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Vorsorgeuntersuchungen dienen dazu, Krankheiten zu erkennen, die bisher noch nicht festgestellt wurden oder durch Beschwerden in Erscheinung getreten sind. Hierzu zählen u. a. Schwangerschaftsvorsorgen und Diabetesvorsorge.
Eine Impfung ist die Gabe eines Impfstoffes mit dem Ziel, vor einer übertragbaren Krankheit zu schützen. Impfungen gehören zu den wirksamsten präventiven Maßnahmen der Medizin. Bei Reisen in bestimmte Länder sind Reiseschutzimpfungen empfohlen oder sogar vorgeschrieben.
Privatärztliche Leistungen können Sie im Rahmen einer privaten Krankenzusatzversicherung in Anspruch nehmen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt für privatärztliche Behandlungen keine Kosten.
Die Brille gehört wie auch Kontaktlinsen zu den Sehhilfen, mit denen man die Sehfähigkeit verbessern oder eine Fehlsichtigkeit korrigieren kann.
Heilpraktiker behandeln Krankheiten mit Methoden der Naturheilkunde und der Alternativmedizin. Sie haben keine ärztliche Ausbildung, aber eine staatliche Zulassung.
Als Heilmittel bezeichnet man Behandlungen, die nicht von Ärzten, sondern von ausgebildeten Therapeuten durchgeführt werden, z. B. Krankengymnastik.
Hilfsmittel sind vom Patienten genutzte Gegenstände, die körperliche Beeinträchtigungen lindern oder ausgleichen, z. B. Hörhilfen und Rollstühle.
Gesetzlich Krankenversicherte ab 18 Jahren sind bei bestimmten Leistungen zu Zuzahlungen verpflichtet, z.B. bei Arzneimitteln, Heil- und Hilfsmitteln, Krankenhausaufenthalten und Fahrkosten.
Vorsorge: 100% - 150 € EB innerhalb der ersten 12 Monate -300 € EB innerhalb der ersten 24 Monate - ab dem 25. Monat 500 € EB pro Kalenderjahr Sehhilfen: 150 EUR innerhalb von 2 Jahren Gesetzliche Zuzahlungen: 100 % für Arznei-und Verbandmittel, Heilmittel, Hilfsmittel, Fahrkosten
Vorsorge, Schutzimpfungen und Privatärztliche Leistungen: 100% bis 800 EUR innerhalb von 2 Jahren Sehhilfen / LASIK: 375 EUR innerhalb von 2 Jahren 800 EUR pro Auge innerhalb von 3 Jahren Heilmittel: 100% bis 200 EUR jährlich Hilfsmittel: 80% bis 250 EUR jährlich Heilpraktiker: 80% bis 800 EUR jährlich Gesetzliche Zuzahlungen: 100 % für Arznei-und Verbandmittel, Heilmittel, Hilfsmittel, Fahrkosten
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