
Krankentagegeldversicherung für selbstständige Ärzte
Finanzieller Schutz bei Arbeitsunfähigkeit
- Optimale Absicherung speziell für niedergelassene Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
- Kinderkrankentagegeld
- Tagegeldleistung bis zu 800 €
Zuverlässige Absicherung Ihres Einkommens
Sie als Arzt wissen es besonders gut: Ein Krankheitsfall kann sich manchmal über viele Wochen erstrecken, sodass Sie längere Zeit Ihren Beruf nicht ausüben können. Wer finanziert Ihre Praxis in dieser Zeit?
Sind Sie privat versichert, erhalten Sie anders als gesetzlich versicherte Personen kein Krankengeld und die Einnahmen bleiben aus. Die Praxis erzeugt aber weiterhin Kosten und die Lebensunterhaltungskosten müssen Sie auch weiter zahlen.
Wir bieten Ihnen passende Tarife, die mit flexiblen Karenzzeiten – ab dem 4. Tag – auf Ihren individuellen Bedarf zugeschnitten sind. Zudem sichern wir nicht nur Ihr Einkommen, sondern auch Ihre Umsatzerlöse ab. Das vereinbarte Krankentagegeld erhalten Sie in vereinbarter Höhe – und das ganz ohne zeitliche Begrenzung. Damit Sie sich im Krankheitsfall nicht um die Praxis und ums Geld sorgen, sondern ganz in Ruhe genesen.
Die Leistungen und Vorteile des INTER Krankentagegelds für niedergelassene Ärzte
- Geltungsbereich ambulant: Versicherungsschutz innerhalb von Deutschland, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz
- Geltungsbereich stationär: weltweiter Versicherungsschutz (bis 12 Monate)
- Einfache Berechnung des benötigten Krankentagegeldes: 80% der Praxiseinnahmen
- Die INTER verzichtet auf das fristgerechte Kündigungsrecht ohne Grund
- Bei Rückfallerkrankungen werden die Krankheitstage zusammengerechnet, sodass die Karenzzeit nicht immer von neuem beginnt
- Zahlung des Krankentagegelds auch bei schwangerschaftsbedingten Erkrankungen, Rehabilitationsmaßnahmen, Anschlussheilbehandlung, Entwöhnungsmaßnahmen, Wiedereingliederung / Teilarbeitsfähigkeit
- Individuelle Anpassung der Tagegeldhöhe ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten
- Kinderkrankentagegeld

Die häufigsten Fragen zum Krankentagegeld für selbstständige Ärzte
Ab wann gelte ich als arbeitsunfähig?
Sie sind arbeitsunfähig, wenn Sie Ihrer beruflichen Tätigkeit, nach medizinischem Befund, bis auf weiteres nicht nachgehen können. Grundsätzlich geht man bei einer Arbeitsunfähigkeit also von einer zeitweisen Beeinträchtigung aus.
Was versteht man unter einer Karenzzeit?
Als Karenzzeit bezeichnet man eine Wartezeit. Bei Selbstständigen ist die Karenzzeit in verschiedenen Abstufungen zwischen 3 und 365 Tagen frei wählbar. Nach Ablauf der Karenzzeit zahlen wir Ihnen Ihr vereinbartes Krankentagegeld.
Ist eine nachträgliche Anpassung des Krankentagegeldes möglich?
Ja. Wir bieten die Anpassung der Tagegeldhöhe an die allgemeine Einkommensentwicklung in regelmäßigen Abständen ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten. Außerdem können Sie die Tagegeldhöhe an Ihre individuelle Einkommensentwicklung anpassen - innerhalb von 2 Monaten nach Gehaltserhöhung - ohne erneute Risikoprüfung und Wartezeiten.