Ambulante
Krankenzusatzversicherung
Wertvolle Zuschüsse zu Leistungen beim Arzt
- Erstattung für Sehhilfen sowie Operationen zur Sehschärfenkorrektur
- Zusätzliche Leistungen wie Massage oder Lymphdrainage
- NEU: Nachhaltige Variante bessergrün
Ambulante Zusatzversicherung: Das Wichtigste in Kürze
- Prävention: Wir übernehmen Kosten für Vorsorgeuntersuchungen, die Ihre GKV nur teilweise oder gar nicht übernehmen kann.
- Alternativmedizin: Unsere ambulante Zusatzversicherung deckt auch Heilbehandlungen beim Heilpraktiker oder Osteopathen ab.
- Zusatzleistungen: Massagen, Brillen, Sehhilfen und individuelle Gesundheitsleistungen.
Vorsorge - In vielen Fällen müssen Sie selbst zahlen
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt oft nur einen Teil der ambulanten Kosten. Alles, was über die Grundversorgung hinausgeht, müssen Sie selbst zahlen: Sei es eine Brille, Kontaktlinsen, Arznei- und Hilfsmittel, Vorsorgeuntersuchungen, Massagen oder alternative Behandlungsmethoden bei einem Heilpraktiker.
Mit dem INTER QualiMed Z Ambulant sind Sie bestens abgesichert. Unsere ambulante Krankenzusatzversicherung bietet Ihnen wertvolle Zuschüsse zu Leistungen, die Ihre Krankenkasse nicht übernimmt. Je nach Tarif sogar zu Akupunktur, traditioneller chinesischer Medizin, Behandlungen beim Chiropraktiker und Osteopathen, Homöopathie oder LASIK.
Basis | Exklusiv | Premium | |
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Gesetzliche Zuzahlungen zur ambulanten Heilbehandlung | Erstattet werden sämtliche Zuzahlungen für:
| Erstattet werden sämtliche Zuzahlungen für:
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Vorsorgeuntersuchungen / Schutzimpfungen (inkl. Reiseschutz) / Privatärztliche Leistungen (IGeL) | Vorsorgeuntersuchungen 150 € EB innerhalb der ersten 12 Monate 300€ EB innerhalb der ersten 24 Monate ab dem 25. Monat 500 € EB pro Kalenderjahr | Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfung | Privatärztliche Leistungen (IGeL), Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfung |
Sehhilfen | 100 % bis 150 € EB innerhalb von 2 Jahren | 100 % bis 250 € EB innerhalb von 2 Jahren | 100 % bis 375 € EB innerhalb von 2 Jahren |
Operative Maßnahmen zur Behandlung der Fehlsichtigkeit (z.B. LASIK, LASEK, PRK) | 100 % bis 800 € EB je Auge, erneute Behandlung nach frühstens drei Jahren (Wartezeit 3 Jahre) | ||
Hilfsmittel | 80% bis 250 € EB pro KJ | ||
Heilmittel | 100% bis 200 € EB pro KJ | ||
Heilpraktiker und alternative Heilmethoden | 80% bis 400 € EB pro KJ (einschl. Arznei/Verbandmittel) | 80 % max. bis 800 € EB pro KJ (einschl. Arznei-/Verbandmittel) | |
Präventionsmaßnahmen | 100 % bis 50 € EB pro KJ | ||
Gebührenordnung | Bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte | Über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte und Heilpraktiker. | Über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte und Heilpraktiker. |
Besonderheiten |
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Basis
Gesetzliche Zuzahlungen zur ambulanten Heilbehandlung
Erstattet werden sämtliche Zuzahlungen für:
- Arznei/Verbandmittel
- Heilmittel
- Hilfsmittel
- Fahrtkosten bei ambulanter Behandlung
Vorsorgeuntersuchungen / Schutzimpfungen (inkl. Reiseschutz) / Privatärztliche Leistungen (IGeL)
Vorsorgeuntersuchungen
100% bis Erstattungsbetrag (EB) pro Kalenderjahr (KJ):
150 € EB innerhalb der ersten 12 Monate
300€ EB innerhalb der ersten 24 Monate
ab dem 25. Monat 500 € EB pro Kalenderjahr
Sehhilfen
100 % bis 150 € EB innerhalb von 2 Jahren
Operative Maßnahmen zur Behandlung der Fehlsichtigkeit (z.B. LASIK, LASEK, PRK)
Hilfsmittel
Heilmittel
Heilpraktiker und alternative Heilmethoden
Präventionsmaßnahmen
Gebührenordnung
Bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte
Besonderheiten
- Kalkulation ohne Alterungsrückstellung
- Keine Gesundheits prüfung
Exklusiv
Gesetzliche Zuzahlungen zur ambulanten Heilbehandlung
Vorsorgeuntersuchungen / Schutzimpfungen (inkl. Reiseschutz) / Privatärztliche Leistungen (IGeL)
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfung
100 % bis 400 € Erstattungsbetrag (EB) in 2 Jahren
Sehhilfen
100 % bis 250 € EB innerhalb von 2 Jahren
Operative Maßnahmen zur Behandlung der Fehlsichtigkeit (z.B. LASIK, LASEK, PRK)
Hilfsmittel
Heilmittel
Heilpraktiker und alternative Heilmethoden
80% bis 400 € EB pro KJ (einschl. Arznei/Verbandmittel)
Für Heilpraktikerleistungen, Chiropraktiker, Osteopathen und Alternative Heilmethoden nach dem Hufelandverzeichnis
Präventionsmaßnahmen
Gebührenordnung
Über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte und Heilpraktiker.
Schwangerschaftsvorsorge durch eine Hebamme / Entbindungshelfer bis zu den Beträgen der Hebammengebührenordnung
Besonderheiten
- Kalkulation ohne Alterungsrückstellung
- Verzicht auf GKV-Vorleistung
Premium
Gesetzliche Zuzahlungen zur ambulanten Heilbehandlung
Erstattet werden sämtliche Zuzahlungen für:
- Arznei/Verbandmittel
- Heilmittel
- Hilfsmittel
- Fahrtkosten bei ambulanter Behandlung
Vorsorgeuntersuchungen / Schutzimpfungen (inkl. Reiseschutz) / Privatärztliche Leistungen (IGeL)
Privatärztliche Leistungen (IGeL), Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfung
100 % bis 800 € Erstattungsbetrag (EB) in 2 Jahren
Sehhilfen
100 % bis 375 € EB innerhalb von 2 Jahren
Operative Maßnahmen zur Behandlung der Fehlsichtigkeit (z.B. LASIK, LASEK, PRK)
100 % bis 800 € EB je Auge, erneute Behandlung nach frühstens drei Jahren (Wartezeit 3 Jahre)
Hilfsmittel
80% bis 250 € EB pro KJ
Heilmittel
100% bis 200 € EB pro KJ
Heilpraktiker und alternative Heilmethoden
80 % max. bis 800 € EB pro KJ (einschl. Arznei-/Verbandmittel)
Für Heilpraktikerleistungen, Chiropraktiker, Osteopathen und Alternative Heilmethoden nach dem Hufelandverzeichnis
Präventionsmaßnahmen
100 % bis 50 € EB pro KJ
Gebührenordnung
Über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte und Heilpraktiker.
Schwangerschaftsvorsorge durch eine Hebamme / Entbindungshelfer bis zu den Beträgen der Hebammengebührenordnung
Besonderheiten
- Kalkulation ohne Alterungsrückstellung
- Verzicht auf GKV-Vorleistung
Versichern Sie sich nachhaltig
Entscheiden Sie sich für unsere nachhaltige Tarifvariante bessergrün. Einfach beim Online-Abschluss Ihr Häkchen in der Personenübersicht bei "bessergrün" setzen. Für Ihren abgeschlossenen bessergrün-Vertrag wird zum Beispiel ein Baum gepflanzt und die INTER investiert einen Beitragsanteil der bessergrün-Produkte in nachhaltige Kapitalanlagen.
Krankentagegeld für Angestellte
Im langen Krankheitsfall – keine Sorge um Ihr Einkommen
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, kann sich nach Ende der Lohnfortzahlung eine Versorgungslücke auftun, denn das Krankengeld Ihrer Krankenkasse ersetzt Ihr Nettoeinkommen nur zum Teil.
Hier bieten wir Ihnen passende Tarife, die mit flexiblen Karenzzeiten - von 6 bis hin zu 52 Wochen - auf Ihren individuellen Bedarf zugeschnitten werden können. Sichern Sie sich Ihr Gehalt und schließen Sie Ihre Versorgungslücke.
Ihre Vorteile
- Lohnfortzahlung nach Ablauf einer Karenzzeit
- Dynamische Anpassung an die Einkommensentwicklung
- Anpassung der Karenzzeit ohne Gesundheitsprüfung
- Keine Wartezeiten bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit
- Verlängerte Meldefrist der Arbeitsunfähigkeit: bis zu 7 Tage nach Ablauf der Karenzzeit
- Steuerfreie Auszahlung der Krankentagegeldleistungen
- Bis zu 6 Monate Nachleistung bei Berufsunfähigkeit
FAQ zur Ambulanten Zusatzversicherung
Welche Unterlagen werden für die Kostenerstattung gebraucht ?
Für die Behandlungskosten nach einem (ambulanten) (Zahn-)Arztbesuch erhalten Sie eine Rechnung direkt von Ihrem behandelnden Arzt oder durch eine vom Arzt beauftragte Verrechnungsstelle. Diese Rechnung reichen Sie anschließend, genauso wie Rezepte für Medikamente, bei uns ein. Nach einer Prüfung erhalten Sie die, laut Tarif vereinbarten, erstattungsfähigen Kosten erstattet.
Die Gutschrift erfolgt in der Regel auf das Konto, von dem Ihr Beitrag eingezogen wird.
Unser Tipp: Mit der Meine INTER App funktioniert die Unterlageneinreichung schnell und einfach. Sie fotografieren alle Belege und schicken diese vertragsbezogen an uns.
Wie reiche ich meine Rechnungsbelege ein ?
Rechnungen per E-Mail einreichen
Möchten Sie uns Unterlagen (Rechnungen, Rezepte, Kostenvoranschläge, Verordnungen, weitere ärztliche Belege) per E-Mail zukommen lassen? Dann nutzen Sie für Einreichungen bitte ausschließlich folgende Adresse: leistung@inter.de.
Bitte schicken Sie uns die Dokumente immer
- mit Ihrer Vertragsnummer im Betreff
- einwandfrei lesbar, nicht verschlüsselt oder kennwortgeschützt im PDF-Format
- inkl. bedruckter Rückseiten, z. B. bei Rezepten
- pro Seite nur ein Rezept oder eine Verordnung zu
Wir behalten uns in Einzelfällen vor, zur weiteren Prüfung den Originalbeleg anzufordern. Bitte bewahren Sie die Originale zumindest solange auf, bis Sie von uns die schriftliche Rückmeldung, z.B. in Form einer Leistungsabrechnung haben.
Rechnungen per Post einreichen
INTER Krankenversicherung AG
Postfach 10 16 41
68016 Mannheim
Bei der Einreichung per Post ist zu beachten, dass die Belege nicht zusammengeheftet bzw. zusammengetackert sind. Das Einreichungsformular hilft uns bei der Zuordnung und auch bei der Vollständigkeitsprüfung der Belege, ist aber nicht verpflichtend.
Wie lange kann ich meine Rechnungen einreichen ?
Die Verjährungsfrist beträgt in der Krankenversicherung 3 Jahre. Die Verjährungsfrist von 3 Jahren gilt z. B. auch für Verträge zwischen Krankenhaus und Patient sowie Arzt und Patient.
Wie finde ich meinen Ansprechpartner ?
Um Ihren Ansprechpartner zu finden, nutzen Sie unsere Suchfunktion "Ansprechpartner vor Ort".
Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl ein und finden Sie den richtigen Ansprechpartner.
Wie reiche ich Belege mit der Meine INTER App ein ?
Bitte öffnen Sie die Kachel "Einreichungen" und wählen Sie die Funktion "Neue Einreichung" aus. Fotografieren Sie die Rechnung oder den Kostenvoranschlag. Anschließend können Sie weitere Belege fotografieren und abschließend gesammelt versenden.
Wichtig beim Fotografieren ist:
- Glätten Sie das Dokument und achten Sie auf gute Lichtverhältnisse.
- Bitte fotografieren Sie z. B. bei Belegen auch die Rückseite, wenn nötig.
- Wenn Sie uns Belege zusenden, fotografieren Sie diese bitte einzeln und legen Sie sie nicht nebeneinander.
- Ihr Gerät löst die Kamera automatisch aus, wenn die Bedingungen passen.
- Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, manuell auszulösen. Achten Sie dabei darauf, dass das Dokument gut lesbar ist und die gesamte Seite erfasst wurde. Ränder können sie ggf. auch im Nachgang noch korrigieren.
Wie kann ich die Ambulante Zusatzversicherung abschließen ?
Unsere Ambulante Zusatzversicherung können Sie hier schnell und einfach online abschließen.