Wer zahlt mir meine IGeL-Leistungen?
„Diese Impfung wird von Ihrer Krankenkasse nicht übernommen.“ – „Bevor wir mit der Behandlung beginnen können, müssen Sie bitte erst Ihre Zuzahlung leisten.“ – „Ein Einzelzimmer steht Ihnen als Kassenpatient nicht zu.“ Diese und ähnliche Sätze haben viele von uns vermutlich schon einmal gehört.
Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung erhält man im deutschen Gesundheitswesen eine Grundversorgung. Leistungen, die darüber hinausgehen – wie spezielle Medikamente, Heilmethoden oder Services – müssen gesetzlich Versicherte hingegen aus eigener Tasche bezahlen.
Wer auch als Kassenpatient mehr als „nur“ eine Grundversorgung möchte, kann sich dies mithilfe einer privaten Krankenzusatzversicherung ermöglichen. Je nach Bereich übernimmt die Versicherung die Kosten für Behandlungen oder Services, die die gesetzliche Krankenkasse nicht zahlt.
Die Kosten, die der Patient selbst tragen muss, lassen sich dadurch ganz oder teilweise reduzieren. Am beliebtesten sind solche zusätzlichen Absicherungen in den Bereichen Zahnersatz, Heilpraktiker, Krankenhaus, Krankentagegeld, Auslandsreise und Pflege. Doch wo genau liegen die Besonderheiten? Und wie kann man herausfinden, welche Krankenzusatzversicherung im ganz persönlichen Fall nützlich und empfehlenswert ist? Hier ein Überblick:
Krankentagegeldversicherung: Finanzielle Sicherheit bei längerer Krankheit
Ebenso ein Fall, der leider tagtäglich eintritt: Ein Patient wird krankgeschrieben und kann seiner Arbeit für einen längeren Zeitraum nicht nachgehen. Wie steht es um sein Einkommen?
In den ersten Wochen einer Krankschreibung erhalten angestellte gesetzlich Versicherte eine Lohnfortzahlung ihres Arbeitgebers. Bei weitergehender Arbeitsunfähigkeit wird das Krankengeld fällig. Dieses umfasst 70% des Brutto- und maximal 90% des Nettoeinkommens und fällt damit deutlich geringer aus als der reguläre Arbeitslohn. Ein finanzieller Verlust, der schnell ins Gewicht fällt.
Und was Viele nicht wissen: Die Sechs-Wochen-Frist bei Lohnfortzahlung gilt auch, wenn sich in diesem Zeitraum
die Gründe für Ihre Arbeitsunfähigkeit ändern. Das bedeutet, Sie haben vielleicht eine kleine Grippe und bekommen deswegen im Anschluss Rückenbeschwerden fallen dadurch länger als sechs Wochen am Stück aus. Ab der siebten Woche haben sie keinen Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber und dadurch bis zu 20% weniger Einkommen. In Zahlen heißt das zwischen 400 und 500 Euro weniger pro Monat (bei einem Einkommen von Netto 2.000 Euro). Die Kosten für Miete, Nebenkosten, Auto etc. laufen allerdings in gleicher Höhe weiter.
Bei Selbstständigen ist die Situation im Krankheitsfall noch prekärer, denn diese können häufig auf keinerlei Sicherheitsnetz zurückgreifen. In ihrem Fall kann schon ein kurzzeitiger krankheitsbedingter Ausfall zu existenziellen Sorgen führen. Faktisch sind Selbstständige also gezwungen, den durch eine Krankheit entstehenden Einkommensverlust irgendwie selbst auszugleichen.
Und auch angestellte Arbeitnehmer sollten genau überlegen, inwiefern ihre Finanzen bei längerer Krankheit aus dem Gleichgewicht geraten. Für beide Gruppen bietet eine Krankentagegeldversicherung die im Ernstfall nötige finanzielle Absicherung.
Durch das Krankentagegeld lässt sich das Einkommen auch im andauernden Krankheitsfall erhalten. Das Krankentagegeld lässt sich dabei flexibel an das Einkommen des Versicherten anpassen und ist steuerfrei. Außerdem erhält der Versicherte auch hier einen sofortigen Versicherungsschutz ohne Wartezeiten.