
Private Pflegeversicherung
Selbstbestimmt - auch bei der Pflege.
- Finanzielle Unterstützung im Pflegefall
- Entlastung Ihrer Angehörigen
- Umfangreicher Service über das Finanzielle hinaus
Pflegeversicherung: Das Wichtigste in Kürze
- Keine Frage des Alters: Viele denken Pflege betrifft nur ältere Menschen. Aber tatsächlich gibt es immer mehr junge Menschen oder auch Kinder, die Unterstützung durch Pflegeleistungen im Alltag benötigen.
- Selbstbestimmung: Bei einer chronischen Erkrankung oder nach einen Unfall weiterhin selbstbestimmt und unabhängig zu bleiben, spricht für den Abschluss einer privaten Pflegeversicherung.
- Je früher, je günstiger: Wie bei allen lebensbegleitenden Versicherungen gilt auch hier, je früher Sie abschliessen, desto günstiger ist Ihr Beitrag.
Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung
Als gesetzlich Krankenversicherter sind Sie automatisch in der sozialen Pflegeversicherung (SPV). Diese übernimmt die Kosten Ihrer Basisversorgung im Pflegefall.
Die Pflichtversicherung deckt im Pflegefall und bei Feststellung einer Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad die entstehenden Kosten ab. Die Leistungen der SPV reichen im Regelfall nicht aus, um einen höheren Pflegegrad oder eine Heimunterbringung zu finanzieren. Um die Versorgungslücke zu schließen, ist eine zusätzliche Vorsorge sinnvoll.
Es gilt der Grundsatz: Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung. Das heißt konkret: Sie sind GKV versichert, dann sind Sie automatisch in der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Sie sind privat krankenversichert? Dann müssen Sie sich zusätzlich privat Pflege versichern.
Eine Besonderheit: Das Pflegetagegeld können Sie in beiden Fällen zusätzlich abschließen und schließen damit die Lücke zwischen Grundsicherung und höherem Pflegegrad.
Pflegepflicht und Pflegetagegeld: Was ist der Unterschied?
Was bringt mir ein Pflegetagegeld?
Eine Pflegetagegeldversicherung ist eine private Zusatzversicherung für den Pflegefall. Sie zahlen einen monatlichen Beitrag und sollten Sie pflegebedürftig werden, erhalten Sie ein vertraglich festgelegtes Tagegeld.
Dieses wird monatlich ausgezahlt, beispielsweise wenn Sie 40 € Tagegeld festgelegen, erhalten Sie 40 € x 30 Tage = 1.200 € monatlich.
Das Tagegeld können Sie individuell einsetzen, egal ob für die heimische Pflege oder für das Pflegeheim.
FAQ zur Pflegeversicherung
Welche Unterlagen werden für die Kostenerstattung gebraucht ?
Für die Behandlungskosten nach einem (ambulanten) (Zahn-)Arztbesuch erhalten Sie eine Rechnung direkt von Ihrem behandelnden Arzt oder durch eine vom Arzt beauftragte Verrechnungsstelle. Diese Rechnung reichen Sie anschließend, genauso wie Rezepte für Medikamente, bei uns ein. Nach einer Prüfung erhalten Sie die, laut Tarif vereinbarten, erstattungsfähigen Kosten erstattet.
Die Gutschrift erfolgt in der Regel auf das Konto, von dem Ihr Beitrag eingezogen wird.
Unser Tipp: Mit der Meine INTER App funktioniert die Unterlageneinreichung schnell und einfach. Sie fotografieren alle Belege und schicken diese vertragsbezogen an uns.
Wie lange kann ich meine Rechnungen einreichen ?
Die Verjährungsfrist beträgt in der Krankenversicherung 3 Jahre. Die Verjährungsfrist von 3 Jahren gilt z. B. auch für Verträge zwischen Krankenhaus und Patient sowie Arzt und Patient.
Wie reiche ich meine Rechnungsbelege ein ?
Rechnungen per E-Mail einreichen
Möchten Sie uns Unterlagen (Rechnungen, Rezepte, Kostenvoranschläge, Verordnungen, weitere ärztliche Belege) per E-Mail zukommen lassen? Dann nutzen Sie für Einreichungen bitte ausschließlich folgende Adresse: leistung@inter.de.
Bitte schicken Sie uns die Dokumente immer
- mit Ihrer Vertragsnummer im Betreff
- einwandfrei lesbar, nicht verschlüsselt oder kennwortgeschützt im PDF-Format
- inkl. bedruckter Rückseiten, z. B. bei Rezepten
- pro Seite nur ein Rezept oder eine Verordnung zu
Wir behalten uns in Einzelfällen vor, zur weiteren Prüfung den Originalbeleg anzufordern. Bitte bewahren Sie die Originale zumindest solange auf, bis Sie von uns die schriftliche Rückmeldung, z.B. in Form einer Leistungsabrechnung haben.
Rechnungen per Post einreichen
INTER Krankenversicherung AG
Postfach 10 16 41
68016 Mannheim
Bei der Einreichung per Post ist zu beachten, dass die Belege nicht zusammengeheftet bzw. zusammengetackert sind. Das Einreichungsformular hilft uns bei der Zuordnung und auch bei der Vollständigkeitsprüfung der Belege, ist aber nicht verpflichtend.
Wie finde ich meinen Ansprechpartner ?
Um Ihren Ansprechpartner zu finden, nutzen Sie unsere Suchfunktion "Ansprechpartner vor Ort".
Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl ein und finden Sie den richtigen Ansprechpartner.
Wie reiche ich Belege mit der Meine INTER App ein ?
Bitte öffnen Sie die Kachel "Einreichungen" und wählen Sie die Funktion "Neue Einreichung" aus. Fotografieren Sie die Rechnung oder den Kostenvoranschlag. Anschließend können Sie weitere Belege fotografieren und abschließend gesammelt versenden.
Wichtig beim Fotografieren ist:
- Glätten Sie das Dokument und achten Sie auf gute Lichtverhältnisse.
- Bitte fotografieren Sie z. B. bei Belegen auch die Rückseite, wenn nötig.
- Wenn Sie uns Belege zusenden, fotografieren Sie diese bitte einzeln und legen Sie sie nicht nebeneinander.
- Ihr Gerät löst die Kamera automatisch aus, wenn die Bedingungen passen.
- Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, manuell auszulösen. Achten Sie dabei darauf, dass das Dokument gut lesbar ist und die gesamte Seite erfasst wurde. Ränder können sie ggf. auch im Nachgang noch korrigieren.
An wen kann ich mich bei Fragen rund um meine Pflegesituation wenden ?
Bei Fragen rund um das Thema Pflege, wie z. B. Auswahl von Pflegediensten und -einrichtungen und entstehende Kosten, können Sie sich an die compass Private Pflegeberatung wenden. Die Beratung ist kostenfrei.
Sie erreichen die erfahrenen Pflegefachkräfte montags bis freitags von 8-19 Uhr und samstags von 10-16 Uhr telefonisch unter der kostenlosen Service-Nummer 0800 101 88 00. Sie können auch einen Termin für einen Hausbesuch vereinbaren.