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Arbeitgeberzuschuss
zur Privaten Krankenversicherung

Das Wichtigste in Kürze zum Thema Arbeitgeberzuschuss zur PKV

Auch als Angestellter erhalten Sie für Ihre PKV einen Zuschuss Ihres Arbeitgebers.

Der Zuschuss orientiert sich an der Beitragsbemessungsgrenze für die Sozialversicherungsbeiträge, zu denen die gesetzliche KV gehört. 

Lohnersatzleistungen (Krankengeld, im Mutterschutz etc.) werden nicht bezuschusst.

Der maximale Arbeitgeberzuschuss zur PKV beträgt 2024 rund 422 €, wird allerdings jedes Jahr angepasst (siehe Beitragsbemessungsgrenze und JAEG).

Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss?

Für ihre private Kranken- und Pflegeversicherung erhalten angestellte Privatversicherte einen steuerfreien Zuschuss vom Arbeitgeber. Dieser Betrag entspricht meist dem, was das Unternehmen auch für die gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung aufbringen würde.

Die Beitragsbemessungsgrenze (sie liegt 2024 bei 5.175 Euro pro Monat) bestimmt, wie hoch der maximale Arbeitgeberzuschuss ist. Arbeitgeber zahlen den hälftigen Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung. Das heißt, die Hälfte von 14,6 Prozent (7,3 Prozent) plus die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags von derzeit 1,7 Prozent. Das sind 8,15 Prozent. In Summe beträgt der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung (2024) also maximal 422 Euro pro Monat.

Muss mein Arbeitgeber einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung zahlen?

Die Gesetzgebung sieht vor, dass Arbeitgeber (ähnlich wie bei pflichtversicherten Angestellten) einen Teil der Beiträge ihrer privat krankenversicherten Mitarbeiter (PKV) übernehmen.

Wenn Angestellte nicht (mehr) pflichtversichert sind, weil sie mehr verdienen als die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), können sie sich stattdessen privat versichern und bekommen vom Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Beiträgen der PKV. 

Kann mein Arbeitgeber freiwillig einen höheren Beitrag zahlen?

Der maximal mögliche Zuschuss zur PKV richtet sich nach  Beitragsbemessungsgrenze, die festlegt, bis zu welchem Bruttoeinkommen (Bruttogehalt) ein Arbeitnehmer Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss hat. Damit wird vermieden, dass der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung höher ausfällt, als der Zuschuss für einen vergleichbaren GKV-versicherten Arbeitnehmer.

Gibt es auch einen Zuschuss zur Pflegeversicherung?

Die private Pflegeversicherung bezuschusst der Arbeitgeber nach der gleichen Regel wie bei der privaten Krankenversicherung: Er trägt 1,7 Prozent zur Pflegeversicherung bei, egal wie viele Kinder man hat. In Zahlen sind das (2024) maximal 87,98 Euro im Monat.

Welche Regelungen gelten für den Zuschuss im Mutterschutz?


Auch für den Mutterschutz gilt: Als Privatversicherter tragen Sie die Beiträge zur privaten Krankenversicherung allein.

Der Arbeitgeber muss für Lohnersatzleistungen keinen Zuschuss zahlen.

Wenn einer der Eltern privat versichert ist und den maximalen Zuschuss seines Arbeitgebers nicht ausschöpft, kann er eine Erhöhung bei seinem Arbeitgeber beantragen und damit seine(n) Partner(in) unterstützen. 

Weitere wichtige Fragen rund um die Familie

Grundsätzlich kann der Arbeitgeberzuschuss für die private Krankenversicherung auch für die Versicherungsbeiträge des Ehepartners und der Kinder genutzt werden. Allerdings gilt bei der Höhe des maximalen Zuschuss wieder die Beitragsbemessungsgrenze (im Jahr 2024 liegt diese bei 61.200 Euro Bruttogehalt pro Jahr). Das bedeutet, wenn Sie eine PKV für monatlich 1.000 Euro abschließen, zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber nicht 500 Euro, sondern nur die maximal zulässigen 422 Euro (siehe Beitragsbemessungsgrenze). Die Differenz von 78 Euro zahlen Sie bei diesem Beispiel aus eigener Tasche.
Liegt Ihr Beitrag zur PKV unterhalb, steht es ihnen frei, die Differenz bis zu den 422 Euro für andere PKV-Verträge einzusetzen.

Privat Versicherte in Elternzeit müssen ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung alleine tragen, denn für diese sogenannten Lohnersatzleistungen muss der Arbeitgeber keinen Zuschuss zahlen.

Der Arbeitgeberzuschuss zur PKV kann auch dem Ehe- oder Lebenspartner sowie Kindern und Stiefkindern zugutekommen. Das ist der Fall, wenn der Angestellte den maximal zulässigen Arbeitgeberzuschuss nicht komplett für seine eigene private Krankenversicherung nutzt.

Bezahlt er beispielsweise monatlich 500 Euro Beitrag für seine PKV und der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte (250 Euro), kann der verbleibende Betrag bis zum maximalen Arbeitgeberzuschuss auch für den Krankenversicherungsbeitrag von Partner oder Kindern genutzt werden.

Damit diese in den Genuss des Arbeitgeberzuschuss kommen können, müssen sie allerdings die Voraussetzungen für die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllen. Sie dürfen wenig oder gar kein eigenes Gehalt beziehen und nicht selbstständig tätig sein.

Was passiert im Falle einer Beitragsrückerstattung?

Wenn Sie keine Leistungen beanspruchen und deshalb eine Beitragsrückerstattung erhalten, hat das keinen Einfluss auf den Arbeitgeberzuschuss. Deswegen sind Tarife, bei denen eine hohe Beitragsrückerstattung garantiert ist, für Angestellte generell interessant. Unsere Beitragsrückerstattung kommt zu 100% bei Ihnen an.

Private Krankenversicherung neu verstehen

Eine private Krankenversicherung (PKV) hilft Ihnen, für Ihre Gesundheit vorzusorgen und im Krankheitsfall eine optimale medizinische Betreuung zu erhalten.Sie ermöglicht, Ihren Versicherungsschutz nach persönlichen Bedürfnissen zu gestalten. 

Allerdings gibt es oft Bedenken gegenüber der privaten Krankenversicherung. Doch was ist wirklich dran an den Vorurteilen? Sie glauben eine private Krankenversicherung ist für Sie jetzt oder später zu teuer? Gerade mit Familie? Wir unterstützen Sie dabei, die PKV neu zu verstehen. 

 

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