Seit über 100 Jahren
Zahnzusatzversicherung

Zahnzusatzversicherung

Für schöne Zähne und ein gesundes Lächeln

  • Sofortiger Versicherungsschutz
  • 100% für Zahnprophylaxe und professionelle Zahnreinigung
    (bis 150 € im Jahr)
  • Hilfe für Angstpatienten (Narkose, Akupunktur und Hypnose)
  • Bis zu 90% bei Zahnersatz
  • NEU: Nachhaltige Variante bessergrün
Jetzt online berechnen

Für Ihre optimale Behandlung beim Zahnarzt

Ob schmerzhafte Wurzelbehandlungen, nervige Zahnspange, teure Implantate – für Ihr perfektes Lächeln müssen Sie oft tapfer sein. Vor allem auch, wenn die Rechnung vom Zahnarzt ins Haus flattert.

Bei Zahnarztbesuchen müssen Sie als gesetzlich Krankenversicherter zusätzlich immer wieder Leistungen aus der eigenen Tasche bezahlen. Für den Zahnersatz Ihrer Wahl sind das nicht selten mehrere tausend Euro.

Mit unserer Zahnzusatzversicherung zeigen Sie Ihr schönstes Lächeln und machen unter anderem Schluss mit hohen Zuzahlungen bei hochwertigem Zahnersatz.

Mit dem INTER QualiMed Z Zahn reduziert sich Ihr Eigenanteil - egal ob z. B. für Implantat, Brücke, Prothese oder eine Wurzelbehandlung. So fällt das Lächeln leicht.

Unser Angebot im Überblick

Basis

Z70

Bis 70% Zahnersatz

70% pro Inlay (max. 200 €)

 

Optional Baustein ZPro

  • 100 % für plastische Füllungen
  • professionelle Zahnreinigung
    (1 x 100% / Jahr)
  • Kosten für Schmerzausschaltung
    (100 % max. 250 € / Jahr
Exklusiv

Z80

Bis 80% für Zahnersatz & Implantate

80 % für Inlays

60 % für Kieferorthopädie

Optional Baustein ZPro

  • 100 % für plastische Füllungen
  • professionelle Zahnreinigung
    (1 x 100% / Jahr)
  • Kosten für Schmerzausschaltung
    (100% max. 250 € / Jahr)
Premium

Z90Plus 

90% für Zahnersatz & Implantate

90% für Inlays

90% für Kieferorthopädie

 

  • 100 % für plastische Füllungen
  • Professionelle Zahnreinigung
    (100% bis max. 150 € pro KJ)
  • Kosten für Schmerzausschaltung
    (100% max. 350 € / Jahr)

Berechnungsgrundlage: Versicherte Person, Geburtsjahr 1992.

Details zu den Leistungen finden Sie in unserer Leistungsübersicht.

Die gezeigten Preise des Basis- und Exklusivtarif beinhalten den Zusatzbaustein ZPro. ZPro ist optional zuwählbar.

Ohne Baustein ZPro ist der Basistarif ab 4.70 € und der Exklusivtarif ab 8,71 € erhältlich.

Welche Kosten werden mir erstattet?

Ein Beispiel: Sie erhalten von Ihrem Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan für eine Behandlung über 5.000 € und haben den Tarif Z 90 bei uns abgeschlossen. Von den 5.000 € erstatten wir (bei 10 Jahre lückenlosem Bonusheft) 90 % und ziehen die Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab: 5.000 € x 90 % = 4.500,00 € - Vorleistung der GKV 1.500 €. Wir erstatten 3.000 €. Ihr verbleibender Eigenanteil beträgt 500 €.

 

Die Leistungen unserer Zahnzusatzversicherung im Überblick

Basis Exklusiv Premium Plus

Zahnersatz (Regelversorgung)

 85 - 100%
(abhängig von der nachgewiesenen Prophylaxe)

85 - 100%
(abhängig von der nachgewiesenen Prophylaxe)

100%

Zahnersatz
(Privatärztliche oder höherwertige Versorgung)

55 - 70 %
(abhängig von der nachgewiesenen Prophylaxe)

65 - 80%
(abhängig von der nachgewiesenen Prophylaxe)

90%
(100%, wenn der Versicherungsfall auf einen Unfall zurückzuführen ist)

Implantate

65 - 80%
(abhängig von der nachgewiesenen Prophylaxe)

90% 
(100%, wenn der Versicherungsfall auf einen Unfall zurückzuführen ist)

Inlays

70 % bis 200 € Erstattungsbetrag je Inlay

80%

90%

Kieferorthopädie

KIG 3-5: 60% für Mehrleistungen bis zu einem Erstattungsbetrag von 350 € je Kiefer

KIG 1-2: 60% bei Behandlungsbeginn vor Vollendung des  18. Lebensjahres

Bei 
Behandlungsbeginn vor Vollendung des 18. Lebensjahres: 

  • 90% einmalig bis zu 2.500 EUR (unabhängig von der kieferorthopädischen Indikationsgruppe (KIG) 1-5)

Bei Behandlungsbeginn nach Vollendung des 18. Lebensjahres:

  • 90% einmalig bis zu 2.500 EUR 

Gebührenordnung

Bis zu den  Höchstsätzen

Bis zu den  Höchstsätzen

Bei Zahnersatz, Inlays, Implantaten, Kieferorthopädie und Professioneller Zahnreinigung auch über die Höchstsätze  hinaus. Bei Prophylaxe, Zahnbehandlung und Schmerzausschaltung bis zu den Höchstsätzen.

Leistungsbegrenzungen

750 / 1.500 / 3.000 € in den ersten 12/24/36 Monaten

Entfall der Begrenzungen bei Unfall

750 / 1.500 / 3.000 € in den ersten 12/24/36 Monaten 

Entfall der Begrenzungen bei Unfall

1.000 / 2.000 / 3.000 / 4.000 / 5.000 € in den ersten 12/24/36/48/60 Monaten 

 

Entfall der Begrenzungen bei Unfall

Prophylaxe 

Über Zusatzbaustein ZPro versicherbar

Über Zusatzbaustein ZPro versicherbar

100% für folgende prophylaktische Leistungen: 

  • Erstellung Mundhygienestatus, 
  • Kontrolle des Übungserfolges, 
  • lokale Fluoridierung, 
  • Versiegelung von kariesfreien Fissuren und 
  • Behandlung überempfindlicher Zahnflächen

Professionelle Zahnreinigung

Über Zusatzbaustein ZPro versicherbar

 

Über Zusatzbaustein ZPro versicherbar

100% bis zu 150 EUR pro Kalenderjahr

Besondere Methoden zur Schmerzausschaltung

Über Zusatzbaustein ZPro versicherbar

Über Zusatzbaustein ZPro versicherbar

100% bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 350 EUR pro Kalenderjahr. 
Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen zählen 

  • Analgosedierung (Dämmerschlaf), 
  • Vollnarkose, 
  • Lachgas-Sedierung, 
  • Akupunktur und 
  • Hypnose.

Zahnersatz (Regelversorgung)

 85 - 100%
(abhängig von der nachgewiesenen Prophylaxe)

Zahnersatz
(Privatärztliche oder höherwertige Versorgung)

55 - 70 %
(abhängig von der nachgewiesenen Prophylaxe)

Implantate

Inlays

70 % bis 200 € Erstattungsbetrag je Inlay

Kieferorthopädie

Gebührenordnung

Bis zu den  Höchstsätzen

Leistungsbegrenzungen

750 / 1.500 / 3.000 € in den ersten 12/24/36 Monaten

Entfall der Begrenzungen bei Unfall

Prophylaxe 

Über Zusatzbaustein ZPro versicherbar

Professionelle Zahnreinigung

Über Zusatzbaustein ZPro versicherbar

 

Besondere Methoden zur Schmerzausschaltung

Über Zusatzbaustein ZPro versicherbar

Zahnersatz (Regelversorgung)

85 - 100%
(abhängig von der nachgewiesenen Prophylaxe)

Zahnersatz
(Privatärztliche oder höherwertige Versorgung)

65 - 80%
(abhängig von der nachgewiesenen Prophylaxe)

Implantate

65 - 80%
(abhängig von der nachgewiesenen Prophylaxe)

Inlays

80%

Kieferorthopädie

KIG 3-5: 60% für Mehrleistungen bis zu einem Erstattungsbetrag von 350 € je Kiefer

KIG 1-2: 60% bei Behandlungsbeginn vor Vollendung des  18. Lebensjahres

Gebührenordnung

Bis zu den  Höchstsätzen

Leistungsbegrenzungen

750 / 1.500 / 3.000 € in den ersten 12/24/36 Monaten 

Entfall der Begrenzungen bei Unfall

Prophylaxe 

Über Zusatzbaustein ZPro versicherbar

Professionelle Zahnreinigung

Über Zusatzbaustein ZPro versicherbar

Besondere Methoden zur Schmerzausschaltung

Über Zusatzbaustein ZPro versicherbar

Zahnersatz (Regelversorgung)

100%

Zahnersatz
(Privatärztliche oder höherwertige Versorgung)

90%
(100%, wenn der Versicherungsfall auf einen Unfall zurückzuführen ist)

Implantate

90% 
(100%, wenn der Versicherungsfall auf einen Unfall zurückzuführen ist)

Inlays

90%

Kieferorthopädie

Bei 
Behandlungsbeginn vor Vollendung des 18. Lebensjahres: 

  • 90% einmalig bis zu 2.500 EUR (unabhängig von der kieferorthopädischen Indikationsgruppe (KIG) 1-5)

Bei Behandlungsbeginn nach Vollendung des 18. Lebensjahres:

  • 90% einmalig bis zu 2.500 EUR 

Gebührenordnung

Bei Zahnersatz, Inlays, Implantaten, Kieferorthopädie und Professioneller Zahnreinigung auch über die Höchstsätze  hinaus. Bei Prophylaxe, Zahnbehandlung und Schmerzausschaltung bis zu den Höchstsätzen.

Leistungsbegrenzungen

1.000 / 2.000 / 3.000 / 4.000 / 5.000 € in den ersten 12/24/36/48/60 Monaten 

 

Entfall der Begrenzungen bei Unfall

Prophylaxe 

100% für folgende prophylaktische Leistungen: 

  • Erstellung Mundhygienestatus, 
  • Kontrolle des Übungserfolges, 
  • lokale Fluoridierung, 
  • Versiegelung von kariesfreien Fissuren und 
  • Behandlung überempfindlicher Zahnflächen

Professionelle Zahnreinigung

100% bis zu 150 EUR pro Kalenderjahr

Besondere Methoden zur Schmerzausschaltung

100% bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 350 EUR pro Kalenderjahr. 
Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen zählen 

  • Analgosedierung (Dämmerschlaf), 
  • Vollnarkose, 
  • Lachgas-Sedierung, 
  • Akupunktur und 
  • Hypnose.
Logo der nachhaltigen Variante bessergrün

Versichern Sie sich nachhaltig

Entscheiden Sie sich für unsere nachhaltige Tarifvariante bessergrün. Einfach beim Online-Abschluss Ihr Häkchen in der Personenübersicht bei "bessergrün" setzen. Für Ihren abgeschlossenen bessergrün-Vertrag wird zum Beispiel ein Baum gepflanzt und die INTER investiert einen Beitragsanteil der bessergrün-Produkte in nachhaltige Kapitalanlagen.

Zahnvorsorge perfekt absichern mit dem INTER QualiMed Z ZPro

Vorsorge ist wichtig, wenn es um den Erhalt der Gesundheit geht. Das gilt ganz besonders für Ihre Zähne. Von der Erstellung des Mundhygienestatus bis zur Versiegelung von kariesfreien Fissuren und der Behandlung überempfindlicher Zähne hat dieser Zusatzbaustein alles im Angebot:

Prophylaxe: 100% für folgende Leistungen:

  • Erstellung eines Mundhygienestatus
  • Kontrolle des Übungserfolges
  • Lokale Fluoridierung
  • Versiegelung von kariesfreien Zähnen
  • Behandlung überempfindlicher Zahnflächen

Besondere Methoden zur Schmerzausschaltung :

  • 100% bis max. 250 € p.a. für Narkose, Analgosedierung, Lachgas-Sedierung, Akupunktur und Hypnose

Professionelle Zahnreinigung:

  • Zusätzlich wird einmal im Jahr eine Professionelle Zahnreinigung erstattet.
FAQ zur Zahnzusatzversicherung
Tarif
Allgemein
Service

Ist eine Zahnbehandlung nötig, können schnell hohe Kosten entstehen. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt nur einfache, aber keine hochwertigen Kunststofffüllungen. Auch Zahnreinigung, Wurzel- und Parodontosebehandlungen und Implantate sind teuer. Unsere Zahnzusatzversicherung schützt Sie vor hohen Zuzahlungen.

Ein Inlay (Einlagefüllung) dient zum Ersatz der verlorengegangenen Zahnhartsubstanz. Es wird im zahntechnischen Labor hergestellt und besteht z. B. aus Gold oder Keramik.

Das Implantat ist eine Schraube oder ein Zylinder. Es wird in den Kieferknochen eingesetzt und dient somit als künstliche Zahnwurzel. Eine Krone vervollständigt den Zahnersatz. 

Bei der professionellen Zahnreinigung werden harte und weiche Zahnbeläge entfernt, insbesondere an den Stellen, die für den Patienten schwer oder nicht erreichbar sind.

Eine Gesundheitsprüfung ist eine Abfrage und Auswertung von Gesundheitsangaben, die der Kunde bei Antragsstellung beantwortet. Anhand dieser prüft der Versicherer, ob oder unter welchen Voraussetzungen ein Versicherungsvertrag zustande kommen kann.

Beitragsanpassungen sind Beitragserhöhungen oder -senkungen in der privaten Krankenversicherung.
Beitragsänderungen in der privaten Krankenversicherung sind in der Regel auf die folgenden Ursachen zurückzuführen:

  • Abweichungen der tatsächlichen Kosten für medizinische Behandlungen als im Tarif kalkuliert,
  • geänderte Lebenserwartung der versicherten Personen,
  • steigende Arzthonorare und Abrechnungsbestimmungen,
  • neue, teurere Medikamente und Behandlungsmethoden durch den medizinischen Fortschritt.

 

Die gesetzliche Grundlage für die Beitragsanpassung bildet §203 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die vertragliche Umsetzung erfolgt bei der INTER in §8 bzw. §8a/8b der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Aufgrund der Vorgaben der Gesetzgebung sind wir zur jährlichen Überprüfung und ggf. Neukalkulation der Prämien verpflichtet, wenn die tatsächlichen Ausgaben für die Versicherten nicht mit den kalkulierten Ausgaben übereinstimmen. Die Beitragsanpassung in dem versicherten Tarif erfolgt, weil der maßgebliche gesetzliche Schwellenwert (in Höhe von 10 %) bzw. der maßgebliche vertraglich vereinbarte Schwellenwert (in Höhe von 5 %) bei der Rechnungsgrundlage „Versicherungsleistungen“ nicht nur vorübergehend über-/unterschritten wurde. Anpassungen erfolgen nur mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders.
Bei Beitragsanpassungen handelt es sich um eine Senkung oder Erhöhung der bisher vereinbarten Monatsprämie, die bei Abschluss einer solchen Krankenversicherung vereinbart wurde.


Die Beitragserhöhung muss durch die private Krankenversicherung einen Monat im Voraus angekündigt werden.

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