
Krankentagegeldversicherung für Selbstständige
Finanzieller Schutz bei Arbeitsunfähigkeit
- Keine Wartezeiten – sofortiger Versicherungsschutz
- Kinderkrankentagegeld
- Tagegeldleistung bis zu 500 Euro
Absicherung bei längerer Krankheit
Als Selbstständiger mit eigenem Betrieb ist es besonders schwierig, sich bei Krankheit über einen längeren Zeitraum von der Arbeit zurückzuziehen. Die fehlenden Einnahmen machen sich schon nach wenigen Tagen bemerkbar.
Sind Sie privat versichert, erhalten Sie anders als gesetzlich versicherte Personen kein Krankengeld. Der Betrieb erzeugt jedoch weiterhin Kosten und auch Ihr Leben will finanziert sein. Schnell fehlen Ihnen im Monat mehrere tausend Euro.
Die Leistungen und Vorteile des INTER Krankentagegelds für Selbstständige
Um Sie vor finanziellen Folgen zu schützen, bieten wir Ihnen passende Tarife, die mit flexiblen Karenzzeiten – ab dem 4. Tag – auf Ihren individuellen Bedarf zugeschnitten werden können. Somit erhalten Sie Ihr Krankentagegeld in vereinbarter Höhe - und das ohne zeitliche Begrenzung. Damit Sie sich im Krankheitsfall nicht ums Geld und Ihren Betrieb sorgen, sondern ganz in Ruhe gesund werden.
- Geltungsbereich ambulant: Versicherungsschutz innerhalb von Deutschland, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz
Geltungsbereich stationär: weltweiter Versicherungsschutz (bis 6 Monate)
Einfache Berechnung des benötigten Krankentagegeldes: 80% vom Bruttogehalt (Gewinn vor Steuern)
Die INTER verzichtet auf das fristgerechte Kündigungsrecht ohne Grund
Bei Rückfallerkrankungen werden die Krankheitstage zusammengerechnet, sodass die Karenzzeit nicht immer von neuem beginnt
Zahlung des Krankentagegelds auch bei schwangerschaftsbedingten Erkrankungen, Rehabilitationsmaßnahmen, Anschlussheilbehandlung, Entwöhnungsmaßnahmen, Wiedereingliederung / Teilarbeitsfähigkeit
Kinderkrankentagegeld

Die häufigsten Fragen zum Krankentagegeld für Selbstständige
Ab wann gelte ich als arbeitsunfähig?
Sie sind arbeitsunfähig, wenn Sie Ihrer beruflichen Tätigkeit, nach medizinischem Befund, bis auf weiteres nicht nachgehen können. Grundsätzlich geht man bei einer Arbeitsunfähigkeit also von einer zeitweisen Beeinträchtigung aus.
Was versteht man unter einer Karenzzeit?
Als Karenzzeit bezeichnet man eine Wartezeit. Bei Selbständigen ist die Karenzzeit in verschiedenen Abstufungen zwischen 3 und 365 Tagen frei wählbar. Nach Ablauf der Karenzzeit zahlen wir Ihnen Ihr vereinbartes Krankentagegeld.
Ist eine nachträgliche Anpassung des Krankentagegeldes möglich?
Ja. Wir bieten die Anpassung der Tagegeldhöhe an die allgemeine Einkommensentwicklung in regelmäßigen Abständen ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten. Außerdem können Sie die Tagegeldhöhe an Ihre individuelle Einkommensentwicklung anpassen - innerhalb von 2 Monaten nach Gehaltserhöhung ohne erneute Risikoprüfung und Wartezeiten.