Seit über 100 Jahren
Private Krankenversicherung Mediziner in Ausbildung

Private Krankenversicherung für Mediziner in Ausbildung

Umfangreiche Absicherung für Mediziner- und Zahnmedizinernachwuchs

  • Bis zu 12 Monate weltweiter Versicherungsschutz
  • Nach dem Studium Tarifumstellung möglich
  • Versicherungsschutz auch bei vorübergehender Arbeitslosigkeit nach dem Studium
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Auf dieser Seite:

PKV für Medizinstudenten und Mediziner in Ausbildung:
Das Wichtigste in Kürze

  • Flexibel: Als Medizinstudent besteht für Sie die Möglichkeit, sich drei Monate nach Studienbeginn von der GKV-Pflicht befreien zu lassen. So können Sie entweder eine private Krankenversicherung fortführen oder genießen schon vor dem Erreichen der Jahresarbeitsentgeltgrenze einen optimal auf Ihre Studienzeit abgestimmten Krankenversicherungsschutz. 
  • Auslandsschutz: Dieser ermöglicht Ihnen zum Beispiel ein sorgenfreies Auslandssemester für ein ganzes Jahr und das weltweit.
  • Günstig: Die niedrige Selbstbeteiligung, eine umfassende medizinische Versorgung sowie der günstige Beitrag sind nur drei von vielen Pluspunkten des Ausbildungstarifs.
  • Ohne Prüfung: Nach Ihrem Studium wechseln Sie dann ganz einfach – ohne erneute Gesundheitsprüfung – in einen unserer mehrfach ausgezeichneten Krankenversicherungstarife für Mediziner und Zahnmediziner.

Die Vorteile der PKV für Medizinernachwuchs

  • 12 Monate Versicherungsschutz im Ausland 
  • Einfacher Wechsel in die privaten Krankenversicherungstarife 
  • Versicherungsschutz auch bei vorübergehender Arbeitslosigkeit
  • Im Zahnbereich Leistungen über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Zahnärzte hinaus

Die Highlights unserer PKV für Medizinstudenten

Inter Icon

Einreichung per App

Einfache und intiutive Bedienung, Beleg via Foto einreichen, schnelle

Rechnungserstattung und

Vertragsverwaltung.

Inter Icon

Weltweiter

Versicherungsschutz.

Bis zu 12 Monate

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Wechselmöglichkeiten

Späterer Wechsel in höherwertige Tarife

ohne erneute Gesundheitsprüfung.

GKV vs. PKV: Warum es Sinn macht, sich schon im Medizinstudium privat zu versichern

  • Unser Tarif JAZ 300A bietet günstige Sonderkonditionen für angehende Human- und Zahnmediziner.
  • Ein entscheidender Vorteil: der spätere Wechsel in unsere höherwertigen Ärztetarife ist ohne erneute Gesundheitsprüfung oder Wartezeiten möglich.
  • Im Vergleich zur GKV bieten unsere Ausbildungstarife für Mediziner der PKV ähnliche Vorteile, was die umfangreichen Leistungen angeht.
  • Auch während der Weiterbildung zum Facharzt ist eine Versicherung im Studententarif möglich. (Bis zum 39. Lebensjahr)

Unsere private Krankenversicherung für Mediziner in Ausbildung -
Die Leistungen im Überblick

Den Bedürfnissen von Medizinern in Ausbildung wird der INTER JAZ 300A gerecht. Die wesentlichen Leistungen haben wir Ihnen dargestellt. Ob der Tarif für Sie und Ihre Lebenssituation die optimale Lösung ist, finden wir gern gemeinsam mit Ihnen raus.​

JAZ 300 A

Ambulante Behandlung

Über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte hinaus

Ärztliche Leistungen 

Vorsorgeuntersuchung und Schutzimpfung   

Heil- und Hilfsmittel 

Stationäre Behandlung

Über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte hinaus

Privatärztliche Leistungen

Ein-/Zweibettzimmer 

Zahnärztliche Behandlung

Über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Zahnärzte hinaus

Zahnbehandlung

100%

PZR 2x im Kalenderjahr 

Kieferorthopädie

Zahnersatz und Implantate

80%

Auslandsrücktransport

Selbstbeteiligung

300 €

Ambulante Behandlung

Über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte hinaus

Ärztliche Leistungen 

Vorsorgeuntersuchung und Schutzimpfung   

Heil- und Hilfsmittel 

Stationäre Behandlung

Über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte hinaus

Privatärztliche Leistungen

Ein-/Zweibettzimmer 

Zahnärztliche Behandlung

Über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Zahnärzte hinaus

Zahnbehandlung

100%

PZR 2x im Kalenderjahr 

Kieferorthopädie

Zahnersatz und Implantate

80%

Auslandsrücktransport

Selbstbeteiligung

300 €

Frau mit Brille telefoniert

Interessiert an einer Beratung zur privaten Krankenversicherung für Medizinstudenten?

Gerne helfen Ihnen unsere kompetenten Berater in Ihrer Nähe weiter. Nutzen Sie dazu einfach unsere Suche:

Wechsel in die PKV (noch) nicht möglich?

INTER Optionstarif

Der INTER Opti: Maximal flexibel

Sie studieren Medizin, sind aktuell gesetzlich krankenversichert und möchten sich den späteren Eintritt in die PKV ohne Gesundheitsprüfung sichern? INTER Opti macht's möglich.

Option 1:
Sie bleiben in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), schließen einmalig private Zusatzversicherungen ab und wechseln später in die private Krankenversicherung (inklusive Pflegepflichtversicherung).

Option 2:
Sie wechseln direkt von der GKV (einmalig) in die private Krankenversicherung (inklusive Pflegepflichtversicherung).

Gesundheitsservice: Mehr als nur Versicherungsschutz

Zusammen mit ärztlichen Service-Unternehmen, Therapeuten und Beratern unterstützen wir Sie im Krankheitsfall durch kompetente Betreuung, damit Sie schnell wieder gesund werden. 

Diesen persönlichen Service erhalten Sie nicht nur im "nächstgelegenen" Krankenhaus, sondern wo immer Sie ihn brauchen (deutschlandweit).

Inter Icon

Reha-Manager

Unser geschultes Fachpersonal für persönliche Fallbegleitung koordiniert langfristig Ihre optimale Behandlung.

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Gesundheitsprogramme

Sie möchten gesund abnehmen? Ihrem Rücken etwas Gutes tun? Nutzen Sie unsere Angebote.

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Auslandsservice

Unser Auslandsservice unterstützt Sie beispielsweise bei der Suche nach einem deutschsprachigen Arzt.

FAQ zur Privaten Krankenversicherung für Mediziner in der Ausbildung

Tarif
Allgemein
Service

Die private Krankenversicherung für Mediziner in Ausbildung bietet Ihnen bereits während Ihrer Studienzeit und vor dem Erreichen der Jahresarbeitsentgeltgrenze (als 66.600 EUR brutto, Stand 2023) einen optimal auf Ihre Studienzeit abgestimmten Versicherungsschutz. Eine niedrige Selbstbeteiligung, Schutz während eines Auslandssemesters, umfassende medizinische Versorgung und ein günstiger Beitrag sind nur einige Vorteile des Tarifs.

Eine Gesundheitsprüfung ist eine Abfrage und Auswertung von Gesundheitsangaben, die der Kunde bei Antragsstellung beantwortet. Anhand dieser prüft der Versicherer, ob oder unter welchen Voraussetzungen ein Versicherungsvertrag zustande kommen kann.

Mit Selbstbeteiligung/Selbstbehalt ist gemeint, dass Sie einen vereinbarten Teil der Kosten im Krankheitsfall selbst zahlen.Die Selbstbeteiligung gilt je nach ausgewähltem Tarif im Bereich der ambulanten und stationären Behandlungen sowie im Zahnbereich.

Anders als in der gesetzlichen Krankenkasse, bei der der Leistungsumfang durch den Gesetzgeber auch gekürzt werden kann, bleibt es in der PKV beim Leistungsumfang, den Sie wählen, solange Sie im gewählten Tarif versichert sind.

Beitragsanpassungen sind Beitragserhöhungen oder -senkungen in der privaten Krankenversicherung.
Beitragsänderungen in der privaten Krankenversicherung sind in der Regel auf die folgenden Ursachen zurückzuführen:

  • Abweichungen der tatsächlichen Kosten für medizinische Behandlungen als im Tarif kalkuliert,
  • geänderte Lebenserwartung der versicherten Personen,
  • steigende Arzthonorare und Abrechnungsbestimmungen,
  • neue, teurere Medikamente und Behandlungsmethoden durch den medizinischen Fortschritt.

 

Die gesetzliche Grundlage für die Beitragsanpassung bildet §203 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die vertragliche Umsetzung erfolgt bei der INTER in §8 bzw. §8a/8b der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Aufgrund der Vorgaben der Gesetzgebung sind wir zur jährlichen Überprüfung und ggf. Neukalkulation der Prämien verpflichtet, wenn die tatsächlichen Ausgaben für die Versicherten nicht mit den kalkulierten Ausgaben übereinstimmen. Die Beitragsanpassung in dem versicherten Tarif erfolgt, weil der maßgebliche gesetzliche Schwellenwert (in Höhe von 10 %) bzw. der maßgebliche vertraglich vereinbarte Schwellenwert (in Höhe von 5 %) bei der Rechnungsgrundlage „Versicherungsleistungen“ nicht nur vorübergehend über-/unterschritten wurde. Anpassungen erfolgen nur mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders.
Bei Beitragsanpassungen handelt es sich um eine Senkung oder Erhöhung der bisher vereinbarten Monatsprämie, die bei Abschluss einer solchen Krankenversicherung vereinbart wurde.


Die Beitragserhöhung muss durch die private Krankenversicherung einen Monat im Voraus angekündigt werden.

Es gibt es keine festgelegte Mindestdauer, die in der GKV verbracht werden muss, bevor ein Wechsel in die PKV erfolgen kann. Vielmehr sind andere Kriterien entscheidend:

  • Einkommensgrenze überschreiten: Um in die PKV wechseln zu können, müssen bestimmte Einkommensgrenzen erreicht oder überschritten werden. Arbeitnehmer können beispielsweise in die PKV wechseln, wenn ihr Einkommen regelmäßig über der Versicherungspflichtgrenze (2024 liegt sie bei 69.300 €) liegt, die jährlich neu festgelegt wird. Selbstständige, Freiberufler und Beamte können unabhängig von der Einkommensgrenze in die PKV eintreten.
  • Freiwillige Versicherung: Personen, die freiwillig in der GKV versichert sind, können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls in die PKV wechseln. Auch hier sind die individuellen Einkommensverhältnisse und Versicherungsmöglichkeiten ausschlaggebend.
  • Gesundheitsprüfung: Beim Wechsel von der GKV in die PKV ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Die Ergebnisse dieser Prüfung können Einfluss auf die Annahme des Antragstellers und die Konditionen des Versicherungsvertrags haben.

Ein Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) kann verschiedene Auswirkungen auf Ihren Rentenbeitrag haben:

  • Beitragszahlung in der PKV: In der PKV zahlen Sie individuell vereinbarte Beiträge, die sich nach Ihrem Alter, Gesundheitszustand und dem gewählten Leistungsumfang richten. Der Wechsel in die PKV hat jedoch keinen direkten Einfluss auf Ihren Rentenbeitrag.
  • Rentenversicherungsbeiträge: Ihre Beiträge zur Rentenversicherung hängen weiterhin von Ihrem Einkommen ab, unabhängig davon, ob Sie in der GKV oder PKV versichert sind. Ein Wechsel in die PKV ändert nichts an Ihren Rentenversicherungsbeiträgen, solange Ihr Einkommen unverändert bleibt. Selbstständige und Freiberufler können sich unter bestimmten Umständen von der Rentenversicherungspflicht befreien.
  • Rentenansprüche: Ihr Wechsel in die PKV hat keinen Einfluss auf die Rentenansprüche, die Sie bereits erworben haben, und solange Sie weiterhin Rentenversicherungsbeiträge zahlen und damit Ansprüche erwerben. Die Beitragszahlungen und Versicherungsjahre, die Sie bereits in der GKV erworben haben, bleiben bestehen und fließen weiterhin in Ihre Rentenberechnung ein.

Der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist im Allgemeinen nicht möglich. Es gibt jedoch Ausnahmen, die Folgendes umfassen: 

  • Wenn Sie eine Beschäftigung aufnehmen oder ein Studium beginnen, das zur Krankenversicherungspflicht führt. 

  • Wenn Ihr Einkommen durch eine Gehaltsabsenkung unter die Versicherungspflichtgrenze fällt. 

  • Im Falle von Arbeitslosigkeit und Bezug von Arbeitslosengeld (ALG I) von der Bundesagentur für Arbeit. 

Wenn Sie nachweisen können, dass eine Pflichtversicherung besteht, haben Sie gegenüber Ihrer privaten Versicherung ein Sonderkündigungsrecht. 

 

Jedoch ist der Eintritt in die Versicherungspflicht ausgeschlossen, wenn der Versicherte die folgenden Bedingungen erfüllt:

  • Das 55. Lebensjahr vollendet hat
  • In den letzten 5 Jahren nicht gesetzlich versichert war
  • Mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbständig war. 

Wenn diese Bedingungen zutreffen, ist ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung nicht möglich.

Alterungsrückstellungen sorgen für eine stabilere Beitragsentwicklung im Alter vor. Generelle Anpassungen der Versicherungsbeiträge sind jedoch nicht ausgeschlossen. Langfristig steigen die Kosten für die Krankenversicherung – sowohl in der privaten als auch in der gesetzlichen. Dies liegt zum einen an wirtschaftlichen Faktoren wie der Inflation, zum anderen an der steigenden Lebenserwartung sowie medizinischem Fortschritt.

Der Anstieg des Versicherungsbeitrags hängt außerdem davon ab, wieviel Leistungen in den jeweiligen Tarifen anfallen. Versicherungsunternehmen prüfen jährlich die kalkulierten Gesundheitsleistungen im Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten. Besteht hier eine Abweichung von mehr als zehn Prozent, werden die Beiträge gegebenenfalls angepasst (§ 155 VAG). Angepasst wird also, wenn die Schwelle dieses auslösenden Faktors überschritten ist – es kann somit mehrere Jahre ohne Anpassungen geben.

In der umlagefinanzierten gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine Alterungsrückstellungen. Wenn Sie von der PKV in die GKV wechseln, verlieren Sie Ihre Rückstellungen, eine Mitnahme ist nicht möglich.

Einige private Krankenversicherer bieten die Möglichkeit, bei Abschluss einer Zusatzversicherung bereits gesammelte Altersrückstellungen darauf anzurechnen. Eine Auszahlung der Altersrückstellungen ist generell nicht möglich.

Wechseln Sie zu einem anderen privaten Krankenversicherer, verlieren Sie einen Teil oder sogar alle Ihrer angesammelten Alterungsrückstellungen. Entscheidend hierbei ist das Vertragsjahr:

  • Bei Versicherungsbeginn vor dem 1. Januar 2009 verlieren Sie alle Alterungsrückstellungen, wenn Sie Ihre PKV kündigen.
  • Haben Sie Ihren Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen, wird ein Übertragungswert gebildet. Die Regeln für die Ermittlung der Höhe des Übertragungswerts sind vom Gesetzgeber vorgegeben. Daher kann nur ein begrenzter Teil der Alterungsrückstellung mitgenommen werden.
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