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Chronische Erkrankungen
27.01.2021

Chronische Erkrankungen: Hilfe für Betroffene

Eine chronische Erkrankung ist eine lang andauernde Krankheit, die nicht vollständig geheilt werden kann und daher dauerhaft behandelt werden muss.

Dazu gehören Diabetes mellitus, Krebserkrankungen, Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems, psychische Störungen, Atemwegserkrankungen wie Asthma bronchiale und chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) sowie Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie die koronare Herzkrankheit.

Was bedeutet das im Alltag?

Chronische Erkrankungen erfordern eine langfristige Behandlung, die an die Lebensumstände der Betroffenen angepasst werden sollte. Je nach Diagnose sind spezielle Medikamente oder Hilfsmittel notwendig.

Für Patientinnen und Patienten kann das im Alltag sehr belastend sein. Um Betroffene bei den für sie anfallenden Kosten zu entlasten und sie darüber hinaus mit der bestmöglichen Therapie zu versorgen, gibt es Unterstützungsmöglichkeiten sowohl von den gesetzlichen als auch durch die privaten Krankenversicherungen. 

Beispiel: Befreiung von Zuzahlungen bei der Krankenkasse

Gesetzlich Versicherte müssen zu verschiedenen Leistungen der Krankenkasse eine Zuzahlung leisten. Das können Medikamente, Heilmittel wie Physiotherapie, Krankenhausaufenthalte oder bestimmte Hilfsmittel, wie beispielsweise Prothesen, sein. Damit Betroffene dadurch nicht finanziell überfordert werden, dürfen diese Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres einen bestimmten Betrag nicht überschreiten.

Dieser Betrag wird als Belastungsgrenze bezeichnet. Ist sie überschritten, können Sie (als gesetzliche Versicherter) bei der Krankenkasse für den Rest des betreffenden Kalenderjahres eine Zulassungsbefreiung beantragen. Wird der Antrag bewilligt, erhalten Sie eine Bescheinigung, einen Befreiungsausweis, den Sie zum Beispiel in der Apotheke vorlegen können.

Was sind die Voraussetzungen für eine Befreiung?

Berücksichtigt wird die Summe Ihrer gesetzlichen Zuzahlungen für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Von sogenannten wirtschaftlichen Aufzahlungen, also Zahlungen, die anfallen, wenn Sie eine bessere Versorgung als die Kassenleistung wünschen, wie z. B. Kosten für Zahnersatz oder individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), können Sie sich nicht befreien lassen. IGeL-Leistungen können jedoch im Rahmen einer privaten Zusatzversicherung vom privaten Krankenversicherer übernommen werden.

Welche Belastungsgrenzen gelten für wen?

Die Belastungsgrenzen gelten für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Belastungsgrenze liegt bei 2 Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens. Bei Menschen mit einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung liegt sie bei 1 Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens.

Wie wird die Belastungsgrenze berechnet?

Für die Ermittlung der individuellen Belastungsgrenze berücksichtigt die Krankenkasse das Jahres-Brutto-Einkommen der beantragenden Person sowie der im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen. Das heißt, für Familien wird ein Haushaltseinkommen errechnet, von dem Freibeträge für Kinder, den Ehepartner oder einen eingetragenen Lebenspartner abgezogen werden. Ein gemeinsamer Haushalt gilt auch dann, wenn ein Ehepartner oder Lebenspartner dauerhaft im Pflegeheim ist.

Belastungsgrenze für schwerwiegend chronisch Kranke

Schwerwiegend chronisch krank ist, wer ein Jahr und länger mindestens einmal im Quartal wegen derselben Erkrankung ärztlich behandelt wurde. Zusätzlich müssen Betroffene eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Es liegt eine Pflegebedürftigkeit des Pflegegrades 3, 4 oder 5 vor.
  • Durch die Erkrankung liegt ein Grad der Behinderung von mindestens 60 Prozent oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 Prozent vor.
  • Die Erkrankung macht eine kontinuierliche medizinische Versorgung erforderlich, ohne die eine lebensbedrohliche Verschlimmerung des Gesundheitszustandes, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten wäre.

Betroffene müssen ihrer Krankenkasse eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Entsprechende Formulare erhalten Sie von Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnden Ärztin oder direkt bei Ihrer Krankenkasse.

Tipps zur Befreiung: So gehen Sie vor

  • Berechnen Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze (abzüglich Freibeträge).
  • Da Ihre Krankenkasse Sie nicht automatisch benachrichtigt, sobald Sie Ihre Belastungsgrenze erreicht haben, müssen Sie selbst Ihre Zuzahlungen im Auge behalten.
  • Sammeln Sie alle Belege über geleistete Zuzahlungen und behalten Sie die Gesamtsumme im Blick. Sie können sich von Ihrer Apotheke auch eine Sammelquittung ausstellen lassen.
  • Sobald Sie die Zuzahlungsgrenze erreicht haben, reichen Sie die Belege bei Ihrer Krankenkasse ein und beantragen Sie die Befreiung für das laufende Jahr.
  • Steht bereits Anfang des Jahres fest, dass Sie Ihre Belastungsgrenze auf jeden Fall erreichen werden, können Sie den Betrag im Voraus bei der Krankenkasse einzahlen.

Weitere Informationen zu Zuzahlungsregelungen der gesetzlichen Krankenversicherung finden Sie in den Quellen.

Optimale Versorgung für chronisch Kranke: Disease-Management-Programme

Zur besseren Versorgung von Menschen mit chronischen Erkrankungen bieten sowohl die gesetzlichen Krankenkassen als auch viele Private Krankenversicherer spezielle strukturierte Behandlungsprogramme an, sogenannte Disease-Management-Programme (DMP).

Die umfassenden Behandlungsangebote im Rahmen eines DMP können eine Möglichkeit sein, den Therapieerfolg zu verbessern, längerfristig den Alltag mit der Erkrankung zu meistern und so die Lebensqualität zu steigern.

Die Nutzung ist für Patientinnen und Patienten freiwillig. Betroffene können sich bei ihrer Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung für ein solches Programm einschreiben lassen und erklären sich dadurch bereit, aktiv an der Therapie mitzuarbeiten, zum Beispiel durch das Wahrnehmen regelmäßiger Arzttermine. 

Als privat Krankenversicherter bieten wir Ihnen Pflege- und Therapiemaßnahmen über das sogenannte Case-Management, die Ihnen den Umgang mit der Erkrankung erleichtern und Ihnen dabei helfen, mehr Sicherheit und Lebensqualität zurück zu gewinnen.

Was beinhaltet ein Disease-Management-Programm?

Die Programme bestehen unter anderem aus regelmäßigen Arztterminen mit Beratungsgesprächen und Untersuchungen. Zur optimalen Patientenversorgung gehört, je nach Erkrankung, die Zusammenarbeit von Ärztinnen und Ärzten aus verschiedenen Fachrichtungen und Versorgungssektoren sowie anderen Heilberufen.

Ein Beispiel: Bei DMP für Diabetes Mellitus sind regelmäßige augenärztliche Untersuchungen vorgesehen. So können mögliche Schädigungen, zum Beispiel an der Netzhaut, frühzeitig erkannt und behandelt werden. Für Betroffene hat diese fachübergreifende Zusammenarbeit den Vorteil, dass alle Behandler über den genauen Krankheitsverlauf informiert sind und in den regelmäßigen Terminen noch besser auf die Patientinnen oder Patienten eingegangen werden kann.

Auch sollen Hintergrundinformationen zur Erkrankung vermittelt werden, zum Beispiel durch Schulungen.

Aktuell werden DMP zu folgenden chronischen Erkrankungen angeboten:

  • Asthma bronchiale
  • Brustkrebs
  • Chronische Herzinsuffizienz
  • Chronischer Rückenschmerz
  • Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD)
  • Depressionen
  • Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2
  • Koronare Herzkrankheit
  • Osteoporose

Wer darf DMP-Programme anbieten?

Arztpraxen, die eine Behandlung im Rahmen von DMP-Programmen anbieten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen und festgelegte Qualitätsanforderungen einhalten: So muss sich die Behandlung an evidenzbasierten Leitlinien orientieren, das bedeutet, die Behandlung basiert auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die auf Wirksamkeit, Sicherheit und Nutzen überprüft wurden.

Zuständig für die Benennung der Erkrankungen, für die DMP sinnvoll sind, sowie die Festlegung von Vorgaben ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Auf Basis der DMP-Vorgaben erhält die Patientin oder der Patient einen individuellen Therapieplan.

Weitere Informationen zu DMP, wie Sie sich einschreiben können und welche Ärztinnen und Ärzte diese in Ihrer Nähe anbieten, erhalten Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse oder dem privaten Krankenversicherer. Weitere Informationen zu den Anforderungen an DMP finden Sie in unseren Quellen. 

Unterstützung für Privatversicherte bei chronischen Erkrankungen

Wer privat krankenversichert ist und an einer chronischen Erkrankung leidet, sollte sich direkt beim Versicherer nach Unterstützungsmöglichkeiten erkundigen.

Die INTER Versicherungsgruppe zum Beispiel bietet unterschiedliche Maßnahmen des Gesundheitsmanagements für Patientinnen und Patienten einer chronischen Erkrankung an. Ein Beispiel ist Home Care, speziell für Menschen mit Handicaps, die eine bestmögliche Versorgung zuhause notwendig machen.

Weitere Informationen zum Angebot der INTER Versicherungsgruppe für chronisch Kranke finden Sie in unserem Gesundheitsmanagement.  

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