
Beihilfeversicherung
Optimale Ergänzung zu Ihrem Beihilfeanspruch
- Keine erneute Gesundheitsprüfung bei einer Beihilfeänderung
- Freie Arztwahl – auch im Ausland
- Unterkunft im Einbett- oder Zweibettzimmer inkl. Chefarztbehandlung möglich
Versicherungsschutz, der die Lücken der Beihilfe schließt
Im Krankheitsfall entstehen schnell Kosten für Arztbehandlungen, Arzneimittel, Heil- oder Hilfsmittel. Ihre Beihilfestelle erstattet Ihnen diese Kosten jedoch nur teilweise.
Für eine umfassende Versicherung benötigen Sie eine private Ergänzung zu Ihrer Beihilfe.
Mit der Beihilfeversicherung der INTER können Sie den Eigenanteil Ihrer Kosten im Krankheitsfall reduzieren – in Ihrer gewünschten Höhe.
Die Leistungen der Beihilfeversicherung der INTER im Überblick
Ob ambulant, im Krankenhaus oder beim Zahnarzt – der Versicherungsschutz der INTER schließt die Lücken der Beihilfe. Damit Sie rundum geschützt sind.
Ambulante Heilbehandlung
Sie können überall - auch im Ausland – einen Arzt Ihrer Wahl aufsuchen. Entsprechend dem versicherten Prozentsatz ersetzen wir Ihnen die erstattungsfähigen Kosten: Für ärztliche Beratung, Untersuchungen, Hausbesuche und Sonderleistungen. Ebenso für ärztlich verordnete Heil- und Hilfsmittel wie z. B. Krankengymnastik und Ergotherapie, Brillen und Kontaktlinsen.
Behandlung im Krankenhaus
Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei Aufenthalt im Krankenhaus und übernehmen die Kosten für die allgemeinen Krankenhausleistungen.
Zahnärztliche Behandlung
Die Kosten von Zahnbehandlung, Zahnprophylaxe und Kieferorthopädie erstatten wir Ihnen zu 100% des versicherten Prozentsatzes. Bei Zahnersatz zu 80%.
Im Ausland
Mit der Beilhilfeversicherung der INTER haben Sie 6 Monate weltweiten Versicherungsschutz.
Passen Sie Ihre Beihilfe an Ihre Bedürfnisse an
Eine Unterbringung im Einbettzimmer ist Ihnen wichtig? Ebenso eine Chefarztbehandlung?
Auch bei Zahnersatz und Brille möchten Sie nicht auf hochwertige Leistungen verzichten?
Mit unseren Zusatztarifen zur Beihilfeversicherung passen wir Ihre Beihilfe ganz einfach an Ihre individuellen Bedürfnisse an.
Gut zu wissen
Wer bekommt überhaupt Beihilfe?
Folgende Personengruppen sind beihilfeberechtigt:
- Bundesbeamte, Landesbeamte
- Finanzbeamte
- Richter
- Beamte im Ruhestand
- Angehörige der genannten Beamtengruppen
- Personen in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis
Die häufigsten Fragen zur Beihilfeversicherung der INTER
Welche Vorteile habe ich als Beihilfeberechtigter von einer privaten Krankenversicherung?
Als Beihilfeberechtigter bekommen Sie Krankheitskosten nach einem festgelegten Prozentwertsatz von der Beihilfe bezahlt. Den restlichen Teil der Kosten können Sie bei uns in einer privaten Krankenversicherung absichern.
Als Beamter ist der Beitrag für eine private Krankenversicherung dabei deutlich günstiger als die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung. Dort müssten Sie zudem den vollen Beitrag bezahlen, da es hier keine anteilige Versicherung gibt. Mit unserer privaten Krankenversicherung haben Sie eine Ergänzung zu Ihrem Beihilfeanspruch mit dem für Sie prozentual abgestimmten Versicherungsschutz. So sind Sie zu 100% abgesichert.
Was passiert, wenn sich mein Beihilfesatz ändert?
Durch z. B.
- Umzug in ein anderes Bundesland mit anderem Beihilfesatz (Wechsel der Dienststelle)
- Eintritt in den Ruhestand
- Geburt eines weiteren Kindes
- Änderung eines eigenen Beihilfeanspruchs oder des Ehegatten
kann sich Ihr Beihilfesatz ändern. Wir passen Ihren Versicherungsschutz ohne erneute Risikoprüfung und erneute Wartezeiten innerhalb von 6 Monaten an Ihre neue Beihilfesituation an.
Habe ich auch im Ausland Versicherungsschutz?
Ja, Sie haben 6 Monate weltweiten Versicherungsschutz. Über diesen Zeitpunkt hinaus können wir zur Aufrechterhaltung Ihres Versicherungsschutzes eine Vereinbarung treffen.