Beitragsbefreiung
ab Pflegegrad 5
Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Kosten für ambulante Pflege zu Hause oder einer stationären Pflege im Heim ab. Den Rest tragen Sie als Eigenanteil selbst. Je nach finanzieller Situation im Pflegefall und der Schwere der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 1 bis 5) kann es zu einer Versorgungslücke kommen. Damit es nicht so weit kommt, lohnt sich die Vorsorge über eine Zusatzversicherung mit unserem Pflegetagegeldtarif INTER QualiCare. Dabei bestimmen Sie selbst, wie gering Ihr Eigenanteil im Pflegefall sein soll. Im Pflegefall wir das vorher vereinbarte Tagegeld als monatliche Leistung ausbezahlt.
Die Leistungshöhe legen Sie selbst fest. Sie kann je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit (gemessen am Pflegegrad) unterschiedlich hoch sein.
Der maximale Auszahlungsbetrag gilt für den Pflegegrad 5 bei schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit z.B. mit der
vollstationären Pflege im Heim. Die monatlichen Leistungen können bereits für Pflegegrad 1 mit einer geringeren Leistung z.B. in der ambulanten Pflege zuhause vereinbart werden.
Die Pflegetagegeldversicherung lässt sich für Sie selbst, für den Ehepartner oder Kinder abschließen - die Versicherten werden dann "Versicherte Personen" genannt.
1. Spalte mit Leistungsbeschreibungen | Leistungen des Pflegetagegeldes |
---|---|
Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 5 | |
Soforthilfe ab Pflegegrad 2 | Die Soforthilfe ist Einmalleistung bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit. Diese kann zum |
Erhöhung stationär | Für die Pflege im Heim können Sie Ihren monatlichen Auszahlungsbeitrag ab Pflegegrad 2 auf den von Pflegegrad 5 erhöhen. Das ist dann sinnvoll, wenn Sie bereits ab einem niedrigeren Pflegegrad |
Dynamik (auch während Pflegebedürftigkeit) | Die Dynamik sorgt dafür, dass die Geldleistung an die Kostensteigerung angepasst |
Leistungen bei vorübergehender Pflegebedürftigkeit | |
Auszahlung der Leistungen auch bei Laienpflege | |
Ruhen des Vertrages (ohne Grund bis zu dreimal, jeweils bis zu sechs Monaten) | |
Option auf Höherversicherung bei Ereignissen (z.B. Geburt eines Kindes, Hochzeit) | |
Leistung bei stationären Krankenhausaufenthalten | |
Alterungsrückstellungen werden gebildet | |
Geltungsbereich | Weltweit |
Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 5
Soforthilfe ab Pflegegrad 2
Die Soforthilfe ist Einmalleistung bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit. Diese kann zum
Beispiel für den Umbau des Eigenheims verwendet werden, um dieses pflegegerecht zu
gestalten. Die Einmalleistung kann bis zu 25.000 € abgeschlossen werden.
Erhöhung stationär
Für die Pflege im Heim können Sie Ihren monatlichen Auszahlungsbeitrag ab Pflegegrad 2 auf den von Pflegegrad 5 erhöhen. Das ist dann sinnvoll, wenn Sie bereits ab einem niedrigeren Pflegegrad
eine Pflege im Heim vorziehen, z.B. weil Sie keine Angehörigen haben, die Sie pflegen
könnten.
Dynamik (auch während Pflegebedürftigkeit)
Die Dynamik sorgt dafür, dass die Geldleistung an die Kostensteigerung angepasst
wird, damit die Kaufkraft die gleiche bleibt.
Leistungen bei vorübergehender Pflegebedürftigkeit
Auszahlung der Leistungen auch bei Laienpflege
Ruhen des Vertrages (ohne Grund bis zu dreimal, jeweils bis zu sechs Monaten)
Option auf Höherversicherung bei Ereignissen (z.B. Geburt eines Kindes, Hochzeit)
Leistung bei stationären Krankenhausaufenthalten
Alterungsrückstellungen werden gebildet
Geltungsbereich
Weltweit
Nein, es gibt keine Altersbegrenzung, wenn Sie die Pflegetagegeldversicherung abschließen möchten.
Frühzeitige Vorsorge mit INTER QualiCare ® lohnt sich jedoch.
Gesundheitszustand und Alter sind entscheidend für die Bemessung der Höhe Ihres monatlichen
Beitrages für die private Pflegetagegeldversicherung. Unser Tipp: Profitieren Sie Jahr für Jahr von
günstigeren Beiträgen durch einen frühzeitigen Abschluss.
INTER QualiCare ® bietet Versicherungsschutz in allen 5 Pflegegraden – unabhängig von der Art der Pflege. Darüber hinaus ist es möglich, die Leistungen bei stationärer Pflege ab Pflegegrad 2 auf das Leistungsniveau von Pflegegrad 5 zu erhöhen. Die Einmalleistung zur Absicherung von Sofortkosten im Pflegefall (z.B. Umbaumaßnahmen) ist ebenfalls optional abschließbar und beinhaltet zudem zwei Leistungsinnovationen:
Ja. Die Höhe des Tagessatzes ist grundsätzlich frei wählbar. Für den Pflegegrad 1 ist der Tagessatz bedarfsgerecht auf 20 Euro begrenzt, aber für die Pflegegrade 2-5 können bis zu 300 Euro vereinbart werden. Die vereinbarte Versicherungsleistung gilt für ambulante, teilstationäre und vollstationäre Pflege gleichermaßen.
Gerne können wir Ihnen ein individuelles Angebot erstellen. Nutzen Sie dazu einfach unsere Suche für einen kompetenten Berater in Ihrer Nähe: