Pflegebedürftig: Was jetzt zu tun ist

Wenn die Eltern oder andere Angehörige pflegebedürftig werden, verändert sich oft das gesamte Familienleben. Umso wichtiger ist es, die richtigen Entscheidungen zu treffen

  • Welche Unterstützung gibt es?

  • Wer übernimmt die Kosten?

  • Und welche Leistungen stehen Betroffenen zu?

Erfahren Sie, welche Schritte jetzt wichtig sind und wie Sie die passende Pflege organisieren.

Pflegebedürftigkeit: Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegebedürftigkeit muss bei der Pflegeversicherung gemeldet werden.
  • Voraussetzung für Leistungen ist die Einstufung in einen Pflegegrad.
  • Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Pflegegrad und der gewählten Pflegeform.
  • Die gesetzliche oder private Pflegepflichtversicherung übernimmt häufig nicht alle entstehenden Kosten.
  • Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung können Versorgungslücken reduziert werden.
Was ist zu tun, wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird?

Wird ein Elternteil, der Partner oder ein anderer Angehöriger pflegebedürftig, stehen Familien oft vor zahlreichen Fragen.  Ob häusliche Pflege durch Angehörige, Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst oder die Betreuung in einer Pflegeeinrichtung: Für jede Situation gibt es passende Lösungen. 

Ein wichtiger erster Ansprechpartner ist häufig der Sozialdienst im Krankenhaus. Er unterstützt dabei, die weitere Versorgung zu planen und informiert über mögliche Hilfsangebote.

Ebenso wichtig ist es, frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Pflegekasse oder privaten Pflegeversicherung aufzunehmen. Denn Leistungen der Pflegeversicherung müssen beantragt werden und werden nicht automatisch gewährt. Nach Antragstellung haben Versicherte Anspruch auf eine Pflegeberatung, die bei den nächsten Schritten unterstützt. Bei der privaten Pflegeversicherung erfolgt die Beratung über compass

Da viele Betroffene die Situation zunächst nur schwer allein bewältigen können, übernehmen Angehörige häufig eine wichtige Rolle bei der Organisation und Koordination der Pflege.

 

Pflegegrad beantragen und Begutachtung vorbereiten

Nach Eingang des Antrags wird geprüft, ob und in welchem Umfang eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Dazu findet in der Regel eine persönliche Begutachtung statt. Dabei wird bewertet, wie selbstständig die betroffene Person ihren Alltag noch bewältigen kann und in welchen Bereichen Unterstützung benötigt wird.

Auf Grundlage dieser Begutachtung wird der Pflegegrad festgelegt. Er entscheidet darüber, welche Leistungen und in welcher Höhe Leistungen aus der Pflegeversicherung gewährt werden.

Eine gute Vorbereitung auf den Begutachtungstermin ist deshalb besonders wichtig. Angehörige sollten möglichst genau dokumentieren, bei welchen Tätigkeiten Hilfe benötigt wird und welche Einschränkungen im Alltag bestehen. So kann der tatsächliche Unterstützungsbedarf realistisch erfasst werden.

Sobald der Pflegegrad feststeht, können die passenden Pflegeleistungen beantragt und die weitere Versorgung organisiert werden. Ob Pflege zu Hause, Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst oder ein Platz in einer Pflegeeinrichtung sinnvoll ist, hängt von der individuellen Situation und dem jeweiligen Pflegebedarf ab.

Was ist überhaupt "pflegebedürftig"

Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn eine Person aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen dauerhaft Unterstützung bei der Bewältigung ihres Alltags benötigt. Voraussetzung für Leistungen der Pflegeversicherung ist in der Regel, dass dieser Hilfebedarf voraussichtlich für mindestens sechs Monate besteht.

Dabei spielen nicht nur körperliche Einschränkungen eine Rolle. Auch geistige oder psychische Beeinträchtigungen, beispielsweise im Zusammenhang mit einer Demenzerkrankung, können zu einer Pflegebedürftigkeit führen.

Die fünf Pflegegrade im Überblick

Um den individuellen Unterstützungsbedarf zu bewerten, erfolgt eine Einstufung in einen von fünf Pflegegraden:

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind in der Regel die Leistungen der Pflegeversicherung.

Checkliste: Das ist zu tun, wenn Eltern zum Pflegefall werden

Prüfen Sie zunächst, wie viel Unterstützung Ihre Eltern bei der Organisation der Pflege benötigen. Viele Betroffene sind mit den zahlreichen Entscheidungen und Formalitäten überfordert und freuen sich über Hilfe von Angehörigen.

Schritt für Schritt zur passenden Pflege

  •  Aktuellen Unterstützungsbedarf einschätzen
    Welche Tätigkeiten können noch selbstständig erledigt werden? Wo wird bereits Hilfe benötigt?
  • Pflegeversicherung kontaktieren
    Melden Sie die Pflegebedürftigkeit bei der zuständigen Pflegekasse oder privaten Pflegeversicherung und beantragen Sie Leistungen.
  • Pflegegrad beantragen
    Stellen Sie möglichst früh den Antrag auf Feststellung eines Pflegegrades.
  • Pflegeberatung nutzen
    Lassen Sie sich über Leistungsansprüche, Pflegeformen und Unterstützungsangebote beraten.
  • Unterlagen zusammenstellen
    Arztberichte, Entlassungsberichte, Medikamentenpläne und weitere wichtige Dokumente sammeln.
  • Pflegebegutachtung vorbereiten
    Einschränkungen und Hilfebedarf im Alltag dokumentieren und den Termin gemeinsam vorbereiten.
  • Pflegegradbescheid prüfen
    Kontrollieren Sie die Einstufung und prüfen Sie bei Bedarf die Möglichkeit eines Widerspruchs.
  • Geeignete Pflegeform auswählen
    Entscheiden, ob die Versorgung zu Hause, durch einen Pflegedienst, in der Tagespflege oder in einem Pflegeheim erfolgen soll.
  • Pflegehilfsmittel beantragen
    Prüfen, welche Hilfsmittel den Alltag erleichtern können, beispielsweise Pflegebett, Hausnotruf oder Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
  • Wohnsituation bewerten
    Gegebenenfalls die Wohnung an die neuen Bedürfnisse anpassen und barrierefreie Lösungen schaffen.
  • Leistungen der Pflegeversicherung ausschöpfen
    Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege prüfen.
  • Finanzielle Belastung einschätzen
    Mögliche Eigenanteile berechnen und die langfristige Finanzierung der Pflege planen.
  • Private Pflegevorsorge prüfen
    Klären, ob bereits eine Pflegezusatzversicherung besteht oder zusätzliche Absicherung sinnvoll sein kann.

 

Warten Sie nicht, bis alle Fragen geklärt sind. Je früher Pflegegrad, Pflegeleistungen und Beratungsangebote beantragt werden, desto schneller erhalten Betroffene und Angehörige die notwendige Unterstützung.

 

 

 

 

Wie bereite ich mich auf die Pflegebegutachtung vor?

Nach der Antragstellung auf einen Pflegegrad vereinbart die Pflegeversicherung einen Termin zur Pflegebegutachtung. Eine gute Vorbereitung ist wichtig, denn das Ergebnis der Begutachtung entscheidet darüber, welcher Pflegegrad festgestellt wird und welche Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden können.

Am besten bereiten sich Betroffene gemeinsam mit Angehörigen oder einer anderen Vertrauensperson auf den Termin vor. Hilfreich ist es, bereits im Vorfeld festzuhalten, bei welchen Tätigkeiten im Alltag Unterstützung benötigt wird und welche Einschränkungen bestehen.

Bei der Begutachtung wird geprüft, wie selbstständig eine Person ihren Alltag noch bewältigen kann. Dabei werden verschiedene Lebensbereiche berücksichtigt, darunter:

  • Mobilität und Beweglichkeit
  • Selbstversorgung, beispielsweise Körperpflege und Ankleiden
  • Kommunikation und Orientierung
  • Kognitive und geistige Fähigkeiten
  • Umgang mit Krankheiten und Therapien
  • Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte

Entscheidend ist dabei nicht die Diagnose selbst, sondern der tatsächliche Unterstützungsbedarf im täglichen Leben.

Für die Begutachtung kann es hilfreich sein, ein Pflegeprotokoll zu führen. Darin wird dokumentiert, bei welchen Tätigkeiten regelmäßig Hilfe benötigt wird.

Typische Fragen sind beispielsweise:

  • Kann die betroffene Person sich selbst waschen, anziehen und die Körperpflege erledigen?
  • Werden Medikamente eigenständig und zuverlässig eingenommen?
  • Ist eigenständiges Einkaufen noch möglich?
  • Können Arzttermine allein wahrgenommen werden?
  • Kann der Haushalt selbstständig geführt werden?
  • In welchen Situationen wird regelmäßig Unterstützung benötigt?

Je genauer die tatsächlichen Einschränkungen beschrieben werden, desto besser kann der individuelle Pflegebedarf eingeschätzt werden.

Im Rahmen der Begutachtung können auch Pflegehilfsmittel empfohlen werden, die den Alltag erleichtern. Dazu gehören beispielsweise:

  • Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel
  • Inkontinenzprodukte
  • Hausnotrufsysteme
  • Pflegebetten
  • Badewannenlifter
  • weitere technische Hilfsmittel zur Unterstützung der häuslichen Pflege

Diese Hilfsmittel können dazu beitragen, die Selbstständigkeit der betroffenen Person möglichst lange zu erhalten und pflegende Angehörige zu entlasten.

Tipp: Notieren Sie schon einige Tage vor der Begutachtung, bei welchen alltäglichen Aufgaben Unterstützung erforderlich ist. Dies hilft dabei, den tatsächlichen Hilfebedarf vollständig darzustellen und eine realistische Einstufung in den passenden Pflegegrad zu ermöglichen.

 

Was kostet Pflege

Wird ein Angehöriger pflegebedürftig, steht neben der Organisation der passenden Unterstützung oft auch die Frage nach den Kosten im Raum. Die gute Nachricht: Die Pflegeversicherung beteiligt sich an den Pflegekosten. Allerdings übernimmt sie diese in den meisten Fällen nicht vollständig.

Wie hoch die tatsächlichen Kosten ausfallen, hängt unter anderem vom Pflegegrad, dem Umfang der benötigten Hilfe und der gewählten Pflegeform ab. Ob Pflege zu Hause durch Angehörige, Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst oder die Betreuung in einem Pflegeheim – jede Situation ist individuell.

Besonders bei einem Aufenthalt im Pflegeheim müssen Pflegebedürftige häufig einen Eigenanteil selbst tragen. Dieser kann je nach Einrichtung und Region mehrere tausend Euro pro Monat betragen. Da die Kosten für stationäre Pflege in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen sind, stellt dies viele Familien vor finanzielle Herausforderungen.

Die gesetzliche und private Pflegepflichtversicherung bieten eine wichtige Grundabsicherung, sind jedoch nicht darauf ausgelegt, sämtliche Pflegekosten zu übernehmen. Deshalb kann im Pflegefall eine finanzielle Lücke entstehen, die aus Einkommen, Ersparnissen oder Vermögen finanziert werden muss.

Eine private Pflegezusatzversicherung kann dabei helfen, diese Versorgungslücke zu schließen. Sie ergänzt die Leistungen der Pflegeversicherung und schafft zusätzlichen finanziellen Spielraum. So lassen sich hohe Eigenanteile reduzieren, Angehörige entlasten und mehr Wahlmöglichkeiten bei der Gestaltung der Pflege erhalten.

Gut zu wissen: Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen. Wer sich frühzeitig mit dem Thema Pflegevorsorge beschäftigt, kann finanzielle Belastungen im Ernstfall besser absichern und sich auf das Wesentliche konzentrieren – eine gute Versorgung und Lebensqualität.

Gibt es staatliche Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit?

Ja. Wer pflegebedürftig wird, erhält finanzielle Unterstützung über die Pflegeversicherung. Gesetzlich Krankenversicherte sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung abgesichert. Privatversicherte schließen eine private Pflegepflichtversicherung ab. Die Leistungen beider Systeme sind gesetzlich geregelt und grundsätzlich vergleichbar.

Je nach festgestelltem Pflegegrad übernimmt die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten für die häusliche oder stationäre Pflege. Dazu gehören beispielsweise Pflegegeld für die Versorgung durch Angehörige, Leistungen für ambulante Pflegedienste oder Zuschüsse bei der Betreuung in einem Pflegeheim.

Wichtig zu wissen: Die Pflegeversicherung ist als Grundabsicherung gedacht und übernimmt in der Regel nicht alle tatsächlich entstehenden Kosten. Deshalb müssen Pflegebedürftige häufig einen Teil der Ausgaben selbst tragen.

Gerade bei einer umfassenden Pflege oder einem längeren Aufenthalt im Pflegeheim kann der Eigenanteil schnell mehrere hundert oder sogar tausend Euro pro Monat betragen. Zwar gibt es Zuschüsse, die den Eigenanteil bei stationärer Pflege schrittweise reduzieren. Dennoch bleiben Kosten, beispielsweise für Unterkunft und Verpflegung, häufig selbst zu finanzieren.

 

Warum private Pflegevorsorge sinnvoll sein kann

Da die Leistungen der Pflegeversicherung oft nicht ausreichen, entscheiden sich viele Menschen für eine zusätzliche private Pflegevorsorge. Sie kann helfen, finanzielle Belastungen im Pflegefall abzufedern und Angehörige zu entlasten.

Eine private Pflegezusatzversicherung ergänzt die Leistungen der Pflegeversicherung und kann finanzielle Spielräume schaffen, wenn zusätzliche Unterstützung benötigt wird oder hohe Eigenanteile entstehen.

Gut zu wissen: Pflegebedürftigkeit betrifft nicht nur ältere Menschen. Auch durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung kann es in jedem Lebensalter dazu kommen, dass Hilfe im Alltag benötigt wird. Eine frühzeitige Vorsorge kann daher unabhängig vom Alter sinnvoll sein.

Welche private Absicherung gibt es für den Pflegefall?

Die Pflegeversicherung übernimmt im Pflegefall wichtige Leistungen, deckt jedoch häufig nicht alle entstehenden Kosten ab. Eine private Pflegezusatzversicherung kann dabei helfen, finanzielle Versorgungslücken zu schließen und mehr Spielraum bei der Organisation der Pflege zu schaffen.

Je nach persönlichem Bedarf stehen verschiedene Formen der privaten Pflegevorsorge zur Verfügung. Dazu gehören beispielsweise Pflegekostenversicherungen, Pflegerentenversicherungen oder Pflegetagegeldversicherungen. Sie unterscheiden sich vor allem darin, wie die Leistungen im Pflegefall ausgezahlt werden.

Besonders beliebt sind Pflegetage- oder Pflegemonatsgeldversicherungen. Sie zahlen bei Pflegebedürftigkeit einen zuvor vereinbarten Geldbetrag aus, der frei verwendet werden kann. Das Geld kann beispielsweise für einen ambulanten Pflegedienst, eine private Pflegekraft, die Unterstützung durch Angehörige oder die Unterbringung in einem Pflegeheim eingesetzt werden.

Der Vorteil: Sie entscheiden selbst, wie Sie die Leistungen verwenden möchten. Dadurch bleiben Sie auch im Pflegefall flexibel und können die Versorgung stärker an Ihre persönlichen Wünsche und Bedürfnisse anpassen.

Eine private Pflegevorsorge kann außerdem dazu beitragen,

  • hohe Eigenanteile bei Pflegeleistungen aufzufangen,
  • vorhandenes Vermögen zu schützen,
  • Angehörige finanziell zu entlasten und
  • mehr Wahlfreiheit bei der Auswahl von Pflegeleistungen zu ermöglichen.

Gerade weil die Kosten für Pflege in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen sind, gewinnt die private Pflegevorsorge zunehmend an Bedeutung. Wer frühzeitig vorsorgt, kann finanzielle Belastungen im Pflegefall reduzieren und schafft Sicherheit für sich und seine Familie.

Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen

Und das ganz unabhänig vom Alter. Eine private Pflegezusatzversicherung ergänzt die Leistungen der Pflegeversicherung und hilft dabei, die finanzielle Lücke zwischen den tatsächlichen Pflegekosten und den Leistungen der gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung zu schließen. So können Sie sich im Ernstfall stärker auf das Wesentliche konzentrieren: die bestmögliche Versorgung und Lebensqualität.

  • Entlastungsbetrag

    Werden nur alte Menschen pflegebedürftig?

    Die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden, steigt mit zunehmendem Alter deutlich an. Dennoch kann Pflegebedürftigkeit Menschen jeden Alters treffen, beispielsweise infolge eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder chronischer gesundheitlicher Einschränkungen. Wer plötzlich auf Unterstützung im Alltag angewiesen ist, benötigt häufig nicht nur Hilfe bei der Pflege, sondern auch Orientierung bei Themen wie Pflegegrad, Pflegeversicherung und Pflegeleistungen.

    Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig mit den Möglichkeiten der Pflegeabsicherung und Pflegevorsorge auseinanderzusetzen. So lassen sich finanzielle Belastungen und organisatorische Herausforderungen im Pflegefall besser bewältigen.

  • Kompass

    Private Pflegeberatung „compass“

    Bei  Fragen zu Ihrer Pflegesituation steht Ihnen die compass private pflegeberatung per Telefon, einer Beratung vor Ort oder einer Pflegeberatung per Videotelefonie zur Verfügung.

    Nutzen Sie gerne Ihren gesetzlichen Anspruch auf die kostenfreie und unabhängige Pflegeberatung und wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung unter der für Sie kostenfreien Rufnummer 0800 101 88 00 montags bis freitags von 8 - 19 Uhr bzw. samstags von 10 - 16 Uhr direkt an compass. Gerne können Sie Ihren Beratungstermin auch online unter www.compass-pflegeberatung.de/terminbuchung vereinbaren.

    Mit Caro Compass steht Ihnen auch eine digitale Helferin für Pflegethemen zur Verfügung. Sie ist ein Chatroboter der compass pflegeberatung, der Ihnen allgemeine Fragen rund um das Thema Pflege beantworten sowie eine erste Orientierung für Ihre Pflegesituation geben kann. 

    Unter www.pflegeberatung.de finden Sie zudem weitere nützliche Informationen, Vordrucke und Checklisten.