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Wir entwickeln unsere Produkte immer weiter. Mit unserer Leistungs-Upgrade-Garantie profitieren Sie von den kostenlosen Verbesserungen automatisch. So wird Ihr bestehender Versicherungsschutz regelmäßig und ohne Mehrbeitrag aktualisiert.


Mein Vertrag

Sie können uns unter der folgenden Schadenrufnummer für Ihr Anliegen erreichen:

Tel.: 0621 427 3500

Oder wählen Sie aus unseren Formularen das Schadenformular zu Ihrer Versicherung. Füllen Sie es aus und senden Sie es ab. Wir bearbeiten Ihre Schadenmeldung so schnell wie möglich.

 

Alternativ melden Sie einen Schaden über unsere Meine INTER App.

Rechnungen oder Bescheinigungen können Sie über die App-Fotofunktion direkt vertragsbezogen an uns senden.

Zum Hausrat zählen alle Gegenstände in Ihren vier Wänden, sei es Haus oder Wohnung: Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, Schmuck, Geschirr, Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände.

Nein, die Glasversicherung (Versicherung bei Bruch von Gebäude- und Mobiliarverglasungen inkl. Cerankochfeldern) ist aber gesondert zu allen Tarifstufen unserer Hausratversicherung versicherbar. 

Die Fahrradversicherung kann optional als Zusatzbaustein zu allen Tarifstufen unserer Hausratversicherung gewählt werden.

Zum Wohngebäude gehören alle Dinge, die fest mit dem Gebäude verbunden sind. Folgende Bestandteile zählen beispielsweise dazu: Dachziegel, Vordach, Türen, Treppen, Fenster, Garage, Rollladen, Regenrinne, Heizungsanlage, Briefkasten, Außenlampen, Markise, Antenne, Einbauschränke oder fest verlegte Fußbodenbeläge.

Aufgabe jeder Haftpflichtversicherung ist es Sie vor den Schadensersatzforderungen anderer Personen zu schützen. Schäden am eignen Hab und Gut und der eigenen Gesundheit sind nicht versichert. Eine Besonderheit ist die Leistung der Forderungsausfallversicherung: werden Sie von einer mittellosen Person geschädigt, kann dieser Schutz, den Ihnen von dieser Person zugefügten Schaden übernehmen.  Sie ist in unserem Schutz immer enthalten.

Bitte öffnen Sie die Kachel "Einreichungen" und wählen Sie die Funktion "Neue Einreichung" aus. Fotografieren Sie die Rechnung oder den Kostenvoranschlag. Anschließend können Sie weitere Belege fotografieren und abschließend gesammelt versenden.

Wichtig beim Fotografieren ist:

  • Glätten Sie das Dokument und achten Sie auf gute Lichtverhältnisse.
  • Bitte fotografieren Sie z. B. bei Belegen auch die Rückseite, wenn nötig.
  • Wenn Sie uns Belege zusenden, fotografieren Sie diese bitte einzeln und legen Sie sie nicht nebeneinander.
  • Ihr Gerät löst die Kamera automatisch aus, wenn die Bedingungen passen.
  • Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, manuell auszulösen. Achten Sie dabei darauf, dass das Dokument gut lesbar ist und die gesamte Seite erfasst wurde. Ränder können sie ggf. auch im Nachgang noch korrigieren.

Für die Haftpflichtversicherung, die Unfallversicherung und alle Sachversicherungen, d. h. Hausrat-, Glas- und Wohngebäudeversicherung gelten die gleichen Kündigungsfristen. 

Reguläre Kündigung

Bei einer sogenannten ordentlichen Kündigung Ihres Vertrags beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. 
Zum Beispiel: Versicherungsjahresende ist der 01.06., d. h. Ihre Kündigung muss uns bis spätestens 01.03. vorliegen. 



Ausnahme bei der Jagdhaftpflichtversicherung
Das Versicherungsjahr in dem Jagdjahr umfasst immer den Zeitraum vom 1. April bis zum 31. März des Folgejahres. Die Jagdhaftpflicht kann nach Ablauf der Vertragslaufzeit zum Ende des Jagdjahres mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Das bedeutet die Kündigung muss bis spätestens 31.12. vor Vertragsablauf vorliegen.

 

 

Kündigung aufgrund eines besonderen Anlasses

Mögliche Gründe für eine sogenannte außerordentliche Kündigung sind:

  • Aufgrund Beitragserhöhung: Erhöht sich der zu zahlende Beitrag, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, können Sie den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung kündigen. 
     
  • Nach einem Schadensfall: Das Versicherungsverhältnis kann z. B. in der Haftpflichtversicherung gekündigt werden, wenn eine Schadensersatzleistung geleistet wurde. Die Kündigung muss uns spätestens einen Monat nach der Schadensersatzzahlung zugegangen sein.
     
  • Zusammenlegung zweier Haushalte
    Sie ziehen mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner zusammen und haben beide zum Beispiel eine Hausrat- und eine Haftpflichtversicherung? Dann kann bei einer Person der Vertrag gekündigt werden. Hier gilt, welches Versicherungsunternehmen die älteren Rechte hat, also welcher Vertrag länger besteht. Der jüngere Vertrag kann zum Zeitpunkt des Zusammenziehens aufgehoben werden.

Meine Familie

Ja, Ihre Kinder sind über den Familientarif, solange sie sich noch in einer Schul-/ Berufsausbildung oder im Studium befinden, bei Ihnen mitversichert. Dies ist auch unabhängig davon, ob Ihre Kinder noch zu Hause wohnen oder nicht. Nach der Ausbildung und dem Studium benötigen Ihre Kinder dann eine eigene Haftpflichtversicherung, wenn sie dann nicht mehr mit Ihnen in einer häuslichen Gemeinschaft leben.

Mit dem Abschluss des INTER CyberGuards sind automatisch der Versicherungsnehmer sowie seine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft zusammenlebende Familienangehörige versichert.


Mein Gewerbe

Versichert sind die Betriebseinrichtung und die gesamten Vorräte. Zur Betriebseinrichtung gehört das gesamte Inventar Ihres Betriebes. Das sind beispielsweise Arbeits-, Büromaschinen und -material, Laden- und Lagereinrichtung, Möbel, Raumausstattung und Werkzeuge.

Versichert ist Ihr Betriebsgebäude einschließlich seiner Fundamente, Grund- und Kellermauern und sonstiger Bestandteile. Dazu gehören Einbauten wie Heizungs- und Sanitäranlagen oder Anlagen der Wasserversorgung. Darüber hinaus sind auch bestimmte Grundstücksbestandteile wie Zäune oder Überdachungen versichert.

Die INTER Praxisausfallversicherung können Praxisinhaber bis 62 Jahre abschließen. Der Vertrag endet automatisch mit Ablauf des Jahres, in dem man 68 wird. Sollte danach noch Bedarf am Schutz bestehen, prüfen wir individuell die Fortführung bis zum 70. Lebensjahr. 

Inhaberinnen und Inhaber, Geschäftsführende und Selbstständige im Alter von 18 bis 62 Jahren.

Versichert sind Sie als Unternehmer und Ihre Mitarbeiter im Rahmen von Tätigkeiten für Ihren Betrieb. Beauftragte Subunternehmer und deren Mitarbeiter sind bei den Tätigkeiten für Sie ebenfalls versichert.

Das lohnt sich in jedem Fall. Nur mit der Praxisausfallversicherung ist gewährleistet, dass sowohl Ihr Einkommen als auch Ihre Kosten abgesichert sind. Wichtig ist zum Beispiel die Lohnfortzahlung für Ihre Mitarbeiter.

Die Betriebshaftpflichtversicherung kommt immer dann zum Einsatz, wenn Sie mit einer Schadenersatzforderung konfrontiert werden. In diesen Fällen prüft sie die Forderungen, begleicht begründete und wehrt unbegründete ab.