Seit über 100 Jahren
Pflegepflichtversicherung

Private Pflegeversicherung

Selbstbestimmt - auch bei der Pflege.

  • Finanzielle Unterstützung im Pflegefall
  • Entlastung Ihrer Angehörigen
  • Umfangreicher Service über das Finanzielle hinaus
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Was ist das? Unterschiede FAQ

Pflegeversicherung: Das Wichtigste in Kürze

  • Keine Frage des Alters: Viele denken Pflege betrifft nur ältere Menschen. Aber tatsächlich gibt es immer mehr junge Menschen oder auch Kinder, die Unterstützung durch Pflegeleistungen im Alltag benötigen.
  • Selbstbestimmung: Bei einer chronischen Erkrankung oder nach einen Unfall weiterhin selbstbestimmt und unabhängig zu bleiben, spricht für den Abschluss einer privaten Pflegeversicherung.
  • Je früher, je günstiger: Wie bei allen lebensbegleitenden Versicherungen gilt auch hier, je früher Sie abschliessen, desto günstiger ist Ihr Beitrag.

Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung

Als gesetzlich Krankenversicherter sind Sie automatisch in der sozialen Pflegeversicherung (SPV). Diese übernimmt die Kosten Ihrer Basisversorgung im Pflegefall.

Die Pflichtversicherung deckt im Pflegefall und bei Feststellung einer Pflege­bedürftigkeit mit Pflegegrad die entstehenden Kosten ab. Die Leistungen der SPV reichen im Regelfall nicht aus, um einen höheren Pflegegrad oder eine Heimunterbringung zu finanzieren. Um die Versorgungslücke zu schließen, ist eine zusätzliche Vorsorge sinnvoll.

Es gilt der Grundsatz: Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung. Das heißt konkret: Sie sind GKV versichert, dann sind Sie automatisch in der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Sie sind privat krankenversichert? Dann müssen Sie sich zusätzlich privat Pflege versichern. 

Eine Besonderheit: Das Pflegetagegeld können Sie in beiden Fällen zusätzlich abschließen und schließen damit die Lücke zwischen Grundsicherung und höherem Pflegegrad.

Pflegepflicht und Pflegetagegeld: Was ist der Unterschied?

Pflegepflichtversicherung

Pflegepflichtversicherung:
Zusatz für alle PKV-Versicherten

Die Pflegeversicherung ist an die Krankenversicherung gekoppelt. Das bedeutet: Wer eine private Krankenversicherung hat, braucht auch eine private Pflegeversicherung.

Die Leistungen der sogenannten PPV ähneln der, der gesetzlichen Pflegeversicherung (SPV).

Was bringt mir ein Pflegetagegeld?

Eine Pflegetagegeldversicherung ist eine private Zusatzversicherung für den Pflegefall. Sie zahlen einen monatlichen Beitrag und sollten Sie pflegebedürftig werden, erhalten Sie ein vertraglich festgelegtes Tagegeld.

Dieses wird monatlich ausgezahlt, beispielsweise wenn Sie 40 € Tagegeld festgelegen, erhalten Sie 40 € x 30 Tage = 1.200 € monatlich.

Das Tagegeld können Sie individuell einsetzen, egal ob für die heimische Pflege oder für das Pflegeheim.

Pflegetagegeldversicherung

Pflegetagegeld:
Finanziell unabhängig bleiben

Die Differenz aus der Grundsicherung und den tatsächlichen Pflegekosten müssen entweder Sie selbst oder Ihre Angehörigen übernehmen.

Schon bei Pflegegrad 1 beträgt sie rund 390 € monatlich, im Pflegegrad 5 kann sie bei über 1.500 € monatlich liegen.

Zu den Pflegeversicherungen der INTER

Private Pflegepflichtversicherung

Pflegetagegeldversicherung

FAQ zur Pflegeversicherung

Tarif
Allgemein
Service

Die Pflegepflichtversicherung ist nicht nur sinnvoll, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Gesetzlich Versicherte sind automatisch in der Pflegeversicherung ihrer Krankenkasse mitversichert. Privat Krankenversicherte müssen eine private Pflegepflichtversicherung abschließen. Wenn Sie freiwillig Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sind, können Sie sich auch dort mitversichern.

Die Pflegepflichtversicherung bietet Ihnen finanziellen Basisschutz im Fall einer Pflegebedürftigkeit. Die Pflegeversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gesetzlich Versicherte sind automatisch in der Pflegeversicherung ihrer Krankenkasse mitversichert. Sind Sie privat versichert, müssen Sie eine private Pflegepflichtversicherung abschließen.

Seit dem 01. Januar 2017 gibt es in Deutschland ein neues System zur Einstufung in Pflegegrade, das auf dem Pflegestärkungsgesetz (PSG) II beruht.
Es regelt in 5 (statt bisher 3) Abstufungsgraden, welche Leistungen Pflegebedürftige von der Pflegeversicherung erhalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob körperliche, geistige oder psychische Einschränkungen vorliegen. Es wird beurteilt, wie hilfebedürftig eine Person ist und was sie noch selbstständig tun kann.

Durch das PSG II wird Pflegebedürftigkeit seit Anfang 2017 nach neuen Maßstäben eingestuft. Durch 5 statt bisher 3 Pflegestufen erhalten mehr pflegebedürftige Menschen staatliche Leistungen.
Wer bereits bei Einführung der Pflegegrade pflegebedürftig war, erhält dieselben oder sogar höhere Leistungen. Trotzdem wird nur ein Teil der Kosten für ambulante und stationäre Pflege übernommen. Eine zusätzliche private Pflegeversicherung ist daher zu empfehlen.

Eine formlose Beantragung ist per E-Mail pflege@inter.de oder telefonisch unter der Nr. 0621/4273911 möglich. Zur schnelleren Beantragung reichen Sie uns gerne direkt den Antrag auf Pflegeleistungen ausgefüllt und unterschrieben ein.

Damit bei Bezug von Pflegegeld eine lückenlose Auszahlung möglich ist, benötigen wir regelmäßig einen Nachweis über einen Beratungseinsatz, bei den Pflegegraden 2 und 3 halbjährlich und bei den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich. Hierzu vereinbaren Sie einen Termin mit einem zugelassenen Pflegedienst oder einer anerkannten Beratungsstelle.  Wir empfehlen Ihnen, sich an die COMPASS Private Pflegeberatung GmbH unter der bundesweit gebührenfreien Telefonnummer   0800 - 101 88 00   zu wenden. Weitere Informationen finden Sie unter www.compass-pflegeberatung.de.

Im Zeitraum vom 01.03. bis 30.06.2022 ist der Abruf dieses Beratungseinsatzes freiwillig, eine Kürzung bei fehlendem Nachweis erfolgt nicht.

Sobald das Gutachten eingeht, erhalten Sie umgehend eine Kopie, die Leistungsmitteilung und die ggf. rückwirkenden Leistungen.

Sobald alle notwendigen Unterlagen vorliegen, beauftragen wir für Sie die Firma MedicProof GmbH (medizinischer Dienst der Privaten) mit der Begutachtung.

Falls Sie Unterstützung z.B. bei der Körperpflege, Bewegung oder der Haushaltsführung benötigen, können Sie einen Antrag auf Leistungen der Pflegepflichtversicherung stellen.