Seit über 100 Jahren
Zahnzusatzversicherung

Zahnzusatzversicherung

Für schöne Zähne und ein gesundes Lächeln

  • Sofortiger Versicherungsschutz
  • 100% für Zahnprophylaxe und professionelle Zahnreinigung
    (bis 150 € im Jahr)
  • Hilfe für Angstpatienten (Narkose, Akupunktur und Hypnose)
  • Bis zu 90% bei Zahnersatz
  • NEU: Nachhaltige Variante bessergrün
Jetzt online abschließen

Für Ihre optimale Behandlung beim Zahnarzt

Ob schmerzhafte Wurzelbehandlungen, nervige Zahnspange, teure Implantate – für Ihr perfektes Lächeln müssen Sie oft tapfer sein. Vor allem auch, wenn die Rechnung vom Zahnarzt ins Haus flattert.

Bei Zahnarztbesuchen müssen Sie als gesetzlich Krankenversicherter zusätzlich immer wieder Leistungen aus der eigenen Tasche bezahlen. Für den Zahnersatz Ihrer Wahl sind das nicht selten mehrere tausend Euro.

Mit unserer Zahnzusatzversicherung zeigen Sie Ihr schönstes Lächeln und machen unter anderem Schluss mit hohen Zuzahlungen bei hochwertigem Zahnersatz.

Mit dem INTER QualiMed Z Zahn reduziert sich Ihr Eigenanteil - egal ob z. B. für Implantat, Brücke, Prothese oder eine Wurzelbehandlung. So fällt das Lächeln leicht.

Unser Angebot im Überblick

Basis

Z70

Bis 70% Zahnersatz

70% pro Inlay (max. 200 €)

 

Optional Baustein ZPro

  • 100 % für plastische Füllungen
  • professionelle Zahnreinigung
    (1 x 100% / Jahr)
  • Kosten für Schmerzausschaltung
    (100 % max. 250 € / Jahr
Exklusiv

Z80

Bis 80% für Zahnersatz & Implantate

80 % für Inlays

60 % für Kieferorthopädie

Optional Baustein ZPro

  • 100 % für plastische Füllungen
  • professionelle Zahnreinigung
    (1 x 100% / Jahr)
  • Kosten für Schmerzausschaltung
    (100% max. 250 € / Jahr)
Premium

Z90Plus 

90% für Zahnersatz & Implantate

90% für Inlays

90% für Kieferorthopädie

 

  • 100 % für plastische Füllungen
  • Professionelle Zahnreinigung
    (100% bis max. 150 € pro KJ)
  • Kosten für Schmerzausschaltung
    (100% max. 350 € / Jahr)

Berechnungsgrundlage: Versicherte Person, Geburtsjahr 1992.

Details zu den Leistungen finden Sie in unserer Leistungsübersicht.

Die gezeigten Preise des Basis- und Exklusivtarif beinhalten den Zusatzbaustein ZPro. ZPro ist optional zuwählbar.

Ohne Baustein ZPro ist der Basistarif ab 4.70 € und der Exklusivtarif ab 8,71 € erhältlich.

Welche Kosten werden mir erstattet?

Ein Beispiel: Sie erhalten von Ihrem Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan für eine Behandlung über 5.000 € und haben den Tarif Z 90 bei uns abgeschlossen. Von den 5.000 € erstatten wir (bei 10 Jahre lückenlosem Bonusheft) 90 % und ziehen die Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab: 5.000 € x 90 % = 4.500,00 € - Vorleistung der GKV 1.500 €. Wir erstatten 3.000 €. Ihr verbleibender Eigenanteil beträgt 500 €.

 

Die Leistungen unserer Zahnzusatzversicherung im Überblick

Basis Exklusiv Premium Plus

Zahnersatz (Regelversorgung)

 85 - 100%
(abhängig von der nachgewiesenen Prophylaxe)

85 - 100%
(abhängig von der nachgewiesenen Prophylaxe)

100%

Zahnersatz
(Privatärztliche oder höherwertige Versorgung)

55 - 70 %
(abhängig von der nachgewiesenen Prophylaxe)

65 - 80%
(abhängig von der nachgewiesenen Prophylaxe)

90%
(100%, wenn der Versicherungsfall auf einen Unfall zurückzuführen ist)

Implantate

65 - 80%
(abhängig von der nachgewiesenen Prophylaxe)

90% 
(100%, wenn der Versicherungsfall auf einen Unfall zurückzuführen ist)

Inlays

70 % bis 200 € Erstattungsbetrag je Inlay

80%

90%

Kieferorthopädie

KIG 3-5: 60% für Mehrleistungen bis zu einem Erstattungsbetrag von 350 € je Kiefer

KIG 1-2: 60% bei Behandlungsbeginn vor Vollendung des  18. Lebensjahres

Bei 
Behandlungsbeginn vor Vollendung des 18. Lebensjahres: 

  • 90% einmalig bis zu 2.500 EUR (unabhängig von der kieferorthopädischen Indikationsgruppe (KIG) 1-5)

Bei Behandlungsbeginn nach Vollendung des 18. Lebensjahres:

  • 90% einmalig bis zu 2.500 EUR 

Gebührenordnung

Bis zu den  Höchstsätzen

Bis zu den  Höchstsätzen

Bei Zahnersatz, Inlays, Implantaten, Kieferorthopädie und Professioneller Zahnreinigung auch über die Höchstsätze  hinaus. Bei Prophylaxe, Zahnbehandlung und Schmerzausschaltung bis zu den Höchstsätzen.

Leistungsbegrenzungen

750 / 1.500 / 3.000 € in den ersten 12/24/36 Monaten

Entfall der Begrenzungen bei Unfall

750 / 1.500 / 3.000 € in den ersten 12/24/36 Monaten 

Entfall der Begrenzungen bei Unfall

1.000 / 2.000 / 3.000 / 4.000 / 5.000 € in den ersten 12/24/36/48/60 Monaten 

 

Entfall der Begrenzungen bei Unfall

Prophylaxe 

Über Zusatzbaustein ZPro versicherbar

Über Zusatzbaustein ZPro versicherbar

100% für folgende prophylaktische Leistungen: 

  • Erstellung Mundhygienestatus, 
  • Kontrolle des Übungserfolges, 
  • lokale Fluoridierung, 
  • Versiegelung von kariesfreien Fissuren und 
  • Behandlung überempfindlicher Zahnflächen

Professionelle Zahnreinigung

Über Zusatzbaustein ZPro versicherbar

 

Über Zusatzbaustein ZPro versicherbar

100% bis zu 150 EUR pro Kalenderjahr

Besondere Methoden zur Schmerzausschaltung

Über Zusatzbaustein ZPro versicherbar

Über Zusatzbaustein ZPro versicherbar

100% bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 350 EUR pro Kalenderjahr. 
Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen zählen 

  • Analgosedierung (Dämmerschlaf), 
  • Vollnarkose, 
  • Lachgas-Sedierung, 
  • Akupunktur und 
  • Hypnose.

Zahnersatz (Regelversorgung)

 85 - 100%
(abhängig von der nachgewiesenen Prophylaxe)

Zahnersatz
(Privatärztliche oder höherwertige Versorgung)

55 - 70 %
(abhängig von der nachgewiesenen Prophylaxe)

Implantate

Inlays

70 % bis 200 € Erstattungsbetrag je Inlay

Kieferorthopädie

Gebührenordnung

Bis zu den  Höchstsätzen

Leistungsbegrenzungen

750 / 1.500 / 3.000 € in den ersten 12/24/36 Monaten

Entfall der Begrenzungen bei Unfall

Prophylaxe 

Über Zusatzbaustein ZPro versicherbar

Professionelle Zahnreinigung

Über Zusatzbaustein ZPro versicherbar

 

Besondere Methoden zur Schmerzausschaltung

Über Zusatzbaustein ZPro versicherbar

Zahnersatz (Regelversorgung)

85 - 100%
(abhängig von der nachgewiesenen Prophylaxe)

Zahnersatz
(Privatärztliche oder höherwertige Versorgung)

65 - 80%
(abhängig von der nachgewiesenen Prophylaxe)

Implantate

65 - 80%
(abhängig von der nachgewiesenen Prophylaxe)

Inlays

80%

Kieferorthopädie

KIG 3-5: 60% für Mehrleistungen bis zu einem Erstattungsbetrag von 350 € je Kiefer

KIG 1-2: 60% bei Behandlungsbeginn vor Vollendung des  18. Lebensjahres

Gebührenordnung

Bis zu den  Höchstsätzen

Leistungsbegrenzungen

750 / 1.500 / 3.000 € in den ersten 12/24/36 Monaten 

Entfall der Begrenzungen bei Unfall

Prophylaxe 

Über Zusatzbaustein ZPro versicherbar

Professionelle Zahnreinigung

Über Zusatzbaustein ZPro versicherbar

Besondere Methoden zur Schmerzausschaltung

Über Zusatzbaustein ZPro versicherbar

Premium Plus

Zahnersatz (Regelversorgung)

100%

Zahnersatz
(Privatärztliche oder höherwertige Versorgung)

90%
(100%, wenn der Versicherungsfall auf einen Unfall zurückzuführen ist)

Implantate

90% 
(100%, wenn der Versicherungsfall auf einen Unfall zurückzuführen ist)

Inlays

90%

Kieferorthopädie

Bei 
Behandlungsbeginn vor Vollendung des 18. Lebensjahres: 

  • 90% einmalig bis zu 2.500 EUR (unabhängig von der kieferorthopädischen Indikationsgruppe (KIG) 1-5)

Bei Behandlungsbeginn nach Vollendung des 18. Lebensjahres:

  • 90% einmalig bis zu 2.500 EUR 

Gebührenordnung

Bei Zahnersatz, Inlays, Implantaten, Kieferorthopädie und Professioneller Zahnreinigung auch über die Höchstsätze  hinaus. Bei Prophylaxe, Zahnbehandlung und Schmerzausschaltung bis zu den Höchstsätzen.

Leistungsbegrenzungen

1.000 / 2.000 / 3.000 / 4.000 / 5.000 € in den ersten 12/24/36/48/60 Monaten 

 

Entfall der Begrenzungen bei Unfall

Prophylaxe 

100% für folgende prophylaktische Leistungen: 

  • Erstellung Mundhygienestatus, 
  • Kontrolle des Übungserfolges, 
  • lokale Fluoridierung, 
  • Versiegelung von kariesfreien Fissuren und 
  • Behandlung überempfindlicher Zahnflächen

Professionelle Zahnreinigung

100% bis zu 150 EUR pro Kalenderjahr

Besondere Methoden zur Schmerzausschaltung

100% bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 350 EUR pro Kalenderjahr. 
Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen zählen 

  • Analgosedierung (Dämmerschlaf), 
  • Vollnarkose, 
  • Lachgas-Sedierung, 
  • Akupunktur und 
  • Hypnose.
Logo der nachhaltigen Variante bessergrün

Versichern Sie sich nachhaltig

Entscheiden Sie sich für unsere nachhaltige Tarifvariante bessergrün. Einfach beim Online-Abschluss Ihr Häkchen in der Personenübersicht bei "bessergrün" setzen. Für Ihren abgeschlossenen bessergrün-Vertrag wird zum Beispiel ein Baum gepflanzt und die INTER investiert einen Beitragsanteil der bessergrün-Produkte in nachhaltige Kapitalanlagen.

Zahnvorsorge perfekt absichern mit dem INTER QualiMed Z ZPro

Vorsorge ist wichtig, wenn es um den Erhalt der Gesundheit geht. Das gilt ganz besonders für Ihre Zähne. Von der Erstellung des Mundhygienestatus bis zur Versiegelung von kariesfreien Fissuren und der Behandlung überempfindlicher Zähne hat dieser Zusatzbaustein alles im Angebot:

Prophylaxe: 100% für folgende Leistungen:

  • Erstellung eines Mundhygienestatus
  • Kontrolle des Übungserfolges
  • Lokale Fluoridierung
  • Versiegelung von kariesfreien Zähnen
  • Behandlung überempfindlicher Zahnflächen

Besondere Methoden zur Schmerzausschaltung :

  • 100% bis max. 250 € p.a. für Narkose, Analgosedierung, Lachgas-Sedierung, Akupunktur und Hypnose

Professionelle Zahnreinigung:

  • Zusätzlich wird einmal im Jahr eine Professionelle Zahnreinigung erstattet.

Die häufigsten Fragen zur Zahnzusatzversicherung

Ist die professionelle Zahnreinigung mitversichert?

Die professionelle Zahnreinigung ist bei uns im Zusatztarif ZPro einmal im Kalenderjahr zu 100% mitversichert. Auch der Tarif Z90 Plus hat die PZR zu 100% mitversichert bis zu einem Rechnungsbetrag von 150 Euro pro Kalenderjahr.

Sie bekommen von Ihrem Zahnarzt / Kieferorthopäden eine Rechnung. Diese reichen Sie bei uns einfach per Post oder mit der INTER Rechnungen App ein. Wir erstatten Ihnen dann die Kosten entsprechend Ihres abgeschlossenen Tarifs.

Unter einem Inlay versteht man eine individuell gefertigte Zahnfüllung. Diese wird passgenau modelliert und eingesetzt. In der Regel bestehen Inlays aus Keramik, Gold, Titan oder Kunststoff.

Zur Einstufung des Behandlungsbedarfes werden Zahn- und Kieferfehlstellungen in fünf Schweregrade – sogenannte kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG 1-5) – unterteilt.

Schweregrad 1 (KIG 1) – hierzu zählen leichte Zahnfehlstellungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. 

Schweregrad 2 (KIG 2) – beinhaltet Zahnfehlstellungen mit geringer Ausprägung, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. 

Schwergrad 3 (KIG 3) – dazu gehören ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die eine Behandlung erforderlich machen und von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.

Schweregrad 4 (KIG 4) – umfasst stark ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die eine Behandlung dringend notwendig machen und von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.

Schweregrad 5 (KIG 5) – hierzu gehören extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die unbedingt eine Behandlung erforderlich machen und von der gesetzlichen  Krankenversicherung übernommen werden.

Sie können die Versicherung abschließen, wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind oder wenn Sie in einem deutschen, öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen (z. B. Beamter bei Feuerwehr, Polizei) und daraus Anspruch auf freie Heilfürsorge haben. Zudem muss Ihr ständiger Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland sein.

Folgende Leistungen sind versicherbar:

  • Zahnersatz (u. a. Kronen, Brücken, Prothesen)
  • Implantate
  • Inlays
  • Professionelle Zahnreinigung (PZR)
  • Zahnprophylaxe (z. B. lokale Fluoridierung und Fissurenversiegelung, Erstellung eines Mundhygienestatus)
  • Zahnbehandlung (z. B. plastische Füllungen, Wurzelbehandlung oder Parodontosebehandlung)
  • Maßnahmen zur Schmerzausschaltung (z. B. Vollnarkose und Akupunktur, Lachgas-Sedierung, Hypnose)
  • Kieferorthopädie

Bitte beachten Sie: Der genaue Umfang des Versicherungsschutzes ist abhängig von Ihrem gewählten Tarif.

Anpassung: Ihr Versicherungsschutz beginnt nach Vertragsabschluss zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt und nach Zahlung Ihres Erstbeitrages. Wir verzichten dabei auf die Einhaltung weiterer Fristen (Wartezeiten).

Für die Einreichung und anschließende Erstattung Ihrer Rechnungen gibt es grundsätzlich drei Wege:

  • Einreichung per App
    Mit unserer Meine INTER App haben Sie Ihre Versicherungen immer zur Hand und können Ihre Belege einfach von unterwegs einreichen. So funktioniert’s. -> Verlinkung https://www.inter.de/service/meine-inter-app
     
  • Einreichung per E-Mail
    Senden Sie uns Ihre Belege per E-Mail an die Adresse leistung@inter.de. Auf diesem Weg akzeptieren wir Kostenbelege zur Erstattung, Heil- und Kostenpläne, Reha-Anträge, Kostenvoranschläge, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen etc.

    Folgende Punkte sind beim Mailversand zu beachten:
    • Angabe Ihrer Vertragsnummer im Betreff
    • Einwandfreie Lesbarkeit der digitalisierten Belege
    • Belege im PDF-Format, nicht verschlüsselt oder kennwortgeschützt
    • Miteinsendung bedruckter Rückseiten, z. B. bei Rezepten

Wir behalten uns in Einzelfällen vor, den Originalbeleg zur weiteren Prüfung bei Ihnen anzufordern. Bitte bewahren Sie Ihre Originale daher zumindest so lange auf, bis Sie von uns eine schriftliche Rückmeldung haben, z. B. in Form einer Leistungsabrechnung.

Auslandsbelege können Sie unter der E-Mail-Adresse claim@inter.de bei uns einreichen.

Einreichung per Post
Für die Einsendung per Post sind Kopien Ihrer Rechnungsbelege ausreichend. Bitte beachten Sie dabei, dass Ihre Belege nicht zusammengeheftet oder zusammengetackert sind. Ihren Brief richten Sie an folgende Postanschrift:

INTER Krankenversicherung AG
Postfach 10 16 41
68016 Mannheim
 

In Tarife mit niedrigeren Leistungen können Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung wechseln. Möchten Sie in einen Tarif mit höheren Leistungen wechseln. …, ist für die hinzukommenden Leistungen die Beantwortung der Gesundheitsfragen notwendig. Für die Mehrleistungen kann es zu Wartezeiten kommen.

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