Ambulante Zusatzversicherung – Extra-Schutz für ambulante Behandlungen

Mehr Leistungen, weniger Zuzahlung beim Arzt

  • Prävention: Kostenübernahme von Vorsorgeuntersuchungen
  • Alternativmedizin: Leistungen für Naturheilkunde, Homöopathie, Heilpraktiker & Osteopathen
  • Zusatzleistungen: Zuschüsse für Brillen, Sehhilfen, Augenlaser-OPs, Massagen, Lymphdrainagen, Impfungen 
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Ambulante Zusatzversicherung: Das Wichtigste in Kürze

Eine ambulante Zusatzversicherung ist eine private Krankenversicherung, die ergänzend zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgeschlossen wird. Sie übernimmt Kosten für ambulante Leistungen, die von der GKV nicht oder nur zum Teil erstattet werden. Dazu zählen unter anderem alternative Heilmethoden, Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen, bestimmte Vorsorgeuntersuchungen, IGeL-Leistungen sowie Schutz- und Reiseimpfungen. Mit der INTER ambulanten Zusatzversicherung sichern Sie sich genau dort ab, wo die GKV Lücken lässt.

Warum ist eine ambulante Zusatzversicherung sinnvoll?

Viele ambulante Leistungen, die über die Grundversorgung hinausgehen, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nicht oder nur teilweise. Dazu zählen Sehhilfen, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Vorsorgeuntersuchungen, Reiseimpfungen sowie alternative Behandlungen wie Akupunktur, Osteopathie, Chiropraktik oder Homöopathie. Auch Präventionskurse wie Rückentraining oder Ernährungsberatung müssen Sie ohne Zusatzversicherung selbst zahlen.

Mit der INTER QualiMed Z Ambulant schließen Sie diese Lücken. Je nach Tarif erhalten Sie hohe Zuschüsse für Sehhilfen und operative Eingriffe zur Sehschärfenkorrektur (z. B. LASIK), für naturheilkundliche und privatärztliche Leistungen sowie für gesundheitsfördernde Maßnahmen – auf Wunsch sogar ohne Wartezeit. So entlasten Sie Ihr Budget und sichern sich ein deutlich erweitertes Leistungsspektrum.

 

Die Vorteile der INTER Zusatzversicherung für ambulante Behandlungen

Sofortiger Schutz ohne Wartezeit

Leistungen ab Vertragsbeginn nutzen – keine Wartezeiten, keine Verzögerung

Umfassende Kostenerstattung

Zuschüsse für Sehhilfen, Vorsorge, Impfungen, IGeL-Leistungen und alternative Heilmethoden wie Akupunktur, Osteopathie oder Homöopathie.

Finanzielle Entlastung bei Zuzahlungen

Erstattung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sowie Fahrkosten bei ambulanter Behandlung

Top-Schutz in den Premium-Tarifen

Erstattung auch über die Höchstsätze der Gebührenordnung und Zuschüsse bis zu 800 € pro Auge für LASIK & Co.

Prävention und Gesundheit fördern

Zuschüsse für gesundheitsfördernde Maßnahmen wie Rückentraining, Ernährungskurse oder Raucherentwöhnung

Flexibel & modern abgesichert

Drei Tarifvarianten (Basis, Exklusiv, Premium), wahlweise als nachhaltige bessergrün-Version, plus digitale Services zur einfachen Rechnungsabwicklung per App.

Ambulante Krankenzusatzversicherung: Die Tarife im Überblick

Die INTER QualiMed Z Ambulant bietet Ihnen drei flexible Tarifvarianten, mit denen Sie Ihre ambulanten Gesundheitskosten optimal absichern können. So finden Sie den passenden Schutz – ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen und Ihrem Budget.

Kurz erklärt:

  • Basis: Solider Basisschutz für wichtige ambulante Leistungen.
  • Exklusiv: Erweiterter Schutz mit höheren Erstattungen für Vorsorge und alternative Heilmethoden.
  • Premium: Umfassender Rundumschutz mit höchstmöglichen Erstattungen, inkl. Augen-OPs und Präventionsleistungen.
1. Spalte mit Leistungsbeschreibungen Basis Exklusiv Premium

Gesetzliche Zuzahlungen zur ambulanten Heilbehandlung

Erstattet werden sämtliche Zuzahlungen für:

  • Arznei/Verbandmittel
  • Heilmittel
  • Hilfsmittel
  • Fahrtkosten bei ambulanter Behandlung

Erstattet werden sämtliche Zuzahlungen für:

  • Arznei/Verbandmittel
  • Heilmittel
  • Hilfsmittel
  • Fahrtkosten bei ambulanter Behandlung

Vorsorgeuntersuchungen / Schutzimpfungen (inkl. Reiseschutz) / Privatärztliche Leistungen (IGeL)

Vorsorgeuntersuchungen

100% bis Erstattungsbetrag (EB) pro Kalenderjahr (KJ): 

150 € EB innerhalb der ersten 12 Monate

300€ EB innerhalb der ersten 24 Monate

ab dem 25. Monat 500 € EB pro Kalenderjahr

Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfung

100 % bis 400 € Erstattungsbetrag (EB) in 2 Jahren 

Privatärztliche Leistungen (IGeL), Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfung

100 % bis 800 € Erstattungsbetrag (EB) in 2 Jahren

Sehhilfen

100 % bis 150 € EB innerhalb von 2 Jahren

100 % bis 250 € EB innerhalb von 2 Jahren

100 % bis 375 € EB innerhalb von 2 Jahren

Operative Maßnahmen zur Behandlung der Fehlsichtigkeit (z.B. LASIK, LASEK, PRK)

100 % bis 800 € EB je Auge, erneute Behandlung nach frühstens drei Jahren (Wartezeit 3 Jahre)

Hilfsmittel

80% bis 250 € EB pro KJ

Heilmittel

100% bis 200 € EB pro KJ

Heilpraktiker und alternative Heilmethoden

80% bis 400 € EB pro KJ (einschl. Arznei/Verbandmittel)

Für Heilpraktikerleistungen, Chiropraktiker, Osteopathen und Alternative Heilmethoden nach dem Hufelandverzeichnis

80 % max. bis 800 € EB pro KJ (einschl. Arznei-/Verbandmittel)

Für Heilpraktikerleistungen, Chiropraktiker, Osteopathen und Alternative Heilmethoden nach dem Hufelandverzeichnis

Präventionsmaßnahmen

100 % bis 50 € EB pro KJ

Gebührenordnung

Bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte

Über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte und Heilpraktiker.

Schwangerschaftsvorsorge durch eine Hebamme / Entbindungshelfer bis zu den Beträgen der Hebammengebührenordnung

Über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte und Heilpraktiker.

Schwangerschaftsvorsorge durch eine Hebamme / Entbindungshelfer bis zu den Beträgen der Hebammengebührenordnung

Besonderheiten

  • Kalkulation ohne Alterungsrückstellung
  • Keine Gesundheits prüfung
  • Kalkulation ohne Alterungsrückstellung
  • Verzicht auf GKV-Vorleistung
  • Kalkulation ohne Alterungsrückstellung
  • Verzicht auf GKV-Vorleistung

Gesetzliche Zuzahlungen zur ambulanten Heilbehandlung

Erstattet werden sämtliche Zuzahlungen für:

  • Arznei/Verbandmittel
  • Heilmittel
  • Hilfsmittel
  • Fahrtkosten bei ambulanter Behandlung

Vorsorgeuntersuchungen / Schutzimpfungen (inkl. Reiseschutz) / Privatärztliche Leistungen (IGeL)

Vorsorgeuntersuchungen

100% bis Erstattungsbetrag (EB) pro Kalenderjahr (KJ): 

150 € EB innerhalb der ersten 12 Monate

300€ EB innerhalb der ersten 24 Monate

ab dem 25. Monat 500 € EB pro Kalenderjahr

Sehhilfen

100 % bis 150 € EB innerhalb von 2 Jahren

Operative Maßnahmen zur Behandlung der Fehlsichtigkeit (z.B. LASIK, LASEK, PRK)

Hilfsmittel

Heilmittel

Heilpraktiker und alternative Heilmethoden

Präventionsmaßnahmen

Gebührenordnung

Bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte

Besonderheiten

  • Kalkulation ohne Alterungsrückstellung
  • Keine Gesundheits prüfung

Gesetzliche Zuzahlungen zur ambulanten Heilbehandlung

Vorsorgeuntersuchungen / Schutzimpfungen (inkl. Reiseschutz) / Privatärztliche Leistungen (IGeL)

Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfung

100 % bis 400 € Erstattungsbetrag (EB) in 2 Jahren 

Sehhilfen

100 % bis 250 € EB innerhalb von 2 Jahren

Operative Maßnahmen zur Behandlung der Fehlsichtigkeit (z.B. LASIK, LASEK, PRK)

Hilfsmittel

Heilmittel

Heilpraktiker und alternative Heilmethoden

80% bis 400 € EB pro KJ (einschl. Arznei/Verbandmittel)

Für Heilpraktikerleistungen, Chiropraktiker, Osteopathen und Alternative Heilmethoden nach dem Hufelandverzeichnis

Präventionsmaßnahmen

Gebührenordnung

Über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte und Heilpraktiker.

Schwangerschaftsvorsorge durch eine Hebamme / Entbindungshelfer bis zu den Beträgen der Hebammengebührenordnung

Besonderheiten

  • Kalkulation ohne Alterungsrückstellung
  • Verzicht auf GKV-Vorleistung

Gesetzliche Zuzahlungen zur ambulanten Heilbehandlung

Erstattet werden sämtliche Zuzahlungen für:

  • Arznei/Verbandmittel
  • Heilmittel
  • Hilfsmittel
  • Fahrtkosten bei ambulanter Behandlung

Vorsorgeuntersuchungen / Schutzimpfungen (inkl. Reiseschutz) / Privatärztliche Leistungen (IGeL)

Privatärztliche Leistungen (IGeL), Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfung

100 % bis 800 € Erstattungsbetrag (EB) in 2 Jahren

Sehhilfen

100 % bis 375 € EB innerhalb von 2 Jahren

Operative Maßnahmen zur Behandlung der Fehlsichtigkeit (z.B. LASIK, LASEK, PRK)

100 % bis 800 € EB je Auge, erneute Behandlung nach frühstens drei Jahren (Wartezeit 3 Jahre)

Hilfsmittel

80% bis 250 € EB pro KJ

Heilmittel

100% bis 200 € EB pro KJ

Heilpraktiker und alternative Heilmethoden

80 % max. bis 800 € EB pro KJ (einschl. Arznei-/Verbandmittel)

Für Heilpraktikerleistungen, Chiropraktiker, Osteopathen und Alternative Heilmethoden nach dem Hufelandverzeichnis

Präventionsmaßnahmen

100 % bis 50 € EB pro KJ

Gebührenordnung

Über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte und Heilpraktiker.

Schwangerschaftsvorsorge durch eine Hebamme / Entbindungshelfer bis zu den Beträgen der Hebammengebührenordnung

Besonderheiten

  • Kalkulation ohne Alterungsrückstellung
  • Verzicht auf GKV-Vorleistung

Tipp: Nutzen Sie unsere Tarifrechner für eine persönliche und transparente Übersicht Ihrer individuellen Beiträge und Leistungen.

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Ambulante Behandlungen der Zusatzversicherung im Detail

Die INTER ambulante Zusatzversicherung schützt Sie zuverlässig bei medizinischen Leistungen außerhalb des Krankenhauses.

Mit der ambulanten Zusatzversicherung INTER QualiMed Z erweitern Sie Ihren Versicherungsschutz gezielt um Leistungen, die Ihre gesetzliche Krankenversicherung (GKV) häufig nicht oder nur teilweise übernimmt.

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten ambulanten Leistungen im Detail – so wissen Sie genau, welche Vorteile und Erstattungen Sie erwarten können.

Erstattung für Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel sowie Fahrkosten

Viele Kosten für Medikamente, Verbandsmaterial, Heilmittel (z. B. Massagen oder Physiotherapie) und Fahrten zum Arzt oder zur Therapie werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht vollständig übernommen. Die ambulante Zusatzversicherung erstattet hier je nach Tarif einen erheblichen Anteil, um Ihre Eigenbeteiligung zu reduzieren.

Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen

Vorsorge ist besser als Heilung: Unsere Tarife übernehmen die Kosten für wichtige Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen – auch Reiseimpfungen. So können Sie Ihre Gesundheit aktiv schützen und frühzeitig Krankheiten erkennen lassen.

Privatärztliche Leistungen (IGeL-Leistungen)

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind ambulante Leistungen, die von Ärzten angeboten, aber nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden – z. B. spezielle Laboruntersuchungen oder Ultraschalluntersuchungen. Die ambulante Zusatzversicherung erstattet diese Kosten bis zu einem bestimmten Erstattungsbetrag.

Sehhilfen und Operationen zur Sehschärfenkorrektur

Kosten für Brillen, Kontaktlinsen oder operative Maßnahmen wie LASIK, LASEK oder PRK werden nur teilweise oder gar nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet. Die INTER Zusatzversicherung bietet attraktive Zuschüsse für Sehhilfen und bei den Premium-Tarifen sogar Erstattungen für Augenoperationen.

Heilpraktikerleistungen und alternative Medizin

Alternative Heilmethoden gewinnen immer mehr an Bedeutung. Unsere Tarife erstatten Kosten für Behandlungen beim Heilpraktiker, Osteopathen, Chiropraktiker sowie für Homöopathie und weitere alternative Verfahren, die im Hufelandverzeichnis gelistet sind. Damit profitieren Sie von einem ganzheitlichen Gesundheitsschutz.

Leistungen für gesundheitsfördernde Maßnahmen

Präventionsangebote wie Rückenschulungen, Ernährungskurse oder Raucherentwöhnung werden von der Zusatzversicherung unterstützt. So fördert die INTER Ihre langfristige Gesundheit durch finanzielle Zuschüsse für gesundheitsbewusstes Verhalten.

Massage, Lymphdrainage und weitere Heilmittel

Therapeutische Anwendungen wie Massagen, Lymphdrainagen oder Physiotherapie, die über den Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen, können über die Zusatzversicherung erstattet werden – besonders in den Premium-Tarifen.

Fahrkosten bei ambulanten Behandlungen

Die Zuzahlungen für Fahrten zum Arzt oder zur ambulanten Behandlung können bei bestimmten Tarifen erstattet werden. So reduzieren Sie nicht nur Ihre Behandlungskosten, sondern auch die Nebenkosten für die medizinische Versorgung.

Krankentagegeld für Angestellte

Im langen Krankheitsfall – keine Sorge um Ihr Einkommen

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, kann sich nach Ende der Lohnfortzahlung eine Versorgungslücke auftun, denn das Krankengeld Ihrer Krankenkasse ersetzt Ihr Nettoeinkommen nur zum Teil.
Hier bieten wir Ihnen passende Tarife, die mit flexiblen Karenzzeiten - von 6 bis hin zu 52 Wochen - auf Ihren individuellen Bedarf zugeschnitten werden können. Sichern Sie sich Ihr Gehalt und schließen Sie Ihre Versorgungslücke.
 

Ihre Vorteile

  • Lohnfortzahlung nach Ablauf einer Karenzzeit
  • Dynamische Anpassung an die Einkommensentwicklung
  • Anpassung der Karenzzeit ohne Gesundheitsprüfung
  • Keine Wartezeiten bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit
  • Verlängerte Meldefrist der Arbeitsunfähigkeit: bis zu 7 Tage nach Ablauf der Karenzzeit
  • Steuerfreie Auszahlung der Krankentagegeldleistungen
  • Bis zu 6 Monate Nachleistung bei Berufsunfähigkeit
Link zu mehr Informationen

Für wen ist eine ambulante Zusatzversicherung sinnvoll?

Eine ambulante Zusatzversicherung ist ideal für alle, die sich umfassender absichern möchten, finanzielle Risiken im ambulanten Bereich minimieren wollen und Wert auf zusätzliche Gesundheitsleistungen legen, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht abdeckt.

Kinder benötigen häufig ärztliche Leistungen, Vorsorgeuntersuchungen oder alternative Behandlungsmethoden, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht vollständig abgedeckt werden. Mit einer ambulanten Zusatzversicherung profitieren Familien von wertvollen Zuschüssen zu Heilmitteln, Sehhilfen, Schutzimpfungen und alternativen Therapien – und sichern so die Gesundheit aller Familienmitglieder optimal ab.
 

Wer im Berufsalltag auf eine umfassende Vorsorge setzt und Wert auf ganzheitliche Gesundheitsleistungen legt, profitiert von den Erstattungen für alternative Medizin wie Osteopathie, Chiropraktik oder Homöopathie. Die Versicherung unterstützt außerdem bei präventiven Maßnahmen, damit Sie langfristig fit und leistungsfähig bleiben.

Brillen, Kontaktlinsen und operative Verfahren zur Sehkorrektur wie LASIK sind oft mit hohen Eigenkosten verbunden. Mit einer ambulanten Zusatzversicherung werden diese Kosten teilweise erstattet – besonders attraktiv für alle, die klare Sicht ohne Brille oder Kontaktlinsen wünschen.

Ob für Heilmittel, Medikamente, Fahrkosten oder individuelle Gesundheitsleistungen – die gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich nur teilweise an den Kosten. Die ambulante Zusatzversicherung übernimmt Zuzahlungen und reduziert so Ihre finanzielle Belastung deutlich.

Viele Tarife bieten sofortigen Schutz ohne Wartezeiten, sodass Sie von Beginn an Leistungen in Anspruch nehmen können – auch bei unfallbedingten Erkrankungen oder plötzlich auftretenden ambulanten Behandlungen.

FAQ zur Ambulanten Zusatzversicherung

Tarif
Allgemein
Service

Sofort. Sollte allerdings eine Behandlung schon vor Vertragsabschluss begonnen oder vom Arzt angeraten sein, springt die INTER für diese Kosten nicht ein.

Ja, Sehhilfen werden je nach Auswahl der Tarifstufe in verschiedener Höhe erstattet. Operative Maßnahmen zur Behandlung der Fehlsichtigkeit (z. B. LASIK, LASEK, PRK) sind in der Tarifstufe Premium eingeschlossen. 

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