
Beitragsrückerstattung in der
privaten Krankenversicherung
Die Beitragsrückerstattung ist eine Möglichkeit für Versicherte der privaten Krankenversicherung (PKV), einen Teil ihrer gezahlten Beiträge zurückzuerhalten.
Das Wichtigste in Kürze zum Thema Beitragsrückerstattung (BRE)
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Sie wird gewährt, wenn der Versicherte innerhalb eines Jahres grundsätzlich keine Leistungen in Anspruch nimmt.
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Die Höhe der Beitragsrückerstattung variiert je nach Versicherungsunternehmen, Tarif und individuellen Vereinbarungen.
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Meist erfolgt die Rückerstattung als prozentualer Anteil der gezahlten Beiträge für das abgelaufene Versicherungsjahr.
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Die Beitragsrückerstattung kann dazu beitragen, die Gesamtkosten der Krankenversicherung zu reduzieren und bietet finanzielle Vorteile für Versicherte, die keine oder nur geringe medizinische Leistungen benötigen.
Was ist die Beitragsrückerstattung in der privaten Krankenversicherung?
Die Beitragsrückerstattung in der privaten Krankenversicherung ermöglicht es Versicherten, einen Teil ihrer gezahlten Beiträge zurückzuerhalten, wenn sie innerhalb eines Versicherungsjahres keine oder nur geringe Leistungen in Anspruch genommen haben.
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Belohnungsprinzip: Die Beitragsrückerstattung funktioniert im Prinzip wie eine Art Belohnung für Versicherte, die gesund bleiben und keine oder nur wenige medizinische Leistungen benötigen. Wenn Versicherte in einem Versicherungsjahr keine Leistungsbelege zur Erstattung einreichen, können sie einen Teil ihrer Beiträge zurückerhalten.
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Höhe der Rückerstattung: Die genaue Höhe der Rückerstattung variiert je nach Versicherungstarif und Versicherungsjahr. Oft erhalten Versicherte entweder einen prozentualen Anteil ihrer gezahlten Beiträge zurück oder volle Monatsbeiträge.
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Voraussetzungen: Die Beitragsrückerstattung erhalten Versicherte, die innerhalb des Versicherungsjahres keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Dies kann bedeuten, dass der Umfang an Arztbesuchen, Medikamenten oder Arzneimittelrezepten so gering ist, dass sich statt einer Erstattung dieser Leistungen die Beitragsrückerstattung lohnt.
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Beispielrechnung: Angenommen, ein Versicherter hat im Versicherungsjahr keine Leistungen in Anspruch genommen und zahlt monatlich 500 € an Beitrag. Ein Beispiel der INTER-Realität wären 1,5 Monatsbeiträge (Hinweis: 1,5 Monatsbeiträge gibt es nach 4 leistungsfreien Jahren): Dann könnten Sie als INTER-Versicherter nach Ablauf des Jahres ohne Leistungseinreichung eine Rückerstattung des 1,5-fachen Monatsbeitrages in Höhe von 750 € erhalten.
Björn erklärt im Film: Wie profitieren Privatversicherte von einer Beitragsrückerstattung?
Arten der Beitragsrückerstattung in der PKV
In der privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es verschiedene Arten der Beitragsrückerstattung, die je nach Versicherungstarif und -anbieter unterschiedlich sein können. Im Allgemeinen lassen sich zwei Hauptarten der Beitragsrückerstattung unterscheiden:
- Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung: Bei dieser Rückerstattung bekommen Versicherte Geld zurück, wenn sie im Versicherungsjahr kaum oder gar keine Leistungen genutzt haben – und diese auch nicht zur Erstattung eingereicht haben. Ob und wie viel zurückgezahlt wird, hängt aber nicht nur vom Verhalten der Versicherten ab, sondern vor allem vom Erfolg des Versicherungsunternehmens.
Bei der INTER wird die Höhe der Rückzahlung jedes Jahr neu festgelegt. Im schlechtesten Fall kann es sein, dass gar keine Rückzahlung erfolgt – zum Beispiel, wenn das Unternehmen keine Überschüsse hat oder diese für andere Zwecke verwendet.
- Erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung: Versicherte bekommen Geld zurück – unabhängig davon, wie gut das Versicherungsunternehmen wirtschaftlich abgeschnitten hat. Die Rückzahlung ist vorher festgelegt, zum Beispiel als fester Betrag oder Prozentsatz. Aber: Damit man das Geld bekommt, müssen oft bestimmte Bedingungen erfüllt sein, zum Beispiel die pünktliche Zahlung der Beiträge und/oder keine Einreichung von Rechnungen.
Welche Voraussetzungen gibt es für die Beitragsrückerstattung?
Für die Beitragserstattung sind einige Punkte für Sie wichtig. Bitte beachten Sie, dass:
- Sie für das entsprechende Jahr keine Rechnungen zur Erstattung einreichen. Dabei ist das Datum der Behandlung entscheidend, nicht das Datum der Verschreibung durch Ihren Arzt oder das Ausstellungsdatum der Arztrechnung.
- Beim Bezug von Medikamenten und Hilfsmitteln das Datum des Bezugs gilt, nicht das Ausstellungsdatum des Rezepts.
- Ihre Krankenvollversicherung bis zum 30. Juni des Folgejahres ohne Beitragsrückstand und ohne Ratenzahlungsvereinbarung fortbestehen muss.
- Sie sicher stellen, dass Sie in einem berechtigten Tarif versichert sind. Informationen zu berechtigten Tarifen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen.
Wie hoch fällt die Beitragsrückerstattung aus?
Die Höhe der Beitragsrückerstattung in der privaten Krankenversicherung (PKV) hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann je nach Versicherungsunternehmen und Tarif variieren. Es gibt keine festgelegte Regel oder Standardberechnung für die Beitragsrückerstattung, da sie von individuellen Faktoren wie dem Tarif, dem leistungsfreien Versicherungszeitraum, den gezahlten Beiträgen und dem Alter der Versicherten abhängt.
Typischerweise berechnet sich die Beitragsrückerstattung als prozentualer Anteil der gezahlten Beiträge für das abgelaufene Versicherungsjahr. Dabei werden die Beiträge berücksichtigt, die der Versicherte im Laufe des Jahres geleistet hat, und es wird ein bestimmter Prozentsatz davon als Rückerstattung zurückgezahlt.
Ein Beispiel:
Angenommen, ein Versicherter hat im vergangenen Jahr insgesamt 3.600 Euro an Krankenversicherungsbeiträgen gezahlt. Der Versicherungstarif sieht eine Beitragsrückerstattung von 20% vor. In diesem Fall würde der Versicherte eine Rückerstattung von 20% von 3.600 Euro, also 720 Euro, erhalten.
Wann wird die Beitragsrückerstattung ausgezahlt?
Die Beitragsrückerstattung in der privaten Krankenversicherung (PKV) erfolgt in der Regel einmal jährlich. Sie wird an die Versicherten ausgezahlt, die innerhalb eines Kalenderjahres keine oder nur geringe Leistungen in Anspruch genommen haben und somit keine oder nur wenige Rechnungen eingereicht haben. Der genaue Zeitpunkt und die Höhe der Beitragsrückerstattung können je nach Versicherungsunternehmen und Tarif variieren. In der Regel wird die Beitragsrückerstattung im Anschluss an das abgelaufene Kalenderjahr ausbezahlt, nachdem die Versicherungsgesellschaft die Leistungsabrechnungen geprüft hat. Zudem wird meist geprüft, dass bis zum 30. Juni des Folgejahres kein Beitragsrückstand und keine Ratenzahlungsvereinbarung fortbestehen, sodass die Rückerstattung voraussichtlich im Herbst des Folgejahres erfolgt.
Beitragsrückerstattung & Steuer: Wie wirkt sich die Rückerstattung auf die Steuer aus?
Wenn Sie privat krankenversichert sind, können Sie Ihre Beiträge in der Steuererklärung als Sonderausgaben absetzen. Wichtig zu wissen: Wenn Sie eine Beitragsrückerstattung (BRE) erhalten, wird diese vom Finanzamt wie eine Rückzahlung Ihrer Beiträge behandelt. Das bedeutet: Die Rückerstattung verringert den Betrag, den Sie steuerlich geltend machen können – und kann dadurch Ihre Steuerlast erhöhen.
Beispiel: Sie zahlen 5.000 € im Jahr an Ihre Krankenversicherung und erhalten 1.000 € zurück. Dann können Sie nur noch 4.000 € steuerlich absetzen.