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Datenschutz im Homeoffice
09.03.2021

Geschützt und sicher im Homeoffice arbeiten

Arbeiten im Homeoffice – was früher eher eine Ausnahme war, ist im Zuge der Corona-Pandemie für viele Arbeitnehmer zur Regel geworden. Unterschätzt werden dabei aber häufig die Versicherungsrisiken, die bei der Arbeit in den eigenen vier Wänden lauern.

Wer haftet zum Beispiel bei Hackerangriffen oder wenn es zu einem Unfall kommt? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Datenschutz im Homeoffice – worauf muss ich achten?

Der Datenschutz in Unternehmen hat sich mit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung 2018 deutlich verschärft. Daher kommt dem Umgang mit (sensiblen) Daten ein großer Stellenwert zu.

Wie im Büro so auch beim Arbeiten daheim müssen Mitarbeiter dafür sorgen, dass keine unbefugten Dritten, etwa Familienangehörige, die Daten einsehen können. Das heißt beispielsweise, dass beim Verlassen des Arbeitsplatzes der Bildschirm gesperrt werden muss.

Ordner und sonstige Unterlagen müssen weggeschlossen werden, um dem Datenschutz zu genügen.

Zudem empfehlen Experten grundsätzlich, keine beruflichen E-Mails an private E-Mail-Adressen zu senden. Auch davon, Daten auf einen USB-Stick zu laden, wird abgeraten. Zudem ist es unter dem Aspekt der IT-Sicherheit problematisch, wenn ein privater USB-Stick beim betrieblichen Notebook genutzt wird.

Damit besteht die Gefahr, einen Virus ins Betriebsnetzwerk einzuschleusen. Das wiederum kann sich auf die Daten im Unternehmen ganz allgemein und damit wiederum auf den Datenschutz auswirken.

Wie sicher ist mein WLAN-Zugang?

Mobiles Arbeiten öffnet Einfallstore für Hacker. Denn die Heim-Netzwerke sind oft nicht ausreichend geschützt. Wer über eine WLAN-Verbindung arbeitet, sollte daher ein starkes Passwort verwenden.

Andernfalls können Hacker leicht ins WLAN eindringen und Viren oder Trojaner installieren. Ferner raten Experten dazu, eine Verschlüsselung, die aktuelle WPA2-Verschlüsselung, zu aktivieren.

Was muss der Arbeitgeber für die IT-Sicherheit tun?

Für die Kommunikation sollten sichere Kanäle genutzt werden, um PC, Notebook, Tablet oder Smartphone mit dem Firmennetzwerk zu verbinden.

Gesicherte Tunnel, wie das Virtual Private Network (VPN), sind hier ein guter Weg. Wird in einer Cloud gearbeitet, lagert der Betrieb das Sicherheitsmanagement komplett an den Betreiber aus.

Diesen Umstand gilt es auf Unternehmensseite zu berücksichtigen. 

Worin unterscheidet sich Homeoffice von Telearbeit?

In einem Betrieb greift die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zum Schutz der Beschäftigten. Diese Verordnung möchte Unfälle am Arbeitsplatz möglichst vermeiden. Darum werden die Arbeitsplätze entsprechend eingerichtet.

In den eigenen vier Wänden des Arbeitnehmers sieht das anders aus. Denn der Arbeitgeber kann die Arbeitsumgebung kaum beeinflussen. Schutzmaßnahmen sind daher schwierig umsetzbar.

Grundsätzlich unterscheidet der Gesetzgeber zwischen gelegentlichem mobilem Arbeiten und dem dauerhaften Einsatz im Homeoffice, der sogenannten Telearbeit.

Hierfür müsste der Arbeitgeber im Privatbereich einen Arbeitsplatz mit Ausstattung einrichten. Die Arbeitsbedingungen werden gemäß Arbeitsstättenverordnung arbeitsvertraglich oder in einer Vereinbarung geregelt.

Der aktuelle pandemiebedingte Umzug vieler Arbeitnehmer ins Homeoffice gilt noch als gelegentlich – auch wenn viele bereits seit Monaten nicht mehr im Firmenbüro waren. 

Wie steht es um die Unfallversicherung im Home-Office?

Neben den Fragen der Arbeitsplatzeinrichtung kommt der Absicherung beim Arbeiten daheim, etwa der Unfallversicherung bei einem Arbeitsunfall, eine nicht zu vernachlässigende Bedeutung zu.

Wie bereits erwähnt besagt die ArbStättV, der Arbeitgeber habe dafür zu sorgen, dass ein Unfall während der Arbeitszeit möglichst nicht geschieht, doch in der Wohnung oder dem Haus seines Mitarbeiters kann er das nicht sicherstellen. 

Wenn sich also ein Angestellter während der Arbeitszeit verletzt, ist die Sachlage hinsichtlich der gesetzlichen Unfallversicherung im Firmenbüro eindeutiger als im Homeoffice. Denn dort kommt es darauf an, ob Sie als Arbeitnehmer in sogenannter eigenwirtschaftlicher Tätigkeit unterwegs waren als der Unfall geschah oder in betrieblicher Mission. 

Sollte ich mit einer privaten Unfallversicherung vorsorgen?

Eine private Unfallversicherung im Homeoffice kann durchaus sinnvoll sein, denn für Unfälle, die nicht in Verbindung mit der beruflichen Tätigkeit stehen, leistet die gesetzliche Unfallversicherung wie bereits erwähnt nicht.

Stürzt ein Arbeitnehmer etwa beim Gang auf der Treppe, weil er prüfen will, warum die beruflich benötigte Internetverbindung nicht funktioniert, handelt es sich um einen Arbeitsunfall im Homeoffice.

Die gesetzliche Unfallversicherung muss leisten. Stürzt derselbe Arbeitnehmer aber in der Küche, wo er sich ein Glas Wasser holen will, gilt dies nicht. Denn dabei handelt es sich um eine „eigenwirtschaftliche Tätigkeit“.

Was passiert, wenn ich das Firmen-Notebook beschädige?

Arbeitsmittel wie Laptops oder Computer, die ein Arbeitnehmer mit nach Hause nimmt, sind ebenso wie im Büro in der Regel über die Betriebsinhaltsversicherung abgesichert. Voraussetzung ist, dass keine mutwillige Beschädigung vorliegt.

Vor Diebstahl kann die eigene Hausratversicherung schützen.

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