
Beihilfeversicherung
Optimale Ergänzung zu Ihrem Beihilfeanspruch
- Keine erneute Gesundheitsprüfung bei einer Beihilfeänderung
- Freie Arztwahl – auch im Ausland
- Unterkunft im Einbett- oder Zweibettzimmer inkl. Chefarztbehandlung möglich
Versicherungsschutz: Lücken der Beihilfe schließen
Als Beihilfeberechtigter erhalten Sie im Krankheitsfall durch Ihren Dienstherren die sogenannte Beihilfe.
Die jeweilige Höhe der Beihilfe zu ambulanten, stationären oder zahnmedizinischen Behandlungen ist je nach Bundesland unterschiedlich.Sie hängt außerdem davon ab, ob Sie Anwärter oder schon verbeamtet sind und welchen Familienstand sie haben.
Den verbleibenden Teil der Kosten (der nicht durch die Beihilfe erstattet wird) können Sie bei uns in einer privaten Krankenversicherung absichern. Als Beamter ist der Beitrag für eine private Krankenversicherung dabei deutlich günstiger als die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung.
Unsere private Krankenversicherung ergänzt Ihren jeweiligen Beihilfeanspruch prozentual abgestimmt. So sind Sie im Fall der Fälle zu 100% abgesichert.
Wer bekommt überhaupt Beihilfe?
Folgende Personengruppen sind beihilfeberechtigt:
- Bundesbeamte, Landesbeamte
- Finanzbeamte
- Richter
- Beamte im Ruhestand
- Angehörige der genannten Beamtengruppen
- Personen in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis
Die Leistungen der INTER Beihilfeversicherung
Ob ambulant, im Krankenhaus oder beim Zahnarzt – der Versicherungsschutz der INTER schließt die Lücken der Beihilfe. Damit Sie rundum geschützt sind.
Ambulante Heilbehandlungen
Sie können überall - auch im Ausland – einen Arzt Ihrer Wahl aufsuchen. Entsprechend dem versicherten Prozentsatz ersetzen wir Ihnen die erstattungsfähigen Kosten für ärztliche Beratung, Untersuchungen, Hausbesuche und Sonderleistungen. Ebenso für ärztlich verordnete Heil- und Hilfsmittel wie z. B. Krankengymnastik und Ergotherapie, Brillen und Kontaktlinsen.
Behandlung im Krankenhaus
Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch beim Aufenthalt im Krankenhaus und übernehmen die Kosten für die allgemeinen Krankenhausleistungen.
Zahnärztliche Behandlung
Die Kosten von Zahnbehandlung, Zahnprophylaxe und Kieferorthopädie erstatten wir Ihnen zu 100% des versicherten Prozentsatzes. Bei Zahnersatz zu 80%.
Auch im Ausland
Mit der Beihilfeversicherung der INTER haben Sie 6 Monate weltweiten Versicherungsschutz.
Beihilfeberechtigt und Landesbeamter in Hessen?
Unser Kooperationspartner Freie Arzt- und Medizinkasse - kurz FAMK - bietet hessischen Landesbeamten (und denen, die es werden möchten) einen besonderen Service: Sie müssen sich nicht mehr um ihre Beihilfeabwicklung kümmern.
Weitere Informationen finden Sie unter www.famk.de
Ab wann kann man sich privat versichern ?
Beamte, Selbstständige, Freiberufler sowie Studenten können ohne besondere Voraussetzungen in die private Krankenversicherung (PKV) eintreten. Angestellte können erst in die PKV aufgenommen werden, wenn Ihr Arbeitsentgelt pro Jahr oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, also wenn Sie mehr als 66.600 EUR brutto (Stand 2023) verdienen.
Was passiert, wenn sich mein Beihilfesatz ändert ?
Durch z. B.
- Umzug in ein anderes Bundesland mit anderem Beihilfesatz (Wechsel der Dienststelle)
- Eintritt in den Ruhestand
- Geburt eines weiteren Kindes
- Änderung eines eigenen Beihilfeanspruchs oder des Ehegatten
kann sich Ihr Beihilfesatz ändern. Wir passen Ihren Versicherungsschutz ohne erneute Risikoprüfung und erneute Wartezeiten innerhalb von 6 Monaten an Ihre neue Beihilfesituation an.