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Elektriker Ratgeber
26.08.2021

Wofür haften Handwerker?

Handwerker tragen gegenüber ihren Kunden nicht nur die Verantwortung dafür, fehlerfreie Arbeit abzuliefern, sondern sind auch mitverantwortlich für die verbauten Materialien. Sie sollten deswegen sehr genau hinschauen und die Qualität sorgfältig prüfen. Allerdings bietet das Thema Produkthaftung jede Menge Fallstricke, die es dem Laien schwer machen, den Überblick zu behalten.

Dagegen bin ich doch versichert…

…denkt man als sorgfältiger Handwerker mit einer extra abgeschlossenen Betriebshaftpflicht. Doch darauf können Sie sich nicht per se verlassen. Denn nicht nur die Arbeit selbst, sondern auch das verbaute Material kann Anlass für Mängel liefern. Das Thema Produkthaftpflicht hat daher speziell bei Elektrikern oder Heizungsinstallateuren schon eine gewisse Bedeutung. Denn in diesen Bereichen kann ein Schaden teure Folgen haben.

Haftungsfallen: Der Teufel steckt im Detail

Auf den ersten Blick könnte man fragen, wieso ein Handwerker denn für ein eingekauftes Produkt haften soll? Stellt sich heraus, dass es mangelhaft ist, muss doch eigentlich der Lieferant oder Hersteller für die Kosten aufkommen? So einfach ist es leider nicht. Noch komplizierter wird die Lage,  wenn der Kunde selbst einkaufen war und Fliesen, Lampen oder Fußbodenbelag besorgt hat, die Sie als Handwerker in gutem Glauben einbauen. Zusätzlich gibt es auch noch Mängel, die man von außen gar nicht sieht. Nämlich dann, wenn eine zugesagte Eigenschaft des Produkts fehlt.

Rechtslage ist nicht immer eindeutig

Als Handwerker sollten Sie  immer genau hinschauen, inwieweit Sie für einen möglichen Schaden haften müssen. Denn der Kunde wendet sich natürlich  immer zuerst an den denjenigen, der den Auftrag für ihn erledigt hat. Gibt es tatsächlich einen Mangel, der auch in Ihrer Verantwortung liegt, könnten die Aus- und wieder Einbaukosten bei Ihnen landen – und das kann teuer werden.

Dabei ist entscheidend, wer das Material gekauft hat. Konkret: Handelt es sich um einen Geschäftskunden oder um eine Privatperson? Hat  der Kunde die Fliesen, Lampen oder das Parkett in einem Baumarkt oder bei einem Fachhändler gekauft, muss dieser für die mangelhafte Ware sowie für Ihre Arbeitskosten aufkommen.

Sie stellen Ihrem Kunden den Arbeitslohn in Rechnung und dieser muss sich im Nachgang alles bei seinem Händler wiederholen. Allerdings sind Sie  verpflichtet, sich die Ware vor Einbau genau anzuschauen. Bemerken Sie, dass die Produkte nicht geeignet sind oder sogar mangelhaft, müssen Sie dies dem Kunden nachweislich mitteilen. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach oder können es nicht beweisen, stehen Sie wieder in der Haftung.

Wenn der Handwerker auch der Käufer ist

Noch unübersichtlicher wird die Lage für Sie, wenn Sie das Material bei Ihrem Großhändler einkaufen. In diesem Fall sind Sie der Käufer. Und als Käufer müssen Sie Ersatz für die fehlerhaften Materialien verlangen. Auf den möglicherweise schon angefallenen Arbeitskosten für den Einbau bleiben Sie allerdings sitzen.

Das Fazit: Für Laien kann es sehr vertrackt werden. Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt Sie nicht nur vor den finanziellen Folgen eines Fehlers, sondern prüft auch, ob Sie für diesen Fehler in der Haftung stehen.

Unser Rat: Versicherungsstatus regelmäßig prüfen

Prüfen und kontrollieren Sie geliefertes Material immer gründlich und zeigen Sie Mängel gegebenenfalls sofort an. Ebenso bedeutsam ist es, den Kunden bei Zweifeln an der Qualität der von ihm gekauften Produkte, nachdrücklich und beweisbar hinzuweisen.

Zuletzt sollten Sie, angesichts der immer neuen Urteile bei solchen Streitfällen regelmäßig ihren Versicherungsschutz überprüfen lassen. Insbesondere ältere Policen sind in vielen Versicherungsbedingungen nicht mehr an die aktuellen Gegebenheiten angepasst.

Die richtige Betriebshaftpflichtversicherung ist entscheidend

Eine aktuelle, umfassende Betriebshaftpflichtversicherung sollte beispielsweise Mängelbeseitigungsnebenkosten und Nachbesserungsbegleitschäden beinhalten. Sie haben davon noch nie etwas gehört? Dann schnell dringend mal wieder beim Handwerksberater Ihres Vertrauens vorbeischauen.

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