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Was ist Homeoffice?
01.04.2021

Homeoffice: Unfall ist nicht gleich Unfall

Das Homeoffice: Sehnsuchtsort vieler Angestellter, die schon immer davon träumten ohne Umweg über die Autobahn oder öffentliche Verkehrsmittel direkt vor dem Bildschirm zu parken. Nach der Freude darüber, wie schnell der heimische Arbeitsplatz im deutschen Arbeitsalltag angekommen ist, mischen sich hier und da doch die ersten Wermutstropfen in den Bürokaffee.

Arbeitsunfall oder Freizeitunfall?

Im eigenen Zuhause passieren bekanntermaßen die meisten Unfälle. Jährlich verunfallen im privaten Bereich ca. 2,8 Millionen Menschen. Nach nunmehr über einem Jahr im Homeoffice stellt sich für viele Arbeitnehmer die Frage: Wie wird ein Unfall eigentlich im Homeoffice behandelt?

Kann es auch im Homeoffice zu Arbeitsunfällen kommen? Denn eigentlich ist man ja zuhause und der Arbeitgeber kann seiner Fürsorgepflicht gar nicht so nachkommen wie es im Betrieb der Fall ist. Wie so oft im Leben lautet die Antwort: Es kommt darauf an

Die aktuelle Lage

Verunglückt oder verletzt man sich bei der Arbeit oder auf dem Weg dahin, besteht Anspruch auf medizinische Versorgung, Reha-Leistungen oder sogar Verletztenrente der gesetzlichen Unfallversicherung.

Natürlich ist ein Arbeitsunfall als solcher leichter zu erkennen, wenn er tatsächlich vor Ort "auf der Arbeit" passiert. Stolpern Sie beispielsweise über die Tasche der Kollegin und stürzen dabei, handelt es sich um einen Arbeitsunfall. Arbeiten Sie jetzt zuhause, sieht die Sachlage ein bisschen anders aus.

Denn stolpern Sie dort über irgendwelche herumliegenden Taschen (oft die, die ein Familienmitglied nach dem letzten Sport nicht aus- bzw. weggeräumt hat, aber das ist eine andere Geschichte) zählt das nicht wirklich als Arbeitsunfall. Obwohl es augenscheinlich eine ähnliche Situation ist.

Es kommt auf den Zusammenhang an

Bei Unfällen im Homeoffice kommt es von Fall zu Fall darauf an, ob der Unfall in direktem Zusammenhang mit Ihrer Arbeit steht. Wären Sie also beispielsweise über einen Aktenordner gestolpert, den Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit benötigen, sähe die Sache schon anders aus. 

Noch interessanter wird es bei Wegen vom Arbeitsplatz zur hauseigenen Kantine (im Homeoffice dann der Weg vom Schreibtisch in die Küche). Ein Unfall beim Gang zur betrieblichen Kantine wird in der Regel als Arbeitsunfall eingestuft.

Wie sieht es im Homeoffice aus?

Ein Fall, der sogar bis vor das Bundessozialgericht ging, zeigt: Im Homeoffice gilt ein Unfall, der auf dem Weg vom Arbeitsplatz in die Küche passiert nicht zwangsläufig als Arbeitsunfall. Auch wenn er während der Arbeitszeit passiert und Sie sich an ihrem Arbeitsort befinden.

Im konkreten Fall stürzte ein Mitarbeiter mit Homeoffice, als er an seinem Arbeitsplatz im Dachgeschoss seines Hauses Durst bekam und in seine Küche gehen wollte. Er stolperte auf der Treppe und zog sich ernste Verletzungen zu. Die Klärung, ob es sich dabei um einen Arbeitsunfall handelt mussten schließlich die Gerichte übernehmen. 

Das Bundessozialgericht urteilte: Es handelt sich nicht um einen Arbeitsunfall, da der Arbeitgeber nicht für die Risiken in der privaten Wohnung verantwortlich gemacht werden kann.

Warum ist das überhaupt wichtig?

Das Thema Arbeits- oder Wegeunfall sollten Sie auch unter normalen Verhältnissen (also ohne Homeoffice-Pflicht während einer Pandemie) sehr differenziert betrachten. Denn letzten Endes geht es darum, welche Versicherung Kosten übernimmt. Das mag im Fall eines über die Tasche stolpern nicht so wichtig sein. Doch bei einem Treppensturz, der für einen Krankenhausaufenthalt mit anschließender Reha oder am Ende sogar für eine Verrentung wegen dauerhafter Schäden sorgen kann, sieht die Sache schon anders aus.

Grundsätzlich hängt von der Einstufung des Unfalls nämlich ab: 

1.  wer die Kosten für eine medizinische Versorgung trägt

Bei Arbeits- und Wegeunfällen übernimmt die Berufsgenossenschaft diese Kosten. Dazu gehören auch Hilfsmittel für die Reha. 

2. wer die Entgeltfortzahlung übernimmt

Liegt ein Arbeitsunfall vor, muss der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung übernehmen. Das gilt für sechs Wochen. Ab der siebten Woche der Krankschreibung erhält der Arbeitnehmer das sogenannte Verletztengeld. In der Regel 80 Prozent des Bruttolohns, abzüglich der Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Das zahlt dann die Berufsgenossenschaft. Verletztengeld ist steuerfrei und endet spätestens nach 78 Wochen.

3. wer die Verletztenrente zahlt

Wer aufgrund eines Arbeitsunfalls länger als 26 Woche nach dem Unfall um mindestens 20 Prozent in seiner Erwerbsfähigkeit gemindert ist hat Anspruch auf eine Verletztenrente. Diese zahlt ebenfalls die Berufsgenossenschaft. 

Sie sehen, bei näherer Betrachtung ein nicht unwichtiger Punkt.

Kuriose Arbeitsunfälle - oder auch nicht 

Schon vor Corona und Homeoffice gab es vor den Gerichten kuriose Fälle und Urteile zu diesem Thema. Hier ein paar Beispiele:

  • Ein Arbeitnehmer, der beim Heimkommen seine Katze suchte und auf dem nassen Rasen vor dem Haus ausrutschte verletzte sich an der Schulter. Den Ausrutscher wollte er als "Wegeunfall" einstufen lassen. Gerichte sahen die Suche nach seiner Katze jedoch als Privatsache an. Auch wenn er sich sozusagen noch auf dem Heimweg von der Arbeit befand. 
  • Ein Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit, wollte gerade das Haus verlassen, als sein Hund ihn von den Füßen riss. Er stürzte aufs Knie und verletzte sich dieses. Hier lautete das Urteil: Ja, Arbeits- bzw. Wegeunfall, obwohl sich der Arbeitnehmer noch zuhause befand und gerade erst auf den Weg machen wollte. 

Die Beispiele zeigen, im Homeoffice verschwimmen die Grenzen zwischen Privatleben und Arbeit sehr schnell. Stürzt man auf der Kellertreppe, weil man nachsieht, warum die Internetverbindung unterbrochen ist, gilt es als Arbeitsunfall, stürzt man, weil man schnell zur Haustür rennt um den Paketboten zu erwischen, gilt es mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht als Arbeitsunfall.   

Unser Fazit: Am besten vorher klären

Die Tendenz bei vielen Firmen zeigt, dass auch nach Corona das Thema Homeoffice viel stärker Einzug ins deutsche Arbeitsleben halten wird. Falls noch nicht geschehen, sollte jeder Betroffene sich über seine gültigen Regelungen schlau machen. Schon jetzt gilt, einen Unfall am besten gleich melden. Das macht es einfacher, die Verantwortlichkeiten zu klären und Einkommenslücken zu vermeiden.

Quellen:

www.hannoversche.de/wissenswert/zuhause-gefaehrlichster-ort-der-welt

www.dieversicherer.de/versicherer/beruf---freizeit/news/arbeitsunfall-unfallversicherung-26406

www.mdr.de/brisant/ratgeber/arbeitsunfall-homeoffice-versicherung-100.html

versicherungsmaklereifel.de/urteile-kuriose-wegeunfaelle/

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