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Krankentagegeldversicherung Selbstständige

Krankentagegeldversicherung für Selbstständige

Finanzieller Schutz bei Arbeitsunfähigkeit

  • Keine Wartezeiten – sofortiger Versicherungsschutz
  • Kinderkrankentagegeld
  • Tagegeldleistung bis zu 500 Euro
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Absicherung bei längerer Krankheit

Als Selbstständiger mit eigenem Betrieb ist es besonders schwierig, sich bei Krankheit über einen längeren Zeitraum von der Arbeit zurückzuziehen. Die fehlenden Einnahmen machen sich schon nach wenigen Tagen bemerkbar.

Sind Sie privat versichert, erhalten Sie anders als gesetzlich versicherte Personen kein Krankengeld. Der Betrieb erzeugt jedoch weiterhin Kosten und auch Ihr Leben will finanziert sein. Schnell fehlen Ihnen im Monat mehrere tausend Euro.

Die Leistungen und Vorteile des INTER Krankentagegelds für Selbstständige

Um Sie vor finanziellen Folgen zu schützen, bieten wir Ihnen passende Tarife, die mit flexiblen Karenzzeiten – ab dem 4. Tag – auf Ihren individuellen Bedarf zugeschnitten werden können. Somit erhalten Sie Ihr Krankentagegeld in vereinbarter Höhe - und das ohne zeitliche Begrenzung.  Damit Sie sich im Krankheitsfall nicht ums Geld und Ihren Betrieb sorgen, sondern ganz in Ruhe gesund werden. 

  • Geltungsbereich ambulant: Versicherungsschutz innerhalb von Deutschland, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz
  • Geltungsbereich stationär: weltweiter Versicherungsschutz (bis 6 Monate)

  • Einfache Berechnung des benötigten Krankentagegeldes: 80% vom Bruttogehalt (Gewinn vor Steuern)

  • Die INTER verzichtet auf das fristgerechte Kündigungsrecht ohne Grund

  • Bei Rückfallerkrankungen werden die Krankheitstage zusammengerechnet, sodass die Karenzzeit nicht immer von neuem beginnt

  • Zahlung des Krankentagegelds auch bei schwangerschaftsbedingten Erkrankungen, Rehabilitationsmaßnahmen, Anschlussheilbehandlung, Entwöhnungsmaßnahmen, Wiedereingliederung / Teilarbeitsfähigkeit

  • Kinderkrankentagegeld

     

Krankentagegeld Grafik Selbstständige

Die häufigsten Fragen zum Krankentagegeld für Selbstständige

Ab wann gelte ich als arbeitsunfähig?

Sie sind arbeitsunfähig, wenn Sie Ihrer beruflichen Tätigkeit, nach medizinischem Befund, bis auf weiteres nicht nachgehen können. Grundsätzlich geht man bei einer Arbeitsunfähigkeit also von einer zeitweisen Beeinträchtigung aus.

Als Karenzzeit bezeichnet man eine Wartezeit. Bei Selbständigen ist die Karenzzeit in verschiedenen Abstufungen zwischen 3 und 365 Tagen frei wählbar. Nach Ablauf der Karenzzeit zahlen wir Ihnen Ihr vereinbartes Krankentagegeld.

Ja. Wir bieten die Anpassung der Tagegeldhöhe an die allgemeine Einkommensentwicklung in regelmäßigen Abständen ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten. Außerdem können Sie  die Tagegeldhöhe an Ihre individuelle Einkommensentwicklung anpassen -  innerhalb von 2 Monaten nach Gehaltserhöhung ohne erneute Risikoprüfung und Wartezeiten.

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