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Junge Frau vor Cafétheke

Private Krankenversicherung für Selbstständige

Maßgeschneiderter Gesundheitsschutz. Für alle Lebensphasen.

  • Leistungsstarker Krankenversicherungsschutz für Ihre Gesundheit
  • Freie Wahl von Krankenhaus und Arzt 
  • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
Angebot anfordern
Auf dieser Seite:

PKV für Selbstständige und Freiberufler - das Wichtigste in Kürze

  • Individuelle Behandlung: Wir setzen auf eine individuelle Betreuung unserer Versicherten. Durch die freie Arztwahl und die Möglichkeit, direkt mit Ihrem Arzt über Ihre Behandlung zu entscheiden, stellen wir sicher, dass Sie die bestmögliche medizinische Versorgung erhalten. 
  • Umfassende Leistungen: Unsere privaten Krankenversicherungen (PKV) bieten eine breite Palette von Leistungen, die Ihnen eine umfassende medizinische Versorgung ermöglichen. Von Vorsorgeuntersuchungen über Facharztbesuche bis hin zu Krankenhausaufenthalten - wir decken Ihre medizinischen Bedürfnisse ab.
  • Garantierte Leistungen: Profitieren Sie von vertraglich vereinbarten Gesundheitsleistungen, die sich nicht ändern, es sei denn, Sie möchten es. Dadurch können Sie sich auf einen stabilen und zuverlässigen Versicherungsschutz verlassen. 
  • Flexible Optionen: Unsere Tarife bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihren Versicherungsschutz individuell anzupassen. Von einem grundlegend guten Leistungspaket bis hin zu exklusiven Premiumleistungen können Sie Ihren Versicherungsumfang nach Ihren Bedürfnissen wählen und bei Bedarf flexibel anpassen.
  • Anpassungsfähig: Wir verstehen, dass sich Ihre Lebenssituation ändern kann. Deshalb bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Versicherungstarife ohne erneute Gesundheitsprüfung anzupassen, damit Sie auch in neuen Lebensphasen optimal versichert sind.
  • Beitragsrückerstattung: Unsere PKV belohnt Sie dafür, dass Sie gesund sind. Wenn Sie keine Leistungen in Anspruch nehmen, erhalten Sie Beitragsrückerstattungen. Das bedeutet, dass Sie von Ihrer Versicherung profitieren, auch wenn Sie keine medizinische Versorgung benötigen. 

Die Vorteile: Ist eine private Krankenversicherung für Selbstständige und Freiberufler sinnvoll?

Wenn Sie als Selbstständiger oder Freiberufler krank zu Hause bleiben müssen, bleiben Aufträge und Kundenanfragen im ungünstigsten Falle liegen. Ihre Gesundheit ist Ihr wichtigstes Kapital. Eine private Krankenversicherung für Selbstständige und Freiberufler hilft Ihnen, optimal für Ihre Gesundheit vorzusorgen und im Krankheitsfall beste medizinische Betreuung zu erhaltenerhalten – im Idealfall sind Sie schneller wieder „selbstständig“. 
Die private Krankenvollversicherung der INTER ist nicht nur für einen alleinstehenden Unternehmer interessant, sondern lohnt sich oft auch für eine Familie mit Kindern.  

Weitere Vorteile der privaten Krankenversicherung sind: 

  • Individuelle Betreuung und schnellere Versorgung: Mit unserer privaten Krankenversicherung erhalten Sie eine persönlichere Betreuung und können Termine bei Ärzten und Spezialisten schneller vereinbaren. Dies ist besonders wichtig für Menschen, die beruflich stark eingebunden sind und keine Zeit für lange Wartezeiten haben sowie auf eine schnelle Genesung angewiesen sind.
  • Höhere Flexibilität und Anpassungsfähigkeit: Unsere Krankenversicherung bietet Ihnen drei Tarifvarianten, aus denen Sie wählen können. Sie können Ihren Versicherungsschutz individuell anpassen und beispielsweise eine höhere Selbstbeteiligung wählen, um Ihre monatlichen Beiträge zu senken, oder Zusatzleistungen wie eine Auslandsreisekrankenversicherung hinzufügen – von preisbewusst bis leistungsstark.. 
  • Zusätzliche Leistungen und bessere Versorgung: Als privat versicherte Person erhalten Sie zusätzliche Leistungen wie Behandlung vom Chefarzt oder durch Spezialisten, Einzelzimmer im Krankenhaus und alternative Behandlungsmethoden. Diese können Ihnen nicht nur mehr Komfort bieten, sondern auch eine bessere medizinische Versorgung ermöglichen. 
  • Kontinuität und langfristige Planung: Als Selbstständiger oder Existenzgründer können Sie von der langfristigen Stabilität und Kontinuität einer privaten Krankenversicherung profitieren. Die Beiträge bleiben oft über einen längeren Zeitraum stabil, und Sie können sich darauf verlassen, dass Sie auch im Falle von Einkommensschwankungen eine zuverlässige Gesundheitsversorgung erhalten. 
  • Steuerliche Vorteile: Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind größtenteils steuerlich absetzbar, und zwar in dem Umfang der Leistungen bis zum GKV-Niveau. Von den besseren Leistungen profitiert Ihre Gesundheit, ein weiterer Steuervorteil fällt leider aus.

Stephan erklärt im Film: Das sind gute Gründe für Selbstständige in die Private Krankenversicherung zu wechseln.

Wer gilt als selbstständig?

Als selbstständig gelten Personen, die eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung arbeiten, ohne dabei in einem festen Angestelltenverhältnis zu stehen. Generell gilt, dass selbstständige Personen eigenverantwortlich handeln, ihre Tätigkeit eigenständig organisieren und für ihre eigenen geschäftlichen Entscheidungen verantwortlich sind. 

Dazu gehören unter anderem:

Personen, die ein eigenes Unternehmen leiten 

Personen, die eine frei ausgeübte, künstlerische, wissenschaftliche, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit ausüben, wie beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Künstler, Journalisten oder Lehrkräfte. 

Personen, die ein Gewerbe betreiben und dabei nicht als Angestellte in einem Unternehmen beschäftigt sind, sondern selbstständig agieren, wie beispielsweise Handwerker und Einzelhändler 

Personen, die als Einzelunternehmer tätig sind und ein eigenes Unternehmen ohne weitere Partner führen, wie beispielsweise Kleingewerbetreibende oder Inhaber von kleinen Unternehmen. 

Die Highlights unserer Privaten Krankenversicherung für Selbstständige

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Beitragsrückerstattung

Sie erhalten eine hohe Beitragsrückerstattung, wenn Sie ab Versicherungsbeginn keine Leistungen in Anspruch nehmen.
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Einreichung per App

Einfache und intiutive Bedienung, Beleg via Foto einreichen, schnelle Rechnungserstattung und Vertragsverwaltung.
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Gesund und fit

Wir wollen, dass Sie sich wohlfühlen und fit bleiben. Wir bieten vielgältige Gesundheitsprogramme bei denen wir die Kosten im Rahmen Ihrer PKV übernehmen.
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Freie Arztwahl

Für individuelle medizinische Betreuung beim Arzt Ihres Vertrauens.
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Alternativmedizin

100% Erstattung für Behandlung durch Heilpraktiker und besondere Therapierichtungen.
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Prävention

Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und professionelle Zahnreinigung ohne Anrechnung auf den Selbstbehalt – und überdurchschnittliche Erstattung im Zahnbereich.

Private Krankenversicherung für Selbstständige -
Die Leistungen im Überblick

Den individuellen Bedürfnissen von Selbstständigen wird der INTER QualiMed gerecht, den es in den drei Produktvarianten Basis, Exklusiv und Premium gibt. Die wesentlichen Leistungen haben wir Ihnen gegenübergestellt. Welche Variante für Sie und Ihre Lebenssituation die optimale Lösung ist, finden wir gern gemeinsam mit Ihnen raus.​

Basis Exklusiv Premium

Ambulante Behandlungen

Ärztliche Leistungen

Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen

Alternativmedizin

100 % bis 1.500 € pro Kalenderjahr

100 % bis 3.000 € pro Kalenderjahr

Heilmittel
z. B. für Krankengymnastik, Massagen, Hydrotherapie, Kälte-/ Wärmebehandlung, Logopädie, Ergotherapie, Podologie

90 %

90 % 

100 % 

Stationäre Behandlungen

Gesondert berechenbare privatärztliche Leistungen

100 % bei Unfall

100 %

100 %

Unterbringung

Ein-/Zweibettzimmer bei Unfall

Zweibettzimmer, Einbettzimmer bei Unfall

Ein-/ Zweibettzimmer

Begleitperson bei Kind im Krankenhaus bis Alter 12

Ja, bis 14 Tage

Ja, bis 14 Tage

Ja, bis 14 Tage

Zahnärztliche Behandlungen

Zahnbehandlung

100 % (professionelle Zahnreinigung bis 60 € pro Kalenderjahr)

100 % (professionelle Zahnreinigung 1x im Kalenderjahr)

100 % (professionelle Zahnreinigung 2x im Kalenderjahr)

Kieferorthopädie

70 % (bis Vollendung des 21. Lebensjahres)

80 % (bis Vollendung des 21. Lebensjahres)

90 % (bis Vollendung des 21. Lebensjahres)

Zahnersatz (inkl. implantatgetragenem Zahnersatz)

70 %

80 %

90 %

Implantate

80 %

90 %

Leistungsbegrenzungen

Ja, in den ersten 4 Versicherungsjahren

Ja, in den ersten 4 Versicherungsjahren

Ja, in den ersten 4 Versicherungsjahren

Allgemein

Gebührenordnung

bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte

bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte

über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte hinaus

Beitragsrückerstattung

Serviceleistungen

Digitale Services per App & Web zum Einreichen von Rezepten und Leistungsbelegen

Gesundheitsservice (z.B. Reha-Manager, Gesundheitsprogramme, Organisation und Vermittlung von Gesundheitsdienstleistungen)

Ambulante Behandlungen

Ärztliche Leistungen

Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen

Alternativmedizin

Heilmittel
z. B. für Krankengymnastik, Massagen, Hydrotherapie, Kälte-/ Wärmebehandlung, Logopädie, Ergotherapie, Podologie

90 %

Stationäre Behandlungen

Gesondert berechenbare privatärztliche Leistungen

100 % bei Unfall

Unterbringung

Ein-/Zweibettzimmer bei Unfall

Begleitperson bei Kind im Krankenhaus bis Alter 12

Ja, bis 14 Tage

Zahnärztliche Behandlungen

Zahnbehandlung

100 % (professionelle Zahnreinigung bis 60 € pro Kalenderjahr)

Kieferorthopädie

70 % (bis Vollendung des 21. Lebensjahres)

Zahnersatz (inkl. implantatgetragenem Zahnersatz)

70 %

Implantate

Leistungsbegrenzungen

Ja, in den ersten 4 Versicherungsjahren

Allgemein

Gebührenordnung

bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte

Beitragsrückerstattung

Serviceleistungen

Digitale Services per App & Web zum Einreichen von Rezepten und Leistungsbelegen

Gesundheitsservice (z.B. Reha-Manager, Gesundheitsprogramme, Organisation und Vermittlung von Gesundheitsdienstleistungen)

Ambulante Behandlungen

Ärztliche Leistungen

Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen

Alternativmedizin

100 % bis 1.500 € pro Kalenderjahr

Heilmittel
z. B. für Krankengymnastik, Massagen, Hydrotherapie, Kälte-/ Wärmebehandlung, Logopädie, Ergotherapie, Podologie

90 % 

Stationäre Behandlungen

Gesondert berechenbare privatärztliche Leistungen

100 %

Unterbringung

Zweibettzimmer, Einbettzimmer bei Unfall

Begleitperson bei Kind im Krankenhaus bis Alter 12

Ja, bis 14 Tage

Zahnärztliche Behandlungen

Zahnbehandlung

100 % (professionelle Zahnreinigung 1x im Kalenderjahr)

Kieferorthopädie

80 % (bis Vollendung des 21. Lebensjahres)

Zahnersatz (inkl. implantatgetragenem Zahnersatz)

80 %

Implantate

80 %

Leistungsbegrenzungen

Ja, in den ersten 4 Versicherungsjahren

Allgemein

Gebührenordnung

bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte

Beitragsrückerstattung

Serviceleistungen

Digitale Services per App & Web zum Einreichen von Rezepten und Leistungsbelegen

Gesundheitsservice (z.B. Reha-Manager, Gesundheitsprogramme, Organisation und Vermittlung von Gesundheitsdienstleistungen)

Ambulante Behandlungen

Ärztliche Leistungen

Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen

Alternativmedizin

100 % bis 3.000 € pro Kalenderjahr

Heilmittel
z. B. für Krankengymnastik, Massagen, Hydrotherapie, Kälte-/ Wärmebehandlung, Logopädie, Ergotherapie, Podologie

100 % 

Stationäre Behandlungen

Gesondert berechenbare privatärztliche Leistungen

100 %

Unterbringung

Ein-/ Zweibettzimmer

Begleitperson bei Kind im Krankenhaus bis Alter 12

Ja, bis 14 Tage

Zahnärztliche Behandlungen

Zahnbehandlung

100 % (professionelle Zahnreinigung 2x im Kalenderjahr)

Kieferorthopädie

90 % (bis Vollendung des 21. Lebensjahres)

Zahnersatz (inkl. implantatgetragenem Zahnersatz)

90 %

Implantate

90 %

Leistungsbegrenzungen

Ja, in den ersten 4 Versicherungsjahren

Allgemein

Gebührenordnung

über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte hinaus

Beitragsrückerstattung

Serviceleistungen

Digitale Services per App & Web zum Einreichen von Rezepten und Leistungsbelegen

Gesundheitsservice (z.B. Reha-Manager, Gesundheitsprogramme, Organisation und Vermittlung von Gesundheitsdienstleistungen)

Vorurteile gegenüber der privaten Krankenversicherung

Die Vorurteile gegenüber der privaten Krankenversicherung halten sich hartnäckig. Doch was ist wirklich dran an solchen Behauptungen? Wir unterstützen Sie dabei, die PKV neu zu verstehen.

Wir geben Ihnen Antworten auf die sechs häufigsten Vorurteile.

Illustration Mythen Einkommen

Einkommen weg, Versicherung weg?

Bei finanziellen Herausforderungen lassen wir Sie nicht allein. Dank der Anpassungsmöglichkeiten Ihres Tarifs und spezieller Sozialtarife für finanzielle Notlagen stellen wir sicher, dass Sie und Ihre Liebsten immer geschützt sind. 

Illustration Mythen Alter

Im Alter völlig unbezahlbar?

Mit den Beiträgen in jungen Jahren wird bereits vorgesorgt, damit der Versicherungsschutz auch im Alter bezahlbar bleibt. Die ab in jungen Jahren angesparte Summe verringert die Beiträge im Alter. 

Illustration Mythen Familie

Mit Familie viel zu teuer?

Ist mindestens ein Elternteil privat versichert, können auch die Kinder von mehr Leistungen als in der gesetzlichen Absicherung profitieren. Zudem gibt es Tarife mit speziellen Leistungsbausteinen für Familien. 

 

Illustration Mythen Beiträge

Beiträge, die nur steigen und steigen?

Jede Krankenversicherung, ob gesetzlich oder privat, ist von steigenden Gesundheitskosten betroffen. Steigende Beitragsanpassungen in der PKV unterliegen jedoch strengen gesetzlichen Vorgaben.  

Illustration Mythen Leistungen

Beste Leistung gibt‘s nur in der PKV?

Grundsätzlich bietet Ihnen eine private Krankenversicherung umfangreichere Leistungen und kürzere Wartezeiten bei Fachärzten und für spezielle Behandlungen im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung. 

Illustration Mythen GKV

Zurück in die GKV geht nicht?

Auf den Einzelfall kommt es an. Allerdings sollte ein Wechsel zwischen den Systemen gut durchdacht sein, da vor allem eine hochwertige medizinische Versorgung im Alter wertvoll ist. 

Lohnt sich die private Krankenversicherung für mich?

Das hängt natürlich von Ihren Lebens­umständen und individuellen Leistungs­wünschen ab, die Sie an Ihre Versicherung haben. Unsere Berater helfen Ihnen aber gern, Ihnen diese Frage zu beantworten.

Was kostet die Private Krankenversicherung für Selbstständige?

Die Kosten für eine private Krankenversicherung für Selbstständige, Freiberufler und Existenzgründer hängen von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören Alter, Gesundheitszustand und der gewählte Tarif. Ein höheres Alter oder bestimmte gesundheitliche Risiken können den monatlichen Beitrag beeinflussen. Ein weiterer Faktor ist die gewählte Höhe der Selbstbeteiligung.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung hängen die Beiträge in der privaten Krankenversicherung nicht vom Einkommen ab.

Um sicherzustellen, dass die Beiträge im Alter stabil bleiben, werden ab Beginn der Versicherung Alterungsrückstellungen gebildet. Diese Rückstellungen werden dann im Alter verwendet, um Beitragsanpassungen aufgrund der sogenannten medizinischen Inflation zu mildern.


Unsere Krankenversicherungstarife sind so flexibel, dass Sie sich optimal an Ihr Leben anpassen. Wählen Sie den Leistungsumfang für Ihre individuellen Bedürfnisse. Unsere Berater unterstützen Sie gerne bei der Wahl des optimalen Versicherungsschutzes. 

Beitragsentwicklung der GKV und PKV

Beispiel einer mögliche langjährige Beitragsentwicklung in PKV und GKV für die 35-jährige Unternehmerin mit einem Kind (vereinfachte Darstellung)

Privatpatient werden: So funktioniert der Wechsel in die Private Krankenversicherung

Sie möchten von der GKV zur PKV wechseln? Mit folgenden Punkten gelingt der einfache Wechsel in die PKV:

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Berufsgruppen mit Wahlfreiheit

Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Ärzte können sich unabhängig von ihrem Einkommen privat versichern. Zusätzlich haben auch Studenten die Möglichkeit, in die Private Krankenversicherung zu wechseln.

Illustration Wahlfreiheit

Grafik Gesundheitsprüfung

Gesundheitsprüfung

Ein Wechsel zur PKV erfordert normalerweise eine Gesundheitsprüfung. Diese Prüfung zielt darauf ab, individuelle Risiken zu bewerten und beeinflusst sowohl den Tarif als auch die Höhe des Beitrags. Durch das Ausfüllen eines umfassenden Fragebogens erhält der Versicherer Einblick in Ihren aktuellen Gesundheitszustand. Basierend auf den Ergebnissen der Gesundheitsprüfung kann der Versicherer entscheiden, ob und zu welchen Bedingungen er Sie aufnimmt.

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Kündigung & Wechsel

Sobald der Vertrag mit dem neuen Versicherer abgeschlossen ist, müssen Sie Ihre bisherige Krankenversicherung kündigen. Achten Sie dabei auf die Kündigungsfrist.

Illustration Kündigungsfristen
Frau mit Brille telefoniert

Interessiert an einem Einstieg in die private Krankenversicherung?

Gerne helfen Ihnen unsere kompetenten Berater in Ihrer Nähe weiter. Nutzen Sie dazu einfach unsere Suche:

PKV und GKV für Selbstständige im Vergleich

GKV PKV

Beitragshöhe

Richtet sich nach individuellen Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Versicherungsschutz

Richtet sich nach individuellen Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Versicherungsschutz

Gesundheitsprüfung

Nicht erforderlich

Erforderlich. Bei Vorerkrankungen Risikozuschläge oder Ausschluss möglich

Leistungsumfang

Festgelegte Grundversorgung nach Leistungskatalog, bestimmte Extras als Zusatzleistungen erhältlich. Gesetzlich festgelegter Leistungskatalog, Leistungen können gekürzt oder gestrichen werden.

Individuell gestaltbarer Leistungsumfang mit erweiterten medizinischen Versorgungsmöglichkeiten und höheren Erstattungssätzen, vertraglich garantiert.

Wartezeiten bei Leistungen

In der Regel keine oder geringe Wartezeiten für medizinisch notwendige Leistungen

Kürzere Wartezeiten, schnellerer Zugang zu Spezialisten und Behandlungen

Arzt- und Klinikwahl

Freie Arztwahl innerhalb des GKV-Netzwerks, für Fachärzte ist oft eine Überweisung erforderlich

Freie Arzt- und Klinikwahl, keine Überweisungen erforderlich

Zusatzleistungen

Ergänzende private Zusatzversicherungen für spezifische Leistungen wie Zahnbehandlung, Brille, etc. möglich

Diverse Zusatzversicherungen für individuelle Bedürfnisse wie Chefarztbehandlung, alternative Heilmethoden

Familienversicherung

Familienmitglieder sind in der Regel kostenfrei oder gegen geringen Beitrag mitversichert

Separate Beiträge für jedes Familienmitglied, individuelle Verträge

Kosten im Alter

Beiträge steigen mit Einkommen, im Alter eher stabil oder sinkend

Stabilere Beiträge im Alter aufgrund von Altersrückstellungen, jedoch im jungen Alter oft höher

Beitragsrückerstattung

Keine Beitragsrückerstattung für nicht in Anspruch genommene Leistungen

Möglichkeit zur Beitragsrückerstattung bei geringer Inanspruchnahme von Leistungen

Wechselmöglichkeiten

Ein Wechsel zu einer anderen Krankenkasse ist nach Ablauf der Mindestbindungsfrist möglich.

Wechsel der PKV ist prinzipiell möglich, aber mit Gesundheitsprüfung und individuellen Bedingungen verbunden

Beitragshöhe

Richtet sich nach individuellen Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Versicherungsschutz

Gesundheitsprüfung

Nicht erforderlich

Leistungsumfang

Festgelegte Grundversorgung nach Leistungskatalog, bestimmte Extras als Zusatzleistungen erhältlich. Gesetzlich festgelegter Leistungskatalog, Leistungen können gekürzt oder gestrichen werden.

Wartezeiten bei Leistungen

In der Regel keine oder geringe Wartezeiten für medizinisch notwendige Leistungen

Arzt- und Klinikwahl

Freie Arztwahl innerhalb des GKV-Netzwerks, für Fachärzte ist oft eine Überweisung erforderlich

Zusatzleistungen

Ergänzende private Zusatzversicherungen für spezifische Leistungen wie Zahnbehandlung, Brille, etc. möglich

Familienversicherung

Familienmitglieder sind in der Regel kostenfrei oder gegen geringen Beitrag mitversichert

Kosten im Alter

Beiträge steigen mit Einkommen, im Alter eher stabil oder sinkend

Beitragsrückerstattung

Keine Beitragsrückerstattung für nicht in Anspruch genommene Leistungen

Wechselmöglichkeiten

Ein Wechsel zu einer anderen Krankenkasse ist nach Ablauf der Mindestbindungsfrist möglich.

Beitragshöhe

Richtet sich nach individuellen Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Versicherungsschutz

Gesundheitsprüfung

Erforderlich. Bei Vorerkrankungen Risikozuschläge oder Ausschluss möglich

Leistungsumfang

Individuell gestaltbarer Leistungsumfang mit erweiterten medizinischen Versorgungsmöglichkeiten und höheren Erstattungssätzen, vertraglich garantiert.

Wartezeiten bei Leistungen

Kürzere Wartezeiten, schnellerer Zugang zu Spezialisten und Behandlungen

Arzt- und Klinikwahl

Freie Arzt- und Klinikwahl, keine Überweisungen erforderlich

Zusatzleistungen

Diverse Zusatzversicherungen für individuelle Bedürfnisse wie Chefarztbehandlung, alternative Heilmethoden

Familienversicherung

Separate Beiträge für jedes Familienmitglied, individuelle Verträge

Kosten im Alter

Stabilere Beiträge im Alter aufgrund von Altersrückstellungen, jedoch im jungen Alter oft höher

Beitragsrückerstattung

Möglichkeit zur Beitragsrückerstattung bei geringer Inanspruchnahme von Leistungen

Wechselmöglichkeiten

Wechsel der PKV ist prinzipiell möglich, aber mit Gesundheitsprüfung und individuellen Bedingungen verbunden

Gesundheitsservice: Mehr als Versicherungsschutz

Zusammen mit ärztlichen Service-Unternehmen, Therapeuten und Beratern unterstützen wir Sie im Krankheitsfall durch kompetente Betreuung, damit Sie schnell wieder gesund werden. Diesen persönlichen Service erhalten Sie nicht nur im "nächstgelegenen" Krankenhaus, sondern wo immer Sie ihn bundesweit brauchen.

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Reha-Manager

Unser geschultes Fachpersonal für persönliche Fallbegleitung koordiniert langfristig Ihre optimale Behandlung.
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Medizinischer Dienst

Unsere Unterstützung bei Organisation und Vermittlung von Gesundheitsdienstleistungen.
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Gesundheitsprogramme

Sie möchten gesund abnehmen? Ihrem Rücken etwas Gutes tun? Nutzen Sie unsere Angebote.

Altersrückstellungen: Wie sichere ich mich im für das Alter ab?

Alterungsrückstellungen sind ein immanenter Baustein der privaten Krankenversicherung (PKV) und haben einen besonderen Zweck: Sie sollen sicherstellen, dass für Versicherte auch im Alter die Beiträge bei steigenden Gesundheitskosten bezahlbar bleiben. Stellen Sie sich Alterungsrückstellungen einfach wie Ihr persönliches Gesundheitssparkonto vor, das wir für Sie im Rentenalter nutzen können.

Wenn Sie sich für eine PKV entscheiden und Ihre monatlichen Beiträge zahlen, werden Teile dieser Beiträge in Alterungsrückstellungen investiert. Diese Rückstellungen sind individuell für jeden Versicherten und bleiben während der gesamten Versicherungsdauer bestehen.

Besonders in jungen Jahren, in denen Sie wahrscheinlich durchchschnittlich weniger medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, werden Alterungsrückstellungen aufgebaut. Im Laufe der Zeit wachsen diese Rückstellungen kontinuierlich und werden von uns verzinslich angelegt.

Sobald Sie älter werden und möglicherweise mehr medizinische Leistungen benötigen, kommen Ihnen diese Altersrückstellungen zugute. Sie dienen dazu, die durch die sogenannte medizinische Inflation steigenden Kosten auch im Alter abzudecken und gewährleisten Ihnen auch im Rentenalter eine hochwertige medizinische Versorgung, wobei Ihre Beiträge möglichst stabil bleiben.

Insgesamt bieten Alterungsrückstellungen eine wichtige finanzielle Sicherheit für Ihre Gesundheitskosten im Alter. Je früher Sie in die PKV eintreten und je länger Sie versichert bleiben, desto größer werden Ihre Alterungsrückstellungen und desto besser sind Sie für zukünftige Gesundheitsausgaben gerüstet.

Älteres Paar steht an Küchenzeile

Im Alter noch bezahlbar?

Moderne PKV-Tarife bilden sogenannte Alterungsrückstellungen. Altersrückstellungen bieten eine Art finanzielle Sicherheit für Ihre Gesundheitskosten im Alter. Je früher Sie in die PKV eintreten und je länger Sie dort versichert bleiben, desto höher sind Ihre Altersrückstellungen und desto besser sind Sie für zukünftige Gesundheitsausgaben gerüstet.

Das Prinzip ist ganz einfach und bereits in Ihrem Beitrag einkalkuliert: In jungen Jahren zahlen Sie einen etwas höheren Betrag als notwendig. Dieser Teil fließt in den „Rückstellungstopf“. Das Geld wird verzinslich angelegt und dient dazu, dass aufgrund des Älterwerdens alleine die Beiträge Ihrer privaten Krankenversicherung nicht steigen.

Eine weitere individuelle Möglichkeit der Absicherung ist der Beitragsentlastungstarif BEAflex.

Beitragsrückerstattung

In unserer privaten Krankenversicherung möchten wir unseren Kunden mit einer Krankenvollversicherung, die keine Leistungen in Anspruch nehmen, etwas “zurückgeben“: die Beitragsrückerstattung. Diese Rückerstattung ist eine finanzielle Geste, die wir aus den Überschüssen finanzieren, die unsere Geschäftslage ermöglicht.

Als Versicherter mit einer Krankenvollversicherung haben Sie die Möglichkeit, eine Beitragsrückerstattung zu erhalten. Dafür sollten Sie ein Jahr lang keine Leistungen Ihrer Versicherung in Anspruch nehmen. Das bedeutet konkret, dass Sie keine Rechnungen für Arztbesuche, Medikamente oder andere Gesundheitsdienstleistungen einreichen. Als Dankeschön für Ihre Gesundheitsvorsorge erhalten Sie dann einen Teil Ihrer gezahlten Beiträge zurück. Dies kann entweder ein prozentualer Anteil vom Jahresbeitrag sein oder volle Monatsbeiträge. Nach einem oder mehr Jahr könnten Sie zum Beispiel eine Rückerstattung von 15 Prozent des Beitrags oder zwei bis drei Monatsbeiträge erhalten.

Damit Sie für eine Beitragsrückerstattung in Frage kommen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie dürfen für das betreffende Jahr keine Rechnungen bei uns zur Erstattung einreichen. Dabei ist das Behandlungsdatum entscheidend, nicht das Datum der Verschreibung durch Ihren Arzt oder das Rechnungsdatum.
  • Bei Medikamenten und Hilfsmitteln gilt das Bezugsdatum, nicht das Ausstellungsdatum des Rezepts.
  • Ihre Krankenvollversicherung muss bis zum 30. Juni des Folgejahres ohne Beitragsrückstand und ohne Ratenzahlungsvereinbarung fortbestehen.
  • Sie müssen in einem berechtigten Tarif versichert sein. Informationen dazu finden Sie in Ihren Versicherungsunterlagen. 

 

FAQ zur Privaten Krankenversicherung für Selbstständige

Tarif
Allgemein
Service

Der Wechsel in eine private Krankenversicherung (PKV) mit Vorerkrankungen ist je nach Versicherungsunternehmen und individuellen Umständen möglich. Je nach Schweregrad und Art der Vorerkrankung kann der Versicherer entscheiden, ob er Sie annimmt, zu welchen Konditionen und ob eventuell Ausschlüsse für bestimmte Leistungen gemacht werden. Bei Vorliegen von Vorerkrankungen können Versicherer Risikozuschläge auf die Beiträge erheben. Diese Zuschläge erhöhen die monatlichen Kosten für Ihre Versicherung. In privaten Krankenversicherungen eher eine Ausnahme, können Versicherer bestimmte Leistungen für Vorerkrankungen ausschließen. Das bedeutet, dass die Kosten für Behandlungen im Zusammenhang mit diesen Vorerkrankungen nicht von der Versicherung übernommen werden.

 

Ja, als Selbstständiger können Sie Ihre Beiträge zur privaten Krankenversicherung grundsätzlich von der Steuer absetzen. Diese Beiträge gelten als Sonderausgaben und können unter bestimmten Bedingungen steuerlich geltend gemacht werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es Unterschiede zwischen den steuerlichen Regelungen für Selbstständige und Angestellte gibt.

Im Gegensatz zu Angestellten können Selbstständige die Beiträge zur privaten Krankenversicherung komplett in der Einkommensteuererklärung angeben. Sie mindern dadurch das zu versteuernde Einkommen und können somit die Steuerlast reduzieren. Berücksichtigt werden dabei regelmäßig die Beitragsteile, die dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.

Die private Krankenversicherung bietet umfangreichere Leistungen und Vorteile, sodass Sie bei Ihrer medizinischen Versorgung keine Kompromisse eingehen müssen.

Ob beim Arzt, Zahnarzt oder Krankenhaus: Mit einer privaten Krankenversicherung erhalten Sie umfassende medizinische Leistungen, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Chefarztbehandlungen, Einzelzimmer im Krankenhaus, schnellere Termine, weniger Zuzahlungen, individuelle Zusatzbausteine und vieles mehr bilden den Rundum-Schutz für Ihre optimale Versorgung im Krankheitsfall.

Anders als in der gesetzlichen Krankenkasse, bei der der Leistungsumfang durch den Gesetzgeber auch gekürzt werden kann, bleibt es in der PKV beim Leistungsumfang, den Sie wählen, solange Sie im gewählten Tarif versichert sind.

Mit Selbstbeteiligung/Selbstbehalt ist gemeint, dass Sie einen vereinbarten Teil der Kosten im Krankheitsfall selbst zahlen.Die Selbstbeteiligung gilt je nach ausgewähltem Tarif im Bereich der ambulanten und stationären Behandlungen sowie im Zahnbereich.

Eine Gesundheitsprüfung ist eine Abfrage und Auswertung von Gesundheitsangaben, die der Kunde bei Antragsstellung beantwortet. Anhand dieser prüft der Versicherer, ob oder unter welchen Voraussetzungen ein Versicherungsvertrag zustande kommen kann.

Beitragsanpassungen sind Beitragserhöhungen oder -senkungen in der privaten Krankenversicherung.
Beitragsänderungen in der privaten Krankenversicherung sind in der Regel auf die folgenden Ursachen zurückzuführen:

  • Abweichungen der tatsächlichen Kosten für medizinische Behandlungen als im Tarif kalkuliert,
  • geänderte Lebenserwartung der versicherten Personen,
  • steigende Arzthonorare und Abrechnungsbestimmungen,
  • neue, teurere Medikamente und Behandlungsmethoden durch den medizinischen Fortschritt.

 

Die gesetzliche Grundlage für die Beitragsanpassung bildet §203 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die vertragliche Umsetzung erfolgt bei der INTER in §8 bzw. §8a/8b der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Aufgrund der Vorgaben der Gesetzgebung sind wir zur jährlichen Überprüfung und ggf. Neukalkulation der Prämien verpflichtet, wenn die tatsächlichen Ausgaben für die Versicherten nicht mit den kalkulierten Ausgaben übereinstimmen. Die Beitragsanpassung in dem versicherten Tarif erfolgt, weil der maßgebliche gesetzliche Schwellenwert (in Höhe von 10 %) bzw. der maßgebliche vertraglich vereinbarte Schwellenwert (in Höhe von 5 %) bei der Rechnungsgrundlage „Versicherungsleistungen“ nicht nur vorübergehend über-/unterschritten wurde. Anpassungen erfolgen nur mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders.
Bei Beitragsanpassungen handelt es sich um eine Senkung oder Erhöhung der bisher vereinbarten Monatsprämie, die bei Abschluss einer solchen Krankenversicherung vereinbart wurde.


Die Beitragserhöhung muss durch die private Krankenversicherung einen Monat im Voraus angekündigt werden.

Wechseln Sie zu einem anderen privaten Krankenversicherer, verlieren Sie einen Teil oder sogar alle Ihrer angesammelten Alterungsrückstellungen. Entscheidend hierbei ist das Vertragsjahr:

  • Bei Versicherungsbeginn vor dem 1. Januar 2009 verlieren Sie alle Alterungsrückstellungen, wenn Sie Ihre PKV kündigen.
  • Haben Sie Ihren Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen, wird ein Übertragungswert gebildet. Die Regeln für die Ermittlung der Höhe des Übertragungswerts sind vom Gesetzgeber vorgegeben. Daher kann nur ein begrenzter Teil der Alterungsrückstellung mitgenommen werden.

In der umlagefinanzierten gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine Alterungsrückstellungen. Wenn Sie von der PKV in die GKV wechseln, verlieren Sie Ihre Rückstellungen, eine Mitnahme ist nicht möglich.

Einige private Krankenversicherer bieten die Möglichkeit, bei Abschluss einer Zusatzversicherung bereits gesammelte Altersrückstellungen darauf anzurechnen. Eine Auszahlung der Altersrückstellungen ist generell nicht möglich.

Alterungsrückstellungen sorgen für eine stabilere Beitragsentwicklung im Alter vor. Generelle Anpassungen der Versicherungsbeiträge sind jedoch nicht ausgeschlossen. Langfristig steigen die Kosten für die Krankenversicherung – sowohl in der privaten als auch in der gesetzlichen. Dies liegt zum einen an wirtschaftlichen Faktoren wie der Inflation, zum anderen an der steigenden Lebenserwartung sowie medizinischem Fortschritt.

Der Anstieg des Versicherungsbeitrags hängt außerdem davon ab, wieviel Leistungen in den jeweiligen Tarifen anfallen. Versicherungsunternehmen prüfen jährlich die kalkulierten Gesundheitsleistungen im Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten. Besteht hier eine Abweichung von mehr als zehn Prozent, werden die Beiträge gegebenenfalls angepasst (§ 155 VAG). Angepasst wird also, wenn die Schwelle dieses auslösenden Faktors überschritten ist – es kann somit mehrere Jahre ohne Anpassungen geben.

Der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist im Allgemeinen nicht möglich. Es gibt jedoch Ausnahmen, die Folgendes umfassen: 

  • Wenn Sie eine Beschäftigung aufnehmen oder ein Studium beginnen, das zur Krankenversicherungspflicht führt. 

  • Wenn Ihr Einkommen durch eine Gehaltsabsenkung unter die Versicherungspflichtgrenze fällt. 

  • Im Falle von Arbeitslosigkeit und Bezug von Arbeitslosengeld (ALG I) von der Bundesagentur für Arbeit. 

Wenn Sie nachweisen können, dass eine Pflichtversicherung besteht, haben Sie gegenüber Ihrer privaten Versicherung ein Sonderkündigungsrecht. 

 

Jedoch ist der Eintritt in die Versicherungspflicht ausgeschlossen, wenn der Versicherte die folgenden Bedingungen erfüllt:

  • Das 55. Lebensjahr vollendet hat
  • In den letzten 5 Jahren nicht gesetzlich versichert war
  • Mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbständig war. 

Wenn diese Bedingungen zutreffen, ist ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung nicht möglich.

Ein Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) kann verschiedene Auswirkungen auf Ihren Rentenbeitrag haben:

  • Beitragszahlung in der PKV: In der PKV zahlen Sie individuell vereinbarte Beiträge, die sich nach Ihrem Alter, Gesundheitszustand und dem gewählten Leistungsumfang richten. Der Wechsel in die PKV hat jedoch keinen direkten Einfluss auf Ihren Rentenbeitrag.
  • Rentenversicherungsbeiträge: Ihre Beiträge zur Rentenversicherung hängen weiterhin von Ihrem Einkommen ab, unabhängig davon, ob Sie in der GKV oder PKV versichert sind. Ein Wechsel in die PKV ändert nichts an Ihren Rentenversicherungsbeiträgen, solange Ihr Einkommen unverändert bleibt. Selbstständige und Freiberufler können sich unter bestimmten Umständen von der Rentenversicherungspflicht befreien.
  • Rentenansprüche: Ihr Wechsel in die PKV hat keinen Einfluss auf die Rentenansprüche, die Sie bereits erworben haben, und solange Sie weiterhin Rentenversicherungsbeiträge zahlen und damit Ansprüche erwerben. Die Beitragszahlungen und Versicherungsjahre, die Sie bereits in der GKV erworben haben, bleiben bestehen und fließen weiterhin in Ihre Rentenberechnung ein.

Ja, als Selbstständiger oder Freiberufler haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, in eine private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Tatsächlich ist die PKV für Selbstständige und Freiberufler oft eine attraktive Option, da sie individuelle Tarife und Leistungen bieten kann, die besser auf die Bedürfnisse dieser Berufsgruppen zugeschnitten sind.

Die Voraussetzungen für den Wechsel in die PKV als Selbstständiger oder Freiberufler sind im Allgemeinen weniger streng als für Angestellte. Sie müssen grundsätzlich keine Einkommensgrenzen überschreiten, um sich privat zu versichern. Stattdessen können Selbstständige und Freiberufler unabhängig von ihrem Einkommen in die PKV eintreten.

Allerdings ist auch hier eine Gesundheitsprüfung erforderlich, um die Annahme des Antragstellers und die Konditionen des Versicherungsvertrags festzulegen. Je nach den Ergebnissen dieser Prüfung können Risikozuschläge oder ausnahmsweise Leistungsausschlüsse vereinbart werden.

Es gibt es keine festgelegte Mindestdauer, die in der GKV verbracht werden muss, bevor ein Wechsel in die PKV erfolgen kann. Vielmehr sind andere Kriterien entscheidend:

  • Einkommensgrenze überschreiten: Um in die PKV wechseln zu können, müssen bestimmte Einkommensgrenzen erreicht oder überschritten werden. Arbeitnehmer können beispielsweise in die PKV wechseln, wenn ihr Einkommen regelmäßig über der Versicherungspflichtgrenze (2024 liegt sie bei 69.300 €) liegt, die jährlich neu festgelegt wird. Selbstständige, Freiberufler und Beamte können unabhängig von der Einkommensgrenze in die PKV eintreten.
  • Freiwillige Versicherung: Personen, die freiwillig in der GKV versichert sind, können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls in die PKV wechseln. Auch hier sind die individuellen Einkommensverhältnisse und Versicherungsmöglichkeiten ausschlaggebend.
  • Gesundheitsprüfung: Beim Wechsel von der GKV in die PKV ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Die Ergebnisse dieser Prüfung können Einfluss auf die Annahme des Antragstellers und die Konditionen des Versicherungsvertrags haben.

In der privaten Krankenversicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten, um auf eine Einkommensveränderung zu reagieren:


1. Anpassung des Tarifs:
Informieren Sie sich über Anpassungen an Ihrem Versicherungstarif. Dies könnte beispielsweise bedeuten, dass Sie Leistungen reduzieren oder eine höhere Selbstbeteiligung wählen, um die Kosten zu senken.


2. Beitragsstundung: Beitragsstundung: Sie können die Beitragszahlungen vorübergehend auszusetzen und sie später nachzahlen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie vorübergehend nicht in der Lage sind, die Beiträge zu zahlen. Dies kann eine vorübergehende finanzielle Erleichterung bieten, sollte jedoch nur als letzter Ausweg genutzt werden.

3. Möglicherweise Wechsel in den Basistarif:
Wenn Ihr Einkommen dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze fällt, haben Sie möglicherweise Anspruch auf den Basistarif. Dieser Tarif bietet einen reduzierten Leistungsumfang zu einem festgelegten Höchstbeitrag und kann eine kostengünstige Option sein, wenn Ihre finanzielle Situation dies erfordert.


4. Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Versicherungspflichtgrenze fällt, haben Sie möglicherweise Anspruch auf den Basistarif. Dieser Tarif bietet einen Leistungsumfang auf gesetzlichem Niveau zu einem festgelegten Höchstbeitrag und kann eine kostengünstige Option sein, wenn Ihre finanzielle Situation dies erfordert.
 

  •  Ihre Familienmitglieder können denselben Leistungsumfang wie Sie als Hauptversicherter erhalten.
  • Nachversicherung von Kindern: Neugeborene Kinder können in den Versicherungsschutz ihrer Eltern aufgenommen werden. Dies kann eine kostengünstige Möglichkeit sein, um sicherzustellen, dass die gesamte Familie Zugang zu hochwertiger medizinischer Versorgung hat.
  • Zusatzversicherungen für Familien: Für Familienmitglieder können Sie zusätzliche Versicherungen wie Zahnzusatzversicherungen, Krankenhaustagegeld oder Krankentagegeld abschließen, um den Versicherungsschutz zu ergänzen und spezifische Bedürfnisse zu decken.

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