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Digitale Welt
15.07.2026 | Humanmedizin (niedergel...
 
Autor
Stefanie Gorr


Digitale Gesundheitsanwendungen: Gekommen, um zu bleiben?

Seit Oktober 2020 können digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Dies gilt für Gesundheits-Apps, die das standardisierte Prüfverfahren des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) durchlaufen haben und in das sogenannte DiGA-Verzeichnis aufgenommen wurden. Hierfür müssen die Hersteller bestimmte Kriterien erfüllen, darunter auch den Nachweis eines positiven Versorgungseffekts.


Laut des aktuellen DiGA-Reports des GKV-Spitzenverbands wurden im Betrachtungszeitraum (September 2020 bis Dezember 2025) insgesamt 74 DiGA in das Verzeichnis aufgenommen, wobei 16 Anwendungen bereits in der Erprobungsphase aus dem Verzeichnis gestrichen wurden.


Positive Entwicklung bei den dauerhaften Aufnahmen der DiGA
Im vergangenen Jahr konnte ein Drittel der DiGA-Anbieter die Erprobungsphase erstmals auf Anhieb mit einer dauerhaften Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis abschließen. Auch wenn dieser Trend positiv zu bewerten ist, bleibt die direkte Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis weiterhin die Ausnahme.


Vergleichsweise hohe Herstellerpreise und lange Erprobungsphasen
Auch wenn mehrere Hersteller bereits während der Erprobungsphase die Preise gesenkt und damit die potenziellen Rückzahlungen minimiert haben, besteht weiterhin eine große Diskrepanz zwischen Hersteller- und tatsächlich verhandeltem Preis. Im Beobachtungszeitraum lagen die freien Herstellerpreise im Durchschnitt bei 544 €, während der verhandelte Preis im Mittel einen Wert von 227 € erreichte. Diese Preisdiskrepanz führt zu einer Mehrbelastung der Kassen. Insgesamt beliefen sich die Ausgaben auf rund 400 Mio. €.

Kommentar:

Digitale Gesundheitsanwendungen haben sich inzwischen als fester Bestandteil der ambulanten Versorgung etabliert. Zwischen 2020 und 2025 wurden insgesamt rund 1,6 Mio. DiGA aktiviert. Verordnet werden sie vor allem von Hausärzten, Orthopäden und HNO-Ärzten. Auch bei der Nutzung setzt sich ein klarer Trend der vergangenen Jahre fort: Frauen bilden die mit Abstand größte Nutzergruppe. Dieses Ergebnis steht im Einklang mit zahlreichen Studien, wonach Frauen Gesundheits- und Präventionsangebote häufiger in Anspruch nehmen als Männer.


Quelle: 


https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/telematik/digitales/2025_DiGA_Bericht_GKV_SV.pdf

Autor
Stefanie Gorr



Finanzen
14.07.2026 | Humanmedizin (niedergel...
 
Autor
Dr. Elisabeth Leonhard


Honorarerhöhung für Kur- und Badeärzte: Vergütung steigt um 6,65 %

Kur- und Badeärzte erhalten rückwirkend zum 1.1.2026 eine Honorarerhöhung von 6,65 %. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband im neuen Kurarztvertrag verständigt.


Die Änderungen im Überblick:


LeistungBewertung
Pauschale Kur Erwachsene60,26 € (vorher: 56,45 €)
Pauschale Kur Kinder42,39 € (vorher: 39,71 €)
Pauschale Kur als Kompaktkur110,60 € (vorher: 103,60 €)
Zuschlag bei bestehenden Erkrankungen11,69 € (vorher: 10,95 €)
Zuschlag für themenzentrierte Gespräche17,20 € (vorher: 16,11 €)
Zuschlag für Behandlung interkurrenter Erkrankungen (Kur zur Krankheitsverhütung)3,77 € (vorher: 3,53 €)
Zuschlag für Behandlung interkurrenter Erkrankungen (Kur bei bestehenden Erkrankungen oder in Kompaktform)5,79 € (vorher: 5,42 €)
Pauschale Kompaktkur erster Teil73,74 € (vorher: 69,07 €)
Pauschale Kompaktkur zweiter Teil (Refresher)36,86 € (vorher: 34,53 €)
Zuschlag für Refresher11,06 € (vorher: 10,36 €)
Zuschlag für Arzt-Patienten-Gespräch per Video vor der Kur4,60 € (unverändert)


Quelle: KBV 2026


Die Abrechnung erfolgt bundesweit über die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe. Mit den Pauschalen werden sämtliche kurärztlichen Leistungen vergütet. Hierzu zählen insbesondere die Eingangs- und Abschlussuntersuchung, die Anamnese, die Erstellung des Therapieplans, erforderliche Kontrolluntersuchungen sowie der abschließende schriftliche Kurbericht mit Angaben zu Anamnese, Behandlungsmaßnahmen und Verlauf. Für bestimmte Leistungen und Fallkonstellationen können zusätzlich Zuschläge abgerechnet werden.


Eine weitere Änderung betrifft den Kurarztschein, den die Krankenkassen zur Genehmigung ambulanter Vorsorgeleistungen ausstellen und den Kurärzte für Dokumentation und Abrechnung nutzen. Ab dem 1.1.2027 wird das Formular um ein Ankreuzfeld für geteilte Kompaktkuren erweitert.

Kommentar:

Voraussetzung für die Tätigkeit als Kur- oder Badearzt ist der Nachweis der Zusatzbezeichnung „Balneologie und Medizinische Klimatologie“ bzw. einer nach früherem Weiterbildungsrecht erworbenen entsprechenden Qualifikation. Darüber hinaus ist eine Genehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zur Teilnahme am Kurarztvertrag erforderlich. Die Praxis muss sich zudem in einem staatlich anerkannten Heilbad oder Kurort befinden.


Da Kurärzte keine eigenständige Facharztgruppe darstellen, wird ihre Zahl in der bundesweiten Ärztestatistik nicht gesondert ausgewiesen. Nach Angaben des Deutschen Heilbäderverbandes gibt es in Deutschland mehr als 350 staatlich anerkannte Heilbäder und Kurorte. Sie erwirtschaften zusammen einen jährlichen Bruttoumsatz von rund 25 Mrd. €.


Quelle: 


https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2026/07-02/ueber-sechs-prozent-mehr-honorar-fuer-kuraerztliche-behandlung?

Autor
Dr. Elisabeth Leonhard



Region & Standort
07.07.2026 | Humanmedizin (niedergel...
 
Autor
Dr. Elisabeth Leonhard


Morbiditäts- und Sozialatlas: Einwohner im Südwesten und in Hamburg punkten bei Gesundheit

Die Bevölkerung Baden-Württembergs und Hamburgs weist im Bundesvergleich die geringste Morbidität auf. Dies geht aus dem jüngst aktualisierten Morbiditäts- und Sozialatlas des BARMER Instituts für Gesundheitssystemforschung (bifg) hervor, der nun Daten für das Jahr 2024 ausweist. Demnach liegt die Krankheitslast in beiden Ländern jeweils um 13 % unter dem Bundesdurchschnitt (vgl. Abb.).


Ebenfalls unterdurchschnittliche Werte verzeichnen Bremen (-10 %), Bayern und Hessen (jeweils -7 %) sowie Schleswig-Holstein (-2 %). Nordrhein-Westfalen liegt exakt im Bundesdurchschnitt.


Abb. Morbiditätsabweichungen nach Bundesländern
 


Quelle: bifg (2026)


Deutlich erhöhte Morbidität in Mitteldeutschland
Alle übrigen Bundesländer sowie Berlin weisen eine überdurchschnittliche Krankheitslast auf. Besonders ausgeprägt ist dies in Mitteldeutschland: In Sachsen-Anhalt übersteigt die Morbidität den Bundesdurchschnitt um 25 %, in Sachsen um 27 %. Den höchsten Wert verzeichnet Thüringen mit einer um 32 % erhöhten Morbidität. Damit fällt die Krankheitslast dort nahezu um ein Drittel höher aus als im Bundesmittel.

Kommentar:

Die Interpretation der ausgewiesenen Morbiditätsunterschiede zwischen den Bundesländern erfordert eine differenzierte Betrachtung. Einer der wichtigsten Einflussfaktoren ist die Altersstruktur der Bevölkerung. Mit zunehmendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit für das gleichzeitige Auftreten mehrerer chronischer Erkrankungen (Multimorbidität) deutlich an. Bundesländer mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil älterer Menschen weisen daher tendenziell auch eine höhere Krankheitslast auf. Dies wird durch den Vergleich mit den Daten von Atlas Medicus gestützt, die einen positiven Zusammenhang zwischen der Krankheitslast und dem Bevölkerungsanteil der Altersgruppe ab 65 Jahren vermuten lassen (vgl. Abb. links).


Vergleich: bifg-Morbiditätsatlas und Atlas Medicus Marktatlas
 


Quelle: ATLAS MEDICUS; bifg


Demografische Faktoren leisten zwar einen wichtigen Erklärungsbeitrag, reichen jedoch nicht aus, um die regionalen Morbiditätsunterschiede vollständig zu erklären. Zahlreiche Studien zeigen, dass auch sozioökonomische Rahmenbedingungen, das Bildungsniveau, die Erwerbssituation, das Gesundheitsverhalten sowie die regionale Verfügbarkeit medizinischer und pflegerischer Versorgungsangebote die gesundheitliche Situation der Bevölkerung maßgeblich beeinflussen. Die Atlas Medicus Marktatlas-Auswertung zur Kaufkraft in Deutschland (vgl. Abb. rechts) verdeutlicht ebenfalls, dass gesundheitliche Ungleichheiten häufig eng mit sozialen und strukturellen Rahmenbedingungen verknüpft sein können.


Morbidität als komplexes Zusammenspiel von Einflussfaktoren
Eine isolierte Betrachtung der Einzeleffekte der vielfältigen Einflussfaktoren ist nicht möglich, da zwischen ihnen vielfältige Wechselwirkungen bestehen. So beeinflusst beispielsweise die Altersstruktur einer Region nicht nur die Morbidität, sondern wirkt sich zugleich auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die Kaufkraft aus. Die Ergebnisse unterstreichen jedoch, dass Gesundheitspolitik neben einem bedarfsgerechten medizinischen Versorgungsangebot auch die sozialen Determinanten von Gesundheit berücksichtigen sollte. Maßnahmen zur Verbesserung von Bildungs- und Erwerbschancen, zur Stärkung der Einkommenssituation sowie zur Förderung von Prävention und Gesundheitskompetenz können langfristig einen wichtigen Beitrag zur Verringerung regionaler Gesundheitsunterschiede leisten.


Quellen:


Autor
Dr. Elisabeth Leonhard



Finanzen
26.06.2026 | Humanmedizin (niedergel...
 
Autor
Dr. Elisabeth Leonhard


Laufende Gesundheitsausgaben: Privathaushalte und Arbeitnehmer schultern mehr als die Hälfte

Im Jahr 2024 haben Privathaushalte und Arbeitnehmer mit 286,8 Mrd. € insgesamt 54,3 % der laufenden Gesundheitsausgaben finanziert. Darauf weist das Statistische Bundesamt in einer aktuellen Pressemitteilung hin. Damit erreichte der Anteil der privat finanzierten Gesundheitsausgaben – einschließlich der von Arbeitnehmern getragenen Sozialversicherungsbeiträge – nach einem pandemiebedingten Rückgang wieder das Niveau vor Ausbruch der Coronapandemie.


Arbeitnehmer schultern gut ein Viertel der laufenden Gesundheitsausgaben
Die von Privathaushalten und Arbeitnehmern finanzierten laufenden Gesundheitsausgaben stiegen im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr um 9,2 %. Knapp 48 % dieser Ausgaben (136,5 Mrd. €) entfielen auf die von Arbeitnehmern gezahlten Sozialversicherungsbeiträge. Dies entspricht einem Anteil von 25,8 % an den gesamten laufenden Gesundheitsausgaben. Weitere rund 21 % wurden aus sonstigen inländischen Einnahmen finanziert. Hierzu zählen die Ausgaben privater Haushalte insbesondere für ambulante und stationäre Pflegeleistungen sowie für rezeptfreie Arzneimittel aus Apotheken. Gegenüber 2023 entspricht dies einem Anstieg von 5,6 %.


Unternehmen tragen steigende Last
Die gesamten laufenden Gesundheitsausgaben stiegen im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr um 7,6 % auf 528,5 Mrd. €. Unter allen Finanzierungsträgern verzeichneten die Unternehmen das stärkste Ausgabenwachstum. Ihre Beiträge erhöhten sich um 9,5 % beziehungsweise 14,3 Mrd. € auf insgesamt 164,5 Mrd. €. Damit entfielen 31,1 % der laufenden Gesundheitsausgaben auf die Unternehmen. 


Staatliche Ausgaben stagnieren
Demgegenüber blieb die staatliche Finanzierung nahezu unverändert. Die öffentlichen Mittel stiegen lediglich um 0,1 % auf 73,9 Mrd. €. Der überwiegende Teil dieser Mittel (90,1 %) wurde für Transfers und Zuschüsse eingesetzt. Dazu zählen insbesondere der jährliche Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds sowie Beihilfen der öffentlichen Arbeitgeber.

Kommentar:

Die Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen, dass sich die Finanzierung des Gesundheitswesens 2024 zulasten von Arbeitnehmern, Privathaushalten und Unternehmen verschoben hat. Mehr als die Hälfte der laufenden Gesundheitsausgaben wird inzwischen privat beziehungsweise beitragsfinanziert getragen, während die staatlichen Ausgaben weitgehend stagnieren.


Debatte um die Lastenverteilung
Vor diesem Hintergrund dürfte die Debatte um das von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken vorgelegte Spargesetz weiter an Schärfe gewinnen. Denn während das Reformpaket von Leistungserbringern und Pharmaindustrie erhebliche Einsparungen fordert und auch Versicherte durch höhere Zuzahlungen, Einschränkungen bei der beitragsfreien Familienversicherung sowie Leistungskürzungen belastet, klammert es das Thema der versicherungsfremden Leistungen weitgehend aus. Krankenkassen kritisieren seit Langem, dass gesamtgesellschaftliche Aufgaben wie die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängern überwiegend von den Beitragszahlern getragen werden müssen. Eine Übernahme dieser Ausgaben durch den Bund könnte die gesetzliche Krankenversicherung jährlich um rund 10 Mrd. € entlasten.


Quelle:


https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/06/PD26_210_23611.html

Autor
Dr. Elisabeth Leonhard



Zukunft
19.06.2026 | Humanmedizin (niedergel...
 
Autor
Antonia Leonhard


Lenmeldy® – teuerstes Medikament der Welt

Lenmeldy® (Wirkstoff: Atidarsagen autotemcel) gilt derzeit als das teuerste Medikament der Welt. Die Gentherapie wurde 2024 vom britischen Unternehmen Orchard Therapeutics auf den Markt gebracht, das inzwischen vom japanischen Pharmaunternehmen Kyowa Kirin übernommen wurde. Die einmalige Behandlung kostet in den USA rund 4,25 Mio. US-$ (Großhandelspreis) pro Patient. Eingesetzt wird das Medikament zur Behandlung der äußerst seltenen Erbkrankheit metachromatische Leukodystrophie (MLD), deren Prävalenz in den USA bei lediglich etwa 0,0001 % liegt. MLD tritt häufig im Kindesalter auf, kann jedoch Menschen jedes Alters betreffen. Für die Therapie werden patienteneigene Blutstammzellen entnommen, genetisch verändert und anschließend per einmaliger Infusion zurückgegeben. MLD wird durch einen Mangel eines Enzyms (Arylsulfatase A) hervorgerufen, wodurch sich schädliche Fettsubstanzen (Sulfatide) in Zellen des Gehirns, des Nervensystems und weiterer Organe ansammeln. Die Erkrankung führt zu einem fortschreitenden Verlust motorischer und kognitiver Fähigkeiten bis hin zum Tod. Bei rechtzeitig behandelten und noch symptomfreien Kleinkindern zeigte sich bislang eine normale Entwicklung. Allerdings ist eine lebenslange medizinische Nachsorge erforderlich. 


Therapieangebot auch in Deutschland
Der G-BA hatte der Therapie bereits 2021 einen „erheblichen Zusatznutzen“ bescheinigt. In Deutschland wird das Medikament unter dem Namen Libmeldy® angeboten. Der Preis liegt hier mit rund 2,8 Mio. € deutlich unter dem US-Niveau. Der Kreis der betroffenen Patienten ist sehr klein. Pro Jahr werden hierzulande etwa ein bis drei Kinder mit dem Gendefekt geboren.

Kommentar:

Lenmeldy® setzt mit 4,25 Mio. US-$ einen neuen Preismaßstab auf dem Arzneimittelmarkt. Der außergewöhnlich hohe Preis wird mit dem potenziell kurativen Nutzen, der erheblichen Verbesserung der Lebensqualität der betroffenen Kinder und ihrer Familien sowie der Vermeidung langfristiger Behandlungs- und Pflegekosten begründet.


Aufnahme von MLD in das Neugeborenen-Screening
Da die Therapie vor allem im präsymptomatischen Stadium wirksam ist, kommt der frühzeitigen Erkennung der Erkrankung eine zentrale Rolle zu. Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Anfang 2025 ein Bewertungsverfahren zur Aufnahme der MLD in das bundesweite Neugeborenen-Screening eingeleitet. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) kam in einem im März 2026 veröffentlichten Vorbericht zu dem Ergebnis, dass ein Screening insbesondere für Kinder mit früh beginnenden Krankheitsformen einen relevanten Nutzen bieten kann.


Ist medizinischer Fortschritt noch finanzierbar?
Angesichts der Rekordpreise neuer Medikamente rückt die Frage nach der Finanzierbarkeit des medizinischen Fortschritts zunehmend in den Fokus. Insbesondere Orphan Drugs, innovative Onkologika und Gentherapien zählen zu den kostenintensivsten Therapieformen der modernen Medizin. Gleichwohl hat sich die vielfach befürchtete überproportionale Ausgabensteigerung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bislang nicht bestätigt. Trotz der Einführung zahlreicher hochpreisiger Arzneimittel stieg der Anteil der Arzneimittelausgaben an den gesamten Leistungsausgaben der GKV zwischen 2020 und 2024 lediglich moderat von 20,1 auf 20,7 %. Hierzu tragen verschiedene Faktoren bei, darunter die frühe Nutzenbewertung und Preisregulierung im Rahmen des AMNOG, der Wettbewerb zwischen Herstellern sowie die geringe Zahl der Patienten, die für viele Orphan Drugs infrage kommen.


Auch bei Libmeldy® dürfte die finanzielle Gesamtbelastung für die gesetzliche Krankenversicherung aufgrund der äußerst geringen Zahl betroffener Patienten begrenzt bleiben. Gleichwohl steht die Therapie exemplarisch für eine Entwicklung, die die Gesundheitspolitik in den kommenden Jahren verstärkt beschäftigen wird. Mit der wachsenden Zahl hochpreisiger Gentherapien und personalisierter Arzneimittel gewinnt die Frage an Bedeutung, wie der Zugang zu medizinischen Innovationen gesichert und zugleich die langfristige Finanzierbarkeit solidarisch finanzierter Gesundheitssysteme gewährleistet werden kann.


Quellen:


Autor
Antonia Leonhard



Wissenswert
15.06.2026 | Hausarzt
 
Autor
Karin Pfaff


52,36 % …

betrug die durchschnittliche Umsatzrendite eines hausärztlichen Internisten in Westdeutschland im Jahr 2024. Dem Atlas Medicus Kennziffern-Rating zufolge fällt dieser Wert in den Normalbereich (41 -59 %). Werte von 59 % und mehr gelten als „sehr gut“, während eine Umsatzrendite von weniger als 41 % Anlass zu einer Überprüfung geben sollte. Die Umsatzrendite ist eine der wichtigsten betriebswirtschaftlichen Kennziffern. Sie gibt Auskunft, welcher prozentuale Anteil vom Umsatz dem Praxisinhaber als Gewinn verbleibt. Rechnerisch ergibt sich die Kennzahl durch die Division des Praxisgewinns durch den Gesamtumsatz.


Quelle:


https://www.atlas-medicus.de

Autor
Karin Pfaff



Zukunft
11.06.2026 | Humanmedizin (niedergel...
 
Autor
Antonia Leonhard


Hoffnung gegen Resistenzen: neues Antibiotikum entdeckt

Ein Team von Wissenschaftlern der Universität Hamburg, der McMaster University in Ontario (Kanada) und der University of Illinois in Chicago (USA) hat in einem bereits bekannten Bodenbakterium einen neuen Wirkstoff gegen multiresistente Keime entdeckt. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Universität Hamburg hervor, die auf eine Veröffentlichung in der Fachzeitschrift Nature verweist. Das untersuchte Bakterium Streptomyces rimosus aus der Gruppe der Strahlenpilze liefert bereits das Antibiotikum Oxytetracyclin, das unter anderem zur Behandlung von Augeninfektionen eingesetzt wird. Das neu entdeckte Manikomycin zeigte in ersten präklinischen Untersuchungen nicht nur die Fähigkeit, multiresistente Bakterien abzutöten, sondern zeigte auch keine Anfälligkeit gegenüber den bei klinisch eingesetzten Antibiotika vorkommenden Resistenzmechanismen. Darüber hinaus erwies sich die Verträglichkeit des Wirkstoffs in Untersuchungen an Mäusen als akzeptabel.


Verbesserungsbedarf bei den pharmakologischen Eigenschaften
Nach Einschätzung der Forschenden könnte Manikomycin einen vielversprechenden Ansatz für die Bekämpfung resistenter Krankheitserreger darstellen. Weiterer Forschungsbedarf besteht jedoch hinsichtlich des beobachteten schnellen Abbaus des Wirkstoffs im Blutplasma, der in den Infektionsmodellen zu einer unzureichenden Wirksamkeit führte. Nach Ansicht der Wissenschaftler könnte die Plasmaexposition des Wirkstoffs jedoch durch weitere Forschungsarbeiten verbessert werden.

Kommentar:

Antibiotikaresistenzen entwickeln sich zunehmend zu einem globalen Gesundheitsproblem. Um die Behandlung bakterieller Infektionen auch künftig sicherzustellen, ist die Entwicklung neuer wirksamer Antibiotika von entscheidender Bedeutung. Als wichtigste Quelle für neue Wirkstoffe gelten bislang antimikrobielle Substanzen, die von Pilzen und Bakterien produziert werden. Die aktuelle Entdeckung von Manikomycin zeigt jedoch, dass auch bereits intensiv erforschte Mikroorganismen noch Potenzial für die Identifizierung neuer Antibiotika bieten könnten.


WHO warnt bereits seit Jahren vor zunehmenden Resistenzen
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) überwacht die Entwicklung antimikrobieller Resistenzen seit mehr als zehn Jahren im Rahmen des Global Antimicrobial Resistance and Use Surveillance System (GLASS). Laut WHO waren im Jahr 2021 weltweit mehr als eine Million Todesfälle direkt auf antimikrobielle Resistenzen zurückzuführen. Die jüngsten GLASS-Daten aus dem Jahr 2023, die Informationen aus mehr als 100 Ländern umfassen, zeigen, dass etwa jede sechste laborbestätigte bakterielle Infektion resistent gegen Antibiotika war. Besonders problematisch ist, dass sich Resistenzen durch genetische Veränderungen von Bakterien deutlich schneller entwickeln als neue Antibiotika auf den Markt gebracht werden können. Die Folgen betreffen insbesondere vulnerable Patientengruppen, etwa Menschen nach größeren Operationen, Organtransplantationen oder Krebsbehandlungen. Die WHO weist zudem auf erhebliche regionale Unterschiede hin. Die höchsten Resistenzraten wurden in Südostasien und im östlichen Mittelmeerraum beobachtet, wo nahezu jede dritte bakterielle Infektion antibiotikaresistent war. Es folgte die afrikanische Region mit etwa einer resistenten Infektion auf fünf Fälle. In Europa lag die Rate mit etwa einer resistenten Infektion auf zehn Fälle deutlich niedriger.


Problem: mangelnde wirtschaftliche Attraktivität
Vor diesem Hintergrund fordert die WHO nicht nur verstärkte Investitionen in die Erforschung neuer antimikrobieller Wirkstoffe. Ebenso wichtig seien der Ausbau diagnostischer Kapazitäten zur Erkennung von Resistenzen sowie leistungsfähiger Überwachungs- und Meldesysteme, insbesondere in Ländern mit begrenzten Ressourcen. Dass sich vergleichsweise wenige neue Antibiotika in der pharmazeutischen Entwicklung befinden, hat auch ökonomische Ursachen. Viele große Pharmaunternehmen haben sich in den vergangenen Jahren weitgehend aus der Antibiotikaforschung zurückgezogen, da diese im Vergleich zu anderen Therapiegebieten als wenig profitabel gilt.


Quellen:




Autor
Antonia Leonhard



Digitale Welt
05.06.2026 | Humanmedizin (niedergel...
 
Autor
Stefanie Gorr


Intensivpflege: Folgeverordnung ab Juli per Video möglich

Ärztinnen und Ärzte können ab dem 1.7.2026 unter bestimmten Voraussetzungen Folgeverordnungen für die außerklinische Intensivpflege (AKI) auch im Rahmen einer Videosprechstunde ausstellen. Voraussetzung ist, dass die Patientin oder der Patient dem Arzt bereits bekannt ist und innerhalb der vergangenen zwölf Monate mindestens ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt stattgefunden hat.


Die Regelung gilt ausschließlich für Folgeverordnungen. Ärztinnen und Ärzte müssen zudem sicher beurteilen können, dass die Voraussetzungen für die Intensivpflege weiterhin vorliegen. Ist dies per Video nicht möglich, bleibt eine körperliche Untersuchung erforderlich.


Mit der Anpassung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) kann die Verordnung außerklinischer Intensivpflege künftig auch bei einer Videosprechstunde abgerechnet werden. Die Neuregelung soll die Versorgung schwerkranker Menschen erleichtern und unnötige Praxisbesuche vermeiden, ohne die Anforderungen an die Versorgungsqualität zu senken.

Kommentar:

Die Videosprechstunde hat sich längst als fester Bestandteil der ambulanten Versorgung etabliert. Dazu beigetragen hat auch die schrittweise Lockerung der Leistungs- und Mengenbegrenzungen. Heute können Ärztinnen und Ärzte zahlreiche Verordnungen und Bescheinigungen per Videosprechstunde ausstellen – von der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über das eRezept bis hin zu Heilmittelverordnungen. Das schafft mehr Flexibilität für Ärzte und Patienten. Besonders ältere, chronisch kranke oder immobile Menschen profitieren davon, weil ihnen belastende Wege in die Praxis erspart bleiben. Mit der Möglichkeit, künftig auch Folgeverordnungen für die außerklinische Intensivpflege per Videosprechstunde auszustellen, wird dieser Weg konsequent fortgesetzt. 


Quellen:


Autor
Stefanie Gorr



Fachliche Kooperation
02.06.2026 | , Humanmedizin (niederg...
 
Autor
Dr. Elisabeth Leonhard


ASV weiter auf Wachstumskurs

Nach mehr als zehn Jahren seit ihrer Neuausrichtung gewinnt die ASV weiter an Struktur. Im Juni 2026 lagen für 16 Indikationen im Bereich schwerer Verlaufsformen von Erkrankungen mit besonderem Krankheitsverlauf sowie für weitere 12 Indikationen im Bereich seltener Erkrankungen Konkretisierungen des G-BA für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) vor. Nach Angaben der ASV-Servicestelle waren Anfang Juni 2026 bundesweit bereits 1.390 ASV-Teams im Einsatz und damit rund 140 mehr gegenüber dem Vorjahr. Mit einem Anteil von 17 % entfielen die meisten Versorgungsangebote auf den Bereich der gastrointestinalen Tumoren, für den die entsprechende Konkretisierung bereits seit 2014 in Kraft ist. An zweiter Stelle folgten Teams für gynäkologische Tumoren ohne Subspezialisierung und urologische Tumoren mit jeweils 11 %. 10 % waren dem Bereich Tumoren der Lunge und des Thorax zuzuordnen. Für die neueren Indikationen bestehen bislang nur wenige oder noch keine aktiven Teams.

Kommentar:

Grundsätzlich bildet die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) einen wichtigen Baustein für die sektorenübergreifende Versorgung komplexer Erkrankungen. Ziel ist insbesondere eine engere Zusammenarbeit zwischen Krankenhausärztinnen und -ärzten sowie niedergelassenen Fachärztinnen und -ärzten, um Patientinnen und Patienten mit komplexen, schwer therapierbaren oder seltenen Erkrankungen interdisziplinär zu betreuen.


Laufender Ausbau der ASV
Weitere ASV-Indikationen sind in der Pipeline. Im März 2026 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nicht nur die ASV-Richtlinie für mehrere Krankheitsbilder angepasst (siehe: https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2026/03-26/g-ba-beschliesst-anpassungen-fuer-mehrere-asv-erkrankungen), sondern neben den bereits vorgesehenen Themen Neurofibromatose und Folgeschäden nach Frühgeburtlichkeit auch beschlossen, Beratungen über eine ASV-Anlage zur medizinischen Versorgung von Menschen mit Transsexualismus aufzunehmen.


Siehe auch News vom 30.10.2025


Quellen:


Autor
Dr. Elisabeth Leonhard



Digitale Welt
27.05.2026 | Humanmedizin (niedergel...
 
Autor
Dr. Elisabeth Leonhard


Cybersicherheit: Rund 54.000 Patienten des Uniklinikums Freiburg von Datenklau betroffen

Das Universitätsklinikum Freiburg hat über einen schwerwiegenden Sicherheitsvorfall bei einem externen Abrechnungsdienstleister informiert. Der Cyberangriff ereignete sich bereits Mitte April. Betroffen sind nach Angaben des Klinikums rund 54.000 privat- oder zusatzversicherte Patienten sowie Selbstzahler. Nach Angaben des Universitätsklinikums selbst waren weder die Patientenversorgung noch klinische Systeme in Gefahr. Die Attacke richtete sich ausschließlich gegen den externen Dienstleister.


Zum Teil sehr sensible Gesundheitsdaten entwendet
Entwendet wurden insbesondere Stammdaten wie Name, Geburtsdatum und Adresse. In rund 900 Fällen seien darüber hinaus Rechnungsdaten abgeflossen, aus denen Rückschlüsse auf Diagnosen und Behandlungen möglich sind. In wenigen Einzelfällen seien zudem Kontodaten betroffen. Das Universitätsklinikum habe die Datenübertragung an den Dienstleister unmittelbar nach Bekanntwerden des Vorfalls gestoppt. Zudem seien die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde sowie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) informiert worden. Betroffene Patienten würden derzeit kontaktiert.

Kommentar:

Wie aus Medienberichten hervorgeht, handelt es sich um einen deutlich größeren Sicherheitsvorfall, von dem mehrere Universitätsklinika betroffen sind. Genannt werden unter anderem die Standorte Tübingen, Heidelberg, Mannheim und Ulm sowie die Universitätsklinika Köln und des Saarlands. Zudem besteht die Befürchtung, dass weitere Kunden des Dienstleisters betroffen sein könnten. Insgesamt dürfte die Zahl der Opfer im sechsstelligen Bereich liegen. Laut Tagesschau handelt es sich bei dem betroffenen Dienstleister um die saarländische Abrechnungsgesellschaft UNIMED.


Cyberkriminelle haben insbesondere größere Kliniken im Visier
Cyberattacken entwickeln sich im Gesundheitswesen zunehmend zu einer ernsthaften Bedrohung. Laut der BDO/DKI-Studie 2025 waren bereits 20 % der Allgemeinkrankenhäuser ab 100 Betten in den vergangenen drei Jahren von meldepflichtigen Sicherheitsvorfällen wie Cyberangriffen, Störungen kritischer Infrastruktur oder Datenpannen betroffen, davon 6 % sogar mehrfach. Besonders im Fokus von Cyberkriminellen stehen offenbar größere Kliniken: In dieser Gruppe berichteten rund 30 % der Häuser über entsprechende Vorfälle.


Handlungsdruck auf die Krankenhäuser wächst
Derzeit gelten für Kliniken insbesondere die Cybersecurity-Vorgaben aus der europäischen NIS2-Richtlinie, dem BSI-Gesetz sowie für große Häuser zusätzlich die KRITIS-Regeln. Entscheidend ist dabei vor allem die Größe der Einrichtung und der Grad der Schutzbedürftigkeit („Kritikalität“). Bereits bisher unterlagen große Krankenhäuser mit mindestens 30.000 vollstationären Fällen pro Jahr den KRITIS-Vorgaben. Diese Häuser müssen umfangreiche IT-Sicherheitsmaßnahmen nachweisen, darunter Angriffserkennungssysteme, Notfallmanagement, Risikoanalysen und regelmäßige Sicherheitsprüfungen. Mit NIS2 wurde der Kreis der betroffenen Einrichtungen deutlich erweitert. Seit Inkrafttreten des deutschen Umsetzungsgesetzes im Dezember 2025 gelten die Anforderungen praktisch für nahezu alle größeren Krankenhäuser sowie für besonders große Praxen und MVZ – die KBV geht von einer Anzahl von rund 1.000 Großpraxen aus. Die Vorgaben gelten ohne längere Übergangsfristen. Viele Einrichtungen mussten sich bereits bis März 2026 beim BSI registrieren. Gleichzeitig kann das BSI Audits, Nachweise und Kontrollen verlangen. Bei schweren Verstößen drohen hohe Bußgelder und teilweise persönliche Haftung der Geschäftsführung. Problematisch ist laut Krankenhausverbänden vor allem, dass viele Häuser die neuen Anforderungen parallel zu Fachkräftemangel, Investitionsstau und hoher Bürokratie umsetzen müssen.


Quellen:


Autor
Dr. Elisabeth Leonhard



Finanzen
26.05.2026 | Hausarzt
 
Autor
Dr. Elisabeth Leonhard


Hausärzte: neue Versorgungspauschale für chronisch Kranke ab Juli 2026

Zum 1.7.2026 wird in der hausärztlichen Versorgung eine neue Versorgungspauschale für chronisch kranke Patienten mit geringem Betreuungsbedarf eingeführt. Grundlage ist ein Beschluss des Bewertungsausschusses zur Anpassung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM).


Bislang mussten chronisch Kranke für die Abrechnung der Versicherten- beziehungsweise Chronikerpauschale mindestens einmal pro Quartal persönlich die Arztpraxis aufsuchen. Mit der neuen Regelung wird nun für definierte Patientengruppen eine halbjährliche Versorgungspauschale eingeführt. Ziel ist es, sowohl Patienten als auch Hausarztpraxen von medizinisch nicht erforderlichen Quartalskontakten – etwa für Folgerezepte oder Routinekontrollen – zu entlasten.


Künftig reicht in bestimmten Fällen ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt innerhalb von sechs Monaten aus. Voraussetzung ist, dass der Patient zwischen 18 und 74 Jahre alt ist und lediglich an einer einzelnen chronischen Erkrankung leidet, die keinen intensiven Betreuungsbedarf und nur ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel erfordert. Die neue Regelung erfasst insbesondere Patienten mit essenzieller Hypertonie ohne hypertensive Krise, bestimmten Schilddrüsenerkrankungen, Fettstoffwechselstörungen sowie idiopathischer Gicht. Weitere Voraussetzung ist eine kontinuierliche hausärztliche Betreuung: Der Patient muss dieselbe Praxis in den vergangenen vier Quartalen in mindestens drei Quartalen aufgesucht haben. Dabei sind mindestens zwei Arzt-Patienten-Kontakte erforderlich; einer davon kann im Rahmen einer Videosprechstunde erfolgt sein.


Für die Abrechnung der neuen GOP 03100 gelten folgende Regelungen:


  • Die Pauschale ist nach Altersgruppen differenziert ausgestaltet und beträgt für Patienten im Alter von 19 bis 54 Jahren 356 Punkte (45,36 €). Für Patienten zwischen 55 und 75 Jahren liegt die Vergütung bei 403 Punkten (51,34 €). Die GOP 03100 darf maximal zweimal je Krankheitsfall und nicht in zwei aufeinanderfolgenden Quartalen abgerechnet werden. Mit ihrer Berechnung sind die Versichertenpauschale, die Chronikerpauschale sowie der Zuschlag für den Medikationsplan abgegolten.
  • Ist im Folgequartal aufgrund eines erhöhten Betreuungsbedarfs dennoch ein weiterer Arztkontakt erforderlich, kann ergänzend der Zuschlag bei intensivem Betreuungsbedarf (GOP 03110) angesetzt werden. Auch dieser Zuschlag ist altersabhängig ausgestaltet und beträgt für Patienten zwischen 19 und 54 Jahren 152 Punkte (19,37 €) sowie für Patienten zwischen 55 und 75 Jahren 173 Punkte (22,04 €). Die Abrechnung des Zuschlags ist auf 8 % der entsprechenden Behandlungsfälle begrenzt.


Darüber hinaus setzt die zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV) bei Abrechnung der Versorgungspauschale automatisch eine neue, ebenfalls für zwei Quartale geltende Vorhaltepauschale (GOP 03043) einschließlich möglicher Zuschläge zu. Details zu den Abrechnungsregelungen finden sich bei den regionalen KVen.

Kommentar:

Die Einführung der neuen Versorgungspauschale geht auf das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) zurück, das noch unter Ex-Gesundheitsminister Karl Lauterbach beschlossen wurde. Ursprünglich war eine Ganzjahrespauschale für chronisch kranke Patienten angedacht, die Hausarztpraxen spürbar entlasten sollte. Die nun verabschiedete Regelung fällt dagegen deutlich restriktiver aus und ist zudem an detaillierte Voraussetzungen geknüpft. So ist der Kreis der anspruchsberechtigten Patienten sehr eng gefasst und dürfte nur einen vergleichsweise kleinen Teil der hausärztlichen Patienten betreffen. Gerade multimorbide und ältere Patienten, die den Versorgungsalltag in den Praxen prägen, werden von der Neuregelung nicht erfasst. Hinzu kommen detaillierte Vorgaben und Ausschlusskriterien, die die praktische Anwendung komplex machen. Ob die neue Halbjahrespauschale unter diesen Voraussetzungen tatsächlich zur beabsichtigten Entlastung der Praxen beiträgt oder vor allem neue Abrechnungs- und Prüfregelungen und damit weitere Bürokratie schafft, dürfte sich daher erst im Praxisalltag zeigen.


Quellen:


Autor
Dr. Elisabeth Leonhard



Zukunft
22.05.2026 | Humanmedizin (niedergel...
 
Autor
Fanny Mauch


OECD-Studie: Adipositas gefährdet Fortschritte im Kampf gegen chronische Krankheiten

Eine aktuelle Analyse der OECD zeigt, dass jahrzehntelange gesundheitspolitische Maßnahmen bislang nicht ausreichen, um dem Anstieg nicht übertragbarer Krankheiten nachhaltig entgegenzuwirken. Besonders relevant sind dabei Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Krebs sowie chronische Atemwegserkrankungen. Zwischen 1990 und 2023 stieg die Prävalenz der chronisch obstruktiven Lungenerkrankung (COPD) in den OECD-Staaten um 49 % und die von Krebserkrankungen um 36 % an. Herz-Kreislauf-Erkrankungen nahmen um mehr als 27 % zu. Besonders dynamisch entwickelte sich Diabetes: Die Zahl der Betroffenen erhöhte sich innerhalb von drei Jahrzehnten um 86 %. 


Adipositas neutralisiert gesundheitspolitische Fortschritte
Nach Einschätzung der OECD ist insbesondere die zunehmende Verbreitung von Adipositas dafür verantwortlich, dass Fortschritte bei anderen Risikofaktoren weitgehend kompensiert werden. Zwar sind Verbesserungen in den Bereichen Luftqualität, Tabakkonsum, Alkoholkonsum und körperlicher Aktivität zu beobachten, allerdings untergräbt der starke Anstieg von Übergewicht und Fettleibigkeit diese positiven Entwicklungen.


Die OECD-Studie identifiziert deshalb Adipositas als den bedeutendsten vermeidbaren Risikofaktor für die zukünftige Krankheitslast. Würden alle OECD-Staaten das Niveau der erfolgreichsten Länder bei der Bekämpfung von Fettleibigkeit erreichen, könnte sich die Zahl neuer chronischer Erkrankungen zwischen 2026 und 2050 um rund 11 % reduzieren. Vorzeitige Todesfälle könnten um 5,6 % sinken, während bei den Gesundheitsausgaben eine Reduktion von 3,3 % erreichbar wäre.


Alternde Gesellschaft verstärkt den Druck auf Gesundheitssysteme
Neben der Zunahme von Übergewicht verweist die OECD auf zwei weitere strukturelle Entwicklungen: die steigende Lebenserwartung sowie den demografischen Wandel. Medizinische Fortschritte führen dazu, dass Menschen länger mit chronischen Erkrankungen leben. Gleichzeitig wächst der Anteil älterer Bevölkerungsgruppen, in denen nicht übertragbare Erkrankungen besonders häufig auftreten.


Allein durch den demografischen Wandel ist zu erwarten, dass die Zahl neuer Fälle von nicht übertragbaren Krankheiten in den OECD-Staaten bis 2050 um etwa 31 % steigt. Parallel dazu nimmt die Multimorbidität – also das gleichzeitige Auftreten mehrerer Erkrankungen – massiv zu. Die OECD prognostiziert einen Anstieg um rund 75 %.


Die Analyse betont zudem die ökonomische Dimension chronischer Krankheiten. Ohne nicht übertragbare Krankheiten könnten die Gesundheitsausgaben in den OECD-Staaten in den nächsten 25 Jahren um etwa 40 % niedriger ausfallen. Gleichzeitig wäre das durchschnittliche Bruttoinlandsprodukt fast 4 % höher.


Drei zentrale Handlungsebenen als Vorschlag
Die OECD empfiehlt den Staaten eine strategische Neuausrichtung entlang dreier zentraler Handlungsfelder:


  • Gesundheitsbildung und Information: Menschen müssen stärker befähigt werden, um gesundheitsfördernde Entscheidungen zu treffen.
  • Gesundheitsfördernde Lebensumfelder: Politische Maßnahmen sollen gesündere Ernährung, Bewegung und präventive Lebensweisen erleichtern.
  • Stärkung der Primärversorgung: Gesundheitssysteme müssen Prävention, Früherkennung und langfristige Betreuung chronisch Erkrankter konsequenter integrieren.

Kommentar:

Die OECD-Studie verdeutlicht ein grundlegendes Dilemma moderner Gesundheitspolitik: Medizinische Innovation allein reicht nicht aus, wenn die gesellschaftlichen Lebensbedingungen krank machen. Adipositas ist kein individuelles Problem, sondern Ausdruck struktureller Entwicklungen – vom Angebot und Konsum hochverarbeiteter Lebensmittel über Bewegungsmangel bis hin zu sozialen Ungleichheiten.


Das in diesem Kontext zentrale Thema der Prävention wird dabei zunehmend auch ökonomisch diskutiert. Chronische Erkrankungen gelten längst nicht mehr nur als medizinische Herausforderung, sondern zunehmend auch als Wachstumsbremse für Volkswirtschaften. Steigende Behandlungskosten, Produktivitätsverluste, Frühverrentungen und sinkende Erwerbsquoten belasten langfristig sowohl die sozialen Sicherungssysteme als auch die gesamtwirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Besonders problematisch ist dabei, dass viele präventive Maßnahmen tief in bestehende wirtschaftliche Interessen und Konsumgewohnheiten eingreifen. Maßnahmen gegen Adipositas etwa betreffen unmittelbar die Lebensmittelindustrie, die Werbewirtschaft oder Teile des Einzelhandels – beispielsweise durch strengere Regulierungen, Werbebeschränkungen oder fiskalische Instrumente wie Zuckersteuern. Entsprechend groß ist in diesen Bereichen häufig auch der politische und wirtschaftliche Widerstand gegen regulatorische Eingriffe. Vor diesem Hintergrund erscheint die dreigleisige Strategie der OECD zielführend, weil sie neben regulatorischen Maßnahmen auch individuelle Verantwortung berücksichtigt, Prävention insgesamt jedoch als gesamtgesellschaftliche Aufgabe versteht.


Quelle:


https://www.oecd.org/en/publications/the-health-and-economic-benefits-of-tackling-non-communicable-diseases_e20cbbc3-en/full-report.html

Autor
Fanny Mauch



Finanzen
21.05.2026 | Hausarzt
 
Autor
Dr. Elisabeth Leonhard


Niedergelassene Kinderärzte: Gesamthonorar summiert sich auf rund 2,46 Mrd. €

Das Honorarvolumen der niedergelassenen Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin in Deutschland lag 2024 bei insgesamt rund 2,46 Mrd. €. Das geht aus aktuellen Daten des Atlas Medicus hervor. Der Gesamtumsatz setzte sich aus GKV-Einnahmen in Höhe von rund 2,10 Mrd. € sowie PKV-Honoraren von etwa 0,36 Mrd. € zusammen. Sonstige Einnahmen, etwa aus Gutachtertätigkeiten, wurden dabei nicht berücksichtigt. Der überwiegende Teil der Umsätze (85 %) entfiel somit auf die Versorgung gesetzlich Versicherter (vgl. Abb. 1). Insgesamt betreuten Kinder- und Jugendärzte im Jahr 2024 knapp 28,7 Mio. GKV-Behandlungsfälle.


Abb. 1: Niedergelassene Kinder- und Jugendmediziner: Umsätze aus GKV und PKV (Relativbetrachtung)
 


Quelle: ATLAS MEDICUS

Kommentar:

Aus den Gesamtdaten ergab sich für 2024 ein durchschnittliches Umsatzpotenzial von rund 397.770 € je niedergelassenem Kinderarzt (GKV und PKV). Wie eine Auswertung des Atlas Medicus Marktatlas zeigt, bestanden dabei teils erhebliche regionale Unterschiede (vgl. Abb. 2). Die höchsten durchschnittlichen Gesamtumsätze wurden in Hamburg, Hessen und Westfalen-Lippe erzielt. Deutlich unter dem Bundesdurchschnitt lagen dagegen Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Sachsen-Anhalt.


Abb. 2: Durchschnittliches Umsatzpotenzial (GKV + PKV) Kinderärzte nach KV-Region
 


Quelle: ATLAS MEDICUS (2026)


Quelle:


https://www.atlas-medicus.de

Autor
Dr. Elisabeth Leonhard



Digitale Welt
19.05.2026 | Humanmedizin (niedergel...
 
Autor
Dr. Elisabeth Leonhard


Assistierte Telemedizin in Apotheken startet zum 1. Juli

Nachdem im Schiedsverfahren eine Vergütung festgelegt wurde, sind die Voraussetzungen für die „assistierte Telemedizin“ in Apotheken erfüllt. Dies geht aus einer aktuellen Pressemitteilung der ABDA hervor. Ziel des neuen Angebots ist es, den Zugang zur medizinischen Versorgung insbesondere in unterversorgten Regionen zu verbessern und niedrigschwellige digitale Versorgungsangebote stärker in die Regelversorgung zu integrieren.


Künftig sollen Apotheken und Patienten bei telemedizinischen Anwendungen organisatorische und technische Hilfestellung bei Videosprechstunden, digitalen Verlaufskontrollen sowie bestimmten standardisierten Gesundheitsleistungen leisten. Die Apotheke übernimmt dabei ausdrücklich keine ärztliche Tätigkeit, sondern fungiert als unterstützende Infrastruktur- und Koordinationsstelle. Die ärztliche Verantwortung verbleibt beim behandelnden Arzt.


Apotheken erhalten für ihre Leistung eine Pauschale in Höhe von 30 €. Abrechenbar sind vorerst nur das strukturierte medizinische Ersteinschätzungsverfahren zur Vorbereitung einer Videosprechstunde (§ 9 Absatz 2 der Anlage 31c BMV-Ä) sowie die Begleitung einer Videosprechstunde, um „im Bedarfsfall Hilfestellung beim Bedienen der technischen Infrastruktur“ zu leisten. Die Pauschale gilt bis Ende Juni 2027. Anschließend ist eine stufenweise jährliche Reduzierung vorgesehen. Ab Juli 2029 sinkt die Vergütung auf 21,50 €.


Noch liegt der Beschluss beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG), das innerhalb eines Monats die Möglichkeit zur Beanstandung hat. Zudem steht der Beschluss der Mitgliederversammlung des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) noch aus.

Kommentar:

Der Anspruch gesetzlich Versicherter auf assistierte Telemedizin in Apotheken wurde bereits von der damaligen Ampel-Koalition mit dem „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (DigiG) beschlossen. Die assistierte Telemedizin ist Teil der gesundheitspolitischen Bemühungen, digitale Versorgungsstrukturen auszubauen und ambulante Versorgungslücken abzufedern. Insbesondere in ländlichen Regionen sollen Patienten dadurch schneller Zugang zu ärztlicher Beratung erhalten, ohne zwingend persönlich eine Praxis aufsuchen zu müssen. Apotheken gelten hierfür als besonders geeignet, da sie über eine hohe regionale Präsenz, lange Öffnungszeiten und einen niedrigschwelligen Zugang verfügen sowie vielfach eine etablierte Vertrauensbeziehung zu den Patienten besteht.


Neue Erlöschancen für Apotheken – Kritik aus der Ärzteschaft
Für Apotheken eröffnet die assistierte Telemedizin potenziell neue Erlösquellen außerhalb des klassischen Arzneimittelgeschäfts. Gleichzeitig könnten telemedizinische Angebote die Kundenbindung stärken und die Rolle der Apotheke als lokaler Gesundheitsdienstleister weiter ausbauen. Auch für Arztpraxen können sich neue Kooperationsmöglichkeiten ergeben, künftig auch bei standardisierten Verlaufskontrollen oder strukturierten Versorgungsprozessen. Innerhalb der Ärzteschaft wird die Entwicklung jedoch unterschiedlich bewertet. Kritiker befürchten eine weitere Fragmentierung der ambulanten Versorgung sowie eine zunehmende Verlagerung patientennaher Versorgungsleistungen aus den Praxen.


Quelle:


https://www.abda.de/aktuelles-und-presse/pressemitteilungen/detail/assistierte-telemedizin-in-apotheken-ab-1-juli-schiedsspruch-macht-den-weg-frei/

Autor
Dr. Elisabeth Leonhard



Region & Standort
15.05.2026 | Humanmedizin (niedergel...
 
Autor
Nadine Brohammer


Baden-Württemberg setzt auf Anamnesebogen in Leichter Sprache

Die Diakonie Stetten und die Landesärztekammer Baden-Württemberg haben einen Anamnesebogen in Leichter Sprache veröffentlicht. Menschen mit geistigen Behinderungen oder anderen Einschränkungen sollen damit medizinische Angaben künftig einfacher machen können.


Einfache Sprache und Bilder
Der Fragebogen unterstützt Patienten dabei, Informationen zu Beschwerden, Vorerkrankungen oder Medikamenten verständlich auszufüllen. Verwendet werden kurze und einfache Formulierungen. Fachbegriffe werden erläutert, zusätzlich helfen Bilder beim Verständnis der Fragen.


Projekt aus praktischen Erfahrungen entstanden
Entwickelt wurde der Anamnesebogen vom Fachdienst Unterstützte Kommunikation und Leichte Sprache der Diakonie Stetten. Die Idee entstand nach Angaben der Beteiligten aus Erfahrungen innerhalb einer Prüfgruppe, in der Menschen mit geistigen Behinderungen und psychischen Erkrankungen Texte auf Verständlichkeit prüfen. Dabei habe sich gezeigt, dass herkömmliche Anamnesebögen häufig schwer verständlich seien.


Im Zusammenhang mit dem Internationalen Tag der Leichten Sprache wurde das Thema erneut aufgegriffen und anschließend gemeinsam mit der Landesärztekammer Baden-Württemberg umgesetzt. 


Beitrag zu mehr Barrierefreiheit
Die Landesärztekammer sieht in dem Angebot einen Beitrag zu mehr Barrierefreiheit im Gesundheitswesen. Gleichzeitig könne der Aufwand für Erklärungen im Praxisalltag reduziert werden. Ärzte erhielten dadurch schneller vollständige Informationen zum Gesundheitszustand ihrer Patienten.


Der Anamnesebogen soll künftig in Arztpraxen und Kliniken in Baden-Württemberg eingesetzt werden. Patienten können den Bogen zudem bereits vor dem Arztbesuch zu Hause ausfüllen und mitbringen.

Kommentar:

Menschen mit geistigen Behinderungen oder kognitiven Einschränkungen haben häufig Schwierigkeiten, Symptome einzuordnen, Schmerzen zu beschreiben oder komplexe Therapieanweisungen zu verstehen. Gleichzeitig setzen viele Praxisabläufe – etwa Terminvereinbarungen, Einwilligungserklärungen oder Medikationsinformationen – sprachliche und organisatorische Selbstständigkeit voraus.


Der neue Anamnesebogen in Leichter Sprache adressiert damit ein strukturelles Problem der Versorgung. Die Kombination aus leichter Sprache und visueller Unterstützung entspricht Empfehlungen zur Förderung von Gesundheitskompetenz („Health Literacy“), wie sie unter anderem von der WHO formuliert werden.


Ähnliche Hürden bestehen auch für Menschen mit geringen Deutschkenntnissen. Fehlende Sprachmittlung kann Diagnosen erschweren, Fehlbehandlungen begünstigen und die Therapieadhärenz (Einhaltung von Behandlungen) verschlechtern. Vor dem Hintergrund einer älter werdenden und zunehmend diversen Gesellschaft dürfte verständliche Patientenkommunikation deshalb weiter an Bedeutung gewinnen.


Quellen:


Autor
Nadine Brohammer



Wissenswert
08.05.2026 | Humanmedizin (niedergel...
 
Autor
Dr. Elisabeth Leonhard


TK und GWQ bündeln ihre Nachfragemacht in gemeinsamer Biosimilar-Ausschreibung

Die Techniker Krankenkasse (TK) und die GWQ ServicePlus AG (GWQ) starten eine gemeinsame Ausschreibung im Biosimilar-Bereich für sieben Wirkstoffe in insgesamt zwölf Fachlosen. Dies geht aus einer aktuellen Pressemitteilung der TK hervor. Mit der gemeinsamen Ausschreibung bündeln beide Institutionen die Nachfrage von insgesamt 40 Krankenkassen mit mehr als 30 Mio. Versicherten. Das jährliche Gesamtumsatzvolumen der ausgeschriebenen Arzneimittel beläuft sich auf rund 1,56 Mrd. €. Der Vertragsstart ist für den 1.1.2027 vorgesehen.


Ziel der gemeinsamen Ausschreibung ist es, den Wettbewerb im Bereich biologischer Fertigarzneimittel weiter anzukurbeln, Einsparpotenziale für die gesetzliche Krankenversicherung zu realisieren und gleichzeitig eine verlässliche Versorgung sicherzustellen. Erreicht werden soll dies insbesondere durch die Festlegung verbindlicher Liefermengen sowie durch das Vorhalten definierter Lagerbestände über die gesamte zweijährige Vertragslaufzeit hinweg.

Kommentar:

Während Rabattverträge für klassische Generika bereits seit vielen Jahren etabliert sind, entwickelte sich der Bereich der Biosimilars deutlich langsamer. Biosimilars sind Nachfolgeprodukte biologischer Arzneimittel und unterscheiden sich aufgrund der komplexen Herstellung grundlegend von chemisch-synthetischen Generika. Lange Zeit bestanden regulatorische und medizinische Vorbehalte gegenüber einem automatischen Austausch biologischer Arzneimittel in der Apotheke. 


Eine wesentliche Veränderung brachte das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV), das im August 2019 in Kraft trat und die Grundlage schuf, Biosimilars ähnlich wie Generika austauschbar zu machen. In der Folge erarbeitete der G-BA konkrete Vorgaben zur Substitution biologischer Arzneimittel durch Biosimilars in der Apotheke. Mit der seit 2026 regelhaft möglichen Substitution biologischer Arzneimittel gewinnt auch das Ausschreibungsgeschäft im Biosimilar-Segment deutlich an Dynamik. Insbesondere Einkaufsgemeinschaften wie spectrumK und die GWQ ServicePlus AG sowie große Krankenkassen wie Barmer und Techniker Krankenkasse treiben entsprechende Vergabeverfahren voran. Im Fokus stehen vor allem hochpreisige und volumenstarke Wirkstoffe. Die Kassen verfolgen damit das Ziel, den Wettbewerb zwischen Biosimilar-Herstellern zu verschärfen und die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung nachhaltig zu senken. 


Hersteller befürchten negative Folgen für die Versorgungssicherheit
Die Entwicklung zeigt, dass sich der deutsche Biosimilar-Markt zunehmend an die seit Jahren etablierte Steuerungslogik des Generikamarktes annähert. Gleichzeitig wächst jedoch die Kritik seitens der Industrie. Während der Biosimilar-Markt bislang überwiegend nach dem sogenannten „Open-House-Prinzip“ organisiert ist – bei dem mehrere Hersteller parallel Rabattverträge mit den Krankenkassen abschließen können –, bestehen Befürchtungen, dass exklusive Rabattverträge mit nur einem Anbieter ähnliche Marktmechanismen auslösen könnten wie im Generikamarkt.


Die Erfahrungen aus dem Generikabereich zeigen, dass exklusive Ausschreibungen zu einem Rückzug konkurrierender Hersteller und damit zu einer zunehmenden Marktkonzentration führen können. Dies könnte langfristig den Wettbewerb schwächen und die Abhängigkeit von einzelnen Anbietern erhöhen. Besonders kritisch wird dies im Biosimilar-Markt gesehen, da dieser im Vergleich zum Generikamarkt durch eine deutlich geringere Zahl an Herstellern sowie durch komplexe Entwicklungs- und Produktionsprozesse geprägt ist.


Vor diesem Hintergrund warnen Branchenvertreter davor, dass Lieferinstabilitäten im Biosimilar-Bereich gravierendere Auswirkungen haben könnten als bei klassischen Generika. Produktionsausfälle oder Lieferengpässe einzelner Anbieter könnten sich aufgrund der begrenzten Marktbreite unmittelbar auf die Versorgung auswirken und die Versorgungssicherheit biologischer Arzneimittel gefährden. Zudem warnen Branchenverbände vor einer möglichen Schwächung des europäischen Biopharmastandorts infolge zunehmenden Preisdrucks.


Quelle:


https://www.tk.de/presse/themen/arzneimittel/biosimilar-ausschreibung-tk-und-gwq-2216396?tkcm=aaus

Autor
Dr. Elisabeth Leonhard



Reformen & Co.
05.05.2026 | , Humanmedizin (niederg...
 
Autor
Dr. Elisabeth Leonhard


Kabinettsentwurf für Notfallreform verabschiedet

Das Bundeskabinett hat am 22.4.2026 einen Gesetzentwurf zur Notfallreform beschlossen. Ziel der seit Jahren geplanten Reform ist eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Notfallversorgung, die neben einer verbesserten Verzahnung der Versorgungssektoren auch regionale Besonderheiten berücksichtigt.


Im Wesentlichen sieht der Entwurf folgende Maßnahmen vor:


  1. Aufteilung der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116117 der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) in eine Terminservicestelle und eine Akutleitstelle: Die Akutleitstelle übernimmt die strukturierte Ersteinschätzung und die Steuerung ambulanter Not- und Akutfälle in die jeweils geeignete Versorgungsebene.
    • Notfallmanagement: Gemeinsam mit den Rettungsleitstellen (Rufnummer 112) als neue Leistungserbringer im Notfallmanagement entsteht ein vernetztes Gesundheitsleitsystem mit digital gestützter Fallübergabe.
    • Akutfallmanagement: Über die 116117 stehen Patienten rund um die Uhr telemedizinische sowie aufsuchende Notdienste zur Erstversorgung zur Verfügung.
  2. Aufbau flächendeckender, digital vernetzter Integrierter Notfallzentren (INZ) zur Sicherstellung der ambulanten Erstversorgung: Die INZ umfassen jeweils eine Krankenhaus-Notaufnahme, eine KV-Notdienstpraxis sowie eine zentrale Ersteinschätzungsstelle, die Patienten bedarfsgerecht in die Notfall- oder Akutversorgung steuert. Während der regulären Sprechstundenzeiten besteht zudem die Möglichkeit, dass Kooperationspraxen in räumlicher Nähe die Akutversorgung übernehmen. Sind die Notdienstpraxis und die Kooperationspraxen geschlossen, übernimmt die Krankenhaus-Notaufnahme neben der Notfallversorgung auch die Akutversorgung.
  3. Dispensierrecht für Ärzte in INZ-Notdienstpraxen: In eng begrenzten Fallkonstellationen dürfen Ärzte in INZ Arzneimittel und apothekenpflichtige Medizinprodukte zur Deckung des akuten Bedarfs abgeben, sofern eine Versorgung über öffentliche Apotheken nicht rechtzeitig gewährleistet werden kann.
  4. Aufnahme der medizinischen Notfallrettung als neue GKV-Sachleistung: Die medizinische Notfallrettung wird als eigenständige Sachleistung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen. Umfasst sind die bislang als „Fahrkosten“ klassifizierten Leistungen medizinisches Notfallmanagement, Versorgung vor Ort sowie die fachlich-medizinische Betreuung während des Transports. Verträge zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen und den Leistungserbringern der Notfallrettung sollen künftig für mehr Transparenz und Rechtssicherheit sorgen. Für Versicherte entfällt das Risiko, sich an den Kosten beteiligen zu müssen.
  5. Finanzielle Förderung der Digitalisierung der medizinischen Notfallrettung und der Leitstellenvernetzung: Für die Digitalisierung der medizinischen Notfallrettung sowie die digitale Vernetzung der Leitstellen werden über einen Zeitraum von fünf Jahren insgesamt 225 Mio. € aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ bereitgestellt.
  6. Einführung eines „Fachgremiums Medizinische Notfallrettung“: Das Gremium setzt sich aus Vertretern der Länder, der GKV, der relevanten medizinischen Fachgesellschaften und -verbände auf Bundesebene sowie der Spitzenorganisationen der Leistungserbringer zusammen, die jeweils über ein Stimmrecht verfügen. Es soll zur Entwicklung bundeseinheitlicher Standards und zur Sicherung der Qualität in der medizinischen Notfallrettung beitragen.
  7. Einführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Überlebensquote bei plötzlichem Herz-Kreislauf-Stillstand: Neben einer strukturierten Reanimationsanleitung im Rahmen des Notrufs werden Ersthelfer-Apps eingeführt. Zudem werden alle öffentlich zugänglichen Defibrillatoren in einem bundesweit einheitlichen Kataster erfasst, das digital mit den Leitstellen vernetzt ist.


Der Gesetzentwurf wird nun in das parlamentarische Beratungsverfahren eingebracht. Das Inkrafttreten der Reform ist für Anfang 2027 vorgesehen.

Kommentar:

Die Reform der Notfallversorgung steht seit mehreren Legislaturperioden auf der politischen Agenda, blieb jedoch wiederholt unvollendet. Der nun vorliegende Gesetzentwurf greift zentrale Elemente dieser Vorarbeiten in wesentlichen Teilen wieder auf. Angesichts bestehender Ineffizienzen, überfüllter Notaufnahmen und einer häufig nicht bedarfsgerechten Inanspruchnahme der Versorgungsstrukturen ist eine Reform dringend erforderlich.


Viele Akteure sehen Kabinettsentwurf zur Notfallreform kritisch
Indessen stößt der Kabinettsentwurf sowohl bei den Krankenhäusern als auch insbesondere bei der Vertragsärzteschaft auf erhebliche Kritik: Beanstandet werden vor allem unzureichende finanzielle Spielräume – insbesondere vor dem Hintergrund der geplanten Milliardeneinsparungen im GKV-Bereich –, eine nicht praxistaugliche Ausgestaltung des 24/7-Notdienstes sowie eine zunehmende Verlagerung von Versorgungsverantwortung in den ambulanten Bereich bei gleichzeitig steigenden Anforderungen.


Quelle:


https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/bundeskabinett-beschliesst-notfallreform-22-04-2026

Autor
Dr. Elisabeth Leonhard



Finanzen
04.05.2026 | Humanmedizin (niedergel...
 
Autor
Karin Pfaff


203.464 € Gewinn …

erzielte ein vertragsärztlicher Anästhesist in Westdeutschland im Jahr 2024 im Durchschnitt. Gegenüber 2023 entspricht dies einem moderaten Anstieg um rund 1,3 %. Niedergelassene Anästhesisten bilden eine kleine, hochspezialisierte Fachgruppe, die sich deutlich von anderen ambulanten Arztgruppen unterscheidet – insbesondere durch ihre Rolle als operative Dienstleister und ihre Notfall- und Überwachungskompetenz. Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Ambulantisierung gewinnt die Fachgruppe zunehmend an Bedeutung: Immer mehr Eingriffe werden gezielt in den ambulanten Bereich verlagert, um stationäre Ressourcen zu entlasten und Versorgungsprozesse effizienter zu gestalten.


Quelle:


https://www.atlas-medicus.de

Autor
Karin Pfaff



Digitale Welt
28.04.2026 | Humanmedizin (niedergel...
 
Autor
Stefanie Gorr


Entlastung der Notaufnahme durch Selbsteinschätzung der Patienten

Seit November 2024 wird am Standort des Ärztlichen Notdienstes Bremen-Mitte am St. Joseph-Stift Bremen die digitale Selbsteinschätzung mittels SmED-Patiententerminals oder via QR-Code per Patientensmartphone erprobt. 


Alle Patienten, die fußläufig die Notaufnahme aufsuchen, können die digitale Selbsttriage an einem Computerterminal bzw. per Smartphone durchzuführen. Dabei ist die virtuelle Selbsteinschätzung freiwillig. Die Grundlage bildet die etablierte Selbsteinschätzungssoftware SmED (Strukturierte medizinische Ersteinschätzung für Deutschland). Die Software kommt dabei am sogenannten „gemeinsamen Tresen“ zum Einsatz, über den der Patientenzugang durch eine professionelle SmED-Ersteinschätzung zentral gesteuert wird, sowohl für den Ärztlichen Notdienst der KVHB als auch für die Notaufnahme des St. Joseph-Stifts.


Die bisherige Bilanz fällt insgesamt positiv aus: Insbesondere digital-affine Patienten jüngerer und mittlerer Altersgruppen sowie das medizinische Fachpersonal nehmen das Angebot gut an. Zwar zeigen sich im Einzelfall Grenzen der Selbsteinschätzung, etwa wenn Ergebnisse aus medizinischer Sicht zunächst nicht plausibel erscheinen und durch ein professionelles Assessment ergänzt werden müssen. Dennoch ergibt sich in der Gesamtbetrachtung eine spürbare Entlastung, da die Zahl notwendiger professioneller Ersteinschätzungen um rund 16 % reduziert werden konnte. Zudem hat sich das System in Einzelfällen bereits bewährt, indem Notfälle frühzeitig erkannt wurden, die beim ersten klinischen Eindruck zunächst unentdeckt geblieben waren.

Kommentar:

Der nutzenorientierte Einsatz digitaler Lösungen, wie im Fall des SmED-Patiententerminals, entlastet nicht nur das medizinische Personal, sondern verbessert zugleich die Versorgungsqualität. Notfälle können so frühzeitig erkannt und einer adäquaten Behandlung zugeführt werden.


Derartige Ansätze zur gezielten Patientensteuerung dürften künftig weiter an Bedeutung gewinnen. Nicht zuletzt forciert auch die Gesundheitspolitik den Aufbau Integrierter Notfallzentren (INZ) an ausgewählten Klinikstandorten. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde hierzu erst kürzlich auf den Weg gebracht und unterstreicht die wachsende Relevanz strukturierter, digital unterstützter Ersteinschätzungsverfahren.


Quelle:


https://www.zi.de/fileadmin/Downloads/Service/Veranstaltungen/Ausgezeichnete_Gesundheit/5_AG_2026_Rochell.pdf

Autor
Stefanie Gorr



Region & Standort
24.04.2026 | Humanmedizin (niedergel...
 
Autor
Antonia Leonhard


Bayern legt bei Landarztförderung nach

Die bayerische Staatsregierung plant, die Niederlassung auf dem Land künftig noch besser und flexibler zu fördern. Dies geht aus einem Beschluss des Ministerrats vom 21.4.2026 hervor. Folgende Änderungen sind vorgesehen:


  • Möglichkeit der parallelen Inanspruchnahme der Landarztprämie (bis zu 60.000 €) und der Förderung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (bis zu 90.000 €) in Regionen mit besonderem Versorgungsbedarf. Bislang galt die Regelung, dass die Fördermittel miteinander zu verrechnen waren. Mit der Neuregelung ergibt sich ein maximaler Förderbetrag von bis zu 150.000 €.
  • Möglichkeit der mehrfachen Vergabe der Prämie an denselben Antragsteller, sofern dieser weitere Standorte in geförderten Regionen eröffnet.
  • Einführung einer Mobilitätsprämie zur Unterstützung des Einsatzes mobiler, speziell fortgebildeter nichtärztlicher Fachkräfte in Haus- und Kinderarztpraxen. Die Prämie in Höhe von 10.000 € wird einmalig für die Ausstattung (für Kraftfahrzeuge oder telemedizinische Ausstattung) gewährt.
  • Einführung einer Team-Up-Prämie für die Finanzierung von Zusatzqualifikationen von Medizinischen Fachangestellten (MFA) in Haus- und Kinderarztpraxen in Höhe von einmalig 2.000 €.

Kommentar:

Mit der Aufstockung und Flexibilisierung der Landarztprämie verfolgt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention das Ziel, den sich abzeichnenden Versorgungsengpässen im ländlichen Raum frühzeitig entgegenzuwirken. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung ist absehbar, dass in den kommenden Jahren zahlreiche Ärzte aus dem Berufsleben ausscheiden werden. Die bisherigen Erfahrungen mit der Förderung fallen positiv aus: Seit ihrer Einführung im Jahr 2012 konnten über 1.500 Haus- und Fachärzte unterstützt werden, bei einem Gesamtfördervolumen von rund 63 Mio. €.


Maßnahmepaket zur Sicherung der Versorgung auf dem Land
Über die Landarztprämie hinaus setzt der Freistaat auf ein Bündel weiterer Instrumente zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung im ländlichen Raum. Dazu zählen unter anderem die Landarztquote, Stipendienprogramme für Medizinstudierende im EU-Ausland sowie die Kommunalförderrichtlinie (KoFÖR), die Kommunen beispielsweise bei der Gründung medizinischer Versorgungszentren oder beim Aufbau von Mobilitätsangeboten unterstützt. Insgesamt summieren sich die staatlichen Investitionen in die Versorgungssicherung auf dem Land mittlerweile auf mehr als 100 Mio. €.


Quelle:


https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-21-april-2026/

Autor
Antonia Leonhard



Finanzen
21.04.2026 | Humanmedizin (niedergel...
 
Autor
Karin Pfaff


Medizinisches Verbrauchsmaterial: Preise auch im 1. Quartal 2026 gestiegen

Auch im ersten Quartal 2026 sind die Preise für ärztliches Verbrauchsmaterial beim internationalen (Online-)Versandhändlers für Medizinprodukte Praxisdienst wieder gestiegen, und zwar um 1,25 %. Der Index liegt jetzt bei 103,02 Punkten (vgl. Abb.).
 


Quelle: PRAXISDIENST (2026) 


Preissteigerung in allen Kategorien außer OP-Bedarf/Einmalinstrumente und Sets
Die detaillierte Betrachtung der acht Index-Unterkategorien zeigt, welche Produktegruppen im Vergleich zum vorangegangenen Quartal Preissteigerungen oder -rückgänge verzeichneten. Folgende Bereiche haben sich verteuert:


  • Laborbedarf (+2,03 Punkte)
  • Schutzkleidung (+1,99 Punkte)
  • Desinfektion (+1,64 Punkte)
  • Infusion & Injektion (+1,63 Punkte)
  • Hygieneartikel/Papierprodukte (+1,27 Punkte)
  • OP-Bedarf/Sonstiges (+1,01 Punkte)
  • Wund- und Verbandstoffe (+0,78 Punkte)


Preissenkungen ergaben sich lediglich bei:


  • OP-Bedarf/Einmalinstrumente und Sets (-0,16 Punkte)

Kommentar:

Die Preise für medizinisches Verbrauchsmaterial setzen ihren Aufwärtstrend fort – wenn auch mit leicht abgeschwächter Dynamik. Darauf weist Praxisdienst hin. Haupttreiber sind demnach die Hersteller, die zum Jahreswechsel erneut Preisanpassungen vorgenommen haben.


Nach Einschätzung von Praxisdienst ist das Ende der Entwicklung noch nicht erreicht. Viele Praxen spüren die Auswirkungen bislang nur teilweise, da die Herstellerpreissteigerungen noch nicht in vollem Umfang an die Kunden weitergegeben wurden und letztere zudem auf Lagerbestände zu früheren Konditionen zurückgreifen konnten. Mit deren Abbau dürfte sich der Kostendruck jedoch deutlich verstärken. Zusätzlich verteuert der schwächere Euro gegenüber dem US-Dollar die Importpreise.


Zudem seien steigende Energie- und Transportkosten bislang noch nicht vollständig eingepreist. Bereits jetzt ziehen die Frachtraten an, während Speditionen und Airlines zusätzliche Zuschläge erheben. Hinzu kommen steigende Rohstoffpreise. Insgesamt deutet laut Praxisdienst vieles darauf hin, dass die Kostenbelastung für Arztpraxen auch im zweiten Quartal weiter zunehmen wird.


Siehe auch News vom 14.1.2026


Quelle:


https://www.praxisdienst.com/de-de/preisindex/

Autor
Karin Pfaff



Wissenswert
17.04.2026 | Humanmedizin (niedergel...
 
Autor
Dr. Elisabeth Leonhard


Deutschland hinkt hinterher: Vermeidbare Sterblichkeit und Reformbedarf

Im Vergleich zu vielen anderen Regionen in Westeuropa fällt Deutschland im Bereich vermeidbarer Sterbefälle (siehe unten) weiterhin negativ auf, obwohl auch hierzulande in den vergangenen Jahrzehnten Fortschritte bei der Reduktion vermeidbarer Sterblichkeit erzielt wurden. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) in Kooperation mit den Universitäten Groningen und Oldenburg, die in der Fachzeitschrift European Journal of Population veröffentlicht wurde. Die Studie basiert auf Daten aus 581 europäischen Regionen im Zeitraum von 2002 bis 2019.


Vermeidbare Sterbefälle beziehen sich der Studie zufolge auf vorzeitige Todesfälle innerhalb der Bevölkerung (0 bis unter 75 Jahre), die durch Prävention (z. B. Vorsorgeuntersuchungen, gesunde Lebensweise, Sicherheitsmaßnahmen) oder durch angemessene und rechtzeitige medizinische Behandlung hätten verhindert werden können.


Während die Schweiz sowie große Teile Italiens, Frankreichs und Spaniens vergleichsweise günstige Werte aufweisen und meist über mehrere Jahre hinweg stabile „Coldspots“ bilden, zählt Deutschland zu den Ländern mit erhöhter vermeidbarer Sterblichkeit (vgl. Abb.). Auch innerhalb Deutschlands zeigen sich deutliche regionale Unterschiede: Besonders negativ fällt der Nordosten Deutschlands auf – darunter Nordthüringen, Ostniedersachsen sowie größere Teile Sachsen-Anhalts, Brandenburgs und Mecklenburg-Vorpommerns –, die als stabile „Hotspots“ gelten. Lediglich die Region zwischen Tübingen und Ulm gehört zu den vorübergehenden „Coldspots“ mit geringerer vermeidbarer Sterblichkeit in einzelnen Jahren. 
 


Quelle: © BiB 2026 


Früherkennung, Therapie und Gesundheitsverhalten als Erklärungsansatz
Die Autoren führen die regionalen Unterschiede auf unterschiedliche Erfolge bei der Früherkennung und Behandlung von Krankheiten sowie auf Unterschiede im Gesundheitsverhalten der Bevölkerung zurück. Für Deutschland sehen sie insbesondere Nachholbedarf in der Prävention, etwa in den Bereichen Rauchen, übermäßiger Alkoholkonsum, ungesunde Ernährung und Bewegungsmangel.


Da sich sowohl innerhalb einzelner Länder als auch über Staatsgrenzen hinweg gesundheitliche Ungleichheiten zeigen, kommen die Autoren zu dem Schluss, dass nationale Gesundheitssysteme die Entwicklung nicht allein erklären können. Vielmehr werden die Ergebnisse offenbar auch durch sozioökonomische Faktoren wie Einkommen, Bildung und Beschäftigungsperspektiven beeinflusst. Vor diesem Hintergrund fordern sie eine stärkere Ausrichtung gesundheitspolitischer Maßnahmen an den jeweiligen regionalen Bedarfen.

Kommentar:

Die Befunde der aktuellen BiB-Studie sind ein gesundheitspolitisches Warnsignal: Trotz medizinischen Fortschritts und hoher Gesundheitsausgaben weist Deutschland weiterhin eine vergleichsweise hohe vermeidbare Sterblichkeit auf – verbunden mit erheblichen regionalen Disparitäten. Vor dem Hintergrund, dass viele dieser Todesfälle auf Defizite in Prävention, Früherkennung und Gesundheitsverhalten zurückzuführen sind, ist ein Umdenken erforderlich. Die aktuellen Vorschläge der GKV-Finanzkommission greifen mit der Erhöhung der Konsumsteuern auf Tabak und Alkohol sowie der Einführung einer gestaffelten Abgabe auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke zwar präventive Ansatzpunkte auf. Gleichwohl adressiert der erste Bericht der Kommission primär die finanzielle Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Bis Ende 2026 soll die Kommission weitere Vorschläge für mittel- bis langfristige Strukturreformen vorlegen. Es bleibt zu hoffen, dass dabei umfassende Präventionsstrategien in den Fokus rücken, damit Deutschland in diesem Bereich wieder Anschluss an andere europäische Länder findet und die vermeidbare Sterblichkeit nachhaltig gesenkt werden kann. 


Quellen:


Autor
Dr. Elisabeth Leonhard



Reformen & Co.
15.04.2026 | Humanmedizin (niedergel...
 
Autor
Antonia Leonhard


Bundestag beschließt Gesetz zur schnelleren Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im Gesundheitswesen

Der Bundestag hat am 26.3.2026 ein Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen verabschiedet. Ziel der Reform ist es, Verfahren für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker sowie Hebammen mit ausländischen Abschlüssen zu vereinfachen und deutlich zu beschleunigen. Erreicht werden soll dies durch den Abbau bürokratischer Hürden, die Vereinheitlichung von Verfahren sowie die verstärkte Digitalisierung der Anerkennungsprozesse.


Wesentliche Änderungen im Überblick:


  • Einführung einer standardisierten Kenntnisprüfung im Anerkennungsverfahren: Künftig wird die bisherige individuelle Gleichwertigkeitsprüfung weitgehend durch eine direkte Kenntnisprüfung ersetzt. Die Prüfungen werden zudem stärker standardisiert. Statt einer detaillierten Defizitanalyse steht künftig der Nachweis eines einheitlichen fachlichen Wissensniveaus im Vordergrund. Ziel ist eine bundesweit einheitlichere und schnellere Bewertung der fachlichen Eignung. Die dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung bleibt weiterhin als Option bestehen. Für Hebammen gilt zudem ein Wahlrecht zwischen einer dokumentenbasierten Gleichwertigkeitsprüfung, einer Kenntnisprüfung oder einem Anpassungslehrgang.
  • Anpassung der Sprachprüfungsmodalitäten: Auch im Bereich der Sprachprüfung bringt das Gesetz mehr Flexibilität. Die bisher festgelegte Reihenfolge der Prüfungsschritte wird aufgehoben, sodass die Bundesländer den Zeitpunkt der Sprachprüfung künftig eigenständig festlegen können. Dadurch erhalten sie mehr Spielraum bei der Einordnung der Sprachprüfung im Anerkennungsverfahren, sofern EU-rechtliche Vorgaben eingehalten werden.
  • Modernisierung der Verwaltungs- und Kommunikationsprozesse: Künftig können Anträge, Nachweise und weitere Unterlagen elektronisch eingereicht und verarbeitet werden. Dies soll die Verfahren beschleunigen und den Verwaltungsaufwand reduzieren. Darüber hinaus stärkt das Gesetz den rechtssicheren Austausch zwischen den Bundesländern, wodurch laufende Anerkennungsverfahren besser abgestimmt und Doppelprüfungen vermieden werden können.
  • Neuregelungen zur Berufserlaubnis und EU-konformen Teilanerkennung: In besonderen Fällen kann die Ausübung des ärztlichen oder zahnärztlichen Berufs künftig auch unbefristet ohne Approbation erlaubt werden. Diese Regelung steht im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Zudem schafft das Gesetz die rechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung einer EU-Richtlinie, die eine teilweise Berufsausübung für Personen mit nur teilweise anerkannten Qualifikationen aus EU-/EWR-Staaten ermöglicht.
  • Reform der Ausbildungsstrukturen im Gesundheitswesen: Die Fristen zur Umsetzung und Anerkennung der ATA/OTA-Ausbildung werden um vier Jahre verlängert. Zusätzlich wird im Hebammenstudium der Einsatz simulationsgestützter Trainings im praktischen Teil ermöglicht, um die praktische Ausbildung zu erleichtern und gleichzeitig ein hohes Qualitätsniveau sicherzustellen.


Das Gesetz steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bundesrates und soll am 1.11.2026 in Kraft treten.

Kommentar:

Das Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen ist vor allem eine Reaktion auf die zunehmenden Versorgungsengpässe im deutschen Gesundheitssystem. Deutschland ist strukturell auf zugewanderte Fachkräfte angewiesen, kann diese bislang jedoch häufig nicht schnell genug in die Versorgung integrieren. Anerkennungsverfahren dauern nicht selten viele Monate oder sogar Jahre, sodass qualifizierte Ärzte und Zahnärzte in dieser Zeit nicht oder nur eingeschränkt tätig sein können. Gleichzeitig verschärfen die Alterung der Bevölkerung und der bevorstehende Ruhestand vieler Mediziner den Bedarf an zusätzlichem Personal.


Hinzu kommt, dass Deutschland im internationalen Wettbewerb um medizinische Fachkräfte steht. Komplexe und langwierige Anerkennungsverfahren wirken dabei als Standortnachteil. Ziel des Gesetzes ist es daher, durch standardisierte und digitalisierte Verfahren, die stärkere Nutzung von Kenntnisprüfungen sowie flexiblere Berufserlaubnisse den Zugang ausländischer Fachkräfte zum Arbeitsmarkt deutlich zu beschleunigen und so Versorgungslücken insbesondere in unterversorgten Regionen zu schließen.


Gleichzeitig ist die Reform als kurzfristige und pragmatische Maßnahme zu verstehen: Sie kann helfen, akute Personalengpässe abzufedern, ersetzt jedoch keine grundlegenden Strukturreformen im Gesundheitssystem. Langfristig bleiben insbesondere die Stärkung der Prävention, bessere Arbeitsbedingungen sowie eine bedarfsgerechte Steuerung der Versorgung zentrale Herausforderungen.


Quellen:


Autor
Antonia Leonhard



Reformen & Co.
14.04.2026 | Humanmedizin (niedergel...
 
Autor
Dr. Elisabeth Leonhard


Gesetzesmarathon im Gesundheitswesen: Zentrale Reformvorhaben 2026 im Überblick

Der Reformdruck im deutschen Gesundheitssystem wächst weiter. Steigende Kosten, Fachkräftemangel, strukturelle Defizite und eine unzureichende Steuerung der Versorgung machen umfassende politische Maßnahmen erforderlich. Entsprechend ambitioniert ist die gesundheitspolitische Agenda: Noch im laufenden Jahr ist eine Vielzahl an Gesetzesvorhaben geplant oder bereits angestoßen – darunter mehrere strukturbestimmende Großreformen ebenso wie zahlreiche Einzelinitiativen. Viele dieser Projekte knüpfen an Vorhaben der Vorgängerregierung an und werden nun weitergeführt. Unter folgendem Link findet sich eine Übersicht in alphabetischer Anordnung, die die zentralen Gesetzgebungsvorhaben, ihren aktuellen Umsetzungsstand sowie die wichtigsten geplanten Inhalte zusammenfasst: https://www.rebmann-research.de/wp-content/uploads/2016/08/Gesetzesvorhaben.pdf

Kommentar:

Die Stabilisierung der GKV-Finanzen hat derzeit höchste politische Dringlichkeit. Das entsprechende Gesetzespaket muss bereits im Herbst vorliegen, damit der GKV-Schätzerkreis die finanziellen Auswirkungen in seiner Prognose berücksichtigen kann. Nach aktuellem Zeitplan soll ein entsprechender Gesetzentwurf bereits am 29. April ins Kabinett eingebracht werden. Insgesamt verdeutlicht die Vielzahl an Gesetzesvorhaben den erheblichen Handlungsdruck im deutschen Gesundheitssystem. Gleichzeitig ist der Komplexitätsgrad hoch: Parallel laufende Großreformen – etwa in der Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung, beim Umbau der Krankenhausstrukturen, beim Primärversorgungssystem oder der Notfall- und Rettungsdienstreform – erfordern nicht nur politische Abstimmung, sondern auch erhebliche Umsetzungskapazitäten in der Versorgungspraxis. Entscheidend wird daher sein, nicht nur klare Prioritäten zu setzen, sondern die Reformen kohärent aufeinander abzustimmen. Ohne eine konsequente Fokussierung und praktikable Umsetzungsstrategien droht der Gesetzesmarathon, weniger zu einer nachhaltigen Transformation als vielmehr zu zusätzlicher Komplexität im System zu führen.


Quelle:


https://www.atlas-medicus.de

Autor
Dr. Elisabeth Leonhard



Reformen & Co.
10.04.2026 | Zahnheilkunde, Humanmed...
 
Autor
Antonia Leonhard


Wachsende Unterstützung für Zuckersteuer in Deutschland

Die Einführung einer bundesweiten Zuckersteuer rückt in Deutschland zunehmend in den politischen Fokus. Anlass sind die gesundheitlichen Folgen eines hohen Zuckerkonsums sowie die damit verbundenen Belastungen für das Gesundheitssystem. Ein breites Bündnis aus Politik, Gesundheitswesen und Organisationen – darunter die Bundeszahnärztekammer, die Bundesärztekammer und Foodwatch – unterstützt Maßnahmen wie eine Abgabe auf zuckerhaltige Getränke und Werbebeschränkungen. Auch Empfehlungen von Expertengremien und politische Vorstöße zeigen: Die Unterstützung wächst, auch wenn das Thema politisch noch umstritten bleibt.


Ausmaß des Zuckerkonsums in Deutschland gesundheitlich bedenklich 
Der durchschnittliche Zuckerkonsum in Deutschland liegt bei rund 90 Gramm pro Kopf und Tag – deutlich über den empfohlenen Höchstwerten von etwa 50 Gramm. Besonders ins Gewicht fallen zuckerhaltige Getränke: Laut Foodwatch stammen etwa 26 Gramm täglich allein aus Softdrinks, Säften und ähnlichen Produkten, womit Deutschland im westeuropäischen Vergleich zu den Spitzenreitern zählt. Häufig deckt bereits allein der Konsum dieser Getränke mehr als die Hälfte der empfohlenen Tagesmenge ab.


Die gesundheitlichen Folgen sind erheblich. Eine zuckerreiche Ernährung gilt laut WHO als zentraler Treiber für Übergewicht und ernährungsbedingte Krankheiten. Vor allem Getränke liefern große Mengen sogenannter „freier Zucker“, die schnell aufgenommen werden, aber kaum Nährwert bieten. Ein dauerhaft hoher Konsum erhöht nicht nur das Risiko für Karies und Parodontalerkrankungen, sondern auch für Adipositas sowie Folgeerkrankungen wie Typ-2-Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Osteoporose. 


Eine gestaffelte Zuckersteuer könnte hier wirksam ansetzen: Sie motiviert Hersteller zu weniger Zucker in ihren Produkten, senkt den Konsum und reduziert langfristig die Gesundheitskosten. Besonders relevant ist dies, da die steigende Erschwinglichkeit von Getränken den Konsum in den letzten Jahren begünstigt hat. Schätzungen zufolge könnten so bis 2030 erhebliche Einsparungen bei den Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung erzielt werden.

Kommentar:

Die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken eingesetzte FinanzKommission Gesundheit (FKG) greift in ihrem aktuellen Bericht die Einführung einer Zuckersteuer als Maßnahme zur Stabilisierung der GKV-Finanzen auf. Konkret empfiehlt sie eine gestaffelte Abgabe auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke (Empfehlung Nr. 66):


  • < 5 g Zucker/100 ml: steuerfrei
  • 5 – < 8 g Zucker/100 ml: 26 Cent je Liter
  • ≥ 8 g Zucker/100 ml: 32 Cent je Liter


Die Kommission schätzt die finanziellen Effekte durch Steuereinnahmen in den ersten Jahren nach Einführung auf rund 450 Mio. €. Darüber hinaus werden mittel- bis langfristig positive Effekte durch eine Verringerung der Krankheitslast erwartet, wobei sie von Einsparungen in Höhe von 20 bis 170 Mio. € pro Jahr ausgeht. 


Positive internationale Erfahrungen von Zuckerabgaben
Die Kommission verweist auf positive Erfahrungen aus weltweit mehr als 100 Ländern, die bereits Abgaben auf zuckergesüßte Getränke eingeführt haben, wie etwa Großbritannien. Dabei kommen teils unterschiedliche Modelle und Steuersätze zum Einsatz. In der Regel orientieren sich die Abgaben am Volumen oder am Zuckergehalt, während bestimmte Getränke wie Tee, Kaffee oder aromatisierte Milchgetränke meist ausgenommen sind.


Die Studienlage zeigt zwei zentrale Effekte: Erstens werden die Abgaben größtenteils über höhere Preise an die Verbraucher weitergegeben, was zu einem Rückgang des Konsums führt. Zweitens reagieren Hersteller häufig mit Produktreformulierungen und senken den Zuckergehalt. Ausweichreaktionen auf andere ungesunde Produkte fallen insgesamt begrenzt aus.


Gesundheitliche Effekte treten vor allem langfristig auf durch weniger Übergewicht und verbesserte Gesundheitsindikatoren, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen. Für Deutschland lassen Modellrechnungen vergleichbare Effekte erwarten, einschließlich zusätzlicher Steuereinnahmen und spürbarer Entlastungen im Gesundheitssystem.


Quellen:


Autor
Antonia Leonhard