
Ambulante
Krankenzusatzversicherung
Wertvolle Zuschüsse zu Leistungen beim Arzt
- Erstattung für Sehhilfen sowie Operationen zur Sehschärfenkorrektur
- Zusätzliche Leistungen wie Massage oder Lymphdrainage
- NEU: Nachhaltige Variante bessergrün
Ambulante Zusatzversicherung: Das Wichtigste in Kürze
- Prävention: Wir übernehmen Kosten für Vorsorgeuntersuchungen, die Ihre GKV nur teilweise oder gar nicht übernehmen kann.
- Alternativmedizin: Unsere ambulante Zusatzversicherung deckt auch Heilbehandlungen beim Heilpraktiker oder Osteopathen ab.
- Zusatzleistungen: Massagen, Brillen, Sehhilfen und individuelle Gesundheitsleistungen.
Vorsorge - In vielen Fällen müssen Sie selbst zahlen
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt oft nur einen Teil der ambulanten Kosten. Alles, was über die Grundversorgung hinausgeht, müssen Sie selbst zahlen: Sei es eine Brille, Kontaktlinsen, Arznei- und Hilfsmittel, Vorsorgeuntersuchungen, Massagen oder alternative Behandlungsmethoden bei einem Heilpraktiker.
Mit dem INTER QualiMed Z Ambulant sind Sie bestens abgesichert. Unsere ambulante Krankenzusatzversicherung bietet Ihnen wertvolle Zuschüsse zu Leistungen, die Ihre Krankenkasse nicht übernimmt. Je nach Tarif sogar zu Akupunktur, traditioneller chinesischer Medizin, Behandlungen beim Chiropraktiker und Osteopathen, Homöopathie oder LASIK.
Basis | Exklusiv | Premium | |
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Gesetzliche Zuzahlungen zur ambulanten Heilbehandlung | Erstattet werden sämtliche Zuzahlungen für:
| Erstattet werden sämtliche Zuzahlungen für:
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Vorsorgeuntersuchungen / Schutzimpfungen (inkl. Reiseschutz) / Privatärztliche Leistungen (IGeL) | Vorsorgeuntersuchungen 150 € EB innerhalb der ersten 12 Monate 300€ EB innerhalb der ersten 24 Monate ab dem 25. Monat 500 € EB pro Kalenderjahr | Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfung | Privatärztliche Leistungen (IGeL), Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfung |
Sehhilfen | 100 % bis 150 € EB innerhalb von 2 Jahren | 100 % bis 250 € EB innerhalb von 2 Jahren | 100 % bis 375 € EB innerhalb von 2 Jahren |
Operative Maßnahmen zur Behandlung der Fehlsichtigkeit (z.B. LASIK, LASEK, PRK) | 100 % bis 800 € EB je Auge, erneute Behandlung nach frühstens drei Jahren (Wartezeit 3 Jahre) | ||
Hilfsmittel | 80% bis 250 € EB pro KJ | ||
Heilmittel | 100% bis 200 € EB pro KJ | ||
Heilpraktiker und alternative Heilmethoden | 80% bis 400 € EB pro KJ (einschl. Arznei/Verbandmittel) | 80 % max. bis 800 € EB pro KJ (einschl. Arznei-/Verbandmittel) | |
Präventionsmaßnahmen | 100 % bis 50 € EB pro KJ | ||
Gebührenordnung | Bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte | Über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte und Heilpraktiker. | Über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte und Heilpraktiker. |
Besonderheiten |
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Basis
Gesetzliche Zuzahlungen zur ambulanten Heilbehandlung
Erstattet werden sämtliche Zuzahlungen für:
- Arznei/Verbandmittel
- Heilmittel
- Hilfsmittel
- Fahrtkosten bei ambulanter Behandlung
Vorsorgeuntersuchungen / Schutzimpfungen (inkl. Reiseschutz) / Privatärztliche Leistungen (IGeL)
Vorsorgeuntersuchungen
100% bis Erstattungsbetrag (EB) pro Kalenderjahr (KJ):
150 € EB innerhalb der ersten 12 Monate
300€ EB innerhalb der ersten 24 Monate
ab dem 25. Monat 500 € EB pro Kalenderjahr
Sehhilfen
100 % bis 150 € EB innerhalb von 2 Jahren
Operative Maßnahmen zur Behandlung der Fehlsichtigkeit (z.B. LASIK, LASEK, PRK)
Hilfsmittel
Heilmittel
Heilpraktiker und alternative Heilmethoden
Präventionsmaßnahmen
Gebührenordnung
Bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte
Besonderheiten
- Kalkulation ohne Alterungsrückstellung
- Keine Gesundheits prüfung
Exklusiv
Gesetzliche Zuzahlungen zur ambulanten Heilbehandlung
Vorsorgeuntersuchungen / Schutzimpfungen (inkl. Reiseschutz) / Privatärztliche Leistungen (IGeL)
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfung
100 % bis 400 € Erstattungsbetrag (EB) in 2 Jahren
Sehhilfen
100 % bis 250 € EB innerhalb von 2 Jahren
Operative Maßnahmen zur Behandlung der Fehlsichtigkeit (z.B. LASIK, LASEK, PRK)
Hilfsmittel
Heilmittel
Heilpraktiker und alternative Heilmethoden
80% bis 400 € EB pro KJ (einschl. Arznei/Verbandmittel)
Für Heilpraktikerleistungen, Chiropraktiker, Osteopathen und Alternative Heilmethoden nach dem Hufelandverzeichnis
Präventionsmaßnahmen
Gebührenordnung
Über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte und Heilpraktiker.
Schwangerschaftsvorsorge durch eine Hebamme / Entbindungshelfer bis zu den Beträgen der Hebammengebührenordnung
Besonderheiten
- Kalkulation ohne Alterungsrückstellung
- Verzicht auf GKV-Vorleistung
Premium
Gesetzliche Zuzahlungen zur ambulanten Heilbehandlung
Erstattet werden sämtliche Zuzahlungen für:
- Arznei/Verbandmittel
- Heilmittel
- Hilfsmittel
- Fahrtkosten bei ambulanter Behandlung
Vorsorgeuntersuchungen / Schutzimpfungen (inkl. Reiseschutz) / Privatärztliche Leistungen (IGeL)
Privatärztliche Leistungen (IGeL), Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfung
100 % bis 800 € Erstattungsbetrag (EB) in 2 Jahren
Sehhilfen
100 % bis 375 € EB innerhalb von 2 Jahren
Operative Maßnahmen zur Behandlung der Fehlsichtigkeit (z.B. LASIK, LASEK, PRK)
100 % bis 800 € EB je Auge, erneute Behandlung nach frühstens drei Jahren (Wartezeit 3 Jahre)
Hilfsmittel
80% bis 250 € EB pro KJ
Heilmittel
100% bis 200 € EB pro KJ
Heilpraktiker und alternative Heilmethoden
80 % max. bis 800 € EB pro KJ (einschl. Arznei-/Verbandmittel)
Für Heilpraktikerleistungen, Chiropraktiker, Osteopathen und Alternative Heilmethoden nach dem Hufelandverzeichnis
Präventionsmaßnahmen
100 % bis 50 € EB pro KJ
Gebührenordnung
Über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte und Heilpraktiker.
Schwangerschaftsvorsorge durch eine Hebamme / Entbindungshelfer bis zu den Beträgen der Hebammengebührenordnung
Besonderheiten
- Kalkulation ohne Alterungsrückstellung
- Verzicht auf GKV-Vorleistung

Versichern Sie sich nachhaltig
Entscheiden Sie sich für unsere nachhaltige Tarifvariante bessergrün. Einfach beim Online-Abschluss Ihr Häkchen in der Personenübersicht bei "bessergrün" setzen. Für Ihren abgeschlossenen bessergrün-Vertrag wird zum Beispiel ein Baum gepflanzt und die INTER investiert einen Beitragsanteil der bessergrün-Produkte in nachhaltige Kapitalanlagen.
Krankentagegeld für Angestellte
Im langen Krankheitsfall – keine Sorge um Ihr Einkommen
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, kann sich nach Ende der Lohnfortzahlung eine Versorgungslücke auftun, denn das Krankengeld Ihrer Krankenkasse ersetzt Ihr Nettoeinkommen nur zum Teil.
Hier bieten wir Ihnen passende Tarife, die mit flexiblen Karenzzeiten - von 6 bis hin zu 52 Wochen - auf Ihren individuellen Bedarf zugeschnitten werden können. Sichern Sie sich Ihr Gehalt und schließen Sie Ihre Versorgungslücke.
Ihre Vorteile
- Lohnfortzahlung nach Ablauf einer Karenzzeit
- Dynamische Anpassung an die Einkommensentwicklung
- Anpassung der Karenzzeit ohne Gesundheitsprüfung
- Keine Wartezeiten bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit
- Verlängerte Meldefrist der Arbeitsunfähigkeit: bis zu 7 Tage nach Ablauf der Karenzzeit
- Steuerfreie Auszahlung der Krankentagegeldleistungen
- Bis zu 6 Monate Nachleistung bei Berufsunfähigkeit
FAQ zur Ambulanten Zusatzversicherung
Ist eine ambulante Zusatzversicherung sinnvoll ?
Eine ambulante Zusatzversicherung ist sinnvoll, denn der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung wird immer weiter eingeschränkt. Das bedeutet für Sie: Bestimmte Leistungen müssen Sie selbst bezahlen oder darauf verzichten. Mit unserer ambulanten Zusatzversicherung sichern Sie Leistungen, wie Sehhilfen, Heilpraktiker, Impfungen und vieles mehr ab, die Ihnen Ihre Kasse nicht bezahlt.
Was ist eine Gesundheitsprüfung ?
Eine Gesundheitsprüfung ist eine Abfrage und Auswertung von Gesundheitsangaben, die der Kunde bei Antragsstellung beantwortet. Anhand dieser prüft der Versicherer, ob oder unter welchen Voraussetzungen ein Versicherungsvertrag zustande kommen kann.
Was ist eine Beitragsanpassung (BAP) und wie kommt es dazu ?
Beitragsanpassungen sind Beitragserhöhungen oder -senkungen in der privaten Krankenversicherung.
Beitragsänderungen in der privaten Krankenversicherung sind in der Regel auf die folgenden Ursachen zurückzuführen:
- Abweichungen der tatsächlichen Kosten für medizinische Behandlungen als im Tarif kalkuliert,
- geänderte Lebenserwartung der versicherten Personen,
- steigende Arzthonorare und Abrechnungsbestimmungen,
- neue, teurere Medikamente und Behandlungsmethoden durch den medizinischen Fortschritt.
Die gesetzliche Grundlage für die Beitragsanpassung bildet §203 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die vertragliche Umsetzung erfolgt bei der INTER in §8 bzw. §8a/8b der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Aufgrund der Vorgaben der Gesetzgebung sind wir zur jährlichen Überprüfung und ggf. Neukalkulation der Prämien verpflichtet, wenn die tatsächlichen Ausgaben für die Versicherten nicht mit den kalkulierten Ausgaben übereinstimmen. Die Beitragsanpassung in dem versicherten Tarif erfolgt, weil der maßgebliche gesetzliche Schwellenwert (in Höhe von 10 %) bzw. der maßgebliche vertraglich vereinbarte Schwellenwert (in Höhe von 5 %) bei der Rechnungsgrundlage „Versicherungsleistungen“ nicht nur vorübergehend über-/unterschritten wurde. Anpassungen erfolgen nur mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders.
Bei Beitragsanpassungen handelt es sich um eine Senkung oder Erhöhung der bisher vereinbarten Monatsprämie, die bei Abschluss einer solchen Krankenversicherung vereinbart wurde.
Die Beitragserhöhung muss durch die private Krankenversicherung einen Monat im Voraus angekündigt werden.