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Medizinisches Cannabis
18.01.2022

Cannabis als Medizin: Das sollten Sie wissen

Seit 2017 gibt es in Deutschland medizinisches Cannabis auf Rezept. Allerdings nur unter sehr speziellen Voraussetzungen. Lesen Sie im folgenden Artikel, was  Cannabisarzneimittel sind und wann sie zum Einsatz kommen können.

Was ist Cannabis und wie wirkt es?

Cannabis ist der lateinische Name der Hanfpflanze. Diese wird seit Jahrtausenden als Nutz- und Heilpflanze verwendet. Aus den Fasern der Pflanze lassen sich Seile herstellen, aus den Samen lässt sich Öl pressen.

Seit der Antike werden Hanfzubereitungen zur Behandlung von Schmerzen verschiedenster Ursachen verwendet.

Die Hanfpflanze enthält mehr als 60 sogenannte Cannabinoide. Das sind Inhaltsstoffe mit einer pharmakologischen Wirkung. Für die medizinische Nutzung werden vor allem die Wirkstoffe Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) eingesetzt.

THC wirkt berauschend und entspannend. CBD wirkt hingegen angstlösend und entzündungshemmend. Übrigens: auch künstlich hergestellte Substanzen mit vergleichbarer Wirkung werden als Cannabinoide bezeichnet.

Menschen wissen schon seit Jahrtausenden, dass sich aus Cannabisblüten und Blättern Rauschmittel gewinnen lassen.   

Was sind Cannabisarzneimittel?

Als Cannabisarzneimittel werden nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums insbesondere bezeichnet:

  • getrocknete Cannabis-Blüten oder Cannabis-Extrakte in standardisierter Qualität
  • Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon. Diese beiden Wirkstoffe sind künstlich hergestellte Cannabinoide.

Bei der medizinischen Anwendung von Cannabis gelten unterschiedliche gesetzliche Regelungen, je nachdem, welcher Wirkstoff enthalten ist. Cannabis-Mittel mit den Wirkstoffen THC, Dronabinol oder Nabilon fallen unter das Betäubungsmittelgesetz.

Das heißt, es gelten besonders strenge Vorschriften bei der Verschreibung, aber auch bei der Herstellung und der Aufbewahrung. CBD fällt hingegen nicht unter das Betäubungsmittelgesetz, ist in Deutschland aber verschreibungspflichtig. 

Fertigarzneimittel und Rezepturarzneimittel

In Deutschland gibt es verschiedene Arten von cannabishaltigen Arzneimitteln. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Fertigarzneimitteln und Rezepturarzneimitteln.

Fertigarzneimittel dürfen nach Vorliegen einer deutschen oder europäischen Arzneimittelzulassung auf den Markt gebracht werden. Rezepturarzneimittel werden erst vor Ort in einer Apotheke nach ärztlicher Vorschrift individuell für eine Patientin oder einen Patienten hergestellt.

Wann kann Cannabis zum Einsatz kommen?

Der Einsatz von cannabishaltigen Mitteln wurde beim Auftreten folgender Symptome untersucht:

  • chronische Schmerzen
  • Muskelkrämpfe bei Menschen mit Multipler Sklerose
  • Übelkeit und Erbrechen bei Krebspatientinnen und -patienten als Folge einer Chemotherapie
  • ungewollter Gewichtsverlust, etwa bei einer AIDS-Erkrankung

Weitgehend anerkannt ist der Einsatz von Cannabisarzneimitteln zudem bei der Therapie bestimmter Formen von Epilepsie. Ein weiteres Anwendungsgebiet ist die Reduzierung des Augeninnendrucks bei Glaukom (grüner Star). Mögliche positive Wirkungen von Cannabis werden in vielen weiteren medizinischen Fachgebieten diskutiert.

Wie wirksam sind Cannabisarzneimittel?

Bislang liegen noch nicht genügend aussagekräftige Studien vor, um die Wirksamkeit von Cannabis abschließend bewerten zu können. Studienergebnisse legen aber zumindest nahe, dass THC-haltige Medikamente bei dauerhaften Schmerzen, Muskelkrämpfen, Übelkeit oder Gewichtsverlust Beschwerden lindern können.

Welche Nebenwirkungen gibt es?

Bei Studien traten bei der Einnahme von Cannabisarzneimitteln die für Cannabis typischen Nebenwirkungen, wie Müdigkeit, Schwindel, Schläfrigkeit, Übelkeit und Mundtrockenheit auf.

Potenziell schwerwiegende Nebenwirkungen wie Depression, Suizidgedanken, Wahnvorstellungen, Halluzinationen, Dissoziation und Sinnestäuschungen sind in jeweils mehr als einem von 1.000 Fällen gemeldet worden.

Etwa ein Drittel der Menschen, die dauerhaft mit cannabishaltigen Arzneimitteln behandelt werden, bricht die Therapie wegen Nebenwirkungen ab.

Macht medizinisches Cannabis abhängig?

Abhängigkeit gilt als eine mögliche Nebenwirkung der Einnahme von Cannabisarzneimitteln. Bislang sind solche Fälle allerdings nicht bekannt.

Woher stammt das medizinische Cannabis?

Verantwortlich für den kontrollierten Anbau von Cannabis zur medizinischen Nutzung ist die Cannabisagentur. Sie gehört zum Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

In ihren Aufgabenbereich fallen Anbau, Ernte, Verarbeitung, die Qualitätsprüfung und die Lagerung. Auch die Verpackung und die Abgabe der medizinischen Cannabisblüten an deutsche Apotheken fällt in den Aufgabenbereich der Cannabisagentur.

Ein Teil des in Deutschland an Apotheken abgegebenen Cannabis wird auch importiert. Diese Importe überwacht die Bundesopiumstelle. Nur Ärztinnen und Ärzte und Apotheken dürfen medizinisches Cannabis bestellen.

Der private Anbau von Cannabis ist – auch wenn man es „nur“ medizinisch nutzen möchte – weiterhin strafbar. Wer überführt wird, dem drohen je nach Anzahl der Pflanzen und Vorstrafenregister eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

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Die INTER Versicherungsgruppe bietet eine Reihe von Gesundheitsprogrammen an. Über eine Kooperation mit STADAPHARM können Sie als INTER Krankenversicherungskunde die medizinische Cannabisprodukte erhalten.

Quellen:

https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Cannabis-als-Medizin/_node.html

https://www.kbv.de/html/index.php

https://www.patienten-information.de/kurzinformationen/cannabis

https://gkf-berlin.de/Cannabis-sativa-Hanf-als-Heilpflanze.htm

https://www.cannabisagentur.de/

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/c/cannabis/faq-cannabis-als-medizin.html

https://www.dhs.de/fileadmin/user_upload/pdf/Broschueren/Basisinfo_Cannabis.pdf

https://link.springer.com/article/10.1007/s00103-021-03285-1

https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/_node.html

https://anwaltauskunft.de/magazin/gesellschaft/strafrecht-polizei/cannabis-was-erlaubt-ist

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