Nachhaltigkeit bei der INTER
Wir sind uns unserer sozialen Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie gegenüber der Gesellschaft und der Umwelt bewusst.
Nachhaltigkeit als Teil unserer Unternehmenskultur
Die INTER Versicherungsgruppe berücksichtigt ökologische, soziale und wirtschaftliche Aspekte in ihren unternehmerischen Entscheidungen. Als mittelständischer Finanzdienstleister tragen wir Verantwortung für die Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft. Um die INTER Unternehmen auf das Zukunftsfeld Nachhaltigkeit vorzubereiten, haben wir im Jahr 2021 ein für Nachhaltigkeit zuständiges Vorstandsmitglied benannt und die Funktion der Vorstandsbeauftragten Nachhaltigkeit ins Leben gerufen.
Die INTER Versicherungsgruppe befasst sich kontinuierlich mit relevanten Nachhaltigkeitsthemen und deren Weiterentwicklung. Darüber hinaus berichtet wir jährlich über wesentliche Nachhaltigkeitsthemen und Maßnahmen. Bis einschließlich des Berichtsjahres 2023 erfolgte dies über eine DNK-Entsprechenserklärung (DNK: Deutscher Nachhaltigkeitskodex). Seit dem Berichtsjahr 2024 werden die entsprechenden Informationen im Lagebericht des Konzern- Geschäftsberichts veröffentlicht. Damit schaffen wir Transparenz über unsere Aktivitäten und die Weiterentwicklung unseres Nachhaltigkeitsmanagements.
Umsetzung ausgewählter nachhaltigkeitsbezogener Anforderungen
Nachhaltigkeitsberichterstattung ab dem Berichtsjahr 2024
Die Konzernnachhaltigkeitsberichte ab dem Berichtsjahr 2024 sind jeweils Teil der Konzernlageberichte der
Konzerngeschäftsberichte.
Als Finanzmarktteilnehmer im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung) ist die INTER Lebensversicherung AG zur Offenlegung von bestimmten nachhaltigkeitsbezogenen Informationen auf Unternehmens- und Produktebene verpflichtet.
Die Offenlegungen gemäß Artikel 10 der EU-Verordnung 2019/2088 auf Ebene der Fonds, die ökologische und/oder soziale Merkmale bewerben, finden Sie bitte bei den Kapitalverwaltungsgesellschaften selbst.
Als Finanzberater im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung) ist die INTER Krankenversicherung AG zur Offenlegung von bestimmten nachhaltigkeitsbezogenen Informationen verpflichtet.
Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz: LkSG) verpflichtet Unternehmen, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten.
Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie gemäß § 6 Abs. 2 LkSG
Beschwerdeverfahren gemäß § 8 Abs. LkSG
Das Hinweisgebersystem der INTER stellt auch das LkSG-Beschwerdeverfahren dar und wurde hierfür erweitert.
Die Beschreibungen im Rahmen des Hinweisgebersystems geben u. a. auch die Verfahrensordnung gemäß § 8 Abs. 2 LkSG wieder.
Bei Fragen und Anregungen zu unseren Nachhaltigkeitsaktivitäten können Sie unter nachhaltigkeit@inter.de gerne mit uns in Kontakt treten.