auf dem vorletzten Platz unter den 18 untersuchten nord- und zentraleuropäischen Ländern. Neben Deutschland schneiden auch Österreich (geteilter Rang 15 mit Luxemburg) sowie die Schweiz (Rang 18) auffallend schlecht ab, sodass der gesamte DACH-Raum im internationalen Vergleich deutlich zurückfällt. Besonders hohe Punktzahlen und damit die vordersten Ränge im PHI erreichen Großbritannien, Finnland und Irland, gefolgt von Norwegen und Frankreich. Diese Länder setzen deutlich mehr der wissenschaftlich empfohlenen Maßnahmen zur Förderung gesunder Lebensweisen um als andere Staaten. Hervorzuheben sind insbesondere folgende Politikansätze:


Reduktion gesundheitsschädigenden Konsumverhaltens bei Tabak und Alkohol:


  • Rauchfreie Umgebungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
  • Preiserhöhungen durch steuerliche Maßnahmen
  • Einschränkungen der zeitlichen und örtlichen Verfügbarkeit der Produkte
  • Umfassende Werbebeschränkungen


Förderung gesunder Ernährung:


  • Erleichterung einer gesunden Wahl bei Lebensmitteln und Getränken, insbesondere für Kinder und Jugendliche
  • Herstellerabgaben auf gezuckerte Softdrinks
  • Werbeeinschränkungen für ungesunde Lebensmittel
  • Schaffung gesunder Ernährungsumgebungen in Schulen


Förderung von Bewegung:


  • Aufbau einer bewegungsförderlichen und sicheren Infrastruktur für Kinder
  • Bewegungsförderprogramme in Schulen
  • Programme zur Förderung körperlicher Aktivität am Arbeitsplatz


Der Public Health Index soll künftig auf alle europäischen Länder ausgeweitet und im Zweijahresrhythmus aktualisiert werden. Ziel des wissenschaftlich begleiteten Instruments ist es, den Stand nationaler Präventionsmaßnahmen systematisch einzuordnen und gezielte Impulse für die Weiterentwicklung der Präventionspolitik zu liefern.

Kommentar:

Nicht nur die Autoren des neuen PHI bemängeln, dass Deutschland in Sachen Prävention großen Nachholbedarf hat. Gegenwärtig mehren sich die Stimmen, die die Politik angesichts der hohen Krankheitslast, steigender Gesundheitsausgaben und der angespannten Lage der sozialen Sicherungssysteme zu konkretem Handeln auffordern.


Prävention könnte Krankheitslast senken und gesetzliche Krankenversicherung entlasten
Während Deutschland im EU-Vergleich durch die höchsten Pro-Kopf-Gesundheitsausgaben auffällt, liegt die Lebenserwartung hierzulande sogar leicht unter dem EU-Durchschnitt. Vermeidbares, ungesundes Konsumverhalten und Lebensgewohnheiten verursachen nicht nur direkte Gesundheitskosten in Milliardenhöhe, sondern auch erhebliche volkswirtschaftliche Folgekosten in Form von Produktivitätsverlusten, etwa durch Arbeitsausfälle und Frühverrentung. Vor diesem Hintergrund steht derzeit auch der auffallend hohe Krankenstand verstärkt in der politischen Diskussion. Es bleibt abzuwarten, ob Gesundheitsministerin Warken das Thema aufgreift. Sie steht zunehmend unter Druck, endlich Konzepte für ein dauerhaft finanzierbares Gesundheitssystem vorzulegen.


Quelle:


https://www.aok.de/pp/public-health/index

Autor
Dr. Elisabeth Leonhard



Region & Standort
22.01.2026 | Humanmedizin (niedergel...
 
Autor
Dr. Elisabeth Leonhard


Angehende Landärzte: Bayern fördert Studium im Ausland

Der Freistaat Bayern bietet angehenden Medizinstudierenden ein neues Stipendienprogramm an, das ein Studium in Österreich oder Kroatien fördert. Als Gegenleistung für Zuschüsse zu den Studiengebühren von bis zu 10.000 € pro Semester verpflichten sich die Stipendiaten, nach erfolgreichem Studienabschluss ihre Facharztweiterbildung in Bayern zu absolvieren und anschließend für mindestens fünf Jahre im ländlichen Raum zu praktizieren.


Insgesamt stehen 100 Stipendien für ein Studium an der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität (PMU) Salzburg oder an der School of Medicine der Universität Split zur Verfügung, davon zehn für angehende Kinder- und Jugendpsychiater. Für das Wintersemester 2026/2027 sind noch 77 Plätze frei, darunter neun für angehende Kinder- und Jugendpsychiater.


Beide Universitäten kooperieren mit einem bayerischen Krankenhaus, an dem die Stipendiaten mindestens die Hälfte ihrer Studienzeit verbringen müssen: Die PMU Salzburg arbeitet mit dem Klinikum Nürnberg zusammen, die School of Medicine Split mit den Sana Kliniken Coburg.


Voraussetzung für ein Stipendium sind eine Studienplatzzusage sowie ein Empfehlungsschreiben der jeweiligen Universität. Anschließend ist ein Förderantrag beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit erforderlich. Die Bewerbungsphase an der PMU für das kommende Wintersemester hat bereits begonnen; an der School of Medicine Split werden Bewerbungen voraussichtlich ab Ende Februar/Anfang März möglich sein. Einzelheiten zu den Fördervoraussetzungen und -bestimmungen finden sich unter: https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/gesundheitsversorgung/bayerische_gesundheitsagentur/studienfoerderung_ausland.htm

Kommentar:

Mit dem neuen Auslandsstipendienprogramm etabliert der Freistaat Bayern eine weitere Maßnahme im Kampf gegen den anhaltenden Ärztemangel im ländlichen Raum. Der große Vorteil: Da der Numerus clausus keine Rolle spielt, können viele motivierte Bewerber erreicht werden, die ansonsten vom Medizinstudium ausgeschlossen wären. Mit den Studienmöglichkeiten im Ausland ergänzt das Programm die sogenannte bayerische Landarztquote (vgl. News vom 16.9.2024). Im Unterschied zu dieser beschränkt es sich jedoch nicht auf Allgemeinmedizin, Innere Medizin bzw. auf eine Weiterbildung im Fachgebiet Öffentliches Gesundheitswesen, sondern eröffnet den Zugang zu allen Fachrichtungen. Mit der Verpflichtung zu einer mindestens zehnjährigen Tätigkeit in einem mit Hausärzten unterversorgten Gebiet bzw. im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) in Bayern besteht zudem eine doppelt so lange regionale Bindung.


Erfahrungen in Sachsen zeigen: Viele bevorzugen offenbar das Studium im Inland
In Sachsen besteht bereits seit 2013 ein Stipendienprogramm für ein Medizinstudium im Ausland. Hierfür stehen jährlich 40 Studienplätze an der Universität Pécs in Ungarn zur Verfügung (vgl. News vom 19.9.2023). In den vergangenen Jahren blieb die Zahl der erteilten Stipendien jedoch häufig unter dem Angebot. Grund dafür könnte darin liegen, dass die Zahl der Studienplätze in Sachsen erhöht wurde und mit der Einführung der Landarztquote die Möglichkeit geschaffen wurde, im Inland ebenfalls ohne Numerus clausus zu studieren.


Quellen:


Autor
Dr. Elisabeth Leonhard



Finanzen
14.01.2026 | Humanmedizin (niedergel...
 
Autor
Dr. Elisabeth Leonhard


Medizinisches Verbrauchsmaterial: steigende Preise im 4. Quartal 2025

Der Preis für ärztliches Verbrauchsmaterial beim internationalen (Online-)Versandhändler für Medizinprodukte Praxisdienst ist im vierten Quartal 2025 im Vergleich zum vorangegangenen Quartal um 1,75 % gestiegen. Ende 2025 lag der Index damit bei 101,75 Punkten (vgl. Abb.).
 


Quelle: PRAXISDIENST (2025)


Infusion & Injektion verzeichnet erneut höchste Preissteigerung
Die detaillierte Betrachtung der acht Index-Unterkategorien zeigt, welche Produktegruppen im Vergleich zum vorangegangenen Quartal Preissteigerungen oder -rückgänge verzeichneten. Folgende Bereiche haben sich verteuert:


  • Infusion & Injektion (+3,57 Punkte)
  • Hygieneartikel/Papierprodukte (+3,48 Punkte)
  • OP-Bedarf/Einmalinstrumente und Sets (+2,97 Punkte)
  • Laborbedarf (+2,90 Punkte)
  • Schutzkleidung (+1,47 Punkte)


Preissenkungen ergaben sich lediglich bei:


  • Desinfektion (-0,15 Punkte)
  • OP-Bedarf/sonstige Abdeckungen (-0,13 Punkte)
  • Wund- & Verbandmaterial (-0,11 Punkte)

Kommentar:

Nachdem die Beschaffungskosten für medizinisches Verbrauchsmaterial bei niedergelassenen Ärzten seit dem dritten Quartal 2024 kontinuierlich gefallen waren, deutet die Entwicklung Ende 2025 auf eine Trendwende hin. Mit der Erhöhung um 1,75 % verzeichnete der Markt den stärksten Preisanstieg seit fünf Jahren. Laut Praxisdienst liegen die wesentlichen Gründe in der verzögerten Weitergabe der in den vergangenen Jahren deutlich gestiegenen Kosten aufseiten der Hersteller und Händler. Gleichzeitig scheint der bislang preisdämpfende Effekt eines vorteilhaften US-Dollar-Wechselkurses nicht mehr auszureichen, um diese Kostensteigerungen auszugleichen. Ausgehend von der aktuellen Entwicklung rechnet Praxisdienst für das erste Quartal 2026 mit weiter steigenden Beschaffungskosten. Grund sind die zahlreichen bereits angekündigten Preiserhöhungen der Hersteller und zunehmende Logistikkosten, die unter anderem auf die Anhebung des Mindestlohns zurückgehen.


Siehe auch News vom 24.10.2025


Quelle:


https://www.praxisdienst.com/de-de/preisindex/

Autor
Dr. Elisabeth Leonhard



Finanzen
13.01.2026 | Humanmedizin (niedergel...
 
Autor
Dr. Elisabeth Leonhard


GKV: Viele Kassen erhöhen zum Jahreswechsel ihren Zusatzbeitrag

Im Januar 2026 haben bereits 44 der bestehenden 93 gesetzlichen Krankenkassen – und damit 47 % – ihren individuellen Zusatzbeitrag erhöht. Dies geht aus einer Übersicht des Vergleichsportals CHECK24 hervor (Stand 12.1.2026). Darunter fallen auch drei der mitgliederstärksten Krankenkassen wie die beiden bundesweit geöffneten Kassen TK (über 12 Mio. Versicherte) und DAK-Gesundheit (mehr als 5,4 Mio. Versicherte) oder die AOK Baden-Württemberg (mehr als 4,6 Mio. Versicherte). Lediglich bei zwei Krankenkassen (Knappschaft und BKK Karl Mayer) kam es zu einer Absenkung des Zusatzbeitrags. Bei allen anderen Kassen blieben die Beiträge konstant. Mit nur 2,18 % liegt der Zusatzbeitrag bei der bundesweit offenen BKK firmus gegenwärtig im Krankenkassenvergleich am niedrigsten, während die Mitglieder der ebenfalls bundesweit offenen BKK24 4,39 % und damit den höchsten Zusatzbeitrag zu leisten haben.


Sonderkündigungsrecht bei Zusatzbeitragserhöhung
Der individuelle Zusatzbeitrag wird auf den bundesweit für alle gesetzlichen Krankenkassen geltenden fixen Beitragssatz von 14,6 % aufgeschlagen, wodurch sich somit aktuell je nach Kasse ein Gesamtbeitragssatz zwischen 16,78 % und 18,99 % ergibt. Der Gesamtbeitrag wird vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils zur Hälfte getragen. Versicherte, die von einer Zusatzbeitragserhöhung betroffen sind, werden von ihrer Kasse schriftlich benachrichtigt und haben ein Sonderkündigungsrecht.

Kommentar:

Mit dem im Dezember 2025 nach intensiven Verhandlungen im Vermittlungsausschuss verabschiedeten GKV-Sparpaket – gegen das sich zuvor die Bundesländer ausgesprochen hatten – verfolgte Bundesgesundheitsministerin Warken das Ziel, ihr Versprechen einzulösen, den durchschnittlichen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2026 auf maximal 2,9 % zu begrenzen. Die aktuellen Reaktionen der Krankenkassen deuten jedoch darauf hin, dass dieses Ziel nicht erreichbar sein wird. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag oberhalb der 3-Prozent-Marke. Ferner sind unterjährige Beitragserhöhungen weiterer Kassen im Verlauf des Jahres 2026 nicht ausgeschlossen.


Reformdruck steigt
Angesichts der auch 2026 weiter steigenden Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenkassen nimmt der Druck auf das Bundesgesundheitsministerium spürbar zu. Dies betrifft nicht nur die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) selbst, sondern hat vor dem Hintergrund der schwachen konjunkturellen Lage auch arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitische Relevanz. Steigende Beitragssätze wirken sich unmittelbar auf die Lohnnebenkosten aus und belasten damit die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen. Zwar wurden Reformen bereits 2025 angekündigt, bislang liegen jedoch keine konkreten Pläne vor. Impulse werden von der Expertenkommission erwartet, deren Vorschläge bis März vorliegen sollen.


Quelle:


https://www.check24.de/gesetzliche-krankenversicherung/erhoehung-zusatzbeitraege/

Autor
Dr. Elisabeth Leonhard



Wissenswert
07.01.2026 | Hausarzt
 
Autor
Dr. Elisabeth Leonhard


Arztpraxen: Über 23,5 Mio. Hausbesuche in 2024

Im Jahr 2024 wurden deutschlandweit mehr als 23,5 Mio. Hausbesuche abgerechnet. Dies zeigt eine Auswertung der Versorgungsdaten durch das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi). Mit rund 19,4 Mio. Besuchen leisteten die Hausärzte etwa 83 % aller Hausbesuche. Für Nichtärztliche Praxisassistenten (NäPA) wurden rund 2,5 Mio. und für Medizinische Fachangestellte (MFA) ohne NäPA-Qualifikation rund 0,6 Mio. Besuche abgerechnet. Neben den regulären Hausbesuchen erbrachten Ärzte im Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) den Abrechnungsdaten zufolge rund eine Million Besuche.


Abb. Hausbesuche: Verteilung nach Berufsgruppen
 


Quelle: Zi 2025

Kommentar:

Hausbesuche sind ein fester Bestandteil der ambulanten hausärztlichen Versorgung (§ 17 Absatz 6 Bundesmantelvertrag-Ärzte) und für bettlägerige oder nicht transportfähige Patienten, die medizinische Hilfe benötigen, unverzichtbar. Auch Fachärzte sind zu Hausbesuchen innerhalb ihres jeweiligen Praxisbereichs verpflichtet – etwa im Rahmen einer konsiliarischen Beratung oder bei von ihnen behandelten Versicherten, für die aufgrund einer Erkrankung aus dem entsprechenden Fachgebiet ein Besuch notwendig ist.


Hausbesuche werden bei knappen zeitlichen Ressourcen zur Belastung
Hausbesuche benötigen viel Zeit und stellen insbesondere bei überfüllten Wartezimmern eine zunehmende organisatorische Belastung dar. Hinzu kommt, dass die Vergütung mit rund 26 € zuzüglich Wegepauschalen nicht sehr attraktiv ist. Immerhin werden die hausärztlichen Hausbesuche (Gebührenordnungspositionen 01410 bis 01413 sowie 01415) seit dem 1.10.2025 ohne Mengenbegrenzung zum vollen EBM-Preis bezahlt. Darüber hinaus können sich Hausbesuche seit dem 1.1.2026 positiv in der neuen Vorhaltepauschale auswirken: Sie zählen gemeinsam mit den Pflegeheimbesuchen zu den zehn Kriterien, die über die neuen Zuschläge entscheiden. Um das Kriterium „Haus- und Pflegeheimbesuche“ zu erfüllen, müssen diese künftig mindestens 5 % aller hausärztlichen Behandlungsfälle ausmachen. Gerade für Praxen, die knapp unterhalb dieser Quote liegen, kann es sich wirtschaftlich lohnen, weitere Hausbesuche durchzuführen. Für die neue Vorhaltepauschale plus Zuschlag I (128 Punkte + 10 Punkte) müssen mindestens zwei der zehn Kriterien erfüllt sein (vgl. News vom 18.11.2025). Sind mindestens acht Kriterien erfüllt, greift zusätzlich der Zuschlag II (128 Punkte + 30 Punkte).


Quellen:


Autor
Dr. Elisabeth Leonhard



Zukunft
11.12.2025 | Humanmedizin (niedergel...
 
Autor
Dr. Elisabeth Leonhard


DIHVA: Digitales KI-basiertes Entlastungsmodell in der Erprobung

Mit dem Projekt DIHVA (Digitale Hausärztliche Versorgungsassistenten) finanziert die Techniker Krankenkasse (TK) derzeit in Nordrhein-Westfalen ein Modellprojekt, das Hausarztpraxen entlasten soll. Die Besonderheit: Das Modell richtet sich an heilberufliche Laien, die nach einer nur dreieinhalbmonatigen Qualifizierung Routineaufgaben übernehmen sollen. Möglich wird dies durch standardisierte Diagnostik-Sets und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Moderne, KI-gestützte Geräte führen die DIHVA strukturiert durch den diagnostischen Prozess und unterstützen bei der Erfassung und Analyse der Daten. Zum Leistungsspektrum zählen unter anderem Blutentnahmen, EKG, Blutdruckmessungen, Ohrenuntersuchungen sowie Hautaufnahmen. Alle Ergebnisse und Informationen werden in einer digitalen Patientenakte dokumentiert und dem behandelnden Arzt zur Verfügung gestellt. Die Befundbesprechung mit dem Arzt erfolgt anschließend telefonisch oder im Rahmen einer Videosprechstunde. Bei Bedarf wird der Patient in die Praxis einbestellt. Die DIHVA übernimmt ausschließlich unterstützende Tätigkeiten. Diagnosestellung sowie Entscheidungen zu weiterer Diagnostik und Therapie liegen ausschließlich beim Arzt. Die Terminbuchung erfolgt digital. Vor den Untersuchungen erfolgt eine KI-gestützte Triage, die sicherstellt, dass Patienten bei Bedarf sofort in die stationäre Versorgung oder direkt in eine Arztpraxis weitergeleitet werden.


Aktuell wird das Projekt selektivvertraglich finanziert. Perspektivisch besteht das Ziel, das Modell in die Regelversorgung zu übertragen.

Kommentar:

In der hausärztlichen Versorgung erweist sich neben dem Ärztemangel zunehmend auch der Mangel an qualifiziertem Praxispersonal als Engpassfaktor. Deshalb könnten abgestufte hybride Versorgungsstrukturen dazu beitragen, Hausarztpraxen zu entlasten und gleichzeitig die Versorgung der Bevölkerung zu verbessern. Da für eine Tätigkeit als DIHVA keine vorherige medizinische Ausbildung erforderlich ist, besteht die realistische Aussicht, rasch eine ausreichende Anzahl an Helfern zu gewinnen. Einsatzmöglichkeiten bestehen den Initiatoren zufolge nicht nur in Arztpraxen selbst, sondern auch als mobile oder ausgelagerte Praxis-Außenstellen – etwa in Pflegeeinrichtungen, Gemeindezentren oder Apotheken. Damit ließen sich insbesondere in ländlichen Regionen neue Zugänge zur hausärztlichen Versorgung schaffen. Voraussetzung für einen solchen Ansatz sind jedoch klare rechtliche und fachliche Rahmenbedingungen – insbesondere in Bezug auf Ausbildung, Supervision, Datenschutz, Haftung und Qualitätssicherung. Verbindliche Sicherheitsmechanismen und gezielte Schulungsprogramme müssen gewährleisten, dass Fehlmessungen und Fehlinterpretationen, insbesondere bei KI-gestützten Ersteinschätzungen, vermieden werden.


Quellen:


Autor
Dr. Elisabeth Leonhard



Wissenswert
10.12.2025 | Humanmedizin (niedergel...
 
Autor
Stefanie Gorr


Niederlassung: Für junge Ärzte durchaus eine berufliche Option

Die ambulante Versorgung steht vor großen Herausforderungen. Durch die demografische Entwicklung wächst die Nachfrage nach medizinisch-pflegerischen Leistungen. Gleichzeitig zeigen sich schon jetzt regional Versorgungsengpässe, insbesondere in ländlichen Regionen. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Neben dem Ausscheiden der Babyboomer-Generation führt auch der Trend zur Teilzeitarbeit zu einer spürbaren Reduktion der medizinischen Versorgungskapazitäten, und das, obwohl die reinen Arztzahlen in der ambulanten Versorgung kontinuierlich steigen.


Nach einer aktuellen Studie der Bertelsmann Stiftung liegt die Wochenarbeitszeit bei niedergelassenen Hausärzten durchschnittlich bei 48 Stunden, wo hingegen angestellte Ärzte im Mittel 16 Stunden pro Woche weniger arbeiten. Zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung ist es daher von zentraler Bedeutung, Nachwuchsmediziner langfristig für die eigene Praxis zu begeistern.


Nach einer aktuellen Umfrage des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung sehen 40 % der unter 35-jährigen Ärztinnen und Ärzte in Anstellung die Niederlassung als berufliche Option. Unter den 35- bis 39-jährigen angestellten Ärztinnen und Ärzten plant rund jeder Dritte den Schritt in die Selbstständigkeit. Gleichzeitig können sich etwa 32 % eine Niederlassung nicht als berufliches Ziel vorstellen. Ab dem Alter von 40 Jahren nimmt die Bereitschaft zur Niederlassung hingegen deutlich ab.

Kommentar:

Die Niederlassung für Nachwuchsmediziner attraktiver zu gestalten, ist ein zentraler Baustein, um die ambulante Versorgung künftig sicherzustellen. Dafür müssen bestehende Hemmnisse abgebaut werden, wie z. B. der hohe bürokratische Aufwand, der verbreitete Fachkräftemangel sowie zusätzliche Belastungen durch digitale Dokumentations- und Verwaltungsprozesse. Auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird im Kontext der Selbstständigkeit häufig als Herausforderung wahrgenommen. An dieser Stelle sind auch spezialisierte Ärzteberater gefragt, die Jungmediziner zu informieren und unterschiedliche Niederlassungskonzepte aufzuzeigen. Nur so können Vorbehalte und Unsicherheiten aufseiten der Ärztinnen und Ärzte abgebaut und die Selbstständigkeit als berufliche Option gestärkt werden.


Quellen:


Autor
Stefanie Gorr



Digitale Welt
05.12.2025 | Humanmedizin (niedergel...
 
Autor
Stefanie Gorr


ePA-Erstbefüllung wird auch 2026 mit über 11 € vergütet

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens gewinnt weiter an Dynamik. Neben der fortschreitenden Vernetzung der Akteure über die Telematikinfrastruktur (TI) spielen digitale Anwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA) eine zentrale Rolle. Nach einer schrittweisen Einführungsphase der ePA sind Ärzte und Psychotherapeuten seit Oktober 2025 zur Nutzung der ePA verpflichtet.


Konkret bedeutet dies, dass Leistungserbringer Befundberichte aus diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen sowie Dokumente aus bildgebender Diagnostik in der ePA hinterlegen müssen. Gleiches gilt für Laborbefunde und Arztbriefe. 


Noch bis Ende Juni 2026 wird die Erstbefüllung der ePA mit über 11 € vergütet. Auf die Fristverlängerung haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband geeinigt. Die Erstbefüllungspauschale kann nur dann einmal pro Patient abgerechnet werden, wenn zuvor kein anderer Leistungserbringer Dokumente hinterlegt hat. Die Vergütungshöhe für die weitere Befüllung im Rahmen eines persönlichen oder virtuellen Arzt-Patienten-Kontakts liegt bei rund 2 € (GOP 01647) und ist einmal pro Behandlungsfall berechnungsfähig.

Kommentar:

Mit der ePA ist der Patient erstmals in der Lage, die eigene Gesundheit zu verwalten und damit die eigene Gesundheitskompetenz zu stärken. Gleichzeitig wird durch den einrichtungs- und sektorenübergreifenden Austausch die Behandlungssicherheit verbessert, indem der behandelnde Arzt weitere ergänzende medizinische Parameter abrufen kann. Die Einwilligung des Patienten vorausgesetzt.


Quelle:


https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2025/11-27/ab-januar-weiterhin-mehr-als-elf-euro-fuer-epa-erstbefuellung

Autor
Stefanie Gorr



Wissenswert
03.12.2025 | Urologie, Hausarzt
 
Autor
Dr. Elisabeth Leonhard


Prostata-Vorsorge: Deutsches Start-up entwickelt Selbsttest für zu Hause

Mit „Streamcheck“ steht seit Kurzem ein vom HealthTech-Start-up Streamcheck aus Vierkirchen (Sachsen) entwickelter digitaler urologischer Selbsttest zur Verfügung, der Prostataveränderungen sowie Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Blasen-, Nieren- oder Stoffwechselerkrankungen frühzeitig erkennen kann. Nach zweieinhalbjähriger Entwicklungsarbeit in Kooperation mit der Klinik für Urologie und Kinderurologie des Universitätsklinikums des Saarlandes wird das patentierte und CE-zertifizierte Medizinprodukt nun online vertrieben. Mit dem neuen, einfach im eigenen Badezimmer anzuwendenden Test verfolgt das Unternehmen das Ziel, die urologische Vorsorge bei Männern durch ein niedrigschwelliges Angebot zu verbessern.


Das Test-Kit wird in Kombination mit einer speziell entwickelten, benutzerfreundlichen App angeboten. Diese wertet automatisch alle relevanten Messdaten aus – darunter Harnflussrate, Urinvolumen und pH-Wert sowie Leukozyten, Nitrit, Glukose, Protein und Blut. Bei auffälligen Ergebnissen erhalten Nutzer eine Empfehlung zum Arztbesuch. Ein zusätzlicher Vorteil: Behandelnde Ärzte können die erfassten Daten direkt in ihre Diagnostik und Therapieplanung einbeziehen.


Das Screening-Kit ist über die Unternehmenswebsite für rund 200 € erhältlich. Für die Nutzung der App fallen monatliche Kosten von etwa 9,95 € an.

Kommentar:

Der medizinisch-technologische und pharmakologische Fortschritt – gestützt durch Digitalisierung und Künstliche Intelligenz – ermöglichen zunehmend eine Verlagerung einzelner Elemente der Diagnostik und Therapie aus den Praxen in das häusliche Umfeld. Auch wenn diese Angebote weder den Arztbesuch noch die Teilnahme an klassischen Vorsorgeuntersuchungen ersetzen, bieten sie dennoch wichtige Vorteile: Zum einen steigt die Wahrscheinlichkeit, dass niedrigschwellige Präventions- und Kontrollangebote häufiger genutzt werden und damit auch Menschen erreichen, die aus unterschiedlichen Gründen auf Vorsorgeleistungen und Arztbesuche verzichten. Zum anderen erhöht sich die Chance, Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen, sodass ein gezielter Arztbesuch sowie eine rechtzeitige Diagnostik und Behandlung erfolgen können. Dies wiederum kann dazu beitragen, den Ausbruch von Krankheiten zu verhindern, Erkrankungen schneller zu diagnostizieren oder deren Verlauf zu verlangsamen.


Selbsttests für zu Hause können männliche „Vorsorgemuffel“ erreichen
Für Patienten bieten diese neuen Möglichkeiten in Kombination mit dem Arztbesuch zusätzliche Sicherheit. Für Ärzte wiederum liefern die regelmäßig erhobenen Daten zwischen den Kontrollterminen wertvolle Hinweise für die Diagnostik und das Monitoring, ermöglichen eine präzisere Therapieanpassung und können zugleich die Praxen entlasten. Langfristig eröffnet sich dadurch die Chance, die Krankheitslast in der Bevölkerung zu verringern, Behandlungskosten zu reduzieren und volkswirtschaftliche Belastungen zu senken.


Im konkreten Fall könnte der neue Selbsttest insbesondere jene Männer erreichen, die die Vorsorgeangebote der gesetzlichen Krankenversicherung – etwa aus Scham oder Unsicherheit – nicht oder zu selten in Anspruch nehmen. Prostatakrebs steht in Deutschland mit großem Abstand an erster Stelle der Krebsneudiagnosen bei Männern. Daneben gibt es zahlreiche weitere Erkrankungen der Prostata, etwa gutartige Vergrößerungen oder entzündliche Veränderungen.


Quelle:


https://streamcheck.io/

Autor
Dr. Elisabeth Leonhard



Digitale Welt
02.12.2025 | Humanmedizin (niedergel...
 
Autor
Stefanie Gorr


Verlängerung der Austauschfrist für eHBA und SMC-B-Karten

Die Telematikinfrastruktur (TI) ist das Rückgrat der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Letztere verbindet ärztliche und nichtärztliche Leistungserbringer über die Einrichtungs- und Sektorengrenzen hinweg und erlaubt auf diese Weise einen schnellen und sicheren Austausch sensibler Gesundheitsdaten. Zum Schutz und zur Sicherstellung der Transparenz innerhalb der digitalen Infrastruktur müssen sich alle Teilnehmenden im Netzwerk jederzeit eindeutig digital ausweisen. Dies erfolgt über den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA), den Praxisausweis (SMC-B-Karte) sowie die in der Hardware verbauten Gerätekarten.


Durch die Umstellung des Verschlüsselungsverfahrens dürfen ab dem 30.6.2026 nur noch Heilberufsausweise und SMC-B-Karten mit ECC-Verschlüsselung zum Einsatz kommen. Die Frist wurde auf Drängen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung von der gematik um ein halbes Jahr verlängert, da anhaltende Produktions- und Lieferprobleme einen fristgerechten Austausch unmöglich machen. Gerätekarten in stationären Kartenterminals (gSMC-KT) müssen spätestens Ende 2026 ausgetauscht worden sein.


Unabhängig von der Fristverlängerung für Heilberufsausweise und SMC-B-Karten bleibt die Deadline für den Konnektor-Austausch unverändert bestehen. Bis Ende dieses Jahres müssen alle „RSA-only“-Konnektoren zwingend ersetzt werden. Nach Angaben der gematik betrifft dies derzeit noch rund 10.000 Geräte. Neben dem 1:1 Austausch kann der TI-Zugang auch über ein TI-Gateway erfolgen.


In diesem Fall wird über eine sichere VPN-Verbindung auf einen Konnektor in einem zertifizierten Rechenzentrum zugegriffen, der wiederum den Zugang zur TI herstellt.

Kommentar:

Nicht nur die neue Verschlüsselungstechnologie verbessert die Sicherheit, auch die vom Gesetzgeber definierten Umgangspflichten für den eHBA und die SMC-B-Karte sollen den Zugang für unbefugte Dritte erschweren. Im Rahmen des Pflegekompetenzgesetzes hat der Bundestag dazu klare Regeln festgelegt. So sind Ärzte verpflichtet, nach Abgabe der eigenen Praxis alle Karten unverzüglich zu sperren.


Quelle:


https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2025/11-17-extra/frist-fuer-austausch-von-arzt-und-praxisausweisen-bis-mitte-2026-verlaengert-kein-aufschub-fuer-aeltere-konnektoren

Autor
Stefanie Gorr



Region & Standort
26.11.2025 | Hausarzt
 
Autor
Dr. Elisabeth Leonhard


Rund 45 % der Bürger sind mit der Gesundheitsversorgung unzufrieden

Insgesamt 45,3 % der Bundesbürger zeigen sich mit der Qualität des Gesundheitswesens unzufrieden. Das geht aus einer repräsentativen Civey-Umfrage im Auftrag von Pharma Deutschland von November 2025 hervor. Als größte Herausforderung im Alltag nennen die Befragten mit deutlichem Abstand die hausärztliche Versorgung (42,3 %), gefolgt von der physischen fachärztlichen Versorgung (36,5 %), der psychischen Versorgung (33,3 %) sowie der Krankenhausversorgung (29,3 %). Am besten bewertet wurde die Apothekenversorgung mit 6,2 %. Ein genauerer Blick auf die einzelnen Bundesländer offenbart dabei ein weitgehend homogenes Bild: Mit Ausnahme des Saarlands, wo die Krankenhausversorgung als größte Herausforderung wahrgenommen wird, sorgen sich die Bürger in allen Bundesländern vor allem um die hausärztliche Versorgung. An der Spitze stehen Mecklenburg-Vorpommern (55,3 %), Thüringen (55,1 %) und Rheinland-Pfalz (52,4 %). Auffällig ist zudem ein ausgeprägtes Ost-West-Gefälle. Mit Ausnahme Berlins weisen die ostdeutschen Bundesländer sowohl in der hausärztlichen als auch in der physischen fachärztlichen Versorgung überdurchschnittlich hohe Problemwerte auf (vgl. Tab.).


Tab.: Herausforderungen bei der Gesundheitsversorgung vor Ort
 


Quelle: bifg und Bertelsmann Stiftung (2025)

Kommentar:

Der Vergleich mit der Konkurrenzkarte aus Atlas Medicus zeigt, dass die Wahrnehmung der hausärztlichen Versorgung nicht mit der tatsächlichen Versorgungsdichte korreliert – zumindest nicht im Bereich der Allgemeinmedizin: In allen gelb, orange und insbesondere den rot markierten Regionen liegt die Versorgungsdichte im Bundesvergleich überdurchschnittlich hoch. Das bedeutet, dass die Zahl der auf einen Allgemeinmediziner entfallenden Einwohner unterdurchschnittlich gering ist (vgl. Abb.). Laut Marktatlas ist die Allgemeinmedizinerdichte gerade in Mecklenburg-Vorpommern, wo die hausärztliche Versorgung bundesweit als besonders herausfordernd wahrgenommen wird, bundesweit am höchsten. Hier entfallen durchschnittlich nur 1.841 Einwohner auf einen Allgemeinmediziner, während ein Allgemeinmediziner in Bremen, der KV-Region mit der niedrigsten Hausarztdichte, für 2.531 Einwohner zuständig ist.


Der detaillierte Blick auf die KV-Region zeigt zudem, dass – mit Ausnahme des Landkreises Ludwigslust-Parchim (2.291 Einwohner je Allgemeinmediziner) – alle Landkreise und kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern eine zum Teil deutlich höhere Allgemeinmedizinerdichte aufweisen als der Bundesdurchschnitt (2.144 Einwohner je Allgemeinmediziner). Wie aktuelle Berechnungen der Bertelsmann Stiftung und des Barmer Instituts für Gesundheitssystemforschung zeigen, wird Mecklenburg-Vorpommern zudem künftig kaum von hausärztlichen Versorgungsengpässen betroffen sein (vgl. Abb.).


Quellen:


Autor
Dr. Elisabeth Leonhard



Finanzen
20.11.2025 | Hausarzt
 
Autor
Dr. Elisabeth Leonhard


Gesamthonorar Allgemeinmedizin 2024 bei fast 15,7 Mrd. €

Im Jahr 2024 erzielten die niedergelassenen Allgemeinmediziner in Deutschland ein Honorarvolumen von insgesamt rund 15,67 Mrd. €. Wie aus der Honorarübersicht in Atlas Medicus hervorgeht, stammt der Großteil dieses Betrages aus der Versorgung gesetzlich Versicherter. Die Einnahmen aus der gesetzlichen Krankenversicherung und aus der Hausarztzentrierten Versorgung beliefen sich in Summe auf etwa 13,0 Mrd. € und machten rund 83 % des gesamten Honorarvolumens aus (vgl. Abb.). Hierbei wurden im Gesamtjahr 2024 152,89 Mio. GKV-Fälle sowie 22,18 Mio. HZV-Fälle abgerechnet. Die Leistungen, die über die private Krankenversicherung (PKV) oder als Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) abgerechnet wurden, summierten sich auf knapp 2,7 Mrd. € und damit auf weniger als ein Fünftel des Gesamthonorars.


Abb.: Niedergelassene Allgemeinmediziner: Umsätze aus GKV inkl. HZV und PKV (Relativbetrachtung)

 


Quelle: ATLAS MEDICUS (2025)

Kommentar:

Allgemeinmedizin: große Bedeutung für die flächendeckende Versorgung
Die niedergelassenen Allgemeinmediziner belegen im Atlas Medicus Branchenumsatzranking den zweiten Platz hinter der Zahnmedizin. Diese Position unterstreicht die Bedeutung der Fachgruppe: Als wohnortnahe Anlaufstelle für gesundheitliche Anliegen tragen die Allgemeinmediziner einen wesentlichen Teil der Grundversorgung in Deutschland und übernehmen in ihrer Funktion als Hausärzte eine zentrale und unverzichtbare Rolle im Gesundheitssystem – sowohl für die frühzeitige Diagnostik als auch für die kontinuierliche Betreuung der Bevölkerung.


Lücken bei der Hausarztversorgung werden größer
Mit Blick auf die besondere Bedeutung der hausärztlichen Versorgung wiegen bestehende Lücken im Grundversorgungssystem besonders schwer. Bereits heute sind bundesweit mehr als 5.000 Hausarztsitze unbesetzt. Fachleute gehen davon aus, dass sich der Hausarztmangel aufgrund bevorstehender Ruhestandswellen, dem Trend zur Anstellung und unzureichender Zahlen bei den nachrückenden Hausärzten weiter verschärfen wird. Eine aktuelle Studie der Bertelsmann-Stiftung prognostiziert, dass sich die Zahl der unbesetzten Hausarztstellen innerhalb der kommenden fünf Jahre auf bis zu 10.000 verdoppeln könnte. Zusätzliche Brisanz erhält diese Entwicklung durch das von der Bundesregierung geplante Primärarztsystem. Sollte dessen Einführung zu einer weiteren Belastung der ohnehin stark beanspruchten Hausarztpraxen führen, wäre nicht nur mit längeren Wartezeiten und Terminengpässen für Patienten zu rechnen – sondern auch mit einer potenziell abschreckenden Wirkung auf den dringend benötigten hausärztlichen Nachwuchs.


Zusätzliche Belastungen durch das Primärarztsystem erfordern Entlastung an anderer Stelle
Ein funktionsfähiges Primärarztsystem setzt deshalb eine spürbare Entlastung der Hausarztpraxen voraus: durch die Reduktion unnötiger Patientenkontakte, den konsequenten Abbau bürokratischer Pflichten, praxistaugliche digitale Lösungen, familienfreundlichere Arbeitszeitmodelle, erweiterte Delegationsmöglichkeiten sowie eine gerechte Honorierung der zusätzlichen Aufgaben. Nicht zuletzt ist die konsequente Umsetzung des Masterplans Medizinstudium 2020 von Bedeutung, da er der Allgemeinmedizin bereits im Studium mehr Gewicht verleiht.


Quelle:


https://www.atlas-medicus.de/


Autor
Dr. Elisabeth Leonhard



Digitale Welt
19.11.2025 | Humanmedizin (niedergel...
 
Autor
Fanny Mauch


ePA im europäischen Vergleich: Skandinavien bleibt Vorreiter

Die inav GmbH hat im Auftrag der Rhön Stiftung erneut den Stand der Implementierung der elektronischen Patientenakte (ePA) in Europa bewertet. Mit der Untersuchung soll Transparenz über den Digitalisierungsgrad der einzelnen Gesundheitssysteme geschaffen sowie auf Hürden und funktionierende Lösungen aufmerksam gemacht werden. Nach Erhebungen in den Jahren 2016 und 2018 liegt nun die dritte Ausgabe der Scorecard vor, die 26 europäische Länder vergleicht.


In den vorherigen Erhebungen war besonders die Frage zentral, ob und in welchem Umfang eine elektronische Patientenakte in den untersuchten Ländern implementiert ist. Die aktuelle Erhebung lenkt den Fokus eher auf Qualität, Reife und Nutzungstiefe der bestehenden Systeme.


Finnland und Dänemark führen erneut
Nach wie vor führen Finnland und Dänemark das europäische Ranking an. Dies liegt daran, dass beide Staaten eine weitgehend ausgereifte Implementierung der ePA aufweisen, die sowohl technisch als auch institutionell stark verankert ist. Dänemark erzielt die Spitzenwerte in den Kategorien, die die Inhalte und Funktionen der ePA untersuchen. Bei rechtlichen Rahmenbedingungen belegt das Land eine mittlere Position. Im Gegensatz dazu zeigt Finnland in allen Kategorien ein positives Bild und gilt damit weiterhin als Vorbild für eine Digitalstrategie im Gesundheitswesen.


Dynamik und Verschiebung im Ranking: Slowenien steigt auf
Ein überraschendes Ergebnis zeigt Slowenien: Während es bislang auf den letzten Plätzen lag, schafft es Slowenien bei der aktuellen Untersuchung auf Rang fünf. Grund hierfür ist insbesondere die starke Verbesserung in den Inhalts- und Funktionskategorien. In diesem Bereich konnte sogar eine Spitzenposition erreicht werden.


Deutschland: Gute Regulierung, geringe Nutzungstiefe
Deutschland ordnet sich 2025 im unteren Mittelfeld ein. Positiv hervorzuheben sind die Fortschritte bei der Regulatorik, die durch das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) von 2020 und das Digital-Gesetz (DigiG) von 2023 wesentlich gestärkt wurden. Seit Januar 2025 ist das Opt-out-Verfahren eingeführt, sodass die ePA künftig für alle gesetzlich Versicherten automatisch angelegt wird, sofern kein Widerspruch erfolgt. Die praktischen Auswirkungen dieser Reformen zeigen sich in der aktuellen Scorecard jedoch noch nicht, da die zugrunde liegenden Daten größtenteils aus den Jahren vor 2025 stammen. Nachholbedarf zeigt sich vor allem in den Kategorien Inhalte und Funktionen sowie bei der Interoperabilität, was auf eine bislang unzureichende Integration der ePA in den Versorgungsalltag und technische Kompatibilitätsprobleme zwischen Akteuren hinweist.


Abb. Länder-Ranking anhand der gewichteten Punktzahl
 


Quelle: European Scorecard zum Stand der Implementierung der elektronischen Patientenakte; Rhön Stiftung

Kommentar:

Die dritte Erhebung der European Scorecard zeigt ein weiterhin anhaltendes Gefälle zwischen den nordeuropäischen Vorreiterländern und den stärker fragmentierten Systemen Mittel- und Südeuropas. Skandinavische Länder zeigen längst, wie eine patientenzentrierte, datengestützte Versorgung funktionieren kann. Gleichzeitig kämpfen Länder wie Deutschland mit strukturellen und organisatorischen Hürden. Trotz klarer gesetzlicher Grundlagen stockt hier dann die Umsetzung im Versorgungsalltag – ein bekanntes Muster in der deutschen Digitalpolitik.


Quelle:


https://www.rhoen-stiftung.de/wp-content/uploads/2025/09/ePA_Score2025.pdf


Autor
Fanny Mauch



Reformen & Co.
18.11.2025 | Hausarzt
 
Autor
Andrea Kern-Schnur


Entbudgetierung für Hausärzte seit Oktober umgesetzt

Mit dem 1.10.2025 endete für die Hausärzte die Budgetierung der hausärztlichen Basisleistungen. Die Entbudgetierung umfasst unter anderem die Versichertenpauschale, Chronikerpauschale, geriatrische Grundversorgung sowie die Haus- und Pflegeheimbesuche. Damit werden rund 90 % der hausärztlichen Leistungen in voller Höhe und ohne Mengenbegrenzung vergütet. Hierbei sind aber regionale Unterschiede möglich, weil die Details in dem jeweiligen HVM der KV geregelt werden.


Weiter budgetiert bleiben einige spezielle Leistungen, beispielsweise die Sonografie, psychosomatische Grundversorgung und schmerztherapeutische Leistungen. Auch die Gesprächsleistungen bleiben im bisherigen Umfang im Budget.


Regional unterschiedliche Auswirkungen
Besonders freuen dürften sich die Hausärzte in den KV-Regionen, die bisher eine geringe Auszahlungsquote hatten. So rechnet die KV Hamburg, die meist nur 70 % der angeforderten Leistungen auszahlen konnte, mit einem Honorarplus von 16 bis 20 %.


Andere KVen zahlten bisher schon fast alle Leistungen in voller Höhe aus, sodass es dort kein nennenswertes Honorarplus gibt. Dafür aber die Sicherheit, dass es auch zukünftig so bleibt.


Die KVen werden weiterhin eine Hausarzt-MGV ausweisen. Allerdings müssen die Krankenkassen Geld nachschießen, falls die Hausarzt-MGV nicht ausreichen sollte.


Vorhaltepauschale kommt ein Quartal später
Eine weitere Neuerung, die zum 1.1.2026 umgesetzt wird, ist die Neuregelung der Vorhaltepauschale zur Stärkung der Grundversorgung. Diese war eigentlich als Jahrespauschale gedacht. Nun wird sie weiter quartalsweise vergütet und an insgesamt zehn Kriterien der hausärztlichen Grundversorgung geknüpft.


Die Vorhaltepauschale wurde dazu um zehn Punkte auf 128 Punkte abgesenkt. Praxen, die mindestens zwei der zehn Kriterien erfüllen, bekommen einen Zuschlag von zehn Punkten und landen damit auf dem alten Wert.


Praxen, die mindestens acht Kriterien erfüllen, erhalten einen Zuschlag von 30 Punkten.


KriteriumAnforderungen für die Erfüllung des Kriteriums
Haus- und Pflegeheimbesuchemind. 5 %
Geriatrische/palliativmedizinische Versorgungmind. 12 %
Kooperation Pflegeheimmind. 1 %
Schutzimpfungenmind. 7 % im 1., 2. und 3. Quartal
mind. 25 % im 4. Quartal
Kleinchirurgie/Wundversorgung/postoperative Behandlungmind. 3 %
Ultraschalldiagnostik Abdomen und/oder Schilddrüsemind. 2 %

hausärztliche Basisdiagnostik

Langzeitblutdruckmessung und/oderLangzeit EKG und/oder Belastungs-EKG und/oder Spirographie

mind. 3 %
Videosprechstundemind. 1 %
ZusammenarbeitDas Kriterium gilt als erfüllt bei einer fachgleichen Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) von Hausärzten oder der Teilnahme an Qualitätszirkeln
Sprechstunden/Praxisöffnungszeiten

Angebot von mindestens 14-täglich stattfindenden Sprechstunden am

  • Mittwoch nach 15 Uhr und/oder
  • Freitag nach 15 Uhr und/oder
  • an mindestens einem Werktag
    nach 19 Uhr und/oder
    vor 8 Uhr


Die Prozentsätze beziehen sich auf die Summe der Leistungen im Verhältnis zu allen hausärztlichen Behandlungsfällen.


Zu- und Abschläge und Ausnahmen
Große Praxen mit mehr als 1.200 Behandlungsfällen erhalten einen Zuschlag und bei sehr kleinen Praxen mit weniger als 400 Behandlungsfällen erfolgt ein Abschlag.


Ein Abschlag um 40 % droht Praxen, die weniger als 10 Schutzimpfungen im Quartal durchführen.


Für Schwerpunktpraxen (Diabetologie, HIV oder Substitutionspraxen) gibt es Ausnahmeregelungen für die Erfüllung der Kriterien.


Die Vorhaltepauschale wird von der KV im Rahmen der Quartalsabrechnung zugesetzt.

Kommentar:

Die Entbudgetierung ist für die Hausärzte ein wichtiges Signal, dass der große Beitrag, den sie zur Grundversorgung der Bevölkerung leisten, anerkannt und honoriert wird. Vor allem im Zusammenhang mit der Gatekeeper-Funktion, die sie mit der anstehenden Primärversorgung übernehmen sollen, wird die hausärztliche Versorgung gestärkt. Dass nun Rufe laut werden, alle Fachgebiete zu entbudgetieren, war zu erwarten. Angesichts der aktuellen Defizite bei den Krankenkassen wird dies kaum umsetzbar sein.


Mit der der Änderung der Vorhaltepauschale wurde eine große Chance zur Abkehr von der Quartalslogik vertan. Ähnlich wie in der HZV hätte man hier auf eine Jahrespauschale setzen können. So war es auch ursprünglich angedacht.


Nun hat man sich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner verständigt.


Quellen:


Autor
Andrea Kern-Schnur



Region & Standort
14.11.2025 | Hausarzt, Humanmedizin ...
 
Autor
Nadine Brohammer


BW: Hausärztliche Unterversorgung im Schwäbischen Wald aufgehoben

Der Schwäbische Wald im Ostalbkreis gilt nicht länger als hausärztlich unterversorgt. Diese positive Nachricht gab die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) Ende Juli bekannt. Demnach bestand nach Bekanntgabe im Oktober 2022 knapp drei Jahre eine prekäre Versorgungssituation in der Region. Der geringe Versorgungsgrad in Kombination mit der damaligen fehlenden Aussicht auf Verbesserung war der Grund für den geltenden Status als unterversorgt. 


In welchen Regionen Baden-Württembergs gibt es aktuell eine Unterversorgung?
Zur bereits in Baden-Württemberg erstmals festgestellten Unterversorgung im Schwäbischen Wald sind im Laufe der Zeit weitere Versorgungsprobleme hinzugekommen. Derzeit besteht in folgenden Regionen eine Unterversorgung: 


  • Landkreis Schwäbisch Hall (hausärztliche Versorgung)
  • Nordschwarzwald (kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung)
  • Landkreis Rottweil (kinder- und jugendmedizinische Versorgung)


Darüber hinaus ist die hausärztliche Versorgung im Land insgesamt angespannt. Landesweit fehlen gegenwärtig rund 1.000 Allgemeinmediziner. 


Welche Möglichkeiten gibt es, um eine Unterversorgung zu entspannen?
Konkret wurde in Schwäbisch Hall in gemeinsamer Zusammenarbeit ein genossenschaftliches Medizinisches Versorgungszentrum gegründet, das die Beschäftigung zusätzlicher Ärzte ermöglicht. Ein Sicherstellungsteam, bestehend aus Vertretern der KVBW, der örtlichen Ärzteschaft sowie der Landkreise und Kommunen, verfolgte das Ziel, Ärzte für eine Tätigkeit in der Region zu gewinnen. Insgesamt flossen rund eine Million Euro an Fördermitteln in das Vorhaben, die je zur Hälfte aus ärztlichen Honoraren und Mitteln der Krankenkassen finanziert wurden. Damit konnten Weiterbildungsmaßnahmen gefördert und Fachärzte in Ausbildung für ihren Praxisteil in der unterversorgten Region gewonnen werden – einige von ihnen entschieden sich anschließend sogar für eine dauerhafte Niederlassung vor Ort. Dadurch gelang es zum heutigen Zeitpunkt, den Altersdurchschnitt innerhalb der Fachgruppe deutlich unter den Landesdurchschnitt zu senken. Dennoch bleibt die Versorgungslage angespannt. 


Neben Fördermaßnahmen bietet die KVBW als weitere Sicherstellungsmaßnahmen auch intensive Unterstützung ihrer Mitglieder, umfangreiche Beratungsangebote und innovative Versorgungsmodelle. Zudem werden gemeinsam mit den regionalen Akteuren individuelle Lösungen entwickelt. Ein wichtiger Einflussfaktor ist laut KVBW ferner die Reform des Bereitschaftsdienstes, die maßgeblich zur Attraktivität einer Tätigkeit in der ambulanten Versorgung beiträgt. Insgesamt bestehen im Gesundheitssystem nach wie vor zahlreiche Hürden. Eine zunehmende Bürokratisierung belastet die Praxen, deren wirtschaftliche Situation sich weiter verschlechtert. Die KVBW setzt ihre Hoffnung darauf, dass die neue Bundesregierung die dringend notwendigen und bislang überwiegend ausgebliebenen Verbesserungen der Rahmenbedingungen in der ambulanten Versorgung endlich vorantreibt.

Kommentar:

Was ist eine Unterversorgung?
Die Kassenärztlichen Vereinigungen legen im Rahmen der Bedarfsplanung nach bundesweit einheitlichen Kriterien den Versorgungsgrad für einzelne Regionen und Fachgruppen fest. In Baden-Württemberg erfolgt dies dreimal jährlich durch den zuständigen Landesausschuss, der sich aus Vertretern der Ärzte- und Psychotherapeutenschaft sowie der Krankenkassen zusammensetzt. In die Bewertung fließen verschiedene versorgungsrelevante Faktoren ein, etwa die Einwohnerzahl oder regionale Besonderheiten. Ziel der Bedarfsplanung ist es, die Zahl der ambulant tätigen Ärzte so zu steuern, dass eine bedarfsgerechte Versorgung gewährleistet und die Ausgaben im Gesundheitswesen im Rahmen gehalten werden.


Versorgungsgrad steigt: Region holt auf
In der Region Ostalb / Schwäbischer Wald hatte die KVBW im Oktober 2022 mit einem Versorgungsgrad von lediglich 58,4 % eine hausärztliche Unterversorgung festgestellt (siehe auch News vom 16.12.2022). Dank der umfassenden Maßnahmen konnte die Region laut Atlas Medicus Marktatlas jüngst wieder die Marke von 77,2 % erreichen (Stand 7/2025). Aktuell versorgt ein Allgemeinmediziner dort rund 2.170 Einwohner, während der Sollwert bei 1.676 Einwohnern liegt – was einem Versorgungsgrad von 100 % entspricht. Ein entscheidender Vorteil der Region ist inzwischen der vergleichsweise junge Altersdurchschnitt der Ärzteschaft, weshalb derzeit keine neue Unterversorgung droht.


Quelle:


https://www.kvbawue.de/presse/pressemitteilungen/aktuelle-pressemitteilungen/news-artikel/prekaere-hausaerztliche-versorgungssituation-im-ostalbkreis-entschaerft

Autor
Nadine Brohammer



Qualifikation
12.11.2025 | , Humanmedizin (niederg...
 
Autor
Dr. Elisabeth Leonhard


GKV: Zusatzbeitrag für 2026 auf 2,9 % festgelegt

Laut der aktuellen Veröffentlichung im Bundesanzeiger hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für das Jahr 2026 auf 2,9 % festgelegt. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag dient als Orientierungswert für die Krankenkassen und wird jährlich vom BMG bekannt gegeben. Er basiert auf einer Empfehlung des sog. GKV-Schätzerkreises, der jährlich die Einnahmen- und Ausgabenentwicklung der GKV prognostiziert.


2025: Lücke in der GKV zwischen Zuweisungen und Ausgaben bei rund 51 Mrd. €
Im laufenden Jahr stehen den gesetzlich festgelegten Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds in Höhe von rund 294,7 Mrd. € prognostizierte Ausgaben der Krankenkassen von 346,6 Mrd. € gegenüber. Hieraus resultiert ein Saldo von rund -51,3 Mrd. €. Dem Gesundheitsfonds werden voraussichtlich rund 299 Mrd. € zufließen. Diese Mittel stammen aus den Beitragseinnahmen, dem regulären Bundeszuschuss von 14,5 Mrd. €, der anteiligen jüngst beschlossenen Finanzhilfe für Krankenhäuser („Sofort-Transformationskosten“) in Höhe von 1,5 Mrd. € – abzüglich des jeweiligen Anteils für die landwirtschaftliche Krankenkasse – sowie einem Bundesdarlehen von 2,3 Mrd. €. Die Rückzahlung des Darlehens soll ab 2029 in jährlichen Raten erfolgen und bis spätestens Ende 2033 abgeschlossen sein.


2026: rechnerischer durchschnittlicher Zusatzbeitrag bei 2,9 %
Für das Jahr 2026 prognostiziert der Schätzerkreis Einnahmen des Gesundheitsfonds in Höhe von 312,3 Mrd. €. Diese Summe berücksichtigt unter anderem auch die im Rahmen der Haushaltsverhandlungen beschlossene Zuführung aus der Liquiditätsreserve in Höhe von 826 Mio. € gemäß dem Haushaltsbegleitgesetz 2025. Hinsichtlich der erwarteten Ausgaben für 2026 konnte unter den Mitgliedern des Schätzerkreises keine Einigung erzielt werden. Während das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) von 369,0 Mrd. € ausgehen, erwartet der GKV-Spitzenverband 369,5 Mrd. €. Um die prognostizierte Finanzierungslücke zwischen Einnahmen und Ausgaben zu schließen, ergibt sich rechnerisch ein durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz von 2,9 %. Der allgemeine Beitragssatz liegt fix bei 14,6 %. Beide Sätze werden jeweils zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.

Kommentar:

Der vom GKV-Schätzerkreis prognostizierte durchschnittliche Zusatzbeitragssatz von 2,9 % für das Jahr 2026 dürfte dem gegenwärtigen durchschnittlichen von den Kassen tatsächlich erhobenen Beitrag entsprechen. Aus dieser Perspektive konnte Gesundheitsministerin Warken ihr politisches Versprechen einlösen, die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung im kommenden Jahr stabil zu halten. Doch die vermeintliche Stabilität erweist sich bei genauerem Hinsehen als trügerisch und gelingt nur mit erheblichem finanzpolitischem Aufwand. Der Gesundheitsfonds wird durch ein Bundesdarlehen in Höhe von 2,3 Mrd. € gestützt, hinzu kommen Sonderzuführungen aus der Liquiditätsreserve und in Form der Soforttransformationskosten. Ferner wurde ein kurzfristig vereinbartes GKV-Sparpaket beschlossen (vgl. News vom 28.10.2025). Diese Maßnahmen entlasten zwar vorübergehend die Beitragssätze, verschieben aber das Finanzproblem der gesetzlichen Krankenversicherung in die Zukunft. Kritik kommt unter anderem von den Krankenkassen selbst. Sie sind gezwungen, über ihre individuell festzulegenden Zusatzbeiträge ihre Finanzreserven wieder auf das gesetzlich geforderte Niveau aufzustocken. In der Praxis könnte dies dazu führen, dass die Versicherten je nach Krankenkasse mit weiter steigenden Zusatzbeiträgen rechnen müssen. Fest steht: Die Zeit für eine nachhaltige Strukturreform des GKV-Systems drängt – denn steigende Beiträge belasten nicht nur die Bürger, sondern sind auch mit Blick auf die hohen Lohnnebenkosten und die gegenwärtige konjunkturelle Lage und die internationale Wettbewerbsfähigkeit nicht zu vertreten.


Quellen:


Autor
Dr. Elisabeth Leonhard



Wissenswert
11.11.2025 | Humanmedizin (niedergel...
 
Autor
Dr. Elisabeth Leonhard


Gesundheitswirtschaft: Innovationen bergen Milliarden-Einsparpotenziale

Die konsequente Umsetzung von Innovationen in Medizintechnik, Pharmazeutika, Biotechnologie und eHealth eröffnet die Chance, die Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Gesundheitsversorgung nachhaltig zu steigern. Eine aktuelle Studie von Prognos im Auftrag des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) unterstreicht, dass dadurch ein wesentlicher Beitrag zur Sicherung des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geleistet werden kann.


Jährliches GKV-Einsparpotenzial könnte sich bis 2045 auf 47 Mrd. € pro Jahr steigern
Zur Ermittlung des Einsparpotenzials stellt die Studie zwei Szenarien gegenüber. Bei der Fortschreibung der aktuellen Rahmenbedingungen im sogenannten „Referenzszenario“ könnten die jährlichen GKV-Leistungsausgaben bis 2045 auf 663 Mrd. € ansteigen. Der GKV-Beitragssatz (inkl. durchschnittlichem Zusatzbeitrag) würde von derzeit 17,1 % auf 20,1 % steigen. Bei einer schrittweisen Umsetzung der identifizierten Einsparpotenziale im Szenario „Vorfahrt für Innovation und Digitalisierung“ würde sich 2026 bereits ein Einsparbetrag von jährlich über 20,8 Mrd. € ergeben, der sich bis 2045 auf von 47 Mrd. € erhöhen würde. Damit wäre bis 2045 mit einem Anstieg der GKV-Ausgaben auf lediglich 616 Mrd. € und einem moderaten Anstieg des Beitragssatzes auf 18,7 % zu rechnen.


Medizinisch-technische Innovationen mit dem stärksten Effekt 
Die Studie kommt zu dem Schluss, dass der Bereich der Medizintechnik mit mehr als 9 Mrd. € das größte Einsparpotenzial bietet. Rund 6 Mrd. € sind dabei auf die Ambulantisierung zurückzuführen. Darüber hinaus bergen digitale Gesundheitslösungen mit 7,2 Mrd. € – etwa in den Bereichen Telemedizin, Registersysteme (z. B. Diabetesregister oder Endoprothesenregister) sowie KI-gestützte Diagnostik – erhebliche Effizienzpotenziale. Im Arzneimittelbereich können insbesondere biotechnologische Verfahren, Biosimilars sowie die personalisierte Medizin zu Einsparungen in Höhe von 4,6 Mrd. € beitragen.


Positive Effekte von Innovationen gehen über direkte Einsparungen bei den GKV-Leistungsausgaben hinaus
Neben den Einsparungen im Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) identifiziert die Studie – ausgehend vom Berechnungsjahr 2023 – auch im Bereich der privaten Krankenversicherung (PKV) ein Einsparpotenzial von 2,4 Mrd. €. Darüber hinaus ziehen Gesundheitsinnovationen indirekte Effekte bei der gesamtwirtschaftlichen Bruttowertschöpfung nach sich. Unter der Annahme, dass es mithilfe innovativer Diagnostik- und Therapieverfahren gelingt, jährlich nur einen Krankheitstag pro Erwerbstätigen zu vermeiden, würde – basierend auf den Werten des Jahres 2023 – eine zusätzliche Bruttowertschöpfung von 16,4 Mrd. € resultieren. Zudem könnten durch eine entsprechende Reduzierung von Erwerbsminderungsrenten weitere 1,1 Mrd. € eingespart werden. Aus den direkten Einsparungen im Bereich von GKV und PKV sowie den indirekten volkswirtschaftlichen Effekten resultiert eine Gesamtsumme von jährlich mindestens 40,7 Mrd. €.

Kommentar:

Gesundheitsversorgung: Innovationen bringen Mehrfachdividende
Innovationen in der Gesundheitsversorgung können in wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und gesundheitspolitischer Sicht vorteilhaft sein. Zwar ist die Quantifizierung der Einsparpotenziale und Effekte aufgrund der hohen Komplexität schwierig, doch erlauben vereinfachte Modelle - wie sie auch die Studie nutzt - zumindest eine vorsichtige Einschätzung. Unabhängig davon, wie hoch diese Effekte letztlich ausfallen, bleibt angesichts der angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung, des Investitionsstaus in Krankenhäusern, der unzureichenden Digitalisierung sowie eines stagnierenden Wirtschaftswachstums klar: Die Politik sollte die Rahmenbedingungen für effizienzsteigernde Investitionen in Innovationen gezielt verbessern. Denn Investitionen in Forschung, neue Therapien und Digitalisierung können einen wichtigen Beitrag für ein nachhaltiges und wettbewerbsfähiges Gesundheitssystem leisten. Darüber hinaus zeigen sie gesamtwirtschaftlich Wirkung – durch vermiedene Arbeitsausfälle, höhere Wertschöpfung und neue Beschäftigungsmöglichkeiten. Steigende Einkommen und Beschäftigungszuwächse stabilisieren wiederum die Einnahmesituation der GKV und belegen die Bedeutung einer innovationsfreundlichen Wirtschafts- und Gesundheitspolitik.


Nicht alle Innovationen steigern die Effizienz
Gleichzeitig darf Innovation nicht als Selbstläufer verstanden werden. Technologische und therapeutische Fortschritte können die Versorgungsqualität zwar erheblich verbessern, sie bringen jedoch auch neue finanzielle, organisatorische und ethische Herausforderungen mit sich. Das zeigt sich beispielsweise an der Einführung der Telematikinfrastruktur und ihrer Anwendungen, die durch hohe administrative Belastung und technische Schwierigkeiten geprägt waren, ebenso wie an den zum Teil enormen Kosten neuartiger Therapien wie z. B. bei den sogenannten Orphan Drugs. So kam z. B. im Jahr 2020 das Gentherapeutikum Zolgensma zur Behandlung der seltenen spinalen Muskelatrophie zu einem Einführungspreis von 2,26 Mio. € auf den deutschen Markt. Moderne biotechnologische Therapien können langfristig zwar Folgekosten senken, führen aber nicht zwangsläufig zu einem Spareffekt. Daraus ergeben sich schwierige ethische Fragen, die eine verantwortliche und transparente Abwägung zwischen medizinischem Nutzen, sozialer Gerechtigkeit und ökonomischer Tragfähigkeit verlangen.


Quelle:


https://www.prognos.com/de/projekt/effizienzpotenziale-innovationen-gesundheitswesen

Autor
Dr. Elisabeth Leonhard



Region & Standort
10.11.2025 | , Humanmedizin (niederg...
 
Autor
Dr. Elisabeth Leonhard


Um 25,12 % ...

über dem Bundesdurchschnitt lag der Bevölkerungsanteil der Altersgruppe 65+ in Sachsen-Anhalt im Jahr 2024. Dies geht aus einer Auswertung aus dem Atlas Medicus Marktatlas hervor. Damit hebt sich das Bundesland mit einem überdurchschnittlichen Patientenpotenzial dieser Altersgruppe hervor. Ebenfalls hoch liegen die Abweichungen vom Bundesdurchschnitt in Thüringen (+22,61 %) und Mecklenburg-Vorpommern (+22,52 %). Die Mehrzahl der westdeutschen Bundesländer weist hingegen deutlich geringere Anteile der Altersgruppe 65+ auf. Das diesbezüglich geringste Patientenpotenzial liegt in Hamburg, das um 19,49 % unter dem Bundesdurchschnitt liegt.


Patienten ab 65 Jahren stellen aufgrund der hohen Prävalenz chronischer und altersbedingter Erkrankungen für zahlreiche medizinische Fachrichtungen eine besonders wichtige Zielgruppe dar. Dies gilt neben den Hausärzten insbesondere für alle Disziplinen, die sich verstärkt mit chronischen, degenerativen oder funktionellen Erkrankungen befassen – etwa Kardiologie, Orthopädie, Neurologie oder Augenheilkunde. Das Patientenpotenzial der über 65-Jährigen ist somit eine zentrale Kennzahl bei strategischen Entscheidungen wie Standortwahl, Leistungsportfolio oder Expansionsplanung medizinischer Einrichtungen. Regionen mit einer hohen Dichte älterer Menschen bieten für auf altersbedingte und chronische Erkrankungen spezialisierte Praxen ein besonders großes Wachstumspotenzial. Gefragt sind vor allem Versorgungskonzepte, die auf eine interdisziplinäre Behandlung, Prävention und Rehabilitation älterer Patienten zugeschnitten sind.


Quelle:


https://www.atlas-medicus.de

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Dr. Elisabeth Leonhard



Finanzen
06.11.2025 | Humanmedizin (niedergel...
 
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Dr. Elisabeth Leonhard


Orthopädie: Niedergelassene erzielen 2024 ein Gesamthonorar von fast 3,55 Mrd. €

Im Jahr 2024 erwirtschafteten die niedergelassenen Fachärzte für Orthopädie in Deutschland ein Honorarvolumen von insgesamt rund 3,546 Mrd. €. Dies geht aus der vor Kurzem aktualisierten Honorarübersicht des Atlas Medicus hervor. Die Summe setzt sich einerseits aus Einnahmen aus der Behandlung gesetzlich versicherter Patienten (rund 1,86 Mrd. €) und andererseits aus Honoraren aus der Behandlung von Privatversicherten und Selbstzahlern (insgesamt rund 1,69 Mrd. €) zusammen. Dabei machten die GKV-Honorare etwas mehr als die Hälfte des Gesamthonorars aus (vgl. Abb.). Im Rahmen ihres vertragsärztlichen Versorgungsauftrags behandelten Orthopäden im Jahr 2024 rund 30 Mio. GKV-Fälle.


Abb.: Niedergelassene Orthopäden: Umsätze aus GKV und PKV (Relativbetrachtung)


Quelle: ATLAS MEDICUS (2025)

Kommentar:

Die Fachgruppe der niedergelassenen Orthopäden ist aus wirtschaftlicher Sicht gut aufgestellt. Im Rahmen des Atlas Medicus Gesamthonorarvergleichs, der insgesamt 37 ärztliche und zahnärztliche Fachgruppen berücksichtigt, zählen die Orthopäden zu den zehn umsatzstärksten Fachgruppen. Mit einem Plus von 10,7 % gegenüber dem Vorjahr hat sich das Gesamthonorarvolumen überdurchschnittlich positiv entwickelt. Einen wesentlichen Beitrag leisteten die nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechneten Leistungen, die sich im Jahr 2024 besonders wachstumsstark zeigten: Mit einer Umsatzsteigerung von 14,1 % verzeichneten die privaten Honorare ein deutlich dynamischeres Wachstum als die Einnahmen aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit 7,7 %.


Orthopädie: IGeL haben hohen Stellenwert
Privat abgerechnete Leistungen umfassen nicht nur Behandlungen von privat Versicherten, sondern auch Einnahmen aus Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). Orthopäden fallen unter die Fachgruppen mit einem traditionell hohen Anteil an Selbstzahlerleistungen: Laut aktuellem IGeL-Monitor entfallen von den bundesweit über alle Fachgruppen hinweg erzielten rund 2,4 Mrd. € Umsatz mit Individuellen Gesundheitsleistungen nahezu 400 Mio. € auf orthopädische Leistungen. Damit zählt die Orthopädie nach der Augenheilkunde und Gynäkologie zu den umsatzstärksten Disziplinen im IGeL-Bereich.


Niedergelassene Orthopäden: Nachfrage nach Leistungen steigt
Aufgrund der demografischen Entwicklung, des medizinisch-technischen Fortschritts sowie der strukturellen Veränderungen in der ambulanten Versorgung ist davon auszugehen, dass die Gesamtnachfrage nach ambulanten orthopädischen Leistungen in Deutschland in den kommenden Jahren weiter zunehmen wird. Der steigende Anteil älterer Menschen führt zu einer höheren Prävalenz muskuloskelettaler Erkrankungen, während moderne Diagnose- und Therapieverfahren sowie die fortschreitende Ambulantisierung eine Verlagerung vieler Behandlungen in den niedergelassenen Bereich begünstigt. In Verbindung mit einem wachsenden Bewusstsein für Prävention, Bewegung und Lebensqualität ergibt sich somit ein steigender Versorgungsbedarf im orthopädischen Bereich.


Quellen:


https://www.atlas-medicus.de


Autor
Dr. Elisabeth Leonhard