Private Krankenversicherung
Leistungsstarker Gesundheitsschutz für alle Berufsgruppen und Lebenslagen.
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Umfassender Krankenversicherungsschutz
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Garantierte Leistungen - ein Leben lang zu bezahlbaren Beiträgen im Alter
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Wechseln lohnt sich!
Privat krankenversichern - das Wichtigste in Kürze
Die private Krankenversicherung (PKV) bietet Ihnen eine Vielzahl von Vorteilen:
- Individuelle Tarife für Ihre Gesundheit
Die PKV ermöglicht es Ihnen, Ihren Versicherungsschutz nach persönlichen Bedürfnissen zu gestalten. Durch die Auswahl von Leistungspaketen und Zusatzoptionen können individuelle Tarife erstellt werden, die exakt auf Ihre Anforderungen zugeschnitten sind. Die INTER bietet spezielle Tarife in der PKV an für Selbstständige, Angestellte, Ärzte, Studierende sowie Beamte. - Umfassende Medizinische Versorgung auf höchstem Niveau
Eine PKV garantiert Ihnen den Zugang zu erstklassigen medizinischen Leistungen. Dazu gehören unter anderem Chefarztbehandlungen, Einzelzimmer im Krankenhaus und innovative Behandlungsmethoden, welche Ihnen eine umfassende Gesundheitsvorsorge ohne Kompromisse ermöglicht. - Kürzere Wartezeiten und flexible Terminvereinbarungen
Als PKV-Versicherter profitieren Sie von schnelleren Terminen bei Fachärzten und können so zeitnah mit der notwendigen medizinischen Betreuung rechnen. Flexibilität bei der Terminvereinbarung ist ein weiterer Pluspunkt. - Geld zurück
Wenn Sie in einem Kalenderjahr keine oder nur geringe Leistungen in Anspruch nehmen, erstatten wir Ihnen mit der Beitragsrückerstattung (BRE) einen Teil Ihres Geldes zurück. Damit können Sie Ihren tatsächlichen Aufwand für Ihre private Krankenversicherung senken.
Wer kann sich privat krankenversichern?
Wir bieten Ihnen verschiedene Tarife für Ihr individuelle Gesundheitsvorsorge. Doch wer kann sich eigentlich privat krankenversichern?
- Selbstständige und Freiberufler
Selbstständige und Freiberufler können sich unabhängig vom Einkommen für eine Private Krankenversicherung entscheiden. Im Vergleich zur GKV profitieren Selbstständige in der PKV von einem guten Preis-Leistungsverhältnis, da für diese Berufsgruppe der Monatsbeitrag in der GKV recht hoch ausfällt. Der Zusatzbaustein Krankentagegeld rundet Ihren Versicherungsschutz optimal ab. -
Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze
Als Arbeitnehmer können Sie sich privat versichern, wenn Ihr Einkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreitet. Diese liegt im Jahr 2024 bei 60.300 €. Besonderer Vorteil für Angestellte: Ihr Arbeitgeber übernimmt meist die Hälfte der Beiträge bis zum maximalen Arbeitgeberzuschuss. -
Beamte
Beihilfeberechtigte wie Beamte & berücksichtigungsfähige Angehörige sowie Beamtenanwärter erhalten eine individuelle Beihilfe Ihrer Dienstbehörde. Diese deckt allerdings nicht nur einen Teil der Krankheitskosten. Die entstehende Kostenlücke können Sie durch leistungsstarke private Krankenversicherungstarife für Beamte schließen. -
Studenten
Studienanfänger können sich von der Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse befreien lassen und sich in einer privaten Krankenversicherung für Studenten absichern. Ein Wechsel in die private Versicherung ist außerdem möglich, wenn die Absicherung über die Familienversicherung endet oder das 30. Lebensjahr bzw. das 14. Fachsemester überschritten wird.
Wie funktioniert eine Private Krankenversicherung?
Der grundlegende Unterschied zwischen der privaten Krankenversicherung (PKV) und der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) liegt im System:
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Die GKV finanziert sich nach dem Umlageverfahren. Das bedeutet, dass die aktuell eingenommenen Beiträge von den gesetzlichen Krankenkassen verwendet werden und damit laufende Kosten für medizinische Behandlungen bezahlt werden.
Die PKV finanziert sich nach dem Kapitaldeckungsverfahren. Das bedeutet, es wird heute schon Kapital für das Alter angespart. Das liegt daran, dass Menschen mit zunehmendem Alter häufiger krank werden und somit auch die Krankheitskosten steigen. Daher bildet der PKV-Versicherte in jüngeren Jahren Alterungsrückstellungen, die der Versicherer für ihn anspart, um die Beiträge im Alter möglichst stabil zu halten.
Ein weiterer Unterschied liegt darin, dass in der PKV die vereinbarten Gesundheitsleistungen vertraglich fixiert und lebenslang garantiert sind. Bei der GKV ist das nicht der Fall. Wird der Leistungskatalog durch politische Entscheidung geändert/verkürzt, erhält der Versicherte für den gleichen Monatsbeitrag weniger Leistungen. Der gesetzliche Versicherungsschutz kann durch private Zusatzversicherungen ergänzt werden.
Leistungen und Merkmale im Vergleich
Gesetzliche Krankenversicherung | Private Krankenversicherung | |
---|---|---|
Leistungsumfang | Festgelegte Grundversorgung nach Leistungskatalog, bestimmte Extras als Zusatzleistungen erhältlich. Gesetzlich festgelegter Leistungskatalog, Leistungen können gekürzt oder gestrichen werden | Individuell gestaltbarer Leistungsumfang mit erweiterten medizinischen Versorgungsmöglichkeiten und höheren Erstattungssätzen, vertraglich garantier |
Wartezeiten bei Leistungen | In der Regel keine oder geringe Wartezeiten für medizinisch notwendige Leistungen | Kürzere Wartezeiten, schnellerer Zugang zu Spezialisten und Behandlungen |
Arzt- und Klinikwahl | Freie Arztwahl innerhalb des GKV-Netzwerks, für Fachärzte ist oft eine Überweisung erforderlich | Freie Arzt- und Klinikwahl, keine Überweisungen erforderlich |
Zusatzversicherungen | Ergänzende private Zusatzversicherungen für spezifische Leistungen wie Zahnbehandlung, Brille, etc. möglich | Diverse Zusatzversicherungen für individuelle Bedürfnisse wie Chefarztbehandlung, alternative Heilmethoden |
Familienmitversicherung | Familienmitglieder sind in der Regel kostenfrei oder gegen geringen Beitrag mitversichert | Separate Beiträge für jedes Familienmitglied, individuelle Verträge |
Kosten im Alter | Beiträge steigen mit Einkommen, im Alter eher stabil oder sinkend | Stabilere Beiträge im Alter aufgrund von Alterungsrückstellungen, jedoch im jungen Alter oft höher |
Beitragsrückerstattung | Keine Beitragsrückerstattung für nicht in Anspruch genommene Leistungen | Möglichkeit zur Beitragsrückerstattung bei geringer Inanspruchnahme von Leistungen |
Wechselmöglichkeiten | Wechsel nur bei bestimmten Lebensereignissen oder Einkommensänderungen möglich | Wechsel der PKV ist prinzipiell möglich, aber mit Gesundheitsprüfung und individuellen Bedingungen verbunden |
Gesetzliche Krankenversicherung
Leistungsumfang
Festgelegte Grundversorgung nach Leistungskatalog, bestimmte Extras als Zusatzleistungen erhältlich. Gesetzlich festgelegter Leistungskatalog, Leistungen können gekürzt oder gestrichen werden
Wartezeiten bei Leistungen
In der Regel keine oder geringe Wartezeiten für medizinisch notwendige Leistungen
Arzt- und Klinikwahl
Freie Arztwahl innerhalb des GKV-Netzwerks, für Fachärzte ist oft eine Überweisung erforderlich
Zusatzversicherungen
Ergänzende private Zusatzversicherungen für spezifische Leistungen wie Zahnbehandlung, Brille, etc. möglich
Familienmitversicherung
Familienmitglieder sind in der Regel kostenfrei oder gegen geringen Beitrag mitversichert
Kosten im Alter
Beiträge steigen mit Einkommen, im Alter eher stabil oder sinkend
Beitragsrückerstattung
Keine Beitragsrückerstattung für nicht in Anspruch genommene Leistungen
Wechselmöglichkeiten
Wechsel nur bei bestimmten Lebensereignissen oder Einkommensänderungen möglich
Private Krankenversicherung
Leistungsumfang
Individuell gestaltbarer Leistungsumfang mit erweiterten medizinischen Versorgungsmöglichkeiten und höheren Erstattungssätzen, vertraglich garantier
Wartezeiten bei Leistungen
Kürzere Wartezeiten, schnellerer Zugang zu Spezialisten und Behandlungen
Arzt- und Klinikwahl
Freie Arzt- und Klinikwahl, keine Überweisungen erforderlich
Zusatzversicherungen
Diverse Zusatzversicherungen für individuelle Bedürfnisse wie Chefarztbehandlung, alternative Heilmethoden
Familienmitversicherung
Separate Beiträge für jedes Familienmitglied, individuelle Verträge
Kosten im Alter
Stabilere Beiträge im Alter aufgrund von Alterungsrückstellungen, jedoch im jungen Alter oft höher
Beitragsrückerstattung
Möglichkeit zur Beitragsrückerstattung bei geringer Inanspruchnahme von Leistungen
Wechselmöglichkeiten
Wechsel der PKV ist prinzipiell möglich, aber mit Gesundheitsprüfung und individuellen Bedingungen verbunden
Der Wechsel in die PKV - so einfach geht's!
Sie möchten von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur privaten Krankenversicherung (PKV) wechseln? Mit folgenden Punkten gelingt der einfache Wechsel in die PKV:
Einkommen prüfen
Arbeitnehmer dürfen in die PKV wechseln, wenn sie die Jahresentgeltgrenze (JAEG) überschreiten. Somit sind sie versicherungsfrei und können sich zwischen gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und PKV entscheiden. 2024 liegt die JAEG bei 69.300 € brutto jährlich.
Berufsgruppen mit Wahlfreiheit
Bestimmte Berufsgruppen wie Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Ärzte haben unabhängig vom Einkommen die Möglichkeit, sich privat zu versichern. Auch Studenten und Beihilfeberechtigte können in die PKV wechseln.
Gesundheitsprüfung
Bei einem Wechsel zur PKV ist in der Regel eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Mithilfe eines detaillierten Fragebogens erhält der Versicherer den aktuellen Stand Ihrer gesundheitlichen Verfassung. Abhängig vom Ergebnis der Gesundheitsprüfung nimmt Sie die private Krankenversicherung auf oder lehnt Ihren Antrag ab.
Kündigungsfristen beachten
Bevor Sie aus der GKV ausscheiden, beachten Sie bitte Ihre Kündigungsfrist. Informieren Sie sich rechtzeitig, um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten.
Umfassend informieren:
Interessiert an einem Einstieg in die PKV, aber den Kopf voller offenen Fragen? Unsere kompetenten Berater stehen Ihnen gerne auf Ihrem Weg in die PKV zur Seite.
Was kostet eine Private Krankenversicherung?
Die Kosten für ein PKV hängen von verschiedenen Faktoren ab:
- dem Alter und dem Gesundheitszustand (eventuelle Risikozuschläge) des Versicherten
- dem gewählten Tarif - wählt man eine höhere Selbstbeteiligung, verringert sich der monatliche Beitrag
- anderes als in der GKV richten sich die Beiträge nicht nach dem Einkommen
In der GKV richten sich die die Beitragshöhe sowie der Höchstbeitrag nach dem Bruttoeinkommen (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) des Versicherten und dem Beitragssatz der Krankenkasse. Dieser ist bundesweit einheitlich geregelt. Hinzu kommt ein Zusatzbeitrag, den die Kasse individuell festlegt. Die Entwicklung der Beiträge in der GKV sind unabhängig vom Alter der Versicherten.
Damit die PKV Beiträge im Alter möglichst stabil bleiben und nicht stark ansteigen, werden zu Beginn Alterungsrückstellungen gebildet. Die Ansparungen werden dann ab Alter 65 dazu verwendet, altersbedingte Beitragsanpassungen abzumildern.
Absicherung im Rentenalter: Alterungsrückstellungen
Private Krankenversicherungen legen einen Teil Ihres monatlichen Beitrags zurück und nutzen diesen als Alterungsrückstellung. Diese Alterungsrückstellungen finanzieren die im Alter steigenden Gesundheitsausgaben ohne dabei den Versicherungsbeitrag anzuheben. Das bedeutet:
- In jungen Jahren zahlt die versicherte Person mehr Beitrag als eigentlich nötig.
- Im Alter, wenn mehr Leistungen aufgrund von Erkrankungen in Anspruch genommen werden müssen, greift man dann auf die gebildeten Reserven zurück.
- Der Versicherte selbst muss hier nichts tun, die Alterungsrückstellungen automatisch von den monatlichen Beiträgen ab.
Muss der Versicherte im Alter häufiger zum Arzt oder stehen aufwendige medizinische Behandlungen an, entstehen höhere Kosten. Hier kommen die Alterungsrückstellungen zum Tragen, Gesundheitsleistungen müssen weder gekürzt noch Beiträge erhöht werden.
Alterungsrückstellungen sind verzinsliche Sparanteile Ihrer monatlichen Versicherungsbeiträge. Versicherungsunternehmen legen Rückstellungen am Kapitalmarkt mit einer langfristigen Nettoverzinsung von durchschnittlich 3,2 Prozent (Stand 2022) an.
Beitragsanpassungen in der PKV
Die Versicherungswirtschaft ist wie alle anderen Branchen von Preissteigerungen betroffen. In einigen Bereichen steigen die Kosten stärker als die allgemeine Inflationsrate, wudurch die Kosten für z. B. Reparaturen an Gebäuden, die durch die Versicherung abgedeckt sind, steigen. Somit steigen für die Versicherungsunternehmen auch die Höhe der Erstattungen für die Versicherten.
Ob die Zunahme von Naturereignissen wie Sturm und Überschwemmungen oder die deutlich gestiegenen Kosten für Baustoffe – es gibt verschiedene Gründe, die eine Beitragsanpassung nötig machen. Ob Sach- und Haftpflichtversicherung oder Krankenversicherung, Beitragsanpassungen sind von Produkt zu Produkt unterschiedlich.
- Eine Beitragsanpassung in der PKV ist streng reglementiert und darf nur erfolgen, wenn die Versicherungsleistungen in einem Tarif nachweislich um einen bestimmten Prozentsatz höher liegen als ursprünglich kalkuliert. Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Prozentsatz von max. 10 Prozent. Ob eine entsprechende Abweichung vorliegt, prüft ein unabhängiger Treuhänder.
- Die Kostensteigerungen in den PKV-Tarifen überschreiten nicht in jedem Jahr die Schwellenwerte. Dann ist auch keine Beitragsanpassung nötig.
In der GKV steigen die Beiträge des Versicherten hingegen jedes Jahr, automatisch an den Einkommenszuwachs angepasst.
Ein Großteil der Beitragserhöhung geht in die Vorsorge für die absehbar steigenden Gesundheitskosten im Alter. Dieses Geld wird am Kapitalmarkt angelegt und kommt mit den Zinserträgen dem Versicherten wieder zugute. Durch die besondere finanzielle Vorsorge der PKV werden die wachsenden Ausgaben zur medizinischen Versorgung im Alter abgesichert und der Versicherte investiert in seine eigene Zukunft.
Beitragsrückerstattung - Unser Bonus für Sie
In der PKV gibt es unterschiedliche Arten der Beitragsrückerstattung (BRE). Am üblichsten ist die BRE, die Sie erhalten, wenn Sie ein Jahr lang keine Leistungen in Anspruch nehmen. Sie ist unser Bonus für Sie als Kunde mit einer Krankenvollversicherung und entspricht einer Rückvergütung. Sie wird aus Überschüssen finanziert und ist abhängig vom Geschäftsergebnis.
Als Versicherter mit einer Krankenvollversicherung erhalten Sie die BRE, wenn Sie ein Jahr lang keine Leistungen Ihrer Versicherung in Anspruch nehmen. Das heißt, dass Sie keine Rechnungen für Arztbesuche, Medikamente etc. einreichen. Sie bekommen dann einen Teil der gezahlten Beiträge zurück, entweder einen prozentualen Anteil vom Jahresbeitrag (beispielsweise 15%) oder ganze Monatsbeiträge (zwei bis drei) nach einem Jahrzurück. Die Erstattung kann steigen, wenn Sie mehrere Jahre keine Rechnungen einreichen.
Voraussetzungen für eine Beitragsrückerstattung:
- Sie reichen für das entsprechende Jahr keine Rechnungen bei uns zur Erstattung ein. Entscheidend ist dabei das Behandlungsdatum und nicht das Datum der Verschreibung der Maßnahme durch Ihren behandelnden Arzt oder das Datum auf der Arztrechnung.
- Bei Medikamenten und Hilfsmitteln gilt das Bezugsdatum, nicht das Datum der Ausstellung des Rezepts.
- Ihre Krankenvollversicherung besteht bis zum 30. Juni des Folgejahres ohne Beitragsrückstand und ohne Ratenzahlungsvereinbarung weiter.
- Sie sind in einem berechtigten Tarif versichert. Welche Tarife berechtigt sind, finden Sie in Ihren Versicherungsunterlagen.
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Für Sie als Mediziner bieten wir die optimale Absicherung für jede Lebensphase.
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Für Ihre Bedürfnisse als Selbstständige, Freiberufler und Existenzgründer bieten wir Ihnen die optimale Absicherung.
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Für Sie als Beamte, Beamtenanwärter und Beihilfeberechtigte, bieten wir die optimale Kostenergänzung zur Beihilfe.
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