Seit über 100 Jahren
Ambulante Zusatzversicherung

Ambulante Krankenzusatzversicherung

Wertvolle Zuschüsse zu Leistungen beim Arzt

  • Erstattung für Sehhilfen sowie Operationen zur Sehschärfenkorrektur
  • Zusätzliche Leistungen wie Massage oder Lymphdrainage
  • Im Exklusiv- und Premiumtarif Heilpraktikerbehandlungen und Alternativmedizin
  • NEU: Nachhaltige Variante bessergrün
Jetzt online abschließen

Vorsorge - In vielen Fällen müssen Sie selbst zahlen

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt oft nur einen Teil der ambulanten Kosten. Alles, was über die Grundversorgung hinausgeht, müssen Sie selbst zahlen: Sei es eine Brille, Kontaktlinsen, Arznei- und Hilfsmittel, Vorsorgeuntersuchungen, Massagen oder alternative Behandlungsmethoden bei einem Heilpraktiker.

Mit dem INTER QualiMed Z Ambulant sind Sie bestens abgesichert. Unsere ambulante Krankenzusatzversicherung bietet Ihnen wertvolle Zuschüsse zu Leistungen, die Ihre Krankenkasse nicht übernimmt. Je nach Tarif sogar zu Akupunktur, traditioneller chinesischer Medizin, Behandlungen beim Chiropraktiker und Osteopathen, Homöopathie oder LASIK.

Basis Exklusiv Premium

Gesetzliche Zuzahlungen zur ambulanten Heilbehandlung

Erstattet werden sämtliche Zuzahlungen für:

  • Arznei/Verbandmittel
  • Heilmittel
  • Hilfsmittel
  • Fahrtkosten bei ambulanter Behandlung

Erstattet werden sämtliche Zuzahlungen für:

  • Arznei/Verbandmittel
  • Heilmittel
  • Hilfsmittel
  • Fahrtkosten bei ambulanter Behandlung

Vorsorgeuntersuchungen / Schutzimpfungen (inkl. Reiseschutz) / Privatärztliche Leistungen (IGeL)

Vorsorgeuntersuchungen

100% bis Erstattungsbetrag (EB) pro Kalenderjahr (KJ): 

150 € EB innerhalb der ersten 12 Monate

300€ EB innerhalb der ersten 24 Monate

ab dem 25. Monat 500 € EB pro Kalenderjahr

Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfung

100 % bis 400 € Erstattungsbetrag (EB) in 2 Jahren 

Privatärztliche Leistungen (IGeL), Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfung

100 % bis 800 € Erstattungsbetrag (EB) in 2 Jahren

Sehhilfen

100 % bis 150 € EB innerhalb von 2 Jahren

100 % bis 250 € EB innerhalb von 2 Jahren

100 % bis 375 € EB innerhalb von 2 Jahren

Operative Maßnahmen zur Behandlung der Fehlsichtigkeit (z.B. LASIK, LASEK, PRK)

100 % bis 800 € EB je Auge, erneute Behandlung nach frühstens drei Jahren (Wartezeit 3 Jahre)

Hilfsmittel

80% bis 250 € EB pro KJ

Heilmittel

100% bis 200 € EB pro KJ

Heilpraktiker und alternative Heilmethoden

80% bis 400 € EB pro KJ (einschl. Arznei/Verbandmittel)

Für Heilpraktikerleistungen, Chiropraktiker, Osteopathen und Alternative Heilmethoden nach dem Hufelandverzeichnis

80 % max. bis 800 € EB pro KJ (einschl. Arznei-/Verbandmittel)

Für Heilpraktikerleistungen, Chiropraktiker, Osteopathen und Alternative Heilmethoden nach dem Hufelandverzeichnis

Präventionsmaßnahmen

100 % bis 50 € EB pro KJ

Gebührenordnung

Bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte

Über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte und Heilpraktiker.

Schwangerschaftsvorsorge durch eine Hebamme / Entbindungshelfer bis zu den Beträgen der Hebammengebührenordnung

Über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte und Heilpraktiker.

Schwangerschaftsvorsorge durch eine Hebamme / Entbindungshelfer bis zu den Beträgen der Hebammengebührenordnung

Besonderheiten

  • Kalkulation ohne Alterungsrückstellung
  • Keine Gesundheits prüfung
  • Kalkulation ohne Alterungsrückstellung
  • Verzicht auf GKV-Vorleistung
  • Kalkulation ohne Alterungsrückstellung
  • Verzicht auf GKV-Vorleistung

Gesetzliche Zuzahlungen zur ambulanten Heilbehandlung

Erstattet werden sämtliche Zuzahlungen für:

  • Arznei/Verbandmittel
  • Heilmittel
  • Hilfsmittel
  • Fahrtkosten bei ambulanter Behandlung

Vorsorgeuntersuchungen / Schutzimpfungen (inkl. Reiseschutz) / Privatärztliche Leistungen (IGeL)

Vorsorgeuntersuchungen

100% bis Erstattungsbetrag (EB) pro Kalenderjahr (KJ): 

150 € EB innerhalb der ersten 12 Monate

300€ EB innerhalb der ersten 24 Monate

ab dem 25. Monat 500 € EB pro Kalenderjahr

Sehhilfen

100 % bis 150 € EB innerhalb von 2 Jahren

Operative Maßnahmen zur Behandlung der Fehlsichtigkeit (z.B. LASIK, LASEK, PRK)

Hilfsmittel

Heilmittel

Heilpraktiker und alternative Heilmethoden

Präventionsmaßnahmen

Gebührenordnung

Bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte

Besonderheiten

  • Kalkulation ohne Alterungsrückstellung
  • Keine Gesundheits prüfung

Gesetzliche Zuzahlungen zur ambulanten Heilbehandlung

Vorsorgeuntersuchungen / Schutzimpfungen (inkl. Reiseschutz) / Privatärztliche Leistungen (IGeL)

Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfung

100 % bis 400 € Erstattungsbetrag (EB) in 2 Jahren 

Sehhilfen

100 % bis 250 € EB innerhalb von 2 Jahren

Operative Maßnahmen zur Behandlung der Fehlsichtigkeit (z.B. LASIK, LASEK, PRK)

Hilfsmittel

Heilmittel

Heilpraktiker und alternative Heilmethoden

80% bis 400 € EB pro KJ (einschl. Arznei/Verbandmittel)

Für Heilpraktikerleistungen, Chiropraktiker, Osteopathen und Alternative Heilmethoden nach dem Hufelandverzeichnis

Präventionsmaßnahmen

Gebührenordnung

Über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte und Heilpraktiker.

Schwangerschaftsvorsorge durch eine Hebamme / Entbindungshelfer bis zu den Beträgen der Hebammengebührenordnung

Besonderheiten

  • Kalkulation ohne Alterungsrückstellung
  • Verzicht auf GKV-Vorleistung

Gesetzliche Zuzahlungen zur ambulanten Heilbehandlung

Erstattet werden sämtliche Zuzahlungen für:

  • Arznei/Verbandmittel
  • Heilmittel
  • Hilfsmittel
  • Fahrtkosten bei ambulanter Behandlung

Vorsorgeuntersuchungen / Schutzimpfungen (inkl. Reiseschutz) / Privatärztliche Leistungen (IGeL)

Privatärztliche Leistungen (IGeL), Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfung

100 % bis 800 € Erstattungsbetrag (EB) in 2 Jahren

Sehhilfen

100 % bis 375 € EB innerhalb von 2 Jahren

Operative Maßnahmen zur Behandlung der Fehlsichtigkeit (z.B. LASIK, LASEK, PRK)

100 % bis 800 € EB je Auge, erneute Behandlung nach frühstens drei Jahren (Wartezeit 3 Jahre)

Hilfsmittel

80% bis 250 € EB pro KJ

Heilmittel

100% bis 200 € EB pro KJ

Heilpraktiker und alternative Heilmethoden

80 % max. bis 800 € EB pro KJ (einschl. Arznei-/Verbandmittel)

Für Heilpraktikerleistungen, Chiropraktiker, Osteopathen und Alternative Heilmethoden nach dem Hufelandverzeichnis

Präventionsmaßnahmen

100 % bis 50 € EB pro KJ

Gebührenordnung

Über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte und Heilpraktiker.

Schwangerschaftsvorsorge durch eine Hebamme / Entbindungshelfer bis zu den Beträgen der Hebammengebührenordnung

Besonderheiten

  • Kalkulation ohne Alterungsrückstellung
  • Verzicht auf GKV-Vorleistung
Logo der nachhaltigen Variante bessergrün

Versichern Sie sich nachhaltig

Entscheiden Sie sich für unsere nachhaltige Tarifvariante bessergrün. Einfach beim Online-Abschluss Ihr Häkchen in der Personenübersicht bei "bessergrün" setzen. Für Ihren abgeschlossenen bessergrün-Vertrag wird zum Beispiel ein Baum gepflanzt und die INTER investiert einen Beitragsanteil der bessergrün-Produkte in nachhaltige Kapitalanlagen.

Krankentagegeld für Angestellte

Im langen Krankheitsfall – keine Sorge um Ihr Einkommen

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, kann sich nach Ende der Lohnfortzahlung eine Versorgungslücke auftun, denn das Krankengeld Ihrer Krankenkasse ersetzt Ihr Nettoeinkommen nur zum Teil.
Hier bieten wir Ihnen passende Tarife, die mit flexiblen Karenzzeiten - von 6 bis hin zu 52 Wochen - auf Ihren individuellen Bedarf zugeschnitten werden können. Sichern Sie sich Ihr Gehalt und schließen Sie Ihre Versorgungslücke.
 

Ihre Vorteile

  • Lohnfortzahlung nach Ablauf einer Karenzzeit
  • Dynamische Anpassung an die Einkommensentwicklung
  • Anpassung der Karenzzeit ohne Gesundheitsprüfung
  • Keine Wartezeiten bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit
  • Verlängerte Meldefrist der Arbeitsunfähigkeit: bis zu 7 Tage nach Ablauf der Karenzzeit
  • Steuerfreie Auszahlung der Krankentagegeldleistungen
  • Bis zu 6 Monate Nachleistung bei Berufsunfähigkeit
FAQ zur Ambulanten Zusatzversicherung
Tarif
Allgemein
Service

Für die Behandlungskosten nach einem (ambulanten) (Zahn-)Arztbesuch erhalten Sie eine Rechnung direkt von Ihrem behandelnden Arzt oder durch eine vom Arzt beauftragte Verrechnungsstelle. Diese Rechnung reichen Sie anschließend, genauso wie Rezepte für Medikamente, bei uns ein. Nach einer Prüfung erhalten Sie die, laut Tarif vereinbarten, erstattungsfähigen Kosten erstattet.

Die Gutschrift erfolgt in der Regel auf das Konto, von dem Ihr Beitrag eingezogen wird. 

Unser Tipp: Mit der Meine INTER App funktioniert die Unterlageneinreichung schnell und einfach. Sie fotografieren alle Belege und schicken diese vertragsbezogen an uns.

Rechnungen per E-Mail einreichen

Möchten Sie uns Unterlagen (Rechnungen, Rezepte, Kostenvoranschläge, Verordnungen, weitere ärztliche Belege) per E-Mail zukommen lassen? Dann nutzen Sie für Einreichungen bitte ausschließlich folgende Adresse: leistung@inter.de.
 

Bitte schicken Sie uns die Dokumente immer

  • mit Ihrer Vertragsnummer im Betreff
  • einwandfrei lesbar, nicht verschlüsselt oder kennwortgeschützt im PDF-Format
  • inkl. bedruckter Rückseiten, z. B. bei Rezepten
  • pro Seite nur ein Rezept oder eine Verordnung zu

Wir behalten uns in Einzelfällen vor, zur weiteren Prüfung den Originalbeleg anzufordern. Bitte bewahren Sie die Originale zumindest solange auf, bis Sie von uns die schriftliche Rückmeldung, z.B. in Form einer Leistungsabrechnung haben.

Rechnungen per Post einreichen

INTER Krankenversicherung AG
Postfach 10 16 41
68016 Mannheim


Bei der Einreichung per Post ist zu beachten, dass die Belege nicht zusammengeheftet bzw. zusammengetackert sind. Das Einreichungsformular hilft uns bei der Zuordnung und auch bei der Vollständigkeitsprüfung der Belege, ist aber nicht verpflichtend.

Die Verjährungsfrist beträgt in der Krankenversicherung 3 Jahre. Die Verjährungsfrist von 3 Jahren gilt z. B. auch für Verträge zwischen Krankenhaus und Patient sowie Arzt und Patient.

Um Ihren Ansprechpartner zu finden, nutzen Sie unsere Suchfunktion "Ansprechpartner vor Ort".
Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl ein und finden Sie den richtigen Ansprechpartner.
 

Bitte öffnen Sie die Kachel "Einreichungen" und wählen Sie die Funktion "Neue Einreichung" aus. Fotografieren Sie die Rechnung oder den Kostenvoranschlag. Anschließend können Sie weitere Belege fotografieren und abschließend gesammelt versenden.

Wichtig beim Fotografieren ist:

  • Glätten Sie das Dokument und achten Sie auf gute Lichtverhältnisse.
  • Bitte fotografieren Sie z. B. bei Belegen auch die Rückseite, wenn nötig.
  • Wenn Sie uns Belege zusenden, fotografieren Sie diese bitte einzeln und legen Sie sie nicht nebeneinander.
  • Ihr Gerät löst die Kamera automatisch aus, wenn die Bedingungen passen.
  • Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, manuell auszulösen. Achten Sie dabei darauf, dass das Dokument gut lesbar ist und die gesamte Seite erfasst wurde. Ränder können sie ggf. auch im Nachgang noch korrigieren.

Unsere Ambulante Zusatzversicherung können Sie hier schnell und einfach online abschließen.

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