Transparente Leistungen
Unsere Tarife sind einfach und, verständlich und ohne versteckte Zusatzkosten. Sie wissen genau, welche Leistungen Kosten abgedeckt sind, und können Ihr Versicherungspaket nach Ihren Wünschen wähl
Gesunde Zähne sind entscheidend für Ihr Wohlbefinden – doch hochwertige Zahnbehandlungen sind oft mit hohen Kosten verbunden. Ob schmerzhafte Wurzelbehandlungen, Zahnspangen oder teure Implantate – für Ihr perfektes Lächeln müssen Sie oft tapfer sein, vor allem, wenn die Rechnung vom Zahnarzt ins Haus flattert.
Als gesetzlich Krankenversicherter müssen Sie häufig Zusatzkosten für Zahnarztbehandlungen selbst tragen. Besonders beim Zahnersatz können diese Kosten leicht in die tausen Euro gehen.
Profitieren Sie von unserer Zahnzusatzversicherung und reduzieren Sie Ihren Eigenanteil – INTER bietet Ihnen optimalen Schutz vor hohen Zahnarztkosten und übernimmt Leistungen, die über die gesetzliche Krankenversicherung hinausgehen.
Mit der INTER Zahnzusatzversicherung profitieren Sie von umfassenden Leistungen, die weit über die Standardversorgung der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen. Egal, ob es um teuren Zahnersatz, komplexe Zahnbehandlungen oder zusätzliche Prophylaxe-Maßnahmen geht – wir sorgen dafür, dass Sie für Ihre Zahngesundheit bestens abgesichert sind.
Unsere Zahnzusatzversicherung bietet Ihnen maßgeschneiderte Tarife für Ihre individuellen Bedürfnisse. Im Folgenden erhalten Sie einen detaillierten Überblick über die verschiedenen Leistungen, die Sie in unseren Tarifen erwarten können – von günstig bis leistungsstark.
1. Spalte mit Leistungsbeschreibungen | Basis - Z70 | Exklusiv - Z80 | Premium - Z90Plus |
---|---|---|---|
Zahnersatz (Regelversorgung) | 85 - 100%* | 85 - 100%* | 100% |
Zahnersatz | 55 - 70%* | 65 - 80%* | 90% |
Implantate | 65 - 80%* | 90% | |
Zahnbehandlung | Über Zusatzbaustein ZPro versicherbar | Über Zusatzbaustein ZPro versicherbar | 100% |
Inlays | 70% (bis 200 € je Inlay) | 80% | 90% |
Prophylaxe | Über Zusatzbaustein ZPro versicherbar | Über Zusatzbaustein ZPro versicherbar | 100% |
Professionelle Zahnreinigung | Über Zusatzbaustein ZPro versicherbar
| Über Zusatzbaustein ZPro versicherbar
| 100% bis zu 150 € pro Kalenderjahr |
Kieferorthopädie (Behandlungsbeginn vor Vollendung des 18. Lebensjahres) | KIG 1-2: 60% | 90% einmalig
| |
Kieferorthopädie (Behandlung nach Vollendung des 18. Lebensjahres) | 90% einmalig | ||
Besondere Methoden zur Schmerzausschaltung | Über Zusatzbaustein ZPro versicherbar | Über Zusatzbaustein ZPro versicherbar | 100% bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 350 € pro Kalenderjahr. |
Der Begriff Regelversorgung stammt aus der gesetzlichen Krankenversicherung und bezeichnet die Versorgung mit Zahnersatz, die medizinisch notwendig ist und einer zahnmedizinisch anerkannten Methode entspricht. Für diese Versorgung zahlen die GKV Festzuschüsse. Als Patient können Sie wählen, ob Sie eine gleichartige oder andersartige Zahnersatzversorgung wünschen. Die Differenz zwischen dem von Ihrem Zahnarzt erstellten Heil- und Kostenplan und den von der GKV gezahlten Festzuschüssen müssen Sie in der Regel aus eigener Tasche zahlen.
Zahnersatz (Regelversorgung)
85 - 100%*
Zahnersatz
(höherwertige Versorgung)
55 - 70%*
Implantate
Zahnbehandlung
Über Zusatzbaustein ZPro versicherbar
Inlays
70% (bis 200 € je Inlay)
Prophylaxe
Über Zusatzbaustein ZPro versicherbar
Professionelle Zahnreinigung
Über Zusatzbaustein ZPro versicherbar
Die Abkürzung KIG steht für kieferorthopädische Indikationsgruppen. Dabei handelt es sich um fünf Stufen, anhand derer sich der Schweregrad einer Zahn- oder Kieferfeststellung eingruppieren lässt.
Kieferorthopädie (Behandlungsbeginn vor Vollendung des 18. Lebensjahres)
Kieferorthopädie
(Behandlung nach Vollendung des 18. Lebensjahres)
Besondere Methoden zur Schmerzausschaltung
Über Zusatzbaustein ZPro versicherbar
Der Begriff Regelversorgung stammt aus der gesetzlichen Krankenversicherung und bezeichnet die Versorgung mit Zahnersatz, die medizinisch notwendig ist und einer zahnmedizinisch anerkannten Methode entspricht. Für diese Versorgung zahlen die GKV Festzuschüsse. Als Patient können Sie wählen, ob Sie eine gleichartige oder andersartige Zahnersatzversorgung wünschen. Die Differenz zwischen dem von Ihrem Zahnarzt erstellten Heil- und Kostenplan und den von der GKV gezahlten Festzuschüssen müssen Sie in der Regel aus eigener Tasche zahlen.
Zahnersatz (Regelversorgung)
85 - 100%*
Zahnersatz
(höherwertige Versorgung)
65 - 80%*
Implantate
65 - 80%*
Zahnbehandlung
Über Zusatzbaustein ZPro versicherbar
Inlays
80%
Prophylaxe
Über Zusatzbaustein ZPro versicherbar
Professionelle Zahnreinigung
Über Zusatzbaustein ZPro versicherbar
Die Abkürzung KIG steht für kieferorthopädische Indikationsgruppen. Dabei handelt es sich um fünf Stufen, anhand derer sich der Schweregrad einer Zahn- oder Kieferfeststellung eingruppieren lässt.
Kieferorthopädie (Behandlungsbeginn vor Vollendung des 18. Lebensjahres)
KIG 1-2: 60%
KIG 3-5: 60% für Mehrleistungen bis zu einem Erstattungsbetrag von 350 € je Kiefer
Kieferorthopädie
(Behandlung nach Vollendung des 18. Lebensjahres)
Besondere Methoden zur Schmerzausschaltung
Über Zusatzbaustein ZPro versicherbar
Der Begriff Regelversorgung stammt aus der gesetzlichen Krankenversicherung und bezeichnet die Versorgung mit Zahnersatz, die medizinisch notwendig ist und einer zahnmedizinisch anerkannten Methode entspricht. Für diese Versorgung zahlen die GKV Festzuschüsse. Als Patient können Sie wählen, ob Sie eine gleichartige oder andersartige Zahnersatzversorgung wünschen. Die Differenz zwischen dem von Ihrem Zahnarzt erstellten Heil- und Kostenplan und den von der GKV gezahlten Festzuschüssen müssen Sie in der Regel aus eigener Tasche zahlen.
Zahnersatz (Regelversorgung)
100%
Zahnersatz
(höherwertige Versorgung)
90%
(100% bei Unfall)
Implantate
90%
(100% bei Unfall)
Zahnbehandlung
100%
Inlays
90%
Prophylaxe
100%
Professionelle Zahnreinigung
100% bis zu 150 € pro Kalenderjahr
Die Abkürzung KIG steht für kieferorthopädische Indikationsgruppen. Dabei handelt es sich um fünf Stufen, anhand derer sich der Schweregrad einer Zahn- oder Kieferfeststellung eingruppieren lässt.
Kieferorthopädie (Behandlungsbeginn vor Vollendung des 18. Lebensjahres)
90% einmalig
(bis zu 2.500 €, unabhängig von KIG)
Kieferorthopädie
(Behandlung nach Vollendung des 18. Lebensjahres)
90% einmalig
(bis zu 2.500 €)
Besondere Methoden zur Schmerzausschaltung
100% bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 350 € pro Kalenderjahr.
*Bei Zahnersatz abhängig von der regelmäßigen Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen (Bonusheft)
1. Spalte mit Leistungsbeschreibungen | Zusatzbaustein ZPro (in Kombination mit Basis & Exklusiv) |
---|---|
Professionelle Zahnreinigung | Zusätzlich wird einmal im Jahr eine professionelle Zahnreinigung erstattet. |
Prophylaxe | Erstattung zu 100%:
|
Zahnbehandlung | Erstattung zu 100%:
|
Besondere Methoden zur Schmerzausschaltung | 100% bis max. 250 € p.a. für Narkose, Analgosedierung, Lachgas-Sedierung, Akupunktur und Hypnose |
Professionelle Zahnreinigung
Zusätzlich wird einmal im Jahr eine professionelle Zahnreinigung erstattet.
Prophylaxe
Erstattung zu 100%:
Zahnbehandlung
Erstattung zu 100%:
Besondere Methoden zur Schmerzausschaltung
100% bis max. 250 € p.a. für Narkose, Analgosedierung, Lachgas-Sedierung, Akupunktur und Hypnose
Die Kosten für Zahnbehandlungen und Zahnersatz können schnell in die Tausende gehen. Eine Zahnzusatzversicherung hilft Ihnen, diese Kosten erheblich zu senken und schützt vor unerwartet hohen Ausgaben. Hier ein Überblick, was eine Zahnbehandlung, Zahnersatz und Inlays kosten können, sowohl mit als auch ohne Zahnversicherung:
Die Zahnstaffel legt fest, wie hoch die Erstattung in den ersten Versicherungsjahren ausfällt. So erhalten Sie eine schrittweise steigende Kostenerstattung, bis Sie den vollen Leistungsumfang Ihres Tarifs erreichen.
Die Zahnstaffel legt fest, wie hoch die Erstattung in den ersten Versicherungsjahren ausfällt. So erhalten Sie eine schrittweise steigende Kostenerstattung, bis Sie den vollen Leistungsumfang Ihres Tarifs erreichen.
Die Zahnstaffel legt fest, wie hoch die Erstattung in den ersten Versicherungsjahren ausfällt. So erhalten Sie eine schrittweise steigende Kostenerstattung, bis Sie den vollen Leistungsumfang Ihres Tarifs erreichen.
Eine Zahnzusatzversicherung ist für alle gesetzlich Versicherten sinnvoll, die hochwertige Zahnbehandlungen in Anspruch nehmen möchten, ohne hohe Eigenkosten tragen zu müssen. Besonders bei Zahnersatz, Inlays oder Kieferorthopädie profitieren Sie von umfassender Erstattung.
Unsere Tarife sind individuell auf verschiedene Bedürfnisse abgestimmt:
Ein gesundes und strahlendes Lächeln spielt eine große Rolle im Berufsleben – sei es im Kundenkontakt oder für das eigene Selbstbewusstsein. Doch hochwertiger Zahnersatz sind teuer. Die GKV übernimmt oft nur die Regelversorgung, während Patienten für moderne Lösungen wie Keramikkronen oder Implantate tief in die Tasche greifen müssen.
Kinder und Jugendliche benötigen häufig kieferorthopädische Behandlungen, die mehrere Tausend Euro kosten können. Die GKV übernimmt jedoch nur die Kosten für schwere Zahnfehlstellungen (KIG 3-5), während leichte Fehlstellungen (KIG 1-2) komplett selbst bezahlt werden müssen. Eine Zahnzusatzversicherung kann 100 % der Kosten bis zu 2.500 Euro für Zahnspangen, unsichtbare Aligner oder andere moderne KFO-Techniken übernehmen.
Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko für Zahnerkrankungen und Zahnverlust, wodurch Zahnersatz unvermeidbar wird. Hochwertige Implantate, Brücken oder Prothesen sind jedoch sehr teuer. Eine Zahnzusatzversicherung sorgt dafür, dass Senioren sich beste Materialien und moderne Behandlungsmethoden leisten können, ohne hohe Eigenkosten tragen zu müssen.
Entscheiden Sie sich für unsere nachhaltige Tarifvariante bessergrün. Einfach beim Online-Abschluss Ihr Häkchen in der Personenübersicht bei "bessergrün" setzen. Für Ihren abgeschlossenen bessergrün-Vertrag wird zum Beispiel ein Baum gepflanzt und die INTER investiert einen Beitragsanteil der bessergrün-Produkte in nachhaltige Kapitalanlagen.
Ist eine Zahnbehandlung nötig, können schnell hohe Kosten entstehen. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt nur einfache, aber keine hochwertigen Kunststofffüllungen. Auch Zahnreinigung, Wurzel- und Parodontosebehandlungen und Implantate sind teuer. Unsere Zahnzusatzversicherung schützt Sie vor hohen Zuzahlungen.
Ein Inlay (Einlagefüllung) dient zum Ersatz der verlorengegangenen Zahnhartsubstanz. Es wird im zahntechnischen Labor hergestellt und besteht z. B. aus Gold oder Keramik.
Das Implantat ist eine Schraube oder ein Zylinder. Es wird in den Kieferknochen eingesetzt und dient somit als künstliche Zahnwurzel. Eine Krone vervollständigt den Zahnersatz.
Bei der professionellen Zahnreinigung werden harte und weiche Zahnbeläge entfernt, insbesondere an den Stellen, die für den Patienten schwer oder nicht erreichbar sind.
Eine Gesundheitsprüfung ist eine Abfrage und Auswertung von Gesundheitsangaben, die der Kunde bei Antragsstellung beantwortet. Anhand dieser prüft der Versicherer, ob oder unter welchen Voraussetzungen ein Versicherungsvertrag zustande kommen kann.
Beitragsanpassungen sind Beitragserhöhungen oder -senkungen in der privaten Krankenversicherung.
Beitragsänderungen in der privaten Krankenversicherung sind in der Regel auf die folgenden Ursachen zurückzuführen:
Die gesetzliche Grundlage für die Beitragsanpassung bildet §203 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die vertragliche Umsetzung erfolgt bei der INTER in §8 bzw. §8a/8b der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Aufgrund der Vorgaben der Gesetzgebung sind wir zur jährlichen Überprüfung und ggf. Neukalkulation der Prämien verpflichtet, wenn die tatsächlichen Ausgaben für die Versicherten nicht mit den kalkulierten Ausgaben übereinstimmen. Die Beitragsanpassung in dem versicherten Tarif erfolgt, weil der maßgebliche gesetzliche Schwellenwert (in Höhe von 10 %) bzw. der maßgebliche vertraglich vereinbarte Schwellenwert (in Höhe von 5 %) bei der Rechnungsgrundlage „Versicherungsleistungen“ nicht nur vorübergehend über-/unterschritten wurde. Anpassungen erfolgen nur mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders.
Bei Beitragsanpassungen handelt es sich um eine Senkung oder Erhöhung der bisher vereinbarten Monatsprämie, die bei Abschluss einer solchen Krankenversicherung vereinbart wurde.
Die Beitragserhöhung muss durch die private Krankenversicherung einen Monat im Voraus angekündigt werden.