Sofortiger Schutz ohne Wartezeit
Leistungen ab Vertragsbeginn nutzen – keine Wartezeiten, keine Verzögerung
Eine ambulante Zusatzversicherung ist eine private Krankenversicherung, die ergänzend zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgeschlossen wird. Sie übernimmt Kosten für ambulante Leistungen, die von der GKV nicht oder nur zum Teil erstattet werden. Dazu zählen unter anderem alternative Heilmethoden, Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen, bestimmte Vorsorgeuntersuchungen, IGeL-Leistungen sowie Schutz- und Reiseimpfungen. Mit der INTER ambulanten Zusatzversicherung sichern Sie sich genau dort ab, wo die GKV Lücken lässt.
Viele ambulante Leistungen, die über die Grundversorgung hinausgehen, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nicht oder nur teilweise. Dazu zählen Sehhilfen, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Vorsorgeuntersuchungen, Reiseimpfungen sowie alternative Behandlungen wie Akupunktur, Osteopathie, Chiropraktik oder Homöopathie. Auch Präventionskurse wie Rückentraining oder Ernährungsberatung müssen Sie ohne Zusatzversicherung selbst zahlen.
Mit der INTER QualiMed Z Ambulant schließen Sie diese Lücken. Je nach Tarif erhalten Sie hohe Zuschüsse für Sehhilfen und operative Eingriffe zur Sehschärfenkorrektur (z. B. LASIK), für naturheilkundliche und privatärztliche Leistungen sowie für gesundheitsfördernde Maßnahmen – auf Wunsch sogar ohne Wartezeit. So entlasten Sie Ihr Budget und sichern sich ein deutlich erweitertes Leistungsspektrum.
Die INTER QualiMed Z Ambulant bietet Ihnen drei flexible Tarifvarianten, mit denen Sie Ihre ambulanten Gesundheitskosten optimal absichern können. So finden Sie den passenden Schutz – ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen und Ihrem Budget.
Kurz erklärt:
| 1. Spalte mit Leistungsbeschreibungen | Basis | Exklusiv | Premium |
|---|---|---|---|
Gesetzliche Zuzahlungen zur ambulanten Heilbehandlung | Erstattet werden sämtliche Zuzahlungen für:
| Erstattet werden sämtliche Zuzahlungen für:
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Vorsorgeuntersuchungen / Schutzimpfungen (inkl. Reiseschutz) / Privatärztliche Leistungen (IGeL) | Vorsorgeuntersuchungen 150 € EB innerhalb der ersten 12 Monate 300€ EB innerhalb der ersten 24 Monate ab dem 25. Monat 500 € EB pro Kalenderjahr | Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfung | Privatärztliche Leistungen (IGeL), Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfung |
Sehhilfen | 100 % bis 150 € EB innerhalb von 2 Jahren | 100 % bis 250 € EB innerhalb von 2 Jahren | 100 % bis 375 € EB innerhalb von 2 Jahren |
Operative Maßnahmen zur Behandlung der Fehlsichtigkeit (z.B. LASIK, LASEK, PRK) | 100 % bis 800 € EB je Auge, erneute Behandlung nach frühstens drei Jahren (Wartezeit 3 Jahre) | ||
Hilfsmittel | 80% bis 250 € EB pro KJ | ||
Heilmittel | 100% bis 200 € EB pro KJ | ||
Heilpraktiker und alternative Heilmethoden | 80% bis 400 € EB pro KJ (einschl. Arznei/Verbandmittel) | 80 % max. bis 800 € EB pro KJ (einschl. Arznei-/Verbandmittel) | |
Präventionsmaßnahmen | 100 % bis 50 € EB pro KJ | ||
Gebührenordnung | Bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte | Über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte und Heilpraktiker. | Über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte und Heilpraktiker. |
Besonderheiten |
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Gesetzliche Zuzahlungen zur ambulanten Heilbehandlung
Erstattet werden sämtliche Zuzahlungen für:
Vorsorgeuntersuchungen / Schutzimpfungen (inkl. Reiseschutz) / Privatärztliche Leistungen (IGeL)
Vorsorgeuntersuchungen
100% bis Erstattungsbetrag (EB) pro Kalenderjahr (KJ):
150 € EB innerhalb der ersten 12 Monate
300€ EB innerhalb der ersten 24 Monate
ab dem 25. Monat 500 € EB pro Kalenderjahr
Sehhilfen
100 % bis 150 € EB innerhalb von 2 Jahren
Operative Maßnahmen zur Behandlung der Fehlsichtigkeit (z.B. LASIK, LASEK, PRK)
Hilfsmittel
Heilmittel
Heilpraktiker und alternative Heilmethoden
Präventionsmaßnahmen
Gebührenordnung
Bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte
Besonderheiten
Gesetzliche Zuzahlungen zur ambulanten Heilbehandlung
Vorsorgeuntersuchungen / Schutzimpfungen (inkl. Reiseschutz) / Privatärztliche Leistungen (IGeL)
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfung
100 % bis 400 € Erstattungsbetrag (EB) in 2 Jahren
Sehhilfen
100 % bis 250 € EB innerhalb von 2 Jahren
Operative Maßnahmen zur Behandlung der Fehlsichtigkeit (z.B. LASIK, LASEK, PRK)
Hilfsmittel
Heilmittel
Heilpraktiker und alternative Heilmethoden
80% bis 400 € EB pro KJ (einschl. Arznei/Verbandmittel)
Für Heilpraktikerleistungen, Chiropraktiker, Osteopathen und Alternative Heilmethoden nach dem Hufelandverzeichnis
Präventionsmaßnahmen
Gebührenordnung
Über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte und Heilpraktiker.
Schwangerschaftsvorsorge durch eine Hebamme / Entbindungshelfer bis zu den Beträgen der Hebammengebührenordnung
Besonderheiten
Gesetzliche Zuzahlungen zur ambulanten Heilbehandlung
Erstattet werden sämtliche Zuzahlungen für:
Vorsorgeuntersuchungen / Schutzimpfungen (inkl. Reiseschutz) / Privatärztliche Leistungen (IGeL)
Privatärztliche Leistungen (IGeL), Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfung
100 % bis 800 € Erstattungsbetrag (EB) in 2 Jahren
Sehhilfen
100 % bis 375 € EB innerhalb von 2 Jahren
Operative Maßnahmen zur Behandlung der Fehlsichtigkeit (z.B. LASIK, LASEK, PRK)
100 % bis 800 € EB je Auge, erneute Behandlung nach frühstens drei Jahren (Wartezeit 3 Jahre)
Hilfsmittel
80% bis 250 € EB pro KJ
Heilmittel
100% bis 200 € EB pro KJ
Heilpraktiker und alternative Heilmethoden
80 % max. bis 800 € EB pro KJ (einschl. Arznei-/Verbandmittel)
Für Heilpraktikerleistungen, Chiropraktiker, Osteopathen und Alternative Heilmethoden nach dem Hufelandverzeichnis
Präventionsmaßnahmen
100 % bis 50 € EB pro KJ
Gebührenordnung
Über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte und Heilpraktiker.
Schwangerschaftsvorsorge durch eine Hebamme / Entbindungshelfer bis zu den Beträgen der Hebammengebührenordnung
Besonderheiten
Die INTER ambulante Zusatzversicherung schützt Sie zuverlässig bei medizinischen Leistungen außerhalb des Krankenhauses.
Mit der ambulanten Zusatzversicherung INTER QualiMed Z erweitern Sie Ihren Versicherungsschutz gezielt um Leistungen, die Ihre gesetzliche Krankenversicherung (GKV) häufig nicht oder nur teilweise übernimmt.
Im Folgenden finden Sie die wichtigsten ambulanten Leistungen im Detail – so wissen Sie genau, welche Vorteile und Erstattungen Sie erwarten können.
Im langen Krankheitsfall – keine Sorge um Ihr Einkommen
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, kann sich nach Ende der Lohnfortzahlung eine Versorgungslücke auftun, denn das Krankengeld Ihrer Krankenkasse ersetzt Ihr Nettoeinkommen nur zum Teil.
Hier bieten wir Ihnen passende Tarife, die mit flexiblen Karenzzeiten - von 6 bis hin zu 52 Wochen - auf Ihren individuellen Bedarf zugeschnitten werden können. Sichern Sie sich Ihr Gehalt und schließen Sie Ihre Versorgungslücke.
Ihre Vorteile
Eine ambulante Zusatzversicherung ist ideal für alle, die sich umfassender absichern möchten, finanzielle Risiken im ambulanten Bereich minimieren wollen und Wert auf zusätzliche Gesundheitsleistungen legen, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht abdeckt.
Kinder benötigen häufig ärztliche Leistungen, Vorsorgeuntersuchungen oder alternative Behandlungsmethoden, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht vollständig abgedeckt werden. Mit einer ambulanten Zusatzversicherung profitieren Familien von wertvollen Zuschüssen zu Heilmitteln, Sehhilfen, Schutzimpfungen und alternativen Therapien – und sichern so die Gesundheit aller Familienmitglieder optimal ab.
Wer im Berufsalltag auf eine umfassende Vorsorge setzt und Wert auf ganzheitliche Gesundheitsleistungen legt, profitiert von den Erstattungen für alternative Medizin wie Osteopathie, Chiropraktik oder Homöopathie. Die Versicherung unterstützt außerdem bei präventiven Maßnahmen, damit Sie langfristig fit und leistungsfähig bleiben.
Brillen, Kontaktlinsen und operative Verfahren zur Sehkorrektur wie LASIK sind oft mit hohen Eigenkosten verbunden. Mit einer ambulanten Zusatzversicherung werden diese Kosten teilweise erstattet – besonders attraktiv für alle, die klare Sicht ohne Brille oder Kontaktlinsen wünschen.
Ob für Heilmittel, Medikamente, Fahrkosten oder individuelle Gesundheitsleistungen – die gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich nur teilweise an den Kosten. Die ambulante Zusatzversicherung übernimmt Zuzahlungen und reduziert so Ihre finanzielle Belastung deutlich.
Viele Tarife bieten sofortigen Schutz ohne Wartezeiten, sodass Sie von Beginn an Leistungen in Anspruch nehmen können – auch bei unfallbedingten Erkrankungen oder plötzlich auftretenden ambulanten Behandlungen.
Sofort. Sollte allerdings eine Behandlung schon vor Vertragsabschluss begonnen oder vom Arzt angeraten sein, springt die INTER für diese Kosten nicht ein.
Ja, Sehhilfen werden je nach Auswahl der Tarifstufe in verschiedener Höhe erstattet. Operative Maßnahmen zur Behandlung der Fehlsichtigkeit (z. B. LASIK, LASEK, PRK) sind in der Tarifstufe Premium eingeschlossen.