Kostenerstattung für akut im Ausland auftretende Krankheitsfälle:
Ambulante Heilbehandlung inklusive Arznei- und Verbandmittel
Stationäre Behandlung (einschließlich Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung) in einem geeigneten Krankenhaus
Schmerzstillende Zahnbehandlung und Zahnfüllung in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz und Provisorien zur Wiederherstellung der Kaufähigkeit (nicht aber für Neuanfertigung von Zahnersatz, Zahnkronen und Kieferorthopädie)
Die INTER übernimmt bei Erkrankung und Verletzung die Kosten für Suche, Rettung und Bergung der versicherten Person.Personen, die in häuslicher Gemeinschaft leben, können als Familie versichert werden: der Versicherungsnehmer, dessen Ehegatte, Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz oder Lebensgefährte und deren unverheiratete Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Als Kinder gelten z. B. auch Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder.
Sichere Datenübertragung (SSL)
Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten erst nach Vertragsabschluss.
Möchten Sie mehr zum Thema "Datenschutz bei der INTER" wissen? Hier informieren wir Sie gern ausführlich.