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Private Krankenversicherung & Minijob - Wann lohnt sich der Wechsel?

Ein Minijob bietet Flexibilität, aber auch Herausforderungen bei der Krankenversicherung. Besonders für Selbstständige, Studenten und auch, wenn man später Rentner ist, kann die private Krankenversicherung (PKV) vorteilhaft sein. Erfahren Sie, wann sich der Wechsel zur PKV lohnt und welche Vorteile und Leistungen Sie erwarten können.

Das Wichtigste in Kürze: Private Krankenversicherung Minijob

  • Krankenversicherungspflicht: Minijobber müssen krankenversichert sein, entweder gesetzlich oder privat.
  • Versicherungsoptionen: Gesetzliche Familienversicherung, freiwillige gesetzliche Versicherung oder private Krankenversicherung (PKV).
  • Vorteile der PKV: Individuelle Tarife, umfassende Leistungen und Flexibilität.
  • Geeignete Gruppen für die PKV: Selbstständige, Studenten und Rentner.
  • Kosten: Beiträge zur PKV sind unabhängig vom Einkommen; Möglichkeit eines Arbeitgeberzuschusses im Rahmen eines Hauptbeschäftigungsverhältnisses.

Was ist ein Minijob?

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, die durch bestimmte Einkommens- und Arbeitszeitgrenzen definiert ist. Hier sind die wichtigsten Punkte der zwei Arten:

  • Regelmäßige Minijobs: Regelmäßige Beschäftigungen, bei denen das monatliche Einkommen die 556-Euro-Grenze im Jahr 2025 nicht überschreitet. Die maximalen Arbeitsstunden ergeben sich durch den Stundenlohn – auch hier gilt der Mindestlohn.
  • Kurzfristige Minijobs: Beschäftigungen, die nicht berufsmäßig ausgeübt werden (wie als saisonale Hilfskraft) und auf maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr begrenzt sind, unabhängig vom Verdienst.

Minijobs bieten eine flexible Möglichkeit, nebenbei Geld zu verdienen, und sind besonders bei Studenten, Rentnern und Personen mit Hauptberuf beliebt.

Krankenversicherungspflicht im Minijob

In Deutschland besteht auch für Minijobber eine Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet, dass jeder Minijobber krankenversichert sein muss, entweder über die gesetzliche oder die private Krankenversicherung.

Möglichkeiten der Krankenversicherung für Minijobber:

  • Minijobber sind über ihren Hauptberuf krankenversichert.
  • Minijobber können über ein Familienmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mitversichert werden.
  • Minijobber können sich freiwillig in der GKV versichern.
  • Minijobber können sich unter bestimmten Voraussetzungen privat versichern.

Möglichkeiten der Krankenversicherung für Minijobber

Minijobber sind über ihren Hauptberuf krankenversichert.

Minijobber können über ein Familienmitglied in der GKV mitversichert sein.

Minijobber können sich freiwillig in der GKV versichern.

Minijobber können sich unter bestimmten Voraussetzungen privat versichern.

Kann ich mich als Minijobber privat krankenversichern?

Ja, Minijobber können sich privat krankenversichern, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ein Wechsel zur privaten Krankenversicherung (PKV) lohnt sich insbesondere für Selbstständige, Studenten und Rentner mit Minijob.

Selbstständige mit einem Minijob können sich privat krankenversichern. Die Nebenbeschäftigung hat keine Auswirkungen auf die private Krankenversicherung. 

Studenten mit einem Minijob können sich privat krankenversichern, wenn sie sich zu Studienbeginn von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Mehr erfahren  

Rentner mit einem Minijob können sich ebenfalls privat krankenversichern.

Vorteile und Leistungen der privaten Krankenversicherung für Minijobber

Die private Krankenversicherung (PKV) bietet Minijobbern eine Reihe von Vorteilen und Leistungen, die je nach gewähltem Tarif variieren können. Hier sind einige der wichtigsten Vorteile:

  • Freie Arztwahl: Sie können Ihren Arzt oder Spezialisten frei wählen.
  • Schnelle Terminvergabe: Kurzfristige Termine bei Fachärzten und Spezialisten sind oft leichter zu bekommen
  • Umfassende Kostenübernahme: Die PKV erstattet umfassend die Kosten für Medikamente, Brillen und Sehhilfen
  • Alternative Behandlungsmethoden: Leistungen für alternative Behandlungsmethoden wie Heilpraktiker sind oft enthalten.
  • Chefarztbehandlung und Einbettzimmer: Je nach Tarif können Sie von einer Chefarztbehandlung und einem Einbettzimmer im Krankenhaus profitieren.

Gibt es Leistungseinschränkungen für Minijobber in der PKV?

Nein, Minijobber erhalten in der PKV die gleichen Leistungen wie andere Versicherte.

Bekomme ich als Minijobber auch Krankengeld?

Als Minijobber haben Sie keinen Anspruch auf Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse. Krankengeld wird normalerweise ab der siebten Krankheitswoche gezahlt, aber Minijobber zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, die diesen Anspruch ermöglichen. Allerdings haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen, wenn Sie krank sind. Diese Regelung gilt, sofern Sie mindestens vier Wochen ununterbrochen beschäftigt waren.

Kosten der Privaten Krankenversicherung für Minijobber

Minijobber, die privat krankenversichert sind, müssen sich selbst um ihren Versicherungsschutz kümmern, da der Arbeitgeber keine Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung übernimmt. 

Die Kosten für die private Krankenversicherung (PKV) steigen jedoch nicht, weil ein Minijob ausgeübt wird. Sie können je nach Tarif und Leistungen variieren. Hier sind einige Tipps, um niedrige Beiträge zu erzielen:

  1. Selbstbehalt vereinbaren: Durch die Vereinbarung eines Selbstbehalts können die monatlichen Beiträge reduziert werden.
  2. Tarifvergleich: Ein Vergleich verschiedener Anbieter und Tarife kann helfen, den günstigsten Tarif zu finden.
  3. Leistungen wählen: Überlegen Sie, welche Leistungen Ihnen wichtig sind oder auf die Sie eher verzichten können – so zahlen Sie nicht für Leistungen, die Sie nicht in Anspruch nehmen würden.

Bei Bedarf kann es helfen, die Tarife zu überprüfen und gegebenenfalls zu wechseln, um von günstigeren Konditionen zu profitieren. Grundsätzlich raten wir jedoch dazu, im gewählten Tarif zu bleiben, denn so werden kontinuierlich die Alterungsrückstellungen aufgebaut und die Beiträge bleiben auch langfristig stabil.  

Wer zahlt die Kosten der Krankenversicherung bei geringfügiger Beschäftigung?

Bei geringfügiger Beschäftigung (Minijob) gibt es verschiedene Regelungen zur Krankenversicherung:

  • Gesetzlich krankenversichert: Wenn der Minijobber gesetzlich krankenversichert ist, zahlt der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung. Dieser beträgt 13% des Bruttoverdienstes.
  • Familienversicherung: Minijobber können über die Familienversicherung der Eltern oder des Ehepartners beitragsfrei mitversichert sein
  • Studenten: Studenten können bis zum Alter von 25 Jahren über die Familienversicherung der Eltern kostenlos mitversichert sein. Danach greift die studentische Krankenversicherung mit reduzierten Beiträgen
  • Selbst freiwillig versichert: Minijobber, die keiner der oben genannten Gruppen angehören, können sich freiwillig gesetzlich krankenversichern.

Gibt es einen Arbeitgeberzuschuss für privat Versicherte mit Minijob?

Für Minijobber, die privat krankenversichert sind, gibt es keinen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung. Arbeitgeber zahlen keine Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung für geringfügig Beschäftigte, die privat versichert sind.

Häufig gestellte Fragen zur privaten Krankenversicherung für Minijobber

Bin ich bei einem Minijob automatisch krankenversichert?

Nein, bei einem Minijob sind Sie nicht automatisch krankenversichert. Minijobber müssen sich selbst um ihre Krankenversicherung kümmern. Sie haben die Möglichkeit, entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert zu sein. Es ist wichtig, dass Sie sicherstellen, dass Sie krankenversichert sind, um im Krankheitsfall abgesichert zu sein und Zugang zu medizinischen Leistungen zu haben.

Ja, eine Krankenversicherung ist auch im Minijob nötig. In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht, die auch für Minijobber gilt. Das bedeutet, dass jeder Minijobber krankenversichert sein muss, entweder über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder die private Krankenversicherung (PKV). 

 

Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beginnt ab einem monatlichen Einkommen von über 556 Euro. Sobald ein Arbeitnehmer diese Einkommensgrenze überschreitet, muss er sich gesetzlich krankenversichern. Dies gilt sowohl für Midnijobber als auch für reguläre Beschäftigungsverhältnisse.

 

  • Anmeldung bei der Minijob-Zentrale: Der Arbeitgeber muss den Minijob bei der Minijob-Zentrale anmelden. Dies stellt sicher, dass der Minijobber sozialversichert ist und die entsprechenden Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt werden. 

  • Arbeitsvertrag: Auch bei Minijobs im Privathaushalt sollte ein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen werden, der die Arbeitsbedingungen und Vergütung klar regelt. 

  • Einkommensgrenze: Das monatliche Einkommen darf 565 556 Euro nicht überschreiten, um als Minijob zu gelten. 

  • Arbeitszeitregelungen: Die Arbeitszeit ist flexibel, darf jedoch bei kurzfristigen Minijobs 70 Tage im Jahr oder 12 Wochen nicht überschreiten. Bei regelmäßigen Minijobs ergibt sich die Arbeitszeit aus dem vereinbarten Gehalt und dem Stundenlohn. 

  • Steuerliche Aspekte: Minijobs im Privathaushalt sind steuerlich begünstigt. Der Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben, die unter anderem die Rentenversicherung und Unfallversicherung umfassen.

Ja, Minijobs müssen bei der Sozialversicherung gemeldet werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Minijob bei der Minijob-Zentrale anzumelden. Dies gilt sowohl für 556-Euro-Jobs als auch für kurzfristige Minijobs. Die Anmeldung stellt sicher, dass der Minijobber sozialversichert ist und die entsprechenden Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt werden.