Seit über 100 Jahren

Private Pflegeversicherung

Selbstbestimmt - auch bei der Pflege.

  • Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen – unabhängig vom Alter
  • Bei Krankheit oder Unfall Selbstbestimmung bewahren
  • Je früher Sie vorsorgen, desto günstiger sind Ihre Beiträge.

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Pflegeversicherung: Das Wichtigste in Kürze

Eine private Pflegeversicherung ergänzt die gesetzliche Pflegepflichtversicherung und unterstützt dabei, die finanziellen Folgen einer Pflegebedürftigkeit abzufedern. Sie ist freiwillig und bietet verschiedene Tarifoptionen, wie zum Beispiel die Pflegetagegeldversicherung, um die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung zu erweitern. 

Pflegeversicherung und Krankenversicherung: Ein verbundenes System

Sind Sie gesetzlich krankenversichert, sind Sie automatisch Mitglied in der sozialen Pflegepflichtversicherung (SPV). Diese übernimmt die Basisversorgung im Pflegefall bei Feststellung eines Pflegegrades.

Allerdings reichen die Leistungen der SPV häufig nicht aus, um einen höheren Pflegegrad oder eine Heimunterbringung vollständig zu finanzieren. Deshalb ist eine private Pflegeversicherung sinnvoll, um Versorgungslücken durch die Eigenbeteiligung zu schließen.

Der Grundsatz lautet:

  • GKV: Die gesetzliche Pflegeversicherung (SPV) ist automatisch dabei
  • PKV: Eine private Pflegepflichtversicherung (PPV) muss separat abgeschlossen werden

Zusätzlich kann in beiden Fällen eine Pflegetagegeldversicherung abgeschlossen werden, um die Lücke zwischen Grundsicherung und den tatsächlichen Kosten wie bei höherem Pflegegrad flexibel zu schließen. Die Kosten können stark variieren von mehreren hundert Euro im Monat bei der ambulanten Pflege daheim bei niedrigerem Pflegegrad bis hin zu gut 3.000 Euro Eigenanteil bei Heimunterbringung.

Vorteile der privaten Pflegeversicherung bei der INTER

Finanzielle Absicherung im Pflegefall

Schutz vor hohen Eigenkosten bei häuslicher Pflege oder im Pflegeheim

Individuelle Tarifgestaltung

Flexible Leistungen, abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse und Ihr Budget

Attraktive Beiträge bei frühem Abschluss

Vorsorgen lohnt sich finanziell

Option auf Beitragsbefreiung

Bei Pflegebedürftigkeit können Sie unter bestimmten Bedingungen von der Beitragszahlung befreit werden.

Leistungen auch bei Pflegegrad 1

Schon ab dem ersten Pflegegrad erhalten Sie finanzielle Unterstützung

Keine Gesundheitsprüfung bei Tarifwechsel

Sie können Ihren Schutz bei Bedarf unkompliziert anpassen.

INTER Private Pflegeversicherungen im Überblick

Mit einer privaten Pflegeversicherung der INTER sichern Sie sich gezielt für den Pflegefall ab – finanziell, individuell und zuverlässig. Die INTER bietet flexible Tarife, die genau auf Ihre persönliche Lebenssituation abgestimmt sind und Ihnen helfen, Versorgungslücken zu schließen.

Ob als Ergänzung zur gesetzlichen sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung: Die Pflegeprodukte der INTER sorgen für mehr Sicherheit, Selbstbestimmung und eine Entlastung Ihrer Angehörigen – genau dann, wenn es darauf ankommt.

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Was ist der Unterschied zwischen Pflegepflicht und Pflegetagegeld?

Kurz gesagt: Die Pflegepflichtversicherung ist die gesetzliche soziale bzw. private Absicherung für den Pflegefall, während das Pflegetagegeld eine freiwillige Zusatzversicherung ist, die finanzielle Lücken schließt und für mehr Sicherheit sorgt.

 

Pflegepflichtversicherung: Zusatz für alle PKV-Versicherten

Die Pflegepflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und eng mit der Krankenversicherung verknüpft. Wer privat krankenversichert ist, benötigt daher auch eine private Pflegepflichtversicherung (PPV).

Diese private Pflegepflichtversicherung übernimmt Leistungen ähnlich der sozialen Pflegepflichtversicherung (SPV) – etwa Unterstützung bei der häuslichen Pflege, teils auch bei der stationären Pflege. Sie dient als Grundschutz und ist für alle Privatversicherten verpflichtend.

Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad der versicherten Person und deckt nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten ab.

 

Pflegetagegeldversicherung: Finanziell unabhängig bleiben

Die Pflegetagegeldversicherung ist eine freiwillige private Zusatzversicherung, die zusätzlich zur Pflegepflichtversicherung abgeschlossen werden kann.

Sie funktioniert so: Sie zahlen einen monatlichen Beitrag. Im Pflegefall erhalten Sie dann ein vertraglich festgelegtes Tagegeld – also eine bestimmte Summe pro Tag der Pflegebedürftigkeit.

Zum Beispiel: Wenn Ihr Vertrag ein Tagegeld von 40 € vorsieht, bekommen Sie bei Pflegebedürftigkeit 40 € x 30 Tage = 1.200 € pro Monat.

Das Besondere am Pflegetagegeld: Es ist flexibel einsetzbar. Sie können das Geld frei verwenden, egal ob für professionelle Pflege zu Hause, Unterstützung durch Angehörige oder die Kosten im Pflegeheim.

Da die Pflegepflichtversicherung nur einen Teil der Pflegekosten übernimmt, entstehen häufig hohe Eigenanteile. Schon ab Pflegegrad 1 kann die monatliche Finanzierungslücke bei rund 400 € liegen, bei Pflegegrad 5 sogar über 2.500 €. Diese Differenz müssen Sie oder Ihre Angehörigen aus eigener Tasche bezahlen.

Mit einer Pflegetagegeldversicherung können Sie diese finanziellen Belastungen deutlich reduzieren und Ihre Versorgung im Pflegefall besser absichern.

 

Für wen ist eine Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine Krankentagegeldversicherung für Ärzte ist nicht nur für Selbstständige oder angestellte Mediziner sinnvoll – sie bietet auch in vielen Lebenssituationen

Für alle, die finanziell unabhängig bleiben möchten

Pflege ist teuer – und die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Kosten. Wer sich davor schützen will, im Pflegefall auf Erspartes oder die Hilfe von Angehörigen angewiesen zu sein, sollte privat vorsorgen.

Je früher man eine private Pflegeversicherung abschließt, desto günstiger sind die Beiträge. Ein früher Einstieg sichert langfristig niedrige Kosten – auch bei späterer Pflegebedürftigkeit.

Wer Angehörige absichern möchte oder selbst niemanden hat, der im Pflegefall unterstützen kann, profitiert von einer Pflegezusatzversicherung. Sie entlastet Angehörige finanziell und organisatorisch.

Pflegeversicherung für Beamte ist Pflicht – privat oder gesetzlich. Viele entscheiden sich für eine private Pflegepflichtversicherung, da die private Krankenversicherung häufig bessere Leistungen und passgenaue Tarife für Beihilfeberechtigte bietet.

Selbstständige können wählen, ob sie sich freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern. Die Pflegepflichtversicherung wird entsprechend mitversichert. Auch für sie macht eine zusätzliche Pflegetagegeldversicherung Sinn.

Auch im Ruhestand kann eine private Pflegezusatzversicherung für Rentner sinnvoll sein – vor allem, wenn keine ausreichenden Rücklagen vorhanden sind. Denn mit zunehmendem Alter steigt das Risiko, pflegebedürftig zu werden.

Da viele Ärzte privat krankenversichert sind, benötigen sie auch eine private Pflegepflichtversicherung. Doch die gesetzliche Grundversorgung reicht im Ernstfall oft nicht aus. Eine private Pflegezusatzversicherung schützt Vermögen, entlastet Angehörige und sichert eine hochwertige Pflege – ganz nach den eigenen Ansprüchen.

FAQ zur Pflegeversicherung

Tarif
Allgemein
Service

Damit bei Bezug von Pflegegeld eine lückenlose Auszahlung möglich ist, benötigen wir regelmäßig einen Nachweis über einen Beratungseinsatz, bei den Pflegegraden 2 und 3 halbjährlich und bei den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich. Hierzu vereinbaren Sie einen Termin mit einem zugelassenen Pflegedienst oder einer anerkannten Beratungsstelle.  Wir empfehlen Ihnen, sich an die COMPASS Private Pflegeberatung GmbH unter der bundesweit gebührenfreien Telefonnummer   0800 - 101 88 00   zu wenden. Weitere Informationen finden Sie unter www.compass-pflegeberatung.de.

Wurde ein Antrag zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gestellt, beauftragen wir die MEDICPROOF GmbH mit der Begutachtung. Spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags muss unseren Kunden die Entscheidung vorliegen. In besonders dringlichen Fällen muss sogar innerhalb einer Frist von fünf bzw. von zehn Arbeitstagen entschieden werden. Verzögerungen im Begutachtungsverfahren, die von der pflegebedürftigen Person verursacht werden (z.B. fehlende Unterlagen, Krankenhausaufenthalte oder erfolglose Kontaktaufnahme) hemmen die genannten Fristen.

 

Jährlich, jeweils zum 31.03. des Folgejahres, veröffentlichen wir eine Statistik über die Einhaltung dieser Fristen. Im Zeitraum 01.01. – 31.12.2024 konnten die verkürzten Fristen in 62% der Fälle und die Frist von 25 Arbeitstagen in 67% der Fälle eingehalten werden. (Statistik über die Einhaltung der Begutachtungsfristen gemäß § 18 SGB XI)

Werden Sie zu Hause gepflegt, steht Ihnen der sogenannte Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro im Monat zu. Ab Pflegegrad 1 können Sie damit Ausgaben für Entlastungsangebote durch einen zugelassenenen Pflegedienst wie Hilfe im Haushalt oder beim Einkaufen bezahlen. Speziell bei Pflegegrad 1 kann er auch für Sachleistungen  (z. B. Waschen oder Hilfe beim Ankleiden) durch den Pflegedienst eingesetzt werden. Werden die Beträge in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, können die nicht verbrauchten Beträge in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.

Vor Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege senden Sie uns bitte folgenden Antrag an pflege@inter.de.

Verhinderungspflege muss im Vorfeld nicht beantragt werden. 

Bei Urlaub, Krankheit oder sonstiger Verhinderung der ehrenamtlichen (privaten) Pflegeperson werden die Kosten für eine geeignete Ersatzpflegekraft in den Pflegegraden 2 - 5 für längstens sechs Wochen pro Kalenderjahr bis zu 1.685 € erstattet. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson die pflegebedürftige Person vor der erstmaligen Verhinderung mindestens 6 Monate in der häuslichen Umgebung gepflegt hat. Aufwendungen für Verhinderungspflege können insgesamt bis zu 2.528 € je Kalenderjahr erstattet werden, wenn der über 1.685 € hinausgehende Betrag (also bis zu 843 €) noch aus dem Budget der Kurzzeitpflege zur Verfügung steht. 

Aus der Rechnung z. B. des Pflegedienstes sollte hervorgehen, ob es sich um stunden- oder tageweise Verhinderungspflege handelt. Bei Rechnungen von privaten Ersatzpflegekräften benötigen wir zudem die Angabe, ob die Person bis zum zweiten Grad mit der pflegebedürftigen Person verwandt oder verschwägert ist oder mit dieser in häuslicher Gemeinschaft lebt.  

 

Bitte senden Sie uns einen Kostenvoranschlag an pflege@inter.de. Ggf. ist eine erneute Begutachtung erforderlich.

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