
Private Krankenversicherung für Mediziner in Ausbildung
Umfangreiche Absicherung für Mediziner- und Zahnmedizinernachwuchs
- Bis zu 12 Monate weltweiter Versicherungsschutz
- Nach dem Studium Tarifumstellung möglich
- Versicherungsschutz auch bei vorübergehender Arbeitslosigkeit nach dem Studium
PKV für Mediziner in Ausbildung: Das Wichtigste in Kürze
- Flexibel: Als Medizinstudent besteht für Sie die Möglichkeit, sich drei Monate nach Studienbeginn von der GKV-Pflicht befreien zu lassen. So können Sie entweder eine private Krankenversicherung fortführen oder genießen schon vor dem Erreichen der Jahresarbeitsentgeltgrenze einen optimal auf Ihre Studienzeit abgestimmten Krankenversicherungsschutz.
- Auslandsschutz: Dieser ermöglicht Ihnen zum Beispiel ein sorgenfreies Auslandssemester für ein ganzes Jahr und das weltweit.
- Günstig: Die niedrige Selbstbeteiligung, eine umfassende medizinische Versorgung sowie der günstige Beitrag sind nur drei von vielen Pluspunkten des Ausbildungstarifs.
- Ohne Prüfung: Nach Ihrem Studium wechseln Sie dann ganz einfach – ohne erneute Gesundheitsprüfung – in einen unserer mehrfach ausgezeichneten Krankenversicherungstarife für Mediziner und Zahnmediziner.
Die Highlights der PKV für Medizinernachwuchs
- 12 Monate Versicherungsschutz im Ausland
- Einfacher Wechsel in die privaten Krankenversicherungstarife
- Versicherungsschutz auch bei vorübergehender Arbeitslosigkeit
- Über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Zahnärzte hinaus
Die Leistungen der INTER PKV für (Zahn)Ärzte in Ausbildung
Erstattung beim Arzt
- 100 % für ärztliche Behandlungen und Arznei-/Verbandmittel
- 100 % für Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen
- 100 % für Heil- und Hilfsmittel
Erstattung im Krankenhaus
- 100 % für gesondert berechenbare ärztliche Leistungen
- 100 % für Unterbringung im Ein-/Zweibettzimmer
Erstattung beim Zahnarzt
- 100 % für Zahnbehandlung (inklusive Prophylaxe)
- 100 % für Kieferorthopädie
- 80 % für Zahnersatz
- 80 % für Implantate
Ausland
- 100 % für Auslandsreiserücktransport
Gesundheitsservice: Mehr als nur Versicherungsschutz
Zusammen mit ärztlichen Service-Unternehmen, Therapeuten und Beratern unterstützen wir Sie im Krankheitsfall durch kompetente Betreuung, damit Sie schnell wieder gesund werden.
Diesen persönlichen Service erhalten Sie nicht nur im "nächstgelegenen" Krankenhaus, sondern wo immer Sie ihn brauchen (deutschlandweit).
Ab wann kann man sich privat versichern ?
Beamte, Selbstständige, Freiberufler sowie Studenten können ohne besondere Voraussetzungen in die private Krankenversicherung (PKV) eintreten. Angestellte können erst in die PKV aufgenommen werden, wenn ihr Arbeitsentgelt pro Jahr oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, also wenn sie mehr als 66.600 EUR brutto (Stand 2023) verdienen.
Wer kann diesen Tarif abschließen? - Für wen eignet sich der Ausbildungstarif ?
Der Ausbildungstarif eignet sich für Medizin- und Zahnmedizinstudenten sowie studierende Kinder von Medizinern und Zahnmedizinern.
Habe ich auch als Arzt in Ausbildung im Ausland Versicherungsschutz ?
Ja, Sie haben 12 Monate weltweiten Versicherungsschutz.
Wie hoch ist meine Selbstbeteiligung als angehender Arzt ?
Sie haben eine Selbstbeteiligung von 300 € pro Kalenderjahr für ausschließlich ambulante Behandlungen.
Wie versichere Ich mich nach meinem/-r ärztlichen Studium/Ausbildung ?
Nach Ihrem Studium können Sie in jeden unserer Krankheitskostentarife wechseln. Falls Sie nach dem Studium nicht direkt eine Stelle finden, können Sie unsere Krankenversicherung für Ärzte und Zahnärzte in Ausbildung bis zu 12 Monate nach dem Studium behalten.