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Handschiene
31.08.2021

Gut abgesichert im (Un)Fall der Fälle

Ärztinnen und Ärzte setzen sich täglich für die Gesundheit von Anderen ein. Doch was, wenn sie beispielsweise durch einen Unfall bei ihrer Arbeit oder im privaten Umfeld selbst zu zum Patienten werden? Wie sollten sie sich am besten absichern? Wir geben Antworten.

Was ist eigentlich ein Unfall?

Wenn wir umgangssprachlich von einem Unfall reden, meinen wir meistens ein unglückliches Ereignis, das einen körperlichen Schaden oder Sachschaden zur Folge hat. Wenn es um den Versicherungsschutz geht, muss man hier allerdings etwas genauer sein, denn ein Unfall im versicherungsrechtlichen Sinn ist genau definiert. Im Versicherungsvertragsgesetz steht dazu in Paragraf 178: „Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“

Arbeitsunfall oder Unfälle in der Freizeit?

In der Praxis wird zwischen Arbeitsunfällen und Unfällen im Freizeitbereich unterschieden. Die Unterscheidung ist vor allem für die gesetzliche Unfallversicherung wichtig, da die Kosten der Unfallversicherung von den Arbeitgebern aus Wirtschaft, Landwirtschaft oder Öffentlichem Dienst gezahlt werden.

Danach sind Arbeitsunfälle solche Unfälle, die sich infolge der versicherten Tätigkeit der jeweiligen Versicherten ereignen. Auch Unfälle auf dem Arbeitsweg oder dem Weg nach Hause sind versichert. Nicht dazu gehören alle privaten Tätigkeiten wie bspw. eine Mittagspause. Zuständig ist der jeweilige Unfallversicherungsträger – er zahlt Behandlungs- und mögliche Folgekosten.

Bei einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit (ab 20%) gibt es auch eine Rente, allerdings reicht diese nicht aus, den gewohnten Lebensstandard beizubehalten. Etwas anders sieht es bei Unfällen aus, die in der Freizeit passieren.

Gesetzliche Krankenkassen bezahlen ihren Versicherten lediglich die Behandlungs- und Reha-Kosten. Selbständige und Freiberufler fallen nicht in den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung, denn sie sind nicht bei einem Arbeitgeber angestellt. Deshalb sollten auch sie eine private Unfallversicherung abschließen, die sie rund um die Uhr, auch über die Arbeitszeit hinaus, schützt.

Wo können Unfälle passieren?

Die gefährlichsten Orte in Sachen Unfälle sind – rein statistisch betrachtet – Sportanlagen und die eigene Wohnung. Eine einheitliche Erfassung aller Unfälle in Deutschland gibt es nicht. Es gibt vielmehr ganz unterschiedliche Statistiken aus verschiedenen Lebensbereichen. In ihrer jüngsten Gesamtschätzung der jährlichen Unfallzahl in Deutschland geht die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin von 9,7 Millionen Unfallverletzten in Deutschland aus. Ausgewertet wurden dafür die Daten für das Jahr 2015. Die Experten schätzen, dass davon 3,9 Millionen Unfälle in Sport und Freizeit passiert sind und 3,2 Millionen im Haushalt. Die Gründe für Unfälle sind vielfältig. Schon kleine Unachtsamkeiten können unangenehme Folgen haben. Ein falscher Schritt beim Wandern, ein unglücklicher Sprung beim Sport oder ein plötzlich überkochender Topf, den man vom Herd ziehen möchte – schnell ist ein Unfall passiert.

Mögliche Risiken und Folgen

Wie gravierend die Auswirkungen von Unfällen in Sport und Freizeit auch in beruflicher Hinsicht sein können, zeigt sich beispielsweise bei Chirurgen. Sie können beim Verlust der Hand oder einzelner Finger ihren Beruf in der Regel nicht mehr so ausüben wie bisher. Egal ob in Anstellung oder als Facharzt mit eigener Praxis – aufgrund von Einkommensausfällen könnte dadurch der bisherige Lebensstandard gefährdet sein.

Wie sieht eine gute Absicherung aus?

Hier finden Sie Informationen zum Versicherungsschutz, der im Falle eines Unfalls oder bei Schadenersatzforderungen wichtig ist.

Berufshaftpflicht

Kommen durch den Fehler von Ärztin, Arzt oder Mitarbeitende Dritte zu Schaden, schützt die Berufshaftpflichtversicherung vor den finanziellen Folgen. Sie gehört zu den wichtigsten Versicherungen, die Medizinerinnen und Mediziner abschließen können. Sie wird daher sogar von der Ärztekammer vorgeschrieben. Allerdings wird ein Abschluss nicht kontrolliert.

Private Unfallversicherung

Eine private Unfallversicherung schützt bei Unfällen– im beruflichen und privaten Umfeld. Damit können Mediziner sich selbst sowie ihr Praxispersonal umfassend absichern. Je nach Anbieter gilt der Schutz neben den bereits erwähnten Unfällen im versicherungsrechtlichen Sinn auch für Infektionen durch Insektenstiche und Tierbisse sowie Gesundheitsschäden bei Rettung von Menschenleben. Die Versicherung zahlt in der Regel einmalig einen bestimmten Betrag, wenn der Versicherte aufgrund eines Unfalls dauerhaft invalide ist. Je nach Tarif ist auch die Auszahlung einer Unfallrente möglich.

Gut zu wissen: Was bedeutet Invalidität?

Invalidität liegt vor, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit nach einem Unfall dauerhaft beeinträchtigt ist und keine Besserung erwartet werden kann. Der Anspruch auf Leistungen aus der Unfallversicherung richtet sich nach dem Invaliditätsgrad, also dem Ausmaß der Einschränkung. Er wird unter anderem durch den Wert bestimmt, der in der sogenannten Gliedertaxe aufgeführt ist.

Und was ist eine Gliedertaxe?

Die Gliedertaxe ist eine Liste, in der für bestimmte Körperteile das Ausmaß der Beeinträchtigung in Prozent angegeben wird. Aus der Prozentzahl wird der Invaliditätsgrad errechnet und somit den Anspruch auf Leistungen aus der Unfallversicherung. Die Gliedertaxe ist je nach Anbieter individuell aufgebaut. Deshalb sollten gerade Mediziner vor Abschluss unbedingt nach berufsspezifischen Gliedertaxen fragen.

Mehr Informationen zum Thema Unfallversicherung speziell für Mediziner finden Sie hier. Im INTER Premium-Tarif gilt beispielsweise eine spezielle Gliedertaxe, die bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit von Körperteilen wie Hand, Daumen oder Fingern folgende prozentuale Invaliditätsleistung vorsieht:

  • Hand 100%
  • Daumen oder Zeigefinger 60%
  • Zeigefinger 20%
  • Andere Finger 20%

Weitere wichtige Leistungen speziell für (aber nicht nur) Heilberufe:

  • Schutz für berufsbedingte Infektionen.
    Bei Infektionen über eine Beschädigung der Haut oder durch Einspritzen infektiöser Substanzen in Auge, Mund oder Nase sind Gesundheitsschäden durch Infektionen versichert – Hepatitis C und D zum Beispiel.
  • Gesundheitsschäden durch Strahlen, z.B. Röntgenstrahlen.
  • Vergiftungen durch schädliche Stoffe über den „Schlund“
  • Unfälle aufgrund Bewusstseinsstörungen durch verordnete Medikamente, Herzinfarkt und Schlaganfall

Quellen:

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__8.html

https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__178.html

https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Fakten/Unfallstatistik-2015.pdf?__blob=publicationFile&v=9

https://www.arzt-wirtschaft.de/praxis/berufshaftpflicht/berufshaftpflicht-fuer-aerzte-warum-diese-versicherung-pflicht-ist/

 

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