Seit über 100 Jahren

Private Krankenversicherung für Existenzgründer

Leistung, wenn´s drauf ankommt: INTER MeineGesundheit Smart

  • Geplant familienfreundlich: Optimale Absicherung für Kinder
  • Besonders leistungsstark, wenn im Alter der Bedarf an Gesundheitsleistungen steigt
  • Versichern ohne Risiko: Konzept für eine bezahlbare Krankenversicherung im Alter
Auf dieser Seite:

Private Krankenversicherung für Existenzgründer - das Wichtigste in Kürze

  • Umfassende Leistungen: Unsere private Krankenversicherung bieten Ihnen eine Vielzahl an Leistungen, die Ihnen eine erstklassige medizinische Versorgung ermöglichen. Dazu gehören die freie Wahl von Ärzten und Spezialisten sowie eine bevorzugte Behandlung, die Ihnen schnellen Zugang zu medizinischen Dienstleistungen ermöglicht.
  • Garantierte Leistungen: Profitieren Sie von vertraglich vereinbarten Gesundheitsleistungen, die sich nicht ändern. In der privaten Krankenversicherung können Leistungen nicht durch den Versicherer gekürzt werden. Dadurch können Sie sich auf einen zuverlässigen Versicherungsschutz verlassen.
  • Beitragsrückerstattung: Unsere PKV belohnt Sie dafür, dass Sie gesund sind. Wenn Sie keine Leistungen in Anspruch nehmen, erhalten Sie Beitragsrückerstattungen. Das bedeutet, dass Sie von Ihrer Versicherung profitieren, auch wenn Sie keine medizinische Versorgung benötigen. 
  • Altersrückstellungen: Wir bilden Altersrückstellungen, um Ihre Beiträge im Alter stabil zu halten. So sorgen wir dafür, dass Ihre Krankenversicherung auch langfristig bezahlbar bleibt.
  • Selbstbeteiligung: Mit der Wahl einer Selbstbeteiligung können Sie Ihre monatlichen Beiträge weiter reduzieren und haben dennoch den vollen Versicherungsschutz.
  • Kapitalaufbau für das Alter: Optimale Absicherung im Doppelpack: Kombinieren Sie unsere Krankenversicherung mit einer Lebensversicherung. Dadurch bauen Sie in jungen Jahren Kapital auf, das Ihnen im Alter zugutekommt. Diese Altersvorsorge bietet attraktive Renditen und steuerliche Vorteile.

Wer gilt als Existenzgründer?

Wenn Sie darüber nachdenken, ein eigenes Unternehmen zu gründen, sind Sie auf dem besten Weg, ein Existenzgründer zu werden. Doch wer gilt eigentlich als Existenzgründer?

Existenzgründer und Selbstständige sind Begriffe, die oft im Zusammenhang mit unternehmerischer Tätigkeit vorkommen. Obwohl sie manchmal synonym verwendet werden, gibt es wesentliche Unterschiede.

Existenzgründer oder Selbstständiger?

Ein Existenzgründer ist jemand, der ein neues Unternehmen gründet oder eine selbstständige Tätigkeit aufnimmt. Der Fokus liegt hier auf dem Prozess des Aufbaus und der Etablierung des neuen Unternehmens. Die wichtigsten Merkmale eines Existenzgründers sind:

  • Neuanfang: Existenzgründer stehen am Anfang ihrer unternehmerischen Tätigkeit. Sie entwickeln eine Geschäftsidee und setzen diese um.
  • Startphase: Der Begriff bezieht sich oft auf die Anfangsphase der Unternehmensgründung, die in der Regel die ersten ein bis fünf Jahre umfasst.
  • Förderprogramme: Existenzgründer können von speziellen Förderprogrammen, Zuschüssen und Krediten profitieren, die speziell für die Unterstützung neuer Unternehmen gedacht sind.
  • Risiken und Herausforderungen: In der Gründungsphase stehen Existenzgründer vor besonderen Herausforderungen wie Markteintritt, Finanzierung und Aufbau eines Kundenstamms.


Im Gegensatz dazu ist ein Selbstständiger jemand, der langfristig ein eigenes Unternehmen betreibt oder freiberuflich tätig ist. Der Selbstständige hat bereits die Anfangsphase der Gründung hinter sich und betreibt sein Geschäft kontinuierlich. Die Hauptmerkmale eines Selbstständigen sind:

  • Etablierung: Selbstständige haben ihre Tätigkeit bereits etabliert und führen ihr Geschäft fortlaufend.
  • Langfristigkeit: Der Begriff beschreibt den Zustand der selbstständigen Tätigkeit unabhängig von der Gründungsphase. Selbstständige können jahrelang oder sogar jahrzehntelang tätig sein.
  • Stabilität: Selbstständige haben in der Regel einen stabileren Kundenstamm und sind bereits im Markt etabliert.
  • Kontinuierliches Einkommen: Im Vergleich zu Existenzgründern, deren Einkommen anfangs schwankend sein kann, haben Selbstständige meist ein stabileres Einkommen.
  • Beide Gruppen arbeiten eigenständig und tragen die volle Verantwortung für ihr Unternehmen.
  • Beide müssen sich um die Finanzierung, Kundenakquise und Geschäftsentwicklung kümmern.
  • Beide können von steuerlichen Vorteilen und speziellen Versicherungen profitieren.
  • Phase der Tätigkeit: Existenzgründer befinden sich in der Startphase, während Selbstständige ihr Geschäft bereits etabliert haben.
  • Förderungen: Existenzgründer haben Zugang zu speziellen Fördermitteln und Zuschüssen, die für bereits etablierte Selbstständige oft nicht mehr verfügbar sind.
  • Risiken: Existenzgründer tragen häufig ein höheres Risiko, da sie ihr Geschäft erst aufbauen, während Selbstständige in der Regel ein stabileres Geschäftsumfeld haben.

Existenzgründer können aus unterschiedlichen Gründen und auf verschiedene Weisen aktiv werden. Hier sind einige gängige Formen der Existenzgründung:

  • Neugründung eines Unternehmens: Sie entwickeln eine eigene Geschäftsidee und setzen diese um, beispielsweise durch die Gründung eines Einzelunternehmens oder einer GmbH.
  • Übernahme eines bestehenden Unternehmens: Sie kaufen ein bereits bestehendes Geschäft und führen es weiter.
  • Freiberufliche Tätigkeit: Sie bieten Dienstleistungen als Freiberufler an, wie z.B. Ärzte, Architekten oder IT-Berater.
  • Nebenerwerbsgründung: Sie starten Ihr Unternehmen zunächst neben Ihrer hauptberuflichen Tätigkeit, um es später eventuell hauptberuflich zu betreiben.

 

Voraussetzungen: Wann kann ich als Existenzgründer in die PKV wechseln?

Wenn Sie als Existenzgründer ein eigenes Unternehmen starten, stellt sich die Frage nach der passenden Krankenversicherung. Die private Krankenversicherung bietet Ihnen viele Vorteile. Doch wann können Sie als Gründer in die PKV wechseln? Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie der Wechsel genau funktioniert.

Hauptberufliche Tätigkeit: Um in die PKV wechseln zu können, muss Ihre selbstständige Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt werden. Dies bedeutet, dass Ihre Selbstständigkeit Ihre Haupteinnahmequelle ist und Sie den Großteil Ihrer Arbeitszeit darauf verwenden.

Nachweis der Selbstständigkeit: Sie müssen Ihre Selbstständigkeit nachweisen können, zum Beispiel durch eine Gewerbeanmeldung oder eine Bescheinigung über Ihre freiberufliche Tätigkeit.

Gründungszuschuss: Wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen und dafür einen Gründungszuschuss erhalten, können Sie in die PKV wechseln. Auch hier ist der Nachweis Ihrer Selbstständigkeit notwendig.

Direkter Wechsel: Wenn Sie zuvor als Angestellter in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert waren und nun in die Selbstständigkeit wechseln, können Sie direkt in die private Krankenversicherung eintreten. Dabei entfällt die Beitragsbemessungsgrenze, die für Angestellte gilt.

Eingeschränkte Möglichkeiten: Wenn Ihre Selbstständigkeit nebenberuflich ist, bleibt die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel bestehen. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist hier nur möglich, wenn die Selbstständigkeit in den Hauptberuf übergeht.

Privatpatient werden: So funktioniert der Wechsel in die Private Krankenversicherung

Sie möchten von der GKV zur PKV wechseln? Mit folgenden Punkten gelingt der einfache Wechsel in die PKV:

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Nachweis der Selbstständigkeit

Reichen Sie alle notwendigen Dokumente ein, wie die Gewerbeanmeldung oder Freiberuflerbescheinigung und gegebenenfalls die Bestätigung des Gründungszuschusses.


Grafik Gesundheitsprüfung

Gesundheitsprüfung

Bei einem Wechsel zur PKV ist in der Regel eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Diese dient der Einschätzung individueller Risiken und beeinflusst den Tarif sowie die Beitragshöhe. Mithilfe eines detaillierten Fragebogens erhält der Versicherer den aktuellen Stand Ihrer gesundheitlichen Verfassung. Abhängig von den Ergebnissen der Gesundheitsprüfung kann der Versicherer entscheiden, ob und zu welchen Konditionen er Sie aufnimmt.

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Kündigung & Wechsel

Sobald der Vertrag mit dem neuen Versicherer abgeschlossen ist, müssen Sie Ihre bisherige Krankenversicherung kündigen, sofern Sie bereits versichert waren. Bitte denken Sie an die Kündigungsfrist.

Illustration Kündigungsfristen

Die Vorteile: Ist eine private Krankenversicherung für Existenzgründer sinnvoll?

Als Existenzgründer stehen Sie vor zahlreichen Entscheidungen, die Ihre berufliche und private Zukunft betreffen. Eine der wichtigsten Entscheidungen ist die Wahl der richtigen Krankenversicherung. Die private Krankenversicherung der INTER bietet Existenzgründern viele Vorteile, die weit über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Ihre Selbst­beteili­gung können Sie zu Vertrags­beginn flexibel wählen und Rechnungen reichen Sie einfach und bequem über Meine INTER ein.

  • Individuelle Leistungen: Die PKV bietet eine breitere Palette von Leistungen als die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Als privat versicherte Person können Sie von zusätzlichen Leistungen wie Einzelzimmer im Krankenhaus, alternative Medizin oder umfassenden Vorsorgeuntersuchungen profitieren.
  • Bessere Behandlungsqualität: Privatversicherte genießen eine bessere medizinische Versorgung, beispielsweise durch Chefarztbehandlung im Krankenhaus und die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Die PKV übernimmt häufig die Kosten für modernste und innovative Behandlungsmethoden, die in der GKV nicht oder nur teilweise abgedeckt sind.
  • Altersrückstellungen: In der PKV werden Altersrückstellungen gebildet, um die Beiträge im Alter zu stabilisieren. Dies bedeutet, dass Sie langfristig von gleichbleibenden oder nur moderat steigenden Beiträgen profitieren.
  • Beitragsgestaltung: Ihre Beiträge richten sich nach Ihrem Eintrittsalter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss. Einkommensschwankungen beeinflussen die Beitragshöhe nicht, was besonders für Existenzgründer mit variablem Einkommen vorteilhaft ist.
  • Steuerliche Absetzbarkeit: Die Beiträge zur Krankenversicherung sind bis zu bestimmten Höchstbeträgen steuerlich absetzbar. Dies kann Ihre Steuerlast erheblich mindern und Ihre finanzielle Belastung reduzieren.
  • Individuelle Gesundheitsberatung: Sie profitieren von exklusiven Zusatzleistungen wie individuellen Gesundheitsberatungen und Prävention.

Gesundheit als wichtigstes Gut

Den Wert der eigenen Gesundheit lernt man in der Regel erst zu schätzen, wenn man sie nicht mehr hat – dann, wenn man krank ist. Je nachdem kann seiner Arbeit nicht nachgehen, seine Hobbys nicht ausüben oder man ist sogar ans Bett gebunden. Kurzum – die Lebensqualität ist eingeschränkt. Unsere Gesundheit ist also unser wichtigstes gut. Aber wie schützen wir sie?

In Deutschland liegt mit der privaten Krankenversicherung (PKV) und der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein duales System vor.

Einer der wesentlichen Unterschiede liegt darin, dass in der PKV die Gesundheitsleistungen vertraglich garantiert sind – ein Leben lang. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist das nicht der Fall. Wird der Leistungskatalog der GKV durch politische Entscheidung gekürzt, erhalten Versicherte für den gleichen Monatsbeitrag weniger Leistungen.

Eva erklärt im Film: Was sind Unterschiede zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung? Reichen die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht völlig aus?

Private Krankenversicherung für Existenzgründer der INTER

Als Existenzgründer ist die Wahl der passenden Krankenversicherung für Ihr Leben als engagierter Unternehmer sehr wichtig. Viele Gründer verlassen sich auf die gewohnte gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Denn die Vorurteile gegenüber einer Privaten Krankenversicherung (mit Familie zu teuer, im Alter nicht mehr bezahlbar) halten sich hartnäckig.

Mit unserem modernen Tarif, INTER MeineGesundheit Smart, vertrauen Sie auf ein Konzept, das Ihnen lebenslang sicher die beste Gesundheitsversorgung garantiert. Denn es orientiert sich an Ihrem Leben und bietet von Anfang an privaten Krankenversicherungsschutz für die ganze Familie. Das Smarte: Er wird sogar besser, wenn mit zunehmendem Alter der Bedarf an Gesundheitsleistungen steigt. So bauen Sie in Ruhe Ihre Selbstständigkeit auf.

Und für Ihren Ruhestand nutzen Sie zusätzlich unsere Vorsorgelösung INTER MeinLeben. Damit zahlen Sie heute meistens weniger als in der freiwilligen gesetzlichen Versicherung – und haben später eine zusätzliche finanzielle Unterstützung, die ihre Beiträge zur PKV deutlich reduzieren kann.

  • Icon Familie

    Geplant familienfreundlich

    Auch die Familienplanung kalkulieren wir bei Ihrer unternehmerischen Vorsorgeplanung mit ein. Ihre Kinder erhalten von Anfang an den Premium-Schutz von INTER MeineGesundheit Smart. Dazu gehören beispielsweise Behandlungen und Vorsorgeuntersuchungen beim Kinderarzt, bei Fachärzten oder beim Heilpraktiker, sowie eine umfassende Versorgung bei der Kieferorthopädie auch über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte hinaus. Für Ihr Neugeborenes zahlen Sie außerdem in den ersten 6 Monaten keine Beiträge. Und sollte Ihr Kind ins Krankenhaus müssen, begleiten Sie es als Bezugsperson selbstverständlich.

  • versichern-ohne-risiko

    Versichern ohne Risiko

    Die Anfangsphase einer Selbstständigkeit ist oft mit großen finanziellen Risiken verbunden. Unser Tarif bietet Ihnen ein hohes Maß an finanzieller Sicherheit in dieser unsicheren Zeit - denn die monatlichen Kosten für Ihre Gesundheitsvorsorge bleiben stabil. Mit einer privaten Krankenversicherung profitieren Sie außerdem von einer schnellen und flexiblen Terminvergabe direkt bei Fachärzten und Spezialisten. So sind Sie bald wieder gesund und können einem krankheitsbedingten Ausfall entgegenwirken.

  • Icon Auszeichnung

    Leistungsstark, wenn's wichtig(er) wird

    Ein weiterer Vorteil von INTER MeineGesundheit Smart: Er bietet Ihnen eine besonders gute Versorgung, wenn Sie darauf angewiesen sind, nämlich vor und nach dem Eintritt in den Ruhestand.
    Deswegen wird ab einem Alter von 55 Jahren automatisch auf die Premiumversorgung umgestellt. Sie wollen früher in einen leistungsstärkeren Tarif wechseln? Das geht, ohne erneute Gesundheitsprüfung: nach drei, fünf oder zehn Jahren und zudem bei Berufswechsel.

Highlights unserer privaten Krankenversicherung für Existenzgründer

Inter Icon

Beitragsrückerstattung

Sie erhalten eine hohe Beitragsrückerstattung, wenn Sie keine Leistungen in Anspruch nehmen.

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Einreichung per App

Einfache und intuitive Bedienung, Beleg via Foto einreichen, schnelle Rechnungserstattung und Vertragsverwaltung.

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Gesund und fit

Wir wollen, dass Sie sich wohlfühlen und fit bleiben. Wir bieten vielfältige Gesundheitsprogramme, bei denen wir die Kosten im Rahmen Ihrer PKV übernehmen.

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Freie Arztwahl

Für individuelle medizinische Betreuung beim Arzt Ihres Vertrauens.

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Familienfreundlich

Optimale Absicherung für Kinder:

Ihre Kinder erhalten von Anfang an den Premium-Schutz von INTER MeineGesundheit

Smart.

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Prävention

Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und professionelle Zahnreinigung ohne Anrechnung auf den Selbstbehalt.

Unsere PKV für Existenzgründer: Leistungsstark dann, wenn´s drauf ankommt

Der Bedarf an medizinischen Leistungen verändert sich im Laufe des Lebens eines Menschen. Statistisch werden ab einem Alter von 55 Jahren deutlich mehr Leistungen in Anspruch genommen als mit Mitte 30. Es ist also normal, dass ältere Menschen eine andere Versorgung als jüngere brauchen.

Deshalb reduzieren wir beim INTER MeineGesundheit Smart die Leistung in jungen Jahren. Das wirkt sich positiv und dauerhaft auf den Beitrag Ihres Krankenversicherungsschutzes aus. 

Im Alter – ab 55 – profitieren Sie dann automatisch von den Leistungen im Premiumsegment – und das ohne eine erneute Gesundheitsprüfung oder andere Formalitäten. Das Leistungsversprechen ist ein Leben lang garantiert.

Und für den Fall der Fälle haben Sie trotzdem ein Recht auf Erhöhung Ihres Versicherungsschutzes durch Wechsel in einen anderen Tarif der INTER ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten beispielsweise zum Ende des dritten, fünften und zehnten Versicherungsjahres oder bei einem Wechsel Ihrer beruflichen Tätigkeit oder des Arbeitgebers.

Was leistet unsere private Krankenversicherung für Existenzgründer

INTER MeineGesundheit Smart ist eine Krankenversicherung für das ganze Leben. Sie leistet dann besonders stark, wenn mit zunehmendem Alter der Bedarf an Gesundheitsleistungen steigt. Und trotzdem sind Sie in jeder Phase Ihres Lebens bestens abgesichert. So erstatten wir grundsätzlich 100% der Kosten für folgende Leistungen:

  • Ärztliche Leistungen
  • Ambulante Operationen
  • Vorsorge und Schutzimpfungen
  • Arznei- und Verbandmittel
  • Häusliche Behandlungspflege
  • Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlichen eingeführten Programmen
  • Schutzimpfungen nach den Empfehlungen der STIKO
  • Eine professionelle Zahnreinigung im Jahr

Premiumleistung ab dem 55. Lebensjahr

Dann, wenn der Bedarf an medizinischen Leistungen statistisch steigt, profitieren Sie von Premiumleistungen, ohne dass sich Ihr Beitrag ändert. Mit der Vollendung des 55. Lebensjahres übernehmen wir beispielsweise auch die Kosten für weitere Leistungen oder erhöhen den Leistungsumfang.

  • Chefarztbehandlungen bei stationären Krankenhausaufenthalten nicht nur nach einem Unfall
  • Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus nicht nur nach einem Unfall
  • Operationen zur Behebung von Fehlsichtigkeit bis 4.000 Euro
  • Heilpraktiker bis 2.000 Euro
  • Zwei professionelle Zahnreinigungen im Jahr

Für Ihren Nachwuchs nur das Beste

Auch Ihre Kinder genießen ab Geburt bis zu Vollendung des 21. Lebensjahres die höheren Leistungen des INTER MeineGesundheit Smart. Und das sogar die ersten sechs Monate nach der Geburt beitragsfrei. Hinzu kommen Leistungen, die bei keiner Krankenversicherung für Kinder fehlen dürfen.

  • Begleitperson bei Kindern im Krankenhaus
  • Kieferorthopädie
Paar mit Baby am Küchentisch

Kinderwunschbehandlung und Schwangerschaft


Aufwendungen für Künstliche Befruchtung können übernommen werden. Dafür stellen wir Ihnen unter gewissen Voraussetzungen während der Vertragslaufzeit 10.000 Euro zur Verfügung.

Bei einer Schwangerschaft erstatten wir die Aufwendungen für die Leistungen einer Hebamme oder eines Entbindungspflegers bis 3.000 Euro. Die Kosten für Geburtsvorbereitungskurse sowie Schwangerschafts- und Rückbildungsgymnastik übernehmen wir bis insgesamt 500 Euro.

Was kostet die Private Krankenversicherung für Existenzgründer?

Die Kosten für unsere Private Krankenversicherung berechnen sich aus Ihrem Alter und Ihrem Gesundheitszustand. Je höher die Selbstbeteiligung, desto geringer der monatliche Beitrag. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Beiträge von Ihrem Einkommen unabhängig.

Damit die PKV-Beiträge im Alter möglichst stabil bleiben, werden ab Beginn der Versicherung Altersrückstellungen gebildet. Die Ansparungen werden ab Alter 65 dazu verwendet, die Beiträge stabil zu halten.

Unser Krankenversicherungstarif für Existenzgründer passt sich optimal an Ihr Leben an. Unsere Berater unterstützen Sie gerne bei der Wahl des optimalen Versicherungsschutzes. 

 

INTER Gesundheit Smart: Ihre private Krankenversicherung mit integriertem Altersvorsorgekonzept

Als Existenzgründer möchten Sie sich auf das Wachstum Ihres Unternehmens konzentrieren und dabei sicher sein, dass Sie und Ihre Gesundheit optimal abgesichert sind. Unsere private Krankenversicherung bietet Ihnen nicht nur günstigen Versicherungsschutz in jungen Jahren, sondern in Kombination mit unserer modernen Rentenversicherung auch eine gezielte Altersvorsorge. Mit den, gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung, gesparten Beiträgen stellen Sie sicher, dass Sie im Alter finanziell gut abgesichert sind. Hier erfahren Sie, wie unser innovatives Konzept funktioniert und welche Vorteile es Ihnen bietet.

Björn erklärt im Film: Darum sollten Selbständige über eine private Krankenversicherung nachdenken. Warum man gegenüber einer freiwilligen, gesetzlichen Krankenversicherung sparen kann. Beiträge bleiben im Alter bezahlbar.

Darum lohnt sich der Wechsel jetzt für gesetzlich Versicherte besonders.

Höchstbeitrag von über 1.000 Euro als Chance für Existenzgründer, die freiwillig versichert sind:   

Wussten Sie, dass der Beitrag für eine private Krankenversicherung nicht wie in der gesetzlichen Krankenversicherung vom Einkommen, sondern nur von Ihrem Alter und Gesundheitszustand abhängt? Ein Wechsel in die PKV lohnt sich da oftmals nicht nur wegen den besseren Leistungen.

  • Als freiwillig gesetzlich Versicherter in der GKV zahlen Sie ab einem Einkommen von 5.175 Euro im Monat aktuell einen Beitrag von über 1.000 Euro monatlich.
  • Für deutlich weniger, zum Beispiel 600 Euro, erhalten Existenzgründer in jungen Jahren oft einen besseren Versicherungsschutz bei der INTER. Mit mehr Leistungen und den Vorzügen ein Privatpatient zu sein.
  • Und, damit Sie auch im Alter Ihre private Krankenversicherung finanzieren können, investieren Sie die Differenz, in unserem Beispiel 400 Euro, zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung in eines unserer Vorsorgeprodukte mit attraktiven Renditechancen.

Mit unserem smarten Vorsorgekonzept sichern Sie sich mehr Leistung zum gleichen Preis.

Frau mit Brille telefoniert

Interessiert an einem Einstieg in die private Krankenversicherung?

Gerne helfen Ihnen unsere kompetenten Berater in Ihrer Nähe weiter. Nutzen Sie dazu einfach unsere Suche:

Was passiert, wenn mein Unternehmen scheitert?

Als Existenzgründer stehen Sie vor vielen Herausforderungen und nicht immer verläuft alles nach Plan. Sollte Ihr Unternehmen scheitern und Sie privat krankenversichert sein, stellt sich die Frage, wie es mit Ihrer Krankenversicherung weitergeht. Folgende Schritte können Sie unternehmen, um weiterhin gut abgesichert zu bleiben.

Wechsel in ein Angestelltenverhältnis

Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV):

  • Versicherungspflichtgrenze: Wenn Sie nach dem Scheitern Ihres Unternehmens in ein Angestelltenverhältnis wechseln, werden Sie bei einem Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2024: 69.300 €) automatisch wieder versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ihr Arbeitgeber meldet Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse an, und Sie wechseln von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung. 

  • Freie Wahl bei hohem Einkommen: Liegt Ihr neues Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze, können Sie entscheiden, ob Sie in der privaten Krankenversicherung bleiben oder freiwillig in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln möchten. 

Wichtige Schritte und Fristen: 

  • Informieren Sie Ihren privaten Krankenversicherer: Melden Sie Ihrer privaten Krankenversicherung rechtzeitig, dass sich Ihre berufliche Situation geändert hat. Klären Sie, ob Sie eine Anwartschaftsversicherung abschließen können, um später problemlos in die private Krankenversicherung zurückzukehren. 

  • Fristen beachten: Der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung muss innerhalb bestimmter Fristen erfolgen. Informieren Sie sich bei Ihrer neuen gesetzlichen Krankenkasse über die genauen Bedingungen und Termine. 

Versicherung bei Arbeitslosigkeit: 

  • Arbeitslosengeld : Erhalten Sie Arbeitslosengeld, werden Sie versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beiträge übernimmt die Bundesagentur für Arbeit. 

  • Bürgergeld: Beziehen Sie Bürgergeld, erfolgt ebenfalls eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Jobcenter übernimmt die Beiträge. 

Beitragsentlastung in der privaten Krankenversicherung: 

  • Beitragsreduzierung: Bei finanzieller Notlage können Sie eine Reduzierung Ihrer Beiträge der privaten Krankenversicherung beantragen. Dazu müssen Sie Ihre Hilfebedürftigkeit nachweisen, zum Beispiel durch den Bezug von Arbeitslosengeld. 

Sicherung Ihrer Rechte in der privaten Krankenversicherung: 

  • Anwartschaftsversicherung: Mit einer Anwartschaftsversicherung können Sie Ihre Rechte in der privaten Krankenversicherung sichern, ohne Beiträge für den vollen Versicherungsschutz zahlen zu müssen. Sollten Sie später wieder selbstständig werden oder ein hohes Einkommen erzielen, können Sie problemlos in die private Krankenversicherung zurückkehren, ohne erneute Gesundheitsprüfungen oder Alterszuschläge.

Individuelle Beratung: 

  • Persönliche Unterstützung: Das Scheitern eines Unternehmens ist eine herausfordernde Situation, aber Ihre Krankenversicherung muss nicht zu einer zusätzlichen Belastung werden. Ob durch den Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung, die Beitragsentlastung bei Hilfebedürftigkeit oder durch eine Anwartschaftsversicherung – es gibt viele Möglichkeiten, um sicherzustellen, dass Sie auch nach dem Scheitern Ihres Unternehmens gut abgesichert bleiben. Wir als Ihr privater Krankenversicherer stehen Ihnen mit kompetenter Beratung zur Seite. Gemeinsam erarbeiten wir die beste Lösung für Ihre individuelle Situation und unterstützen Sie bei allen notwendigen Schritten. 

 

 

Vorurteile gegenüber der privaten Krankenversicherung

Die Vorurteile gegenüber der privaten Krankenversicherung halten sich hartnäckig. Doch was ist wirklich dran an solchen Behauptungen? Wir unterstützen Sie dabei, die PKV neu zu verstehen.

Wir geben Ihnen Antworten auf die sechs häufigsten Vorurteile.

Illustration Mythen Einkommen

Einkommen weg, Versicherung weg?

Bei finanziellen Herausforderungen lassen wir Sie nicht allein. Dank der Anpassungsmöglichkeiten Ihres Tarifs und spezieller Sozialtarife für finanzielle Notlagen stellen wir sicher, dass Sie und Ihre Liebsten immer geschützt sind. 

Illustration Mythen Alter

Im Alter völlig unbezahlbar?

Mit den Beiträgen in jungen Jahren wird bereits vorgesorgt, damit der Versicherungsschutz auch im Alter bezahlbar bleibt. Die ab in jungen Jahren angesparte Summe verringert die Beiträge im Alter. 

Illustration Mythen Familie

Mit Familie viel zu teuer?

Ist mindestens ein Elternteil privat versichert, können auch die Kinder von mehr Leistungen als in der gesetzlichen Absicherung profitieren. Zudem gibt es Tarife mit speziellen Leistungsbausteinen für Familien. 

 

Illustration Mythen Beiträge

Beiträge, die nur steigen und steigen?

Jede Krankenversicherung, ob gesetzlich oder privat, ist von steigenden Gesundheitskosten betroffen. Steigende Beitragsanpassungen in der PKV unterliegen jedoch strengen gesetzlichen Vorgaben.  

Illustration Mythen Leistungen

Beste Leistung gibt‘s nur in der PKV?

Grundsätzlich bietet Ihnen eine private Krankenversicherung umfangreichere Leistungen und kürzere Wartezeiten bei Fachärzten und für spezielle Behandlungen im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung. 

Illustration Mythen GKV

Zurück in die GKV geht nicht?

Auf den Einzelfall kommt es an. Allerdings sollte ein Wechsel zwischen den Systemen gut durchdacht sein, da vor allem eine hochwertige medizinische Versorgung im Alter wertvoll ist. 

Lohnt sich die private Krankenversicherung für mich?

Das hängt natürlich von Ihren Lebens­umständen und individuellen Leistungs­wünschen ab, die Sie an Ihre Versicherung haben. Unsere Berater helfen Ihnen aber gern, Ihnen diese Frage zu beantworten.

FAQ zur Privaten Krankenversicherung für Existenzgründer

Tarif
Allgemein
Service

Der Wechsel in eine private Krankenversicherung (PKV) mit Vorerkrankungen ist je nach Versicherungsunternehmen und individuellen Umständen möglich. Je nach Schweregrad und Art der Vorerkrankung kann der Versicherer entscheiden, ob er Sie annimmt, zu welchen Konditionen und ob eventuell Ausschlüsse für bestimmte Leistungen gemacht werden. Bei Vorliegen von Vorerkrankungen können Versicherer Risikozuschläge auf die Beiträge erheben. Diese Zuschläge erhöhen die monatlichen Kosten für Ihre Versicherung. In privaten Krankenversicherungen eher eine Ausnahme, können Versicherer bestimmte Leistungen für Vorerkrankungen ausschließen. Das bedeutet, dass die Kosten für Behandlungen im Zusammenhang mit diesen Vorerkrankungen nicht von der Versicherung übernommen werden.

 

Ja, als Selbstständiger können Sie Ihre Beiträge zur privaten Krankenversicherung grundsätzlich von der Steuer absetzen. Diese Beiträge gelten als Sonderausgaben und können unter bestimmten Bedingungen steuerlich geltend gemacht werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es Unterschiede zwischen den steuerlichen Regelungen für Selbstständige und Angestellte gibt.

Im Gegensatz zu Angestellten können Selbstständige die Beiträge zur privaten Krankenversicherung komplett in der Einkommensteuererklärung angeben. Sie mindern dadurch das zu versteuernde Einkommen und können somit die Steuerlast reduzieren. Berücksichtigt werden dabei regelmäßig die Beitragsteile, die dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.

Die private Krankenversicherung bietet umfangreichere Leistungen und Vorteile, sodass Sie bei Ihrer medizinischen Versorgung keine Kompromisse eingehen müssen.

Ob beim Arzt, Zahnarzt oder Krankenhaus: Mit einer privaten Krankenversicherung erhalten Sie umfassende medizinische Leistungen, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Chefarztbehandlungen, Einzelzimmer im Krankenhaus, schnellere Termine, weniger Zuzahlungen, individuelle Zusatzbausteine und vieles mehr bilden den Rundum-Schutz für Ihre optimale Versorgung im Krankheitsfall.

Anders als in der gesetzlichen Krankenkasse, bei der der Leistungsumfang durch den Gesetzgeber auch gekürzt werden kann, bleibt es in der PKV beim Leistungsumfang, den Sie wählen, solange Sie im gewählten Tarif versichert sind.

Mit Selbstbeteiligung/Selbstbehalt ist gemeint, dass Sie einen vereinbarten Teil der Kosten im Krankheitsfall selbst zahlen.Die Selbstbeteiligung gilt je nach ausgewähltem Tarif im Bereich der ambulanten und stationären Behandlungen sowie im Zahnbereich.

Eine Gesundheitsprüfung ist eine Abfrage und Auswertung von Gesundheitsangaben, die der Kunde bei Antragsstellung beantwortet. Anhand dieser prüft der Versicherer, ob oder unter welchen Voraussetzungen ein Versicherungsvertrag zustande kommen kann.

Beitragsanpassungen sind Beitragserhöhungen oder -senkungen in der privaten Krankenversicherung.
Beitragsänderungen in der privaten Krankenversicherung sind in der Regel auf die folgenden Ursachen zurückzuführen:

  • Abweichungen der tatsächlichen Kosten für medizinische Behandlungen als im Tarif kalkuliert,
  • geänderte Lebenserwartung der versicherten Personen,
  • steigende Arzthonorare und Abrechnungsbestimmungen,
  • neue, teurere Medikamente und Behandlungsmethoden durch den medizinischen Fortschritt.

 

Die gesetzliche Grundlage für die Beitragsanpassung bildet §203 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die vertragliche Umsetzung erfolgt bei der INTER in §8 bzw. §8a/8b der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Aufgrund der Vorgaben der Gesetzgebung sind wir zur jährlichen Überprüfung und ggf. Neukalkulation der Prämien verpflichtet, wenn die tatsächlichen Ausgaben für die Versicherten nicht mit den kalkulierten Ausgaben übereinstimmen. Die Beitragsanpassung in dem versicherten Tarif erfolgt, weil der maßgebliche gesetzliche Schwellenwert (in Höhe von 10 %) bzw. der maßgebliche vertraglich vereinbarte Schwellenwert (in Höhe von 5 %) bei der Rechnungsgrundlage „Versicherungsleistungen“ nicht nur vorübergehend über-/unterschritten wurde. Anpassungen erfolgen nur mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders.
Bei Beitragsanpassungen handelt es sich um eine Senkung oder Erhöhung der bisher vereinbarten Monatsprämie, die bei Abschluss einer solchen Krankenversicherung vereinbart wurde.


Die Beitragserhöhung muss durch die private Krankenversicherung einen Monat im Voraus angekündigt werden.

Wechseln Sie zu einem anderen privaten Krankenversicherer, verlieren Sie einen Teil oder sogar alle Ihrer angesammelten Alterungsrückstellungen. Entscheidend hierbei ist das Vertragsjahr:

  • Bei Versicherungsbeginn vor dem 1. Januar 2009 verlieren Sie alle Alterungsrückstellungen, wenn Sie Ihre PKV kündigen.
  • Haben Sie Ihren Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen, wird ein Übertragungswert gebildet. Die Regeln für die Ermittlung der Höhe des Übertragungswerts sind vom Gesetzgeber vorgegeben. Daher kann nur ein begrenzter Teil der Alterungsrückstellung mitgenommen werden.

In der umlagefinanzierten gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine Alterungsrückstellungen. Wenn Sie von der PKV in die GKV wechseln, verlieren Sie Ihre Rückstellungen, eine Mitnahme ist nicht möglich.

Einige private Krankenversicherer bieten die Möglichkeit, bei Abschluss einer Zusatzversicherung bereits gesammelte Altersrückstellungen darauf anzurechnen. Eine Auszahlung der Altersrückstellungen ist generell nicht möglich.

Alterungsrückstellungen sorgen für eine stabilere Beitragsentwicklung im Alter vor. Generelle Anpassungen der Versicherungsbeiträge sind jedoch nicht ausgeschlossen. Langfristig steigen die Kosten für die Krankenversicherung – sowohl in der privaten als auch in der gesetzlichen. Dies liegt zum einen an wirtschaftlichen Faktoren wie der Inflation, zum anderen an der steigenden Lebenserwartung sowie medizinischem Fortschritt.

Der Anstieg des Versicherungsbeitrags hängt außerdem davon ab, wieviel Leistungen in den jeweiligen Tarifen anfallen. Versicherungsunternehmen prüfen jährlich die kalkulierten Gesundheitsleistungen im Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten. Besteht hier eine Abweichung von mehr als zehn Prozent, werden die Beiträge gegebenenfalls angepasst (§ 155 VAG). Angepasst wird also, wenn die Schwelle dieses auslösenden Faktors überschritten ist – es kann somit mehrere Jahre ohne Anpassungen geben.

Der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist im Allgemeinen nicht möglich. Es gibt jedoch Ausnahmen, die Folgendes umfassen: 

  • Wenn Sie eine Beschäftigung aufnehmen oder ein Studium beginnen, das zur Krankenversicherungspflicht führt. 

  • Wenn Ihr Einkommen durch eine Gehaltsabsenkung unter die Versicherungspflichtgrenze fällt. 

  • Im Falle von Arbeitslosigkeit und Bezug von Arbeitslosengeld (ALG I) von der Bundesagentur für Arbeit. 

Wenn Sie nachweisen können, dass eine Pflichtversicherung besteht, haben Sie gegenüber Ihrer privaten Versicherung ein Sonderkündigungsrecht. 

 

Jedoch ist der Eintritt in die Versicherungspflicht ausgeschlossen, wenn der Versicherte die folgenden Bedingungen erfüllt:

  • Das 55. Lebensjahr vollendet hat
  • In den letzten 5 Jahren nicht gesetzlich versichert war
  • Mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbständig war. 

Wenn diese Bedingungen zutreffen, ist ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung nicht möglich.

Ein Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) kann verschiedene Auswirkungen auf Ihren Rentenbeitrag haben:

  • Beitragszahlung in der PKV: In der PKV zahlen Sie individuell vereinbarte Beiträge, die sich nach Ihrem Alter, Gesundheitszustand und dem gewählten Leistungsumfang richten. Der Wechsel in die PKV hat jedoch keinen direkten Einfluss auf Ihren Rentenbeitrag.
  • Rentenversicherungsbeiträge: Ihre Beiträge zur Rentenversicherung hängen weiterhin von Ihrem Einkommen ab, unabhängig davon, ob Sie in der GKV oder PKV versichert sind. Ein Wechsel in die PKV ändert nichts an Ihren Rentenversicherungsbeiträgen, solange Ihr Einkommen unverändert bleibt. Selbstständige und Freiberufler können sich unter bestimmten Umständen von der Rentenversicherungspflicht befreien.
  • Rentenansprüche: Ihr Wechsel in die PKV hat keinen Einfluss auf die Rentenansprüche, die Sie bereits erworben haben, und solange Sie weiterhin Rentenversicherungsbeiträge zahlen und damit Ansprüche erwerben. Die Beitragszahlungen und Versicherungsjahre, die Sie bereits in der GKV erworben haben, bleiben bestehen und fließen weiterhin in Ihre Rentenberechnung ein.

Ja, als Selbstständiger oder Freiberufler haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, in eine private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Tatsächlich ist die PKV für Selbstständige und Freiberufler oft eine attraktive Option, da sie individuelle Tarife und Leistungen bieten kann, die besser auf die Bedürfnisse dieser Berufsgruppen zugeschnitten sind.

Die Voraussetzungen für den Wechsel in die PKV als Selbstständiger oder Freiberufler sind im Allgemeinen weniger streng als für Angestellte. Sie müssen grundsätzlich keine Einkommensgrenzen überschreiten, um sich privat zu versichern. Stattdessen können Selbstständige und Freiberufler unabhängig von ihrem Einkommen in die PKV eintreten.

Allerdings ist auch hier eine Gesundheitsprüfung erforderlich, um die Annahme des Antragstellers und die Konditionen des Versicherungsvertrags festzulegen. Je nach den Ergebnissen dieser Prüfung können Risikozuschläge oder ausnahmsweise Leistungsausschlüsse vereinbart werden.

Es gibt es keine festgelegte Mindestdauer, die in der GKV verbracht werden muss, bevor ein Wechsel in die PKV erfolgen kann. Vielmehr sind andere Kriterien entscheidend:

  • Einkommensgrenze überschreiten: Um in die PKV wechseln zu können, müssen bestimmte Einkommensgrenzen erreicht oder überschritten werden. Arbeitnehmer können beispielsweise in die PKV wechseln, wenn ihr Einkommen regelmäßig über der Versicherungspflichtgrenze (2024 liegt sie bei 69.300 €) liegt, die jährlich neu festgelegt wird. Selbstständige, Freiberufler und Beamte können unabhängig von der Einkommensgrenze in die PKV eintreten.
  • Freiwillige Versicherung: Personen, die freiwillig in der GKV versichert sind, können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls in die PKV wechseln. Auch hier sind die individuellen Einkommensverhältnisse und Versicherungsmöglichkeiten ausschlaggebend.
  • Gesundheitsprüfung: Beim Wechsel von der GKV in die PKV ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Die Ergebnisse dieser Prüfung können Einfluss auf die Annahme des Antragstellers und die Konditionen des Versicherungsvertrags haben.

In der privaten Krankenversicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten, um auf eine Einkommensveränderung zu reagieren:


1. Anpassung des Tarifs:
Informieren Sie sich über Anpassungen an Ihrem Versicherungstarif. Dies könnte beispielsweise bedeuten, dass Sie Leistungen reduzieren oder eine höhere Selbstbeteiligung wählen, um die Kosten zu senken.


2. Beitragsstundung: Beitragsstundung: Sie können die Beitragszahlungen vorübergehend auszusetzen und sie später nachzahlen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie vorübergehend nicht in der Lage sind, die Beiträge zu zahlen. Dies kann eine vorübergehende finanzielle Erleichterung bieten, sollte jedoch nur als letzter Ausweg genutzt werden.

3. Möglicherweise Wechsel in den Basistarif:
Wenn Ihr Einkommen dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze fällt, haben Sie möglicherweise Anspruch auf den Basistarif. Dieser Tarif bietet einen reduzierten Leistungsumfang zu einem festgelegten Höchstbeitrag und kann eine kostengünstige Option sein, wenn Ihre finanzielle Situation dies erfordert.


4. Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Versicherungspflichtgrenze fällt, haben Sie möglicherweise Anspruch auf den Basistarif. Dieser Tarif bietet einen Leistungsumfang auf gesetzlichem Niveau zu einem festgelegten Höchstbeitrag und kann eine kostengünstige Option sein, wenn Ihre finanzielle Situation dies erfordert.
 

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