Individueller Versicherungsschutz nach Maß
Im Gegensatz zur GKV, die einen standardisierten Leistungsumfang bietet, können PKV-Versicherte ihre Tarife und Zusatzoptionen flexibel anpassen.
Umfassender Krankenversicherungsschutz
Garantierte Leistungen - ein Leben lang zu bezahlbaren Beiträgen im Alter
Wechseln lohnt sich!
Lernen Sie eine Vielzahl von Vorteilen der privaten Krankenversicherung (PKV) kennen:
Wir bieten Ihnen verschiedene Tarife für Ihre individuelle Gesundheitsvorsorge. Doch wer kann sich eigentlich privat krankenversichern?
Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze
Als Arbeitnehmer können Sie sich privat versichern, wenn Ihr Einkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreitet. Diese liegt im Jahr 2025 bei 73.800 €. Besonderer Vorteil für Angestellte: Ihr Arbeitgeber übernimmt die Hälfte der Beiträge bis zum maximalen Arbeitgeberzuschuss.
Beamte
Beihilfeberechtigte wie Beamte und berücksichtigungsfähige Angehörige sowie Beamtenanwärter erhalten eine individuelle Beihilfe Ihrer Dienstbehörde. Diese deckt allerdings nur einen Teil der Krankheitskosten. Die entstehende Kostenlücke können Sie durch leistungsstarke private Krankenversicherungstarife für Beamte schließen.
Studenten
Studienanfänger können sich von der Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse befreien lassen und sich in einer privaten Krankenversicherung für Studenten absichern. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist außerdem möglich, wenn die Absicherung über die Familienversicherung endet oder das 30. Lebensjahr bzw. das 14. Fachsemester überschritten wird.
Der grundlegende Unterschied zwischen der privaten Krankenversicherung (PKV) und der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) liegt im System:
Die GKV finanziert sich nach dem Umlageverfahren. Das bedeutet, dass die aktuell eingenommenen Beiträge von den gesetzlichen Krankenkassen verwendet werden und damit laufende Kosten für medizinische Behandlungen bezahlt werden.
Die private Krankenversicherung finanziert sich nach dem Kapitaldeckungsverfahren. Das bedeutet, dass in der PKV heute schon ein Kapitalstock aufgebaut wird, in dem Mittel für das Alter angespart werden. Diese sorgt dafür, dass die Beiträge im Alter nicht allein dadurch steigen, dass Menschen mit zunehmendem Alter häufiger krank werden und somit auch die Krankheitskosten steigen. Daher bildet der PKV-Versicherte in jüngeren Jahren Altersrückstellungen, die der Versicherer für ihn anspart, um die Beiträge im Alter möglichst stabil zu halten.
Ein weiterer Unterschied liegt darin, dass in der PKV die vereinbarten Gesundheitsleistungen vertraglich fixiert sind. Sie sind lebenslang garantiert. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist das nicht der Fall. Wird der Leistungskatalog der GKV durch politische Entscheidung geändert oder kürzt, erhält der Versicherte für den gleichen Monatsbeitrag weniger Leistungen.Versicherte der GKV haben aber die Möglichkeit, Ihren Versicherungsschutz durch private Zusatzversicherungen zu ergänzen und zu optimieren.
1. Spalte mit Leistungsbeschreibungen | Gesetzliche Krankenversicherung | Private Krankenversicherung |
---|---|---|
Leistungsumfang | Festgelegte Grundversorgung nach Leistungskatalog und dem „Wirtschaftlichkeitsgebot“ (§ 12 Sozialgesetzbuch V). Leistungen können gekürzt oder gestrichen werden. Bestimmte Extras je Krankenkasse. | Individuelle Tarifauswahl, somit gestaltbarer Leistungsumfang mit erweiterten medizinischen Versorgungsmöglichkeiten und höheren Erstattungssätzen, vertraglich garantiert |
Wartezeiten bei Leistungen | In der Regel keine oder nur geringe Wartezeiten für medizinisch notwendige Leistungen | Kürzere Wartezeiten, schnellerer Zugang zu Spezialisten und Behandlungen |
Arzt- und Klinikwahl | Freie Arztwahl innerhalb des GKV-Netzwerks, für Fachärzte ist oft eine Überweisung erforderlich | Freie Arzt- und Klinikwahl, keine Überweisungen erforderlich |
Zusatzversicherungen | Ergänzende private Zusatzversicherungen für spezifische Leistungen wie Zahnbehandlung, Brille, etc. möglich | Diverse Zusatzversicherungen für individuelle Bedürfnisse wie Chefarztbehandlung, alternative Heilmethoden |
Familienmitversicherung | Familienmitglieder sind in der Regel kostenfrei oder gegen geringen Beitrag mitversichert | Separate Beiträge für jedes Familienmitglied, individuelle Verträge |
Kosten im Alter | Beiträge steigen mit Einkommen, im Alter entsprechend der Rente (KVdR) | Stabilere Beiträge im Alter aufgrund von Alterungsrückstellungen. |
Beitragsrückerstattung | Keine Beitragsrückerstattung für nicht in Anspruch genommene Leistungen | Möglichkeit zur Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit |
Wechselmöglichkeiten | Ein Wechsel zu einer anderen Krankenkasse ist nach Ablauf der Mindestbindungsfrist möglich. | Wechsel innerhalb der PKV ist prinzipiell möglich, aber mit Gesundheitsprüfung und individuellen Bedingungen verbunden. Wechsel zurück in die GKV ist von bestimmten Bedingungen abhängig. |
Leistungsumfang
Festgelegte Grundversorgung nach Leistungskatalog und dem „Wirtschaftlichkeitsgebot“ (§ 12 Sozialgesetzbuch V). Leistungen können gekürzt oder gestrichen werden. Bestimmte Extras je Krankenkasse.
Wartezeiten bei Leistungen
In der Regel keine oder nur geringe Wartezeiten für medizinisch notwendige Leistungen
Arzt- und Klinikwahl
Freie Arztwahl innerhalb des GKV-Netzwerks, für Fachärzte ist oft eine Überweisung erforderlich
Zusatzversicherungen
Ergänzende private Zusatzversicherungen für spezifische Leistungen wie Zahnbehandlung, Brille, etc. möglich
Familienmitversicherung
Familienmitglieder sind in der Regel kostenfrei oder gegen geringen Beitrag mitversichert
Kosten im Alter
Beiträge steigen mit Einkommen, im Alter entsprechend der Rente (KVdR)
Beitragsrückerstattung
Keine Beitragsrückerstattung für nicht in Anspruch genommene Leistungen
Wechselmöglichkeiten
Ein Wechsel zu einer anderen Krankenkasse ist nach Ablauf der Mindestbindungsfrist möglich.
Leistungsumfang
Individuelle Tarifauswahl, somit gestaltbarer Leistungsumfang mit erweiterten medizinischen Versorgungsmöglichkeiten und höheren Erstattungssätzen, vertraglich garantiert
Wartezeiten bei Leistungen
Kürzere Wartezeiten, schnellerer Zugang zu Spezialisten und Behandlungen
Arzt- und Klinikwahl
Freie Arzt- und Klinikwahl, keine Überweisungen erforderlich
Zusatzversicherungen
Diverse Zusatzversicherungen für individuelle Bedürfnisse wie Chefarztbehandlung, alternative Heilmethoden
Familienmitversicherung
Separate Beiträge für jedes Familienmitglied, individuelle Verträge
Kosten im Alter
Stabilere Beiträge im Alter aufgrund von Alterungsrückstellungen.
Beitragsrückerstattung
Möglichkeit zur Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
Wechselmöglichkeiten
Wechsel innerhalb der PKV ist prinzipiell möglich, aber mit Gesundheitsprüfung und individuellen Bedingungen verbunden. Wechsel zurück in die GKV ist von bestimmten Bedingungen abhängig.
Die Vorurteile gegenüber der privaten Krankenversicherung halten sich hartnäckig. Doch was ist wirklich dran an solchen Behauptungen? Wir unterstützen Sie dabei, die PKV neu zu verstehen.
Wir geben Ihnen Antworten auf die sechs häufigsten Vorurteile.
Das hängt natürlich von Ihren Lebensumständen und individuellen Leistungswünschen ab, die Sie an Ihre Versicherung haben. Unsere Berater helfen Ihnen aber gern, Ihnen diese Frage zu beantworten.
Sie möchten von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur privaten Krankenversicherung (PKV) wechseln? Mit folgenden Punkten gelingt der einfache Wechsel in die PKV:
Arbeitnehmer dürfen in die PKV wechseln, wenn sie die Jahresentgeltgrenze (JAEG) überschreiten. Somit sind sie von der Versicherungspflicht in der GKV befreit und können sich zwischen GKV und PKV entscheiden. 2025 liegt die JAEG bei 73.800 € brutto jährlich.
Bestimmte Berufsgruppen wie Selbstständige, Freiberufler, Beamte und niedergelassene Ärzte haben unabhängig vom Einkommen die Möglichkeit, sich privat zu versichern. Auch Studenten können in die PKV wechseln.
Bei einem Wechsel zur PKV ist in der Regel eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Diese dient der Einschätzung individueller Risiken und beeinflusst die Beitragshöhe. Mithilfe eines Gesundheitsfragebogens erhält der Versicherer den aktuellen Stand Ihrer gesundheitlichen Verfassung. Abhängig vom Ergebnis der Gesundheitsprüfung nimmt Sie die private Krankenversicherung - gegebenenfalls mit einem Risikozuschlag oder selten einem Leistungsausschluss - auf oder lehnt Ihren Antrag ab.
Bevor Sie aus der GKV ausscheiden, beachten Sie bitte Ihre Kündigungsfrist. Informieren Sie sich rechtzeitig, um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten.
Interessiert an einem Einstieg in die PKV, aber den Kopf voller offener Fragen? Unsere kompetenten Berater stehen Ihnen gerne auf Ihrem Weg in die PKV zur Seite.
Die Kosten für Ihre private Krankenversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab: Ihrem Alter und Ihrem Gesundheitszustand (eventuelle Risikozuschläge) und dem gewählten Tarif. Wählen Sie eine höhere Selbstbeteiligung, verringert sich der monatliche Beitrag. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung richten sich die Beiträge aber nicht nach Ihrem Einkommen.
In der GKV richtet sich die Beitraghöhe nach Ihrem Bruttoeinkommen (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) und dem allgemeinen Beitragssatz. Dieser ist bundesweit einheitlich geregelt und liegt aktuell bei 14,6%. Hinzu kommt ein Zusatzbeitrag, den jede Kasse individuell festlegt. Die Entwicklung der Beiträge in der GKV sind unabhängig vom Alter der Versicherten; im Ruhestand hängen sie überwiegend von der Rente ab.
Damit die PKV-Beiträge im Alter möglichst stabil bleiben, werden ab Beginn der Versicherung Altersrückstellungen gebildet. Die Ansparungen werden ab Alter 65 dazu verwendet, altersbedingte Beitragsanpassungen abzufedern.
In der privaten Krankenversicherung gibt es unterschiedliche Arten , wie wir Kunden an erwirtschafteten Überschüssen beteiligen. Am üblichsten ist die Beitragsrückerstattung (auch BRE), die Sie erhalten, wenn Sie ein Jahr lang keine Leistungen in Anspruch nehmen.
Die Beitragsrückerstattung ist eine Art Bonus von uns für Sie als Kunde mit einer Krankenvollversicherung. Sie wird aus Überschüssen finanziert und ist abhängig vom Geschäftsergebnis.
Als Versicherter mit einer Krankenvollversicherung bei der INTER erhalten Sie die BRE, wenn Sie ein Jahr lang keine Leistungen Ihrer Versicherung in Anspruch nehmen, Das heißt, dass Sie keine Rechnungen für Arztbesuche, Medikamente etc. einreichen.
Sie bekommen dann einen Teil der gezahlten Beiträge zurück – entweder einen prozentualen Anteil vom Jahresbeitrag oder ganze Monatsbeiträge. Nach einem Jahr kann es so beispielsweise 15 Prozent Rückerstattung geben oder zwei oder drei Monatsbeiträge. Oftmals steigt die Erstattung, wenn Sie mehrere Jahre lang keine Rechnungen einreichen.
Voraussetzungen für eine Beitragsrückerstattung:
Sie reichen für das entsprechende Jahr keine Rechnungen bei uns zur Erstattung ein. Entscheidend ist dabei das Behandlungsdatum und nicht das Datum der Verschreibung der Maßnahme durch Ihren behandelnden Arzt oder das Datum auf der Arztrechnung.
Private Krankenversicherungen und auch wir bei der INTER legen einen Teil Ihres monatlichen Beitrags zurück und nutzen diesen als sogenannte Alterungsrückstellung. Diese sorgen dafür, dass der Beitrag bei unveränderten äußeren Bedingungen nur aufgrund des wachsenden Krankheitsrisikos im Alter nicht steigt.
Das bedeutet: In jungen Jahren zahlt die versicherte Person mehr Beitrag als eigentlich für ihre gewöhnlichen, durchschnittliche Leistungsinanspruchnahme nötig wäre. Im Alter, wenn mehr Leistungen aufgrund von Erkrankungen in Anspruch genommen werden müssen, wird dann auf die gebildeten Reserven zurückgegriffen. Der Versicherte selbst muss hier nichts tun, die Alterungsrückstellungen werden automatisch von den monatlichen Beiträgen genommen, angelegt und im Alter verwendet.
Gut zu wissen: Alterungsrückstellungen sind verzinsliche Sparanteile Ihrer monatlichen Versicherungsbeiträge. Versicherungsunternehmen legen Rückstellungen am Kapitalmarkt an. Die laufende Durchschnittsverzinsung der INTER ist marktführend: 4,31 Prozent (Stand 2022)
Der Beitrag in der PKV wird so kalkuliert, dass der in höheren Lebensaltern typischerweise zunehmende Bedarf an medizinischen Leistungen keinen Anstieg des Beitrags im Alter bewirkt. Dafür liegen in jungen Jahren liegen die Beiträge über den erwarteten Versicherungsleistungen und im Alter darunter. Aus der Differenz wird in jungen Jahren eine Alterungsrückstellung gebildet, die den im Alter typischerweise steigenden Bedarf an medizinischen Leistungen kostenseitig deckt. Jede Generation sorgt so für sich selbst vor.
Verändern sich die Versicherungsleistungen dauerhaft bspw. durch den medizinisch-technischen Fortschritt, neue Krankheitsbilder, vermehrte Behandlungen oder allgemeine Preissteigerungen, können die tatsächlichen Leistungsausgaben und in der Folge die Beiträge steigen. Erforderliche Beitragsanpassungen erhöhen auch die Alterungsrückstellung. Sie profitieren von Überschüssen aus dem Geschäftsergebnis – diese sorgen dafür, dass Beitragsanpassungen im Zeitverlauf abgemildert werden können.
Eine Beitragsanpassung in der PKV ist gesetzlich geregelt. Die privaten Krankenversicherer sind gesetzlich verpflichtet, für jeden Tarif zumindest jährlich die erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen zu vergleichen. Das jeweilige Ergebnis dieser Überprüfung wird als „auslösender Faktor“ bezeichnet. Ergibt der Vergleich eine Abweichung von mehr als 10 % (gesetzlicher Schwellenwert), so sind alle Beiträge dieses Tarifs zu überprüfen. Sowohl die Ergebnisse der Vergleiche als auch die Beitragsanpassungen prüft ein unabhängiger Treuhänder. Eine Beitragsanpassung ohne Zustimmung des unabhängigen Treuhänders ist nicht möglich.
Die Kostensteigerungen in den PKV-Tarifen überschreiten nicht in jedem Jahr die Schwellenwerte. Dann ist auch keine Beitragsanpassung nötig. In der GKV steigen die Beiträge des Versicherten hingegen fast jedes Jahr, da sie sich automatisch an den Einkommenszuwachs anpassen.
Ein Großteil der Beitragserhöhung geht in die Vorsorge für die absehbar steigenden Gesundheitskosten im Alter. Dieses Geld wird am Kapitalmarkt angelegt und kommt mit den Zinserträgen dem Versicherten wieder zugute. Durch die besondere finanzielle Vorsorge der PKV werden die wachsenden Ausgaben zur medizinischen Versorgung im Alter abgesichert und der Versicherte investiert in seine eigene Zukunft.
Für Sie als Mediziner bieten wir die optimale Absicherung für jede Lebensphase.
Für Ihre Bedürfnisse als Arbeitnehmer bieten wir Ihnen die optimale Absicherung.
Für Ihre Bedürfnisse als Selbstständige, Freiberufler und Existenzgründer bieten wir Ihnen die optimale Absicherung.
Für Sie als Beamte, Beamtenanwärter und Beihilfeberechtigte, bieten wir die optimale Kostenergänzung zur Beihilfe.