Beitragsbefreiung
ab Pflegegrad 5
Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Kosten für ambulante Pflege zu Hause oder einer stationären Pflege im Heim ab. Den Rest tragen Sie als Eigenanteil selbst. Je nach finanzieller Situation im Pflegefall und der Schwere der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 1 bis 5) kann es zu einer Versorgungslücke kommen. Damit es nicht so weit kommt, lohnt sich die Vorsorge über eine Zusatzversicherung mit unserem Pflegetagegeldtarif INTER QualiCare. Dabei bestimmen Sie selbst, wie gering Ihr Eigenanteil im Pflegefall sein soll. Im Pflegefall wir das vorher vereinbarte Tagegeld als monatliche Leistung ausbezahlt.
Die Leistungshöhe legen Sie selbst fest. Sie kann je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit (gemessen am Pflegegrad) unterschiedlich hoch sein.
Der maximale Auszahlungsbetrag gilt für den Pflegegrad 5 bei schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit z.B. mit der
vollstationären Pflege im Heim. Die monatlichen Leistungen können bereits für Pflegegrad 1 mit einer geringeren Leistung z.B. in der ambulanten Pflege zuhause vereinbart werden.
Die Pflegetagegeldversicherung lässt sich für Sie selbst, für den Ehepartner oder Kinder abschließen - die Versicherten werden dann "Versicherte Personen" genannt.
1. Spalte mit Leistungsbeschreibungen | Leistungen des Pflegetagegeldes |
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Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 5 | |
Soforthilfe ab Pflegegrad 2 | Die Soforthilfe ist Einmalleistung bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit. Diese kann zum |
Erhöhung stationär | Für die Pflege im Heim können Sie Ihren monatlichen Auszahlungsbeitrag ab Pflegegrad 2 auf den von Pflegegrad 5 erhöhen. Das ist dann sinnvoll, wenn Sie bereits ab einem niedrigeren Pflegegrad |
Dynamik (auch während Pflegebedürftigkeit) | Die Dynamik sorgt dafür, dass die Geldleistung an die Kostensteigerung angepasst |
Leistungen bei vorübergehender Pflegebedürftigkeit | |
Auszahlung der Leistungen auch bei Laienpflege | |
Ruhen des Vertrages (ohne Grund bis zu dreimal, jeweils bis zu sechs Monaten) | |
Option auf Höherversicherung bei Ereignissen (z.B. Geburt eines Kindes, Hochzeit) | |
Leistung bei stationären Krankenhausaufenthalten | |
Alterungsrückstellungen werden gebildet | |
Geltungsbereich | Weltweit |
Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 5
Soforthilfe ab Pflegegrad 2
Die Soforthilfe ist Einmalleistung bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit. Diese kann zum
Beispiel für den Umbau des Eigenheims verwendet werden, um dieses pflegegerecht zu
gestalten. Die Einmalleistung kann bis zu 25.000 € abgeschlossen werden.
Erhöhung stationär
Für die Pflege im Heim können Sie Ihren monatlichen Auszahlungsbeitrag ab Pflegegrad 2 auf den von Pflegegrad 5 erhöhen. Das ist dann sinnvoll, wenn Sie bereits ab einem niedrigeren Pflegegrad
eine Pflege im Heim vorziehen, z.B. weil Sie keine Angehörigen haben, die Sie pflegen
könnten.
Dynamik (auch während Pflegebedürftigkeit)
Die Dynamik sorgt dafür, dass die Geldleistung an die Kostensteigerung angepasst
wird, damit die Kaufkraft die gleiche bleibt.
Leistungen bei vorübergehender Pflegebedürftigkeit
Auszahlung der Leistungen auch bei Laienpflege
Ruhen des Vertrages (ohne Grund bis zu dreimal, jeweils bis zu sechs Monaten)
Option auf Höherversicherung bei Ereignissen (z.B. Geburt eines Kindes, Hochzeit)
Leistung bei stationären Krankenhausaufenthalten
Alterungsrückstellungen werden gebildet
Geltungsbereich
Weltweit
Die Verjährungsfrist beträgt in der Krankenversicherung 3 Jahre. Die Verjährungsfrist von 3 Jahren gilt z. B. auch für Verträge zwischen Krankenhaus und Patient sowie Arzt und Patient.
Für die Behandlungskosten nach einem (ambulanten) (Zahn-)Arztbesuch erhalten Sie eine Rechnung direkt von Ihrem behandelnden Arzt oder durch eine vom Arzt beauftragte Verrechnungsstelle. Diese Rechnung reichen Sie anschließend, genauso wie Rezepte für Medikamente, bei uns ein. Nach einer Prüfung erhalten Sie die, laut Tarif vereinbarten, erstattungsfähigen Kosten erstattet.
Die Gutschrift erfolgt in der Regel auf das Konto, von dem Ihr Beitrag eingezogen wird.
Unser Tipp: Mit der Meine INTER App funktioniert die Unterlageneinreichung schnell und einfach. Sie fotografieren alle Belege und schicken diese vertragsbezogen an uns.
Möchten Sie uns Unterlagen (Rechnungen, Rezepte, Kostenvoranschläge, Verordnungen, weitere ärztliche Belege) per E-Mail zukommen lassen? Dann nutzen Sie für Einreichungen bitte ausschließlich folgende Adresse: leistung@inter.de.
Bitte schicken Sie uns die Dokumente immer
Wir behalten uns in Einzelfällen vor, zur weiteren Prüfung den Originalbeleg anzufordern. Bitte bewahren Sie die Originale zumindest solange auf, bis Sie von uns die schriftliche Rückmeldung, z.B. in Form einer Leistungsabrechnung haben.
INTER Krankenversicherung AG
Postfach 10 16 41
68016 Mannheim
Bei der Einreichung per Post ist zu beachten, dass die Belege nicht zusammengeheftet bzw. zusammengetackert sind. Das Einreichungsformular hilft uns bei der Zuordnung und auch bei der Vollständigkeitsprüfung der Belege, ist aber nicht verpflichtend.
Um Ihren Ansprechpartner zu finden, nutzen Sie unsere Suchfunktion "Ansprechpartner vor Ort".
Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl ein und finden Sie den richtigen Ansprechpartner.
Bitte öffnen Sie die Kachel "Einreichungen" und wählen Sie die Funktion "Neue Einreichung" aus. Fotografieren Sie die Rechnung oder den Kostenvoranschlag. Anschließend können Sie weitere Belege fotografieren und abschließend gesammelt versenden.
Wichtig beim Fotografieren ist:
Unsere Pflegetagegeldversicherung können Sie hier schnell und einfach online abschließen.
Gerne können wir Ihnen ein individuelles Angebot erstellen. Nutzen Sie dazu einfach unsere Suche für einen kompetenten Berater in Ihrer Nähe: