
Private Pflegepflichtversicherung
Pflegebedürftigkeit finanziell abfedern
- Die notwendige Pflichtversicherung für privat Krankenversicherte.
Warum brauche ich eine Pflegepflichtversicherung?
Die Pflegepflichtversicherung gibt es in Deutschland seit 1995. Sie bietet finanziellen Basisschutz für den Fall, dass Sie pflegebedürftig werden. Die Pflegeversicherung ist allerdings keine freiwillige Absicherung, sondern gesetzlich vorgeschrieben.
Gesetzlich Versicherte sind automatisch in der Pflegeversicherung ihrer Krankenkasse mitversichert. Privat Krankenversicherte müssen eine private Pflegepflichtversicherung abschließen. Wenn Sie freiwillig Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sind, können Sie sich auch dort mitversichern.
Basisschutz bei Pflegebedürftigkeit
Falls Sie pflegebedürftig werden, bietet die Pflegepflichtversicherung Ihnen einen Basisschutz. Die Versicherung kommt allerdings nicht für die gesamte Pflege auf. Sie übernimmt nur einen Teil der Kosten, die durch ambulante oder stationäre Pflege entstehen. Daher ist eine zusätzliche private Pflegeversicherung sehr wichtig.
Die Leistungen unserer Pflegepflichtversicherung im Überblick
Pflegegeld | Pflegehilfe | Stationäre Pflege | |
---|---|---|---|
Pflegegrad | Pflegegeld (ambulante Pflege durch ehrenamtliche Pflegepersonen) | Erstattung für häusliche Pflegehilfe (ambulante Pflege durch einen Pflegedienst)* | Stationäre Pflege, |
Pflegegrad 1 | 0 € | (131 € )*
| 131€ |
Pflegegrad 2 | 347 € | 796 € | 805 € |
Pflegegrad 3 | 599€ | 1497€ | 1319 € |
Pflegegrad 4 | 800 € | 1859 € | 1855 € |
Pflegegrad 5 | 990 € | 2299€ | 2096 € |
Pflegegeld
Pflegegrad
Pflegegeld (ambulante Pflege durch ehrenamtliche Pflegepersonen)
Pflegegrad 1
0 €
Pflegegrad 2
347 €
Pflegegrad 3
599€
Pflegegrad 4
800 €
Pflegegrad 5
990 €
Pflegehilfe
Pflegegrad
Erstattung für häusliche Pflegehilfe (ambulante Pflege durch einen Pflegedienst)*
Pflegegrad 1
(131 € )*
Pflegegrad 2
796 €
Pflegegrad 3
1497€
Pflegegrad 4
1859 €
Pflegegrad 5
2299€
Stationäre Pflege
Pflegegrad
Stationäre Pflege,
(z. B. im Pflegeheim)
Pflegegrad 1
131€
Pflegegrad 2
805 €
Pflegegrad 3
1319 €
Pflegegrad 4
1855 €
Pflegegrad 5
2096 €
*Leistungszuschlag bei vollstationärer Pflege
Der pflegebedingte Eigenanteil (einschließlich Ausbildungskosten) wird gem. § 43c SGB XI bei vollstationärer Pflege ab 01.01.2024 wie folgt begrenzt:
Im ersten Jahr erhalten Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 – 5 einen Leistungszuschlag in Höhe von 15% des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr in Höhe von 30%, im dritten Jahr in Höhe von 50% und ab dem vierten Jahr in Höhe von 75%. Dies gilt nicht bei Aufenthalten im vollstationären Hospiz.
Beantragung von Pflegeleistungen
Falls Sie Unterstützung z. B. bei der Körperpflege, Bewegung oder der Haushaltsführung benötigen können Sie einen Antrag auf Leistungen der Pflegepflichtversicherung stellen.
Wichtig:
- Die Leistungen werden bei der Einstufung in einen Pflegegrad ab der Antragsstellung bei uns erbracht, frühestens jedoch am 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde.
- Wichtig: bitte senden Sie uns immer nur komplette Formulare und denken Sie bitte an die Unterschrift. Falls die Unterschrift von dritten Personen geleistet werden muss, benötigen wir außerdem eine entsprechende Vollmacht. Bitte füllen Sie außerdem das Pflegeprotokoll aus und fügen es bei – je mehr Informationen der Gutachter vorliegen hat, umso genauer wird das Ergebnis. Es gibt ein Pflegeprotokoll für Erwachsene und ein Pflegeprotokoll für Kinder und Jugendliche.
- Nachdem die Unterlagen bei uns eingegangen sind, wird sich ein Gutachter bei Ihnen telefonisch zur Terminvereinbarung melden.
- Sobald das Gutachten bei uns eingeht, erhalten Sie umgehend eine Kopie sowie die Leistungsmitteilung.
- Falls Sie z. B. im Anschluss an eine Krankenhausentlassung eine vorläufige Pflegegradzuordnung („Eileinstufung“) benötigen, wenden Sie bitte an unseren Pflege-Service unter der Rufnummer 0621 – 427 3911 oder per Mail an pflege@inter.de.
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*Was ist der Entlastungsbetrag?
Werden Sie zu Hause gepflegt, steht Ihnen der sogenannte Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro im Monat zu. Ab Pflegegrad 1 können Sie damit Ausgaben für Entlastungsangebote durch einen zugelassenenen Pflegedienst wie Hilfe im Haushalt oder beim Einkaufen bezahlen. Speziell bei Pflegegrad 1 kann er auch für Sachleistungen (z. B. Waschen oder Hilfe beim Ankleiden) durch den Pflegedienst eingesetzt werden. Werden die Beträge in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, können die nicht verbrauchten Beträge in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.
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Private Pflegeberatung „compass“
Bei Fragen rund um das Thema Pflege, wie z. B. Auswahl von Pflegediensten und -einrichtungen und entstehende Kosten, können Sie sich an die compass Private Pflegeberatung oder Pflegeberatung.de wenden. Die Beratung ist kostenfrei.
Sie erreichen die erfahrenen Pflegefachkräfte montags bis freitags von 8-19 Uhr und samstags von 10-16 Uhr telefonisch unter der kostenlosen Service-Nummer
0800 101 88 00. Sie können auch einen Termin für einen Hausbesuch vereinbaren.
FAQ zur Pflegepflichtversicherung
Welche Unterlagen werden für die Kostenerstattung gebraucht ?
Für die Behandlungskosten nach einem (ambulanten) (Zahn-)Arztbesuch erhalten Sie eine Rechnung direkt von Ihrem behandelnden Arzt oder durch eine vom Arzt beauftragte Verrechnungsstelle. Diese Rechnung reichen Sie anschließend, genauso wie Rezepte für Medikamente, bei uns ein. Nach einer Prüfung erhalten Sie die, laut Tarif vereinbarten, erstattungsfähigen Kosten erstattet.
Die Gutschrift erfolgt in der Regel auf das Konto, von dem Ihr Beitrag eingezogen wird.
Unser Tipp: Mit der Meine INTER App funktioniert die Unterlageneinreichung schnell und einfach. Sie fotografieren alle Belege und schicken diese vertragsbezogen an uns.
Wie lange kann ich meine Rechnungen einreichen ?
Die Verjährungsfrist beträgt in der Krankenversicherung 3 Jahre. Die Verjährungsfrist von 3 Jahren gilt z. B. auch für Verträge zwischen Krankenhaus und Patient sowie Arzt und Patient.
Wie reiche ich meine Rechnungsbelege ein ?
Rechnungen per E-Mail einreichen
Möchten Sie uns Unterlagen (Rechnungen, Rezepte, Kostenvoranschläge, Verordnungen, weitere ärztliche Belege) per E-Mail zukommen lassen? Dann nutzen Sie für Einreichungen bitte ausschließlich folgende Adresse: leistung@inter.de.
Bitte schicken Sie uns die Dokumente immer
- mit Ihrer Vertragsnummer im Betreff
- einwandfrei lesbar, nicht verschlüsselt oder kennwortgeschützt im PDF-Format
- inkl. bedruckter Rückseiten, z. B. bei Rezepten
- pro Seite nur ein Rezept oder eine Verordnung zu
Wir behalten uns in Einzelfällen vor, zur weiteren Prüfung den Originalbeleg anzufordern. Bitte bewahren Sie die Originale zumindest solange auf, bis Sie von uns die schriftliche Rückmeldung, z.B. in Form einer Leistungsabrechnung haben.
Rechnungen per Post einreichen
INTER Krankenversicherung AG
Postfach 10 16 41
68016 Mannheim
Bei der Einreichung per Post ist zu beachten, dass die Belege nicht zusammengeheftet bzw. zusammengetackert sind. Das Einreichungsformular hilft uns bei der Zuordnung und auch bei der Vollständigkeitsprüfung der Belege, ist aber nicht verpflichtend.
Wie finde ich meinen Ansprechpartner ?
Um Ihren Ansprechpartner zu finden, nutzen Sie unsere Suchfunktion "Ansprechpartner vor Ort".
Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl ein und finden Sie den richtigen Ansprechpartner.
Wie reiche ich Belege mit der Meine INTER App ein ?
Bitte öffnen Sie die Kachel "Einreichungen" und wählen Sie die Funktion "Neue Einreichung" aus. Fotografieren Sie die Rechnung oder den Kostenvoranschlag. Anschließend können Sie weitere Belege fotografieren und abschließend gesammelt versenden.
Wichtig beim Fotografieren ist:
- Glätten Sie das Dokument und achten Sie auf gute Lichtverhältnisse.
- Bitte fotografieren Sie z. B. bei Belegen auch die Rückseite, wenn nötig.
- Wenn Sie uns Belege zusenden, fotografieren Sie diese bitte einzeln und legen Sie sie nicht nebeneinander.
- Ihr Gerät löst die Kamera automatisch aus, wenn die Bedingungen passen.
- Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, manuell auszulösen. Achten Sie dabei darauf, dass das Dokument gut lesbar ist und die gesamte Seite erfasst wurde. Ränder können sie ggf. auch im Nachgang noch korrigieren.
An wen kann ich mich bei Fragen rund um meine Pflegesituation wenden ?
Bei Fragen rund um das Thema Pflege, wie z. B. Auswahl von Pflegediensten und -einrichtungen und entstehende Kosten, können Sie sich an die compass Private Pflegeberatung wenden. Die Beratung ist kostenfrei.
Sie erreichen die erfahrenen Pflegefachkräfte montags bis freitags von 8-19 Uhr und samstags von 10-16 Uhr telefonisch unter der kostenlosen Service-Nummer 0800 101 88 00. Sie können auch einen Termin für einen Hausbesuch vereinbaren.
Pflegeantrag für Erwachsene
Pflegeantrag für Kinder
Wenn bereits ein Pflegegrad besteht
Falls Sie eine Höherstufung beantragen möchten oder Hilfsmittel benötigen, wenden Sie sich bitte an unseren Pflege-Service unter der Rufnummer 0621 – 427 3911 oder per Mail an pflege@inter.de.
Die verhinderte Pflegeperson muss die pflegebedürftige Person vor der erstmaligen Inanspruchnahme der Verhinderungspflege mindestens 6 Monate in der häuslichen Umgebung gepflegt haben.