Seit über 100 Jahren
Ambulante Zusatzversicherung

Ambulante Krankenzusatzversicherung

Wertvolle Zuschüsse zu Leistungen beim Arzt

  • Erstattung für Sehhilfen sowie Operationen zur Sehschärfenkorrektur
  • Zusätzliche Leistungen wie Massage oder Lymphdrainage
  • Im Exklusiv- und Premiumtarif Heilpraktikerbehandlungen und Alternativmedizin
  • NEU: Nachhaltige Variante bessergrün
Jetzt online berechnen

Vorsorge - In vielen Fällen müssen Sie selbst zahlen

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt oft nur einen Teil der ambulanten Kosten. Alles, was über die Grundversorgung hinausgeht, müssen Sie selbst zahlen: Sei es eine Brille, Kontaktlinsen, Arznei- und Hilfsmittel, Vorsorgeuntersuchungen, Massagen oder alternative Behandlungsmethoden bei einem Heilpraktiker.

Mit dem INTER QualiMed Z Ambulant sind Sie bestens abgesichert. Unsere ambulante Krankenzusatzversicherung bietet Ihnen wertvolle Zuschüsse zu Leistungen, die Ihre Krankenkasse nicht übernimmt. Je nach Tarif sogar zu Akupunktur, traditioneller chinesischer Medizin, Behandlungen beim Chiropraktiker und Osteopathen, Homöopathie oder LASIK.

Basis Exklusiv Premium

Gesetzliche Zuzahlungen zur ambulanten Heilbehandlung

Erstattet werden sämtliche Zuzahlungen für:

  • Arznei/Verbandmittel
  • Heilmittel
  • Hilfsmittel
  • Fahrtkosten bei ambulanter Behandlung

Erstattet werden sämtliche Zuzahlungen für:

  • Arznei/Verbandmittel
  • Heilmittel
  • Hilfsmittel
  • Fahrtkosten bei ambulanter Behandlung

Vorsorgeuntersuchungen / Schutzimpfungen (inkl. Reiseschutz) / Privatärztliche Leistungen (IGeL)

Vorsorgeuntersuchungen

100% bis Erstattungsbetrag (EB) pro Kalenderjahr (KJ): 

150 € EB innerhalb der ersten 12 Monate

300€ EB innerhalb der ersten 24 Monate

ab dem 25. Monat 500 € EB pro Kalenderjahr

Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfung

100 % bis 400 € Erstattungsbetrag (EB) in 2 Jahren 

Privatärztliche Leistungen (IGeL), Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfung

100 % bis 800 € Erstattungsbetrag (EB) in 2 Jahren

Sehhilfen

100 % bis 150 € EB innerhalb von 2 Jahren

100 % bis 250 € EB innerhalb von 2 Jahren

100 % bis 375 € EB innerhalb von 2 Jahren

Operative Maßnahmen zur Behandlung der Fehlsichtigkeit (z.B. LASIK, LASEK, PRK)

100 % bis 800 € EB je Auge, erneute Behandlung nach frühstens drei Jahren (Wartezeit 3 Jahre)

Hilfsmittel

80% bis 250 € EB pro KJ

Heilmittel

100% bis 200 € EB pro KJ

Heilpraktiker und alternative Heilmethoden

80% bis 400 € EB pro KJ (einschl. Arznei/Verbandmittel)

Für Heilpraktikerleistungen, Chiropraktiker, Osteopathen und Alternative Heilmethoden nach dem Hufelandverzeichnis

80 % max. bis 800 € EB pro KJ (einschl. Arznei-/Verbandmittel)

Für Heilpraktikerleistungen, Chiropraktiker, Osteopathen und Alternative Heilmethoden nach dem Hufelandverzeichnis

Präventionsmaßnahmen

100 % bis 50 € EB pro KJ

Gebührenordnung

Bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte

Über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte und Heilpraktiker.

Schwangerschaftsvorsorge durch eine Hebamme / Entbindungshelfer bis zu den Beträgen der Hebammengebührenordnung

Über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte und Heilpraktiker.

Schwangerschaftsvorsorge durch eine Hebamme / Entbindungshelfer bis zu den Beträgen der Hebammengebührenordnung

Besonderheiten

  • Kalkulation ohne Alterungsrückstellung
  • Keine Gesundheits prüfung
  • Kalkulation ohne Alterungsrückstellung
  • Verzicht auf GKV-Vorleistung
  • Kalkulation ohne Alterungsrückstellung
  • Verzicht auf GKV-Vorleistung

Gesetzliche Zuzahlungen zur ambulanten Heilbehandlung

Erstattet werden sämtliche Zuzahlungen für:

  • Arznei/Verbandmittel
  • Heilmittel
  • Hilfsmittel
  • Fahrtkosten bei ambulanter Behandlung

Vorsorgeuntersuchungen / Schutzimpfungen (inkl. Reiseschutz) / Privatärztliche Leistungen (IGeL)

Vorsorgeuntersuchungen

100% bis Erstattungsbetrag (EB) pro Kalenderjahr (KJ): 

150 € EB innerhalb der ersten 12 Monate

300€ EB innerhalb der ersten 24 Monate

ab dem 25. Monat 500 € EB pro Kalenderjahr

Sehhilfen

100 % bis 150 € EB innerhalb von 2 Jahren

Operative Maßnahmen zur Behandlung der Fehlsichtigkeit (z.B. LASIK, LASEK, PRK)

Hilfsmittel

Heilmittel

Heilpraktiker und alternative Heilmethoden

Präventionsmaßnahmen

Gebührenordnung

Bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte

Besonderheiten

  • Kalkulation ohne Alterungsrückstellung
  • Keine Gesundheits prüfung

Gesetzliche Zuzahlungen zur ambulanten Heilbehandlung

Vorsorgeuntersuchungen / Schutzimpfungen (inkl. Reiseschutz) / Privatärztliche Leistungen (IGeL)

Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfung

100 % bis 400 € Erstattungsbetrag (EB) in 2 Jahren 

Sehhilfen

100 % bis 250 € EB innerhalb von 2 Jahren

Operative Maßnahmen zur Behandlung der Fehlsichtigkeit (z.B. LASIK, LASEK, PRK)

Hilfsmittel

Heilmittel

Heilpraktiker und alternative Heilmethoden

80% bis 400 € EB pro KJ (einschl. Arznei/Verbandmittel)

Für Heilpraktikerleistungen, Chiropraktiker, Osteopathen und Alternative Heilmethoden nach dem Hufelandverzeichnis

Präventionsmaßnahmen

Gebührenordnung

Über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte und Heilpraktiker.

Schwangerschaftsvorsorge durch eine Hebamme / Entbindungshelfer bis zu den Beträgen der Hebammengebührenordnung

Besonderheiten

  • Kalkulation ohne Alterungsrückstellung
  • Verzicht auf GKV-Vorleistung

Gesetzliche Zuzahlungen zur ambulanten Heilbehandlung

Erstattet werden sämtliche Zuzahlungen für:

  • Arznei/Verbandmittel
  • Heilmittel
  • Hilfsmittel
  • Fahrtkosten bei ambulanter Behandlung

Vorsorgeuntersuchungen / Schutzimpfungen (inkl. Reiseschutz) / Privatärztliche Leistungen (IGeL)

Privatärztliche Leistungen (IGeL), Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfung

100 % bis 800 € Erstattungsbetrag (EB) in 2 Jahren

Sehhilfen

100 % bis 375 € EB innerhalb von 2 Jahren

Operative Maßnahmen zur Behandlung der Fehlsichtigkeit (z.B. LASIK, LASEK, PRK)

100 % bis 800 € EB je Auge, erneute Behandlung nach frühstens drei Jahren (Wartezeit 3 Jahre)

Hilfsmittel

80% bis 250 € EB pro KJ

Heilmittel

100% bis 200 € EB pro KJ

Heilpraktiker und alternative Heilmethoden

80 % max. bis 800 € EB pro KJ (einschl. Arznei-/Verbandmittel)

Für Heilpraktikerleistungen, Chiropraktiker, Osteopathen und Alternative Heilmethoden nach dem Hufelandverzeichnis

Präventionsmaßnahmen

100 % bis 50 € EB pro KJ

Gebührenordnung

Über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte und Heilpraktiker.

Schwangerschaftsvorsorge durch eine Hebamme / Entbindungshelfer bis zu den Beträgen der Hebammengebührenordnung

Besonderheiten

  • Kalkulation ohne Alterungsrückstellung
  • Verzicht auf GKV-Vorleistung
Logo der nachhaltigen Variante bessergrün

Versichern Sie sich nachhaltig

Entscheiden Sie sich für unsere nachhaltige Tarifvariante bessergrün. Einfach beim Online-Abschluss Ihr Häkchen in der Personenübersicht bei "bessergrün" setzen. Für Ihren abgeschlossenen bessergrün-Vertrag wird zum Beispiel ein Baum gepflanzt und die INTER investiert einen Beitragsanteil der bessergrün-Produkte in nachhaltige Kapitalanlagen.

Krankentagegeld für Angestellte

Im langen Krankheitsfall – keine Sorge um Ihr Einkommen

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, kann sich nach Ende der Lohnfortzahlung eine Versorgungslücke auftun, denn das Krankengeld Ihrer Krankenkasse ersetzt Ihr Nettoeinkommen nur zum Teil.
Hier bieten wir Ihnen passende Tarife, die mit flexiblen Karenzzeiten - von 6 bis hin zu 52 Wochen - auf Ihren individuellen Bedarf zugeschnitten werden können. Sichern Sie sich Ihr Gehalt und schließen Sie Ihre Versorgungslücke.
 

Ihre Vorteile

  • Lohnfortzahlung nach Ablauf einer Karenzzeit
  • Dynamische Anpassung an die Einkommensentwicklung
  • Anpassung der Karenzzeit ohne Gesundheitsprüfung
  • Keine Wartezeiten bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit
  • Verlängerte Meldefrist der Arbeitsunfähigkeit: bis zu 7 Tage nach Ablauf der Karenzzeit
  • Steuerfreie Auszahlung der Krankentagegeldleistungen
  • Bis zu 6 Monate Nachleistung bei Berufsunfähigkeit
FAQ zur Ambulanten Zusatzversicherung
Tarif
Allgemein
Service

Eine ambulante Zusatzversicherung ist sinnvoll, denn der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung wird immer weiter eingeschränkt. Das bedeutet für Sie: Bestimmte Leistungen müssen Sie selbst bezahlen oder darauf verzichten. Mit unserer ambulanten Zusatzversicherung sichern Sie Leistungen, wie Sehhilfen, Heilpraktiker, Impfungen und vieles mehr ab, die Ihnen Ihre Kasse nicht bezahlt.

Eine Gesundheitsprüfung ist eine Abfrage und Auswertung von Gesundheitsangaben, die der Kunde bei Antragsstellung beantwortet. Anhand dieser prüft der Versicherer, ob oder unter welchen Voraussetzungen ein Versicherungsvertrag zustande kommen kann.

Beitragsanpassungen sind Beitragserhöhungen oder -senkungen in der privaten Krankenversicherung.
Beitragsänderungen in der privaten Krankenversicherung sind in der Regel auf die folgenden Ursachen zurückzuführen:

  • Abweichungen der tatsächlichen Kosten für medizinische Behandlungen als im Tarif kalkuliert,
  • geänderte Lebenserwartung der versicherten Personen,
  • steigende Arzthonorare und Abrechnungsbestimmungen,
  • neue, teurere Medikamente und Behandlungsmethoden durch den medizinischen Fortschritt.

 

Die gesetzliche Grundlage für die Beitragsanpassung bildet §203 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die vertragliche Umsetzung erfolgt bei der INTER in §8 bzw. §8a/8b der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Aufgrund der Vorgaben der Gesetzgebung sind wir zur jährlichen Überprüfung und ggf. Neukalkulation der Prämien verpflichtet, wenn die tatsächlichen Ausgaben für die Versicherten nicht mit den kalkulierten Ausgaben übereinstimmen. Die Beitragsanpassung in dem versicherten Tarif erfolgt, weil der maßgebliche gesetzliche Schwellenwert (in Höhe von 10 %) bzw. der maßgebliche vertraglich vereinbarte Schwellenwert (in Höhe von 5 %) bei der Rechnungsgrundlage „Versicherungsleistungen“ nicht nur vorübergehend über-/unterschritten wurde. Anpassungen erfolgen nur mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders.
Bei Beitragsanpassungen handelt es sich um eine Senkung oder Erhöhung der bisher vereinbarten Monatsprämie, die bei Abschluss einer solchen Krankenversicherung vereinbart wurde.


Die Beitragserhöhung muss durch die private Krankenversicherung einen Monat im Voraus angekündigt werden.

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