Seit über 100 Jahren
Zahnzusatzversicherung

Zahnzusatzversicherung

Für schöne Zähne und ein gesundes Lächeln

  • Sofortiger Versicherungsschutz
  • 100% für Zahnprophylaxe und professionelle Zahnreinigung
    (bis 150 € im Jahr)
  • Hilfe für Angstpatienten (Narkose, Akupunktur und Hypnose)
  • Bis zu 90% bei Zahnersatz
  • NEU: Nachhaltige Variante bessergrün
Jetzt online berechnen

Für Ihre optimale Behandlung beim Zahnarzt

Ob schmerzhafte Wurzelbehandlungen, nervige Zahnspange, teure Implantate – für Ihr perfektes Lächeln müssen Sie oft tapfer sein. Vor allem auch, wenn die Rechnung vom Zahnarzt ins Haus flattert.

Bei Zahnarztbesuchen müssen Sie als gesetzlich Krankenversicherter zusätzlich immer wieder Leistungen aus der eigenen Tasche bezahlen. Für den Zahnersatz Ihrer Wahl sind das nicht selten mehrere tausend Euro.

Mit unserer Zahnzusatzversicherung zeigen Sie Ihr schönstes Lächeln und machen unter anderem Schluss mit hohen Zuzahlungen bei hochwertigem Zahnersatz.

Mit dem INTER QualiMed Z Zahn reduziert sich Ihr Eigenanteil - egal ob z. B. für Implantat, Brücke, Prothese oder eine Wurzelbehandlung. So fällt das Lächeln leicht.

Unser Angebot im Überblick

Basis

Z70

Bis 70% Zahnersatz

70% pro Inlay (max. 200 €)

 

Optional Baustein ZPro

  • 100 % für plastische Füllungen
  • professionelle Zahnreinigung
    (1 x 100% / Jahr)
  • Kosten für Schmerzausschaltung
    (100 % max. 250 € / Jahr
Exklusiv

Z80

Bis 80% für Zahnersatz & Implantate

80 % für Inlays

60 % für Kieferorthopädie

Optional Baustein ZPro

  • 100 % für plastische Füllungen
  • professionelle Zahnreinigung
    (1 x 100% / Jahr)
  • Kosten für Schmerzausschaltung
    (100% max. 250 € / Jahr)
Premium

Z90Plus 

90% für Zahnersatz & Implantate

90% für Inlays

90% für Kieferorthopädie

 

  • 100 % für plastische Füllungen
  • Professionelle Zahnreinigung
    (100% bis max. 150 € pro KJ)
  • Kosten für Schmerzausschaltung
    (100% max. 350 € / Jahr)

Berechnungsgrundlage: Versicherte Person, Geburtsjahr 1992.

Details zu den Leistungen finden Sie in unserer Leistungsübersicht.

Die gezeigten Preise des Basis- und Exklusivtarif beinhalten den Zusatzbaustein ZPro. ZPro ist optional zuwählbar.

Ohne Baustein ZPro ist der Basistarif ab 4.70 € und der Exklusivtarif ab 8,71 € erhältlich.

Welche Kosten werden mir erstattet?

Ein Beispiel: Sie erhalten von Ihrem Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan für eine Behandlung über 5.000 € und haben den Tarif Z 90 bei uns abgeschlossen. Von den 5.000 € erstatten wir (bei 10 Jahre lückenlosem Bonusheft) 90 % und ziehen die Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab: 5.000 € x 90 % = 4.500,00 € - Vorleistung der GKV 1.500 €. Wir erstatten 3.000 €. Ihr verbleibender Eigenanteil beträgt 500 €.

 

Die Leistungen unserer Zahnzusatzversicherung im Überblick

Basis Exklusiv Premium Plus

Zahnersatz (Regelversorgung)

 85 - 100%
(abhängig von der nachgewiesenen Prophylaxe)

85 - 100%
(abhängig von der nachgewiesenen Prophylaxe)

100%

Zahnersatz
(Privatärztliche oder höherwertige Versorgung)

55 - 70 %
(abhängig von der nachgewiesenen Prophylaxe)

65 - 80%
(abhängig von der nachgewiesenen Prophylaxe)

90%
(100%, wenn der Versicherungsfall auf einen Unfall zurückzuführen ist)

Implantate

65 - 80%
(abhängig von der nachgewiesenen Prophylaxe)

90% 
(100%, wenn der Versicherungsfall auf einen Unfall zurückzuführen ist)

Inlays

70 % bis 200 € Erstattungsbetrag je Inlay

80%

90%

Kieferorthopädie

KIG 3-5: 60% für Mehrleistungen bis zu einem Erstattungsbetrag von 350 € je Kiefer

KIG 1-2: 60% bei Behandlungsbeginn vor Vollendung des  18. Lebensjahres

Bei 
Behandlungsbeginn vor Vollendung des 18. Lebensjahres: 

  • 90% einmalig bis zu 2.500 EUR (unabhängig von der kieferorthopädischen Indikationsgruppe (KIG) 1-5)

Bei Behandlungsbeginn nach Vollendung des 18. Lebensjahres:

  • 90% einmalig bis zu 2.500 EUR 

Gebührenordnung

Bis zu den  Höchstsätzen

Bis zu den  Höchstsätzen

Bei Zahnersatz, Inlays, Implantaten, Kieferorthopädie und Professioneller Zahnreinigung auch über die Höchstsätze  hinaus. Bei Prophylaxe, Zahnbehandlung und Schmerzausschaltung bis zu den Höchstsätzen.

Leistungsbegrenzungen

750 / 1.500 / 3.000 € in den ersten 12/24/36 Monaten

Entfall der Begrenzungen bei Unfall

750 / 1.500 / 3.000 € in den ersten 12/24/36 Monaten 

Entfall der Begrenzungen bei Unfall

1.000 / 2.000 / 3.000 / 4.000 / 5.000 € in den ersten 12/24/36/48/60 Monaten 

 

Entfall der Begrenzungen bei Unfall

Prophylaxe 

Über Zusatzbaustein ZPro versicherbar

Über Zusatzbaustein ZPro versicherbar

100% für folgende prophylaktische Leistungen: 

  • Erstellung Mundhygienestatus, 
  • Kontrolle des Übungserfolges, 
  • lokale Fluoridierung, 
  • Versiegelung von kariesfreien Fissuren und 
  • Behandlung überempfindlicher Zahnflächen

Professionelle Zahnreinigung

Über Zusatzbaustein ZPro versicherbar

 

Über Zusatzbaustein ZPro versicherbar

100% bis zu 150 EUR pro Kalenderjahr

Besondere Methoden zur Schmerzausschaltung

Über Zusatzbaustein ZPro versicherbar

Über Zusatzbaustein ZPro versicherbar

100% bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 350 EUR pro Kalenderjahr. 
Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen zählen 

  • Analgosedierung (Dämmerschlaf), 
  • Vollnarkose, 
  • Lachgas-Sedierung, 
  • Akupunktur und 
  • Hypnose.

Zahnersatz (Regelversorgung)

 85 - 100%
(abhängig von der nachgewiesenen Prophylaxe)

Zahnersatz
(Privatärztliche oder höherwertige Versorgung)

55 - 70 %
(abhängig von der nachgewiesenen Prophylaxe)

Implantate

Inlays

70 % bis 200 € Erstattungsbetrag je Inlay

Kieferorthopädie

Gebührenordnung

Bis zu den  Höchstsätzen

Leistungsbegrenzungen

750 / 1.500 / 3.000 € in den ersten 12/24/36 Monaten

Entfall der Begrenzungen bei Unfall

Prophylaxe 

Über Zusatzbaustein ZPro versicherbar

Professionelle Zahnreinigung

Über Zusatzbaustein ZPro versicherbar

 

Besondere Methoden zur Schmerzausschaltung

Über Zusatzbaustein ZPro versicherbar

Zahnersatz (Regelversorgung)

85 - 100%
(abhängig von der nachgewiesenen Prophylaxe)

Zahnersatz
(Privatärztliche oder höherwertige Versorgung)

65 - 80%
(abhängig von der nachgewiesenen Prophylaxe)

Implantate

65 - 80%
(abhängig von der nachgewiesenen Prophylaxe)

Inlays

80%

Kieferorthopädie

KIG 3-5: 60% für Mehrleistungen bis zu einem Erstattungsbetrag von 350 € je Kiefer

KIG 1-2: 60% bei Behandlungsbeginn vor Vollendung des  18. Lebensjahres

Gebührenordnung

Bis zu den  Höchstsätzen

Leistungsbegrenzungen

750 / 1.500 / 3.000 € in den ersten 12/24/36 Monaten 

Entfall der Begrenzungen bei Unfall

Prophylaxe 

Über Zusatzbaustein ZPro versicherbar

Professionelle Zahnreinigung

Über Zusatzbaustein ZPro versicherbar

Besondere Methoden zur Schmerzausschaltung

Über Zusatzbaustein ZPro versicherbar

Zahnersatz (Regelversorgung)

100%

Zahnersatz
(Privatärztliche oder höherwertige Versorgung)

90%
(100%, wenn der Versicherungsfall auf einen Unfall zurückzuführen ist)

Implantate

90% 
(100%, wenn der Versicherungsfall auf einen Unfall zurückzuführen ist)

Inlays

90%

Kieferorthopädie

Bei 
Behandlungsbeginn vor Vollendung des 18. Lebensjahres: 

  • 90% einmalig bis zu 2.500 EUR (unabhängig von der kieferorthopädischen Indikationsgruppe (KIG) 1-5)

Bei Behandlungsbeginn nach Vollendung des 18. Lebensjahres:

  • 90% einmalig bis zu 2.500 EUR 

Gebührenordnung

Bei Zahnersatz, Inlays, Implantaten, Kieferorthopädie und Professioneller Zahnreinigung auch über die Höchstsätze  hinaus. Bei Prophylaxe, Zahnbehandlung und Schmerzausschaltung bis zu den Höchstsätzen.

Leistungsbegrenzungen

1.000 / 2.000 / 3.000 / 4.000 / 5.000 € in den ersten 12/24/36/48/60 Monaten 

 

Entfall der Begrenzungen bei Unfall

Prophylaxe 

100% für folgende prophylaktische Leistungen: 

  • Erstellung Mundhygienestatus, 
  • Kontrolle des Übungserfolges, 
  • lokale Fluoridierung, 
  • Versiegelung von kariesfreien Fissuren und 
  • Behandlung überempfindlicher Zahnflächen

Professionelle Zahnreinigung

100% bis zu 150 EUR pro Kalenderjahr

Besondere Methoden zur Schmerzausschaltung

100% bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 350 EUR pro Kalenderjahr. 
Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen zählen 

  • Analgosedierung (Dämmerschlaf), 
  • Vollnarkose, 
  • Lachgas-Sedierung, 
  • Akupunktur und 
  • Hypnose.
Logo der nachhaltigen Variante bessergrün

Versichern Sie sich nachhaltig

Entscheiden Sie sich für unsere nachhaltige Tarifvariante bessergrün. Einfach beim Online-Abschluss Ihr Häkchen in der Personenübersicht bei "bessergrün" setzen. Für Ihren abgeschlossenen bessergrün-Vertrag wird zum Beispiel ein Baum gepflanzt und die INTER investiert einen Beitragsanteil der bessergrün-Produkte in nachhaltige Kapitalanlagen.

Zahnvorsorge perfekt absichern mit dem INTER QualiMed Z ZPro

Vorsorge ist wichtig, wenn es um den Erhalt der Gesundheit geht. Das gilt ganz besonders für Ihre Zähne. Von der Erstellung des Mundhygienestatus bis zur Versiegelung von kariesfreien Fissuren und der Behandlung überempfindlicher Zähne hat dieser Zusatzbaustein alles im Angebot:

Prophylaxe: 100% für folgende Leistungen:

  • Erstellung eines Mundhygienestatus
  • Kontrolle des Übungserfolges
  • Lokale Fluoridierung
  • Versiegelung von kariesfreien Zähnen
  • Behandlung überempfindlicher Zahnflächen

Besondere Methoden zur Schmerzausschaltung :

  • 100% bis max. 250 € p.a. für Narkose, Analgosedierung, Lachgas-Sedierung, Akupunktur und Hypnose

Professionelle Zahnreinigung:

  • Zusätzlich wird einmal im Jahr eine Professionelle Zahnreinigung erstattet.
FAQ zur Zahnzusatzversicherung
Tarif
Allgemein
Service

Für die Behandlungskosten nach einem (ambulanten) (Zahn-)Arztbesuch erhalten Sie eine Rechnung direkt von Ihrem behandelnden Arzt oder durch eine vom Arzt beauftragte Verrechnungsstelle. Diese Rechnung reichen Sie anschließend, genauso wie Rezepte für Medikamente, bei uns ein. Nach einer Prüfung erhalten Sie die, laut Tarif vereinbarten, erstattungsfähigen Kosten erstattet.

Die Gutschrift erfolgt in der Regel auf das Konto, von dem Ihr Beitrag eingezogen wird. 

Unser Tipp: Mit der Meine INTER App funktioniert die Unterlageneinreichung schnell und einfach. Sie fotografieren alle Belege und schicken diese vertragsbezogen an uns.

Bitte öffnen Sie die Kachel "Einreichungen" und wählen Sie die Funktion "Neue Einreichung" aus. Fotografieren Sie die Rechnung oder den Kostenvoranschlag. Anschließend können Sie weitere Belege fotografieren und abschließend gesammelt versenden.

Wichtig beim Fotografieren ist:

  • Glätten Sie das Dokument und achten Sie auf gute Lichtverhältnisse.
  • Bitte fotografieren Sie z. B. bei Belegen auch die Rückseite, wenn nötig.
  • Wenn Sie uns Belege zusenden, fotografieren Sie diese bitte einzeln und legen Sie sie nicht nebeneinander.
  • Ihr Gerät löst die Kamera automatisch aus, wenn die Bedingungen passen.
  • Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, manuell auszulösen. Achten Sie dabei darauf, dass das Dokument gut lesbar ist und die gesamte Seite erfasst wurde. Ränder können sie ggf. auch im Nachgang noch korrigieren.

Rechnungen per E-Mail einreichen

Möchten Sie uns Unterlagen (Rechnungen, Rezepte, Kostenvoranschläge, Verordnungen, weitere ärztliche Belege) per E-Mail zukommen lassen? Dann nutzen Sie für Einreichungen bitte ausschließlich folgende Adresse: leistung@inter.de.
 

Bitte schicken Sie uns die Dokumente immer

  • mit Ihrer Vertragsnummer im Betreff
  • einwandfrei lesbar, nicht verschlüsselt oder kennwortgeschützt im PDF-Format
  • inkl. bedruckter Rückseiten, z. B. bei Rezepten
  • pro Seite nur ein Rezept oder eine Verordnung zu

Wir behalten uns in Einzelfällen vor, zur weiteren Prüfung den Originalbeleg anzufordern. Bitte bewahren Sie die Originale zumindest solange auf, bis Sie von uns die schriftliche Rückmeldung, z.B. in Form einer Leistungsabrechnung haben.

Rechnungen per Post einreichen

INTER Krankenversicherung AG
Postfach 10 16 41
68016 Mannheim


Bei der Einreichung per Post ist zu beachten, dass die Belege nicht zusammengeheftet bzw. zusammengetackert sind. Das Einreichungsformular hilft uns bei der Zuordnung und auch bei der Vollständigkeitsprüfung der Belege, ist aber nicht verpflichtend.

Die Verjährungsfrist beträgt in der Krankenversicherung 3 Jahre. Die Verjährungsfrist von 3 Jahren gilt z. B. auch für Verträge zwischen Krankenhaus und Patient sowie Arzt und Patient.

Um Ihren Ansprechpartner zu finden, nutzen Sie unsere Suchfunktion "Ansprechpartner vor Ort".
Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl ein und finden Sie den richtigen Ansprechpartner.
 

Unsere Zahnzusatzversicherung können Sie hier schnell und einfach online abschließen.

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