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Überblick Zusatzversicherungen
26.01.2021

Wer zahlt mir meine IGeL-Leistungen?

„Diese Impfung wird von Ihrer Krankenkasse nicht übernommen.“ – „Bevor wir mit der Behandlung beginnen können, müssen Sie bitte erst Ihre Zuzahlung leisten.“ – „Ein Einzelzimmer steht Ihnen als Kassenpatient nicht zu.“ Diese und ähnliche Sätze haben viele von uns vermutlich schon einmal gehört.

Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung erhält man im deutschen Gesundheitswesen eine Grundversorgung. Leistungen, die darüber hinausgehen – wie spezielle Medikamente, Heilmethoden oder Services – müssen gesetzlich Versicherte hingegen aus eigener Tasche bezahlen.

Wer auch als Kassenpatient mehr als „nur“ eine Grundversorgung möchte, kann sich dies mithilfe einer privaten Krankenzusatzversicherung ermöglichen. Je nach Bereich übernimmt die Versicherung die Kosten für Behandlungen oder Services, die die gesetzliche Krankenkasse nicht zahlt.

Die Kosten, die der Patient selbst tragen muss, lassen sich dadurch ganz oder teilweise reduzieren. Am beliebtesten sind solche zusätzlichen Absicherungen in den Bereichen Zahnersatz, Heilpraktiker, Krankenhaus, Krankentagegeld, Auslandsreise und Pflege. Doch wo genau liegen die Besonderheiten? Und wie kann man herausfinden, welche Krankenzusatzversicherung im ganz persönlichen Fall nützlich und empfehlenswert ist? Hier ein Überblick:

Zahnzusatzversicherung 

Schöne Zähne und ein gesundes Lächeln

Eine Absicherung der Zähne gehört zu den am häufigsten abgeschlossenen Krankenzusatztarifen. Mit Recht, denn Zahnbehandlungen können dem eigenen Geldbeutel schnell sehr wehtun. Bei vielen gängigen Behandlungen – beispielsweise Kronen, Brücken oder Implantaten – übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nur einen Teil der anfallenden Kosten. Bei guter Führung des Zahn-Bonusheftes kann sich der Zuschuss zwar erhöhen, aber dennoch muss der Versicherte häufig eine nicht unerhebliche Selbstbeteiligung aufbringen – die sich schnell im Bereich von mehreren Tausend Euro bewegen kann.

Eine Zahnzusatzversicherung eignet sich daher für jeden, der sich gegen hohe Kosten bei Zahnbehandlungen absichern möchte und zudem Wert auf eine bestmögliche Versorgung seiner Zähne legt. Zu den wichtigsten Leistungen einer Zahnzusatzversicherung gehören die Kostenübernahme für die regelmäßige professionelle Zahnreinigung (Prophylaxe), Füllungen, Zahnersatz oder herausnehmbare Zahnprothesen.

QualiMed Z® Zahn, die Zahnzusatzversicherung der INTER, übernimmt bis zu 100% der Kosten für Prophylaxe, bis zu 90% bei Zahnersatz und bietet einen sofortigen Versicherungsschutz. Dadurch kann der Patient seine garantierten Leistungen direkt ab Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen und nicht – wie bei vielen Versicherern üblich – erst nach einer Wartezeit von mehreren Monaten.


Ambulante Zusatzversicherung 

Vielfältige Behandlungsmöglichkeiten beim Arzt

Auch im ambulanten Bereich, bei Behandlungen durch den Hausarzt oder Spezialisten, garantiert die gesetzliche Krankenkasse ihren Versicherten eine Grundversorgung. Viele individuelle Gesundheitsleistungen (iGeL) gehen jedoch über den gebotenen Standard hinaus und werden nicht übernommen, z. B. bestimmte Medikamente, Hilfsmittel oder Therapieformen.

An dieser Stelle kommt die ambulante Zusatzversicherung ins Spiel. Sie richtet sich an all diejenigen, denen die Grundversorgung beim Arzt nicht ausreicht und die Wert auf vielfältige und umfassende Behandlungsmöglichkeiten legen. Der Versicherte erhält wertvolle Zuschüsse zu individuellen Gesundheitsleistungen und sichert sich eine Behandlung auf Niveau eines Privatpatienten.

QualiMed Z® Ambulant, die ambulante Zusatzversicherung der INTER, übernimmt je nach Tarifvariante beispielsweise Kosten für Brillen oder Kontaktaktlinsen, Operationen zur Sehschärfenkorrektur, Vorsorgeuntersuchungen oder Schutzimpfungen. Auch alternativmedizinische Behandlungsmethoden, z. B. durch Massage, Lymphdrainage oder Heilpraktiker, können von den Versicherten in Anspruch genommen werden.


Krankenhauszusatzversicherung 

Optimale Versorgung im Krankenhaus

Bei der Krankenhauszusatzversicherung dreht sich alles rund um das Thema Krankenhausaufenthalt. Auch wenn niemand von uns gerne daran denkt, kann der Ernstfall jederzeit und schneller eintreten, als uns lieb ist.

Sollte es tatsächlich so weit kommen, sichert sich der Versicherte mithilfe einer stationären Zusatzversicherung den Status eines Privatpatienten.

Dies umfasst beispielsweise die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer und die Behandlung durch einen Chefarzt.

Eine Krankenhauszusatzversicherung empfiehlt sich für all diejenigen, die im Fall eines stationären Aufenthalts hohen Wert auf eine exklusive Behandlung und private Unterbringung legen.

Die genannten Privilegien aus Chefarztbehandlung und Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer bietet die INTER in ihrem Tarif INTER QualiMed Z® Stationär. Darüber hinaus hat der Versicherte ein Anrecht auf freie Krankenhauswahl und kann im Gegensatz zum Kassenpatient selbst entscheiden, in welchem Krankenhaus seine Behandlung erfolgen soll.

Krankentagegeldversicherung: Finanzielle Sicherheit bei längerer Krankheit

Ebenso ein Fall, der leider tagtäglich eintritt: Ein Patient wird krankgeschrieben und kann seiner Arbeit für einen längeren Zeitraum nicht nachgehen. Wie steht es um sein Einkommen?

In den ersten Wochen einer Krankschreibung erhalten angestellte gesetzlich Versicherte eine Lohnfortzahlung ihres Arbeitgebers. Bei weitergehender Arbeitsunfähigkeit wird das Krankengeld fällig. Dieses umfasst 70% des Brutto- und maximal 90% des Nettoeinkommens und fällt damit deutlich geringer aus als der reguläre Arbeitslohn. Ein finanzieller Verlust, der schnell ins Gewicht fällt.

Und was Viele nicht wissen: Die Sechs-Wochen-Frist bei Lohnfortzahlung gilt auch, wenn sich in diesem Zeitraum
die Gründe für Ihre Arbeitsunfähigkeit ändern. Das bedeutet, Sie haben vielleicht eine kleine Grippe und bekommen deswegen im Anschluss Rückenbeschwerden fallen dadurch länger als sechs Wochen am Stück aus. Ab der siebten Woche haben sie keinen Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber und dadurch bis zu 20% weniger Einkommen. In Zahlen heißt das zwischen 400 und 500 Euro weniger pro Monat (bei einem Einkommen von Netto 2.000 Euro). Die Kosten für Miete, Nebenkosten, Auto etc. laufen allerdings in gleicher Höhe weiter.

Bei Selbstständigen ist die Situation im Krankheitsfall noch prekärer, denn diese können häufig auf keinerlei Sicherheitsnetz zurückgreifen. In ihrem Fall kann schon ein kurzzeitiger krankheitsbedingter Ausfall zu existenziellen Sorgen führen. Faktisch sind Selbstständige also gezwungen, den durch eine Krankheit entstehenden Einkommensverlust irgendwie selbst auszugleichen.

Und auch angestellte Arbeitnehmer sollten genau überlegen, inwiefern ihre Finanzen bei längerer Krankheit aus dem Gleichgewicht geraten. Für beide Gruppen bietet eine Krankentagegeldversicherung die im Ernstfall nötige finanzielle Absicherung.

Durch das Krankentagegeld lässt sich das Einkommen auch im andauernden Krankheitsfall erhalten. Das Krankentagegeld lässt sich dabei flexibel an das Einkommen des Versicherten anpassen und ist steuerfrei. Außerdem erhält der Versicherte auch hier einen sofortigen Versicherungsschutz ohne Wartezeiten.

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